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beratungen des
hauptausschusses in
Angelegenheiten der
Europäischen Union

iV-12 der Beilagen zu den stenografischen protokollen
des nationalrates XXVII. GP


Auszugsweise Darstellung

Montag, 13. Dezember 2021

 


Beratungen des Hauptausschusses
in Angelegenheiten der Europäischen Union

(Auszugsweise Darstellung)

Montag, 13. Dezember 2021

 

Tagesordnung

13646/21

European Council meeting (16 and 17 December 2021)

– Annotated draft agenda (80126/EU XXVII.GP)


 

COVID-19 beschäftigt EU weiterhin

Thema der Sitzung des EU-Hauptausschusses des Nationalrats war das bevorstehende Treffen der EU-Staats- und Regierungschefs am 16. Dezember. Laut Bundeskanzler Karl Nehammer und Europaministerin Karoline Edtstadler planten die EU-Spitzen, die Entwicklungen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie, die Themen Krisenmanagement und Resilienz, Energiepreise, Sicherheit und Verteidigung, externe Aspekte der Migration sowie die Lage in Belarus zu erörtern.

Wie Bundeskanzler Nehammer mitteilte, ist das Ratstreffen nur für den 16. Dezember 2021 angesetzt und soll dabei eine dichte Tagesordnung behandeln. In Hinblick auf das Auftreten einer neuen Variante des COVID-19-Virus werde man weitere koordinierte Anstrengungen beraten, wobei dem Funktionieren des Binnenmarkts und dem Reisen zwischen den EU-Mitgliedstaaten und nach Europa Augenmerk geschenkt werde.

Ferner werde es um die Bedeutung von Impfungen für die Bekämpfung der Pandemie, einschließlich der Ausweitung der Impfung auf alle und der Bereitstellung von Auffrischungsdosen gehen. Die EU-Spitzen werden zu einer zügigen Umsetzung der überarbeiteten Empfehlungen des Rates zu Reisen innerhalb der EU und in die EU aufrufen, auch in Bezug auf die Gültigkeit der digitalen COVID-19-Zertifikate der EU, die einheitlich bei neun Monaten liegen soll.

Des Weiteren werden sie die internationale Zusammenarbeit im Bereich der weltweiten Gesundheitspolitik und Fragen der Solidarität, einschließlich der Ausfuhr und Verteilung von Impfstoffdosen, erörtern. Die EU habe sich für 2021 zum Ziel gesetzt, 200 Mio. Impfdosen für Länder zur Verfügung zu stellen, die zu wenig Impfstoffe haben, Österreich habe dazu bisher mit 3 Mio. Dosen beigetragen, berichtete Nehammer.

Petra Steger (FPÖ) fragte, inwieweit sich die EU-Kommission in der Frage der Impfungen und insbesondere der Impfpflicht überhaupt engagieren könne. Sie wollte wissen, ob etwa an eine Änderung der Zuständigkeiten in der EU gedacht sei, da die Gesundheitspolitik auf nationaler Ebene angesiedelt sei. Nehammer betonte, es gehe hier um einen Erfahrungsaustausch, eine Änderung der Zuständigkeiten sei nicht angedacht. Das Thema der Impfpflicht finde großes Interesse auch von anderen Staaten. Meri Disoski (Grüne) wies darauf hin, dass die EU-Kommission unverbindliche Leitlinien zum gemeinsamen Vorgehen gegen Fehlinformationen über Impfungen, zur Impfsolidarität und zur Impfpflicht erarbeiten werde.

Energieversorgung: Österreich ist gegen "Greenwashing" der Atomkraft

In der Frage der Energiepreise sei ein Monitoring der EU-Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER) und der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) durchgeführt worden. Die Berichte dazu lassen schließen, dass ein Rückgang der Preise zu erwarten sei und dass die verfügbaren Instrumentarien zur Preisregulierung ausreichen. Eingriffe in den sensiblen Energiemarkt sollten nicht vorschnell erfolgen. Letztlich müsse der Ausbau der erneuerbaren Energien vorangetrieben werden. Seitens einiger EU-Staaten gebe es allerdings Versuche eines "Greenwashings" der Atomenergie. Diesen müsse man immer wieder entgegentreten, betonte Nehammer. Österreich habe dabei auch eine Reihe von Verbündeten.

Petra Steger (FPÖ) zeigte sich skeptisch, was die Festigkeit der Anti-Atom-Haltung betrifft, und brachte einen Antrag auf Stellungnahme ein, in dem gefordert wurde, dass Österreich dem nationalen Anti-Atom-Konsens treu bleibt und EU-Standards, die Atomenergie als nachhaltig einstufen, konsequent ablehnt. Der Antrag wurden von den Oppositionsfraktionen SPÖ, FPÖ und NEOS unterstützt und blieb damit in der Minderheit.

Lukas Hammer (Grüne) sprach sich ausdrücklich gegen eine Taxonomie aus, in der Atomkraft und fossiles Gas als "nachhaltige Energieträger" eingestuft werden. Dasselbe gelte für Finanzprodukte, die als "nachhaltig" beworben werden. Wichtig sei daher, wie Frankreich, das stark auf Atomkraft setze, sich während seines Ratsvorsitzes im kommenden Jahr verhalten werde.

EU will gemeinsame Vision für Sicherheitspolitik erarbeiten

In der Sicherheit und Verteidigung werde der Europäische Rat Leitlinien für den Entwurf des "Strategischen Kompasses" zu einer gemeinsamen strategischen Vision für die Sicherheits- und Verteidigungspolitik der EU und für die Zusammenarbeit zwischen der EU und der NATO vorgeben. Die Frage der Sicherheit betreffe dabei nicht nur militärische Aspekte, betonte Nehammer. Zu ihr gehöre die grenzüberschreitende Katastrophenhilfe bei Naturkatastrophen und die Cybersicherheit, sagte der Bundeskanzler.

Was die Vorbereitungen für die gemeinsame Erklärung zur Zusammenarbeit zwischen der EU und der NATO betrifft, seien dem Engagement Österreichs durch seine Selbstverpflichtung zur Neutralität gewisse Grenzen auferlegt. Das Thema Sicherheit berühre auch den Themenkomplex Krisenmanagement und Resilienz. Der Europäische Rat werde Bilanz ziehen über die Anstrengungen der Verbesserung der gemeinsamen Krisenvorsorge, Reaktionsfähigkeit und Resilienz gegenüber künftigen Krisen.

EU-Außenpolitik und Migrationsfragen

In der Frage der Außenbeziehungen werde der Rat die Lage an der Grenze der EU zu Belarus erörtern, sagte Nehammer. Außerdem werde man über die Frage beraten, welche Folgerungen aus der Verstärkung der militärischen Präsenz Russlands an der Grenze zur Ukraine zu ziehen sind. Wichtig sei es, zu verhindern, dass sich ein Szenario aufbaue, das in einen militärischen Konflikt mündet, sagte Nehammer. Aus österreichischer Sicht gelte es, den Konflikt durch eine Intensivierung des Dialogs aller Konfliktparteien zu entschärfen.

Bei ihren Beratungen zum Thema Migration wollen sich die EU-Spitzen laut Nehammer besonders auf deren externe Dimensionen konzentrieren. Wichtig sei es für die EU, Einigkeit gegenüber Drittstaaten zu zeigen, wenn diese die Migrationsfrage benützen wollen, um politischen Druck auf die EU in anderen Fragen ausüben, wie es bei der Türkei und zuletzt bei Belarus der Fall gewesen sei, betonte Nehammer. Obwohl Österreich ein EU-Binnenland sei, sei es derzeit mit einer sehr hohen Zahl an Asylanträgen konfrontiert. Angesichts der Tatsache, dass der Großteil dieser Personen einreisen konnte, ohne vorher von anderen EU-Staaten registriert worden zu sein, wirft laut Nehammer ernste Fragen in Hinblick auf den Schutz der EU-Außengrenzen sowie auf die innere Sicherheit auf. Diesen müsse sich auch die EU-Kommission stellen. Die österreichische Position, wonach Staaten, die EU-Außengrenzen haben, eine besondere finanzielle Unterstützung in der Migrationsfrage benötige, werde unterdessen in der EU breit diskutiert. Wichtig sei es, dass die Kommission auch EU-Mitgliedsstaaten unterstütze, wirksame Rücknahmeabkommen zu verhandeln, sagte der Bundeskanzler.

FPÖ-Abgeordneter Eugen Bösch brachte einen Antrag auf Stellungnahme ein, in der gefordert wird, Österreich solle sich auf EU-Ebene dafür einsetzen, dass die EU ihren Mitgliedstaaten Polen, Litauen und Lettland die nötigen Mittel für die Errichtung eines robusten Grenzzaunes gegenüber Belarus bereitstellt und die drei Länder bei der Sicherung der EU-Außengrenze unterstützt. ÖVP-Abgeordneter Martin Engelberg kritisierte den Ansatz der FPÖ in Fragen der illegalen Migration als zu eng gefasst. Der Antrag wurde nur von den FPÖ-Abgeordneten mitgetragen und blieb damit in der Minderheit.

Aus Sicht von Andreas Minnich (ÖVP) ist es wichtig, die Zivilgesellschaft in Belarus zu stärken. Helmut Brandstätter (NEOS) wies darauf hin, dass auch österreichische Unternehmen in Belarus unter Druck gesetzt werden, und forderte Schritte der Bundesregierung. Jörg Leichtfried (SPÖ) forderte vom Kanzler eine grundsätzliche Korrektur des EU-Kurses der Bundesregierung. Vor allem sei es wichtig, zu vermitteln, dass Österreich ein verlässlicher Partner sei und nicht aus nationalem Egoismus die Behandlung wichtiger EU-Themen behindere, wie etwa Fragen der Sozialunion. Robert Laimer (SPÖ) forderte ein stärkeres Engagement Österreichs im Rahmen von OSZE-Missionen. Das sei besonders wichtig im Rahmen der Ukraine-Mission, wo Österreich aus seiner Sicht zu wenig Engagement zeige.

Bundeskanzler Nehammer betonte, dass Österreich sich in der OSZE und im Rahmen der Östlichen Partnerschaft der EU stets um die Stärkung des Dialogs und der Konfliktlösung bemüht habe. Österreich habe eine gute Tradition als Brückenbauer zu den östlichen Nachbarn der EU und werde sich hier weiterhin einbringen. Was den EU-Kurs insgesamt betreffe, sehe er die Verlässlichkeit gegeben und werde den bisherigen klar pro-europäischen Kurs fortsetzen, ohne dabei nationale Interessen aus den Augen zu verlieren. Die Sichtweise, dass Österreich nur die Haltung der Visegrad-Staaten vertrete, stimme schlicht nicht, das werde auch immer stärker auf EU-Ebene wahrgenommen.

Eurozone: Österreich ist weiterhin gegen jede Form der Schuldenunion

Nach dem Ratstreffen werde der Eurogipfel über das weitere Vorgehen in der Krisenbewältigung beraten, berichtete Bundeskanzler Nehammer den Abgeordneten. Österreich stehe auf dem Standpunkt, dass es wichtig und richtig sei, bei Krisen rasch und umfangreich finanzielle Hilfe leisten zu können. Allerdings vertrete die österreichische Bundesregierung auch die Ansicht, dass es nach dem Ende der Krise gelte, dass die EU-Staaten rasch wieder auf einen nachhaltigen Budgetpfad zurückkehren. Eine Schuldenunion lehne Österreich klar ab, betonte er.

Nicht überzeugt davon zeigte sich die FPÖ. Die EU habe mit dem Wiederaufbaufonds bereits einen Schritt in Richtung Schuldenunion gemacht, sagte Petra Steger (FPÖ). Sie brachte daher einen Antrag auf Stellungnahme ein, um dem Bundeskanzler den Auftrag mitzugeben, sich gegen eine Schuldenunion zu positionieren. Nikolaus Scherak (NEOS) sagte, er teile die Einschätzung des Wiederaufbaufonds nicht, die NEOS würden sich aber ebenfalls gegen jede Form der Schuldenunion aussprechen. Der Antrag wurde von FPÖ und NEOS unterstützt und blieb in der Minderheit.

Allgemeine EU-Angelegenheiten: Westbalkan bleibt weiterhin Fokus für Österreich

EU-Ministerin Karoline Edtstadler berichtete, dass vor dem Ratstreffen am 16. Dezember der Rat für Allgemeine Angelegenheiten (RAA) am 14. Dezember zusammentritt. Aus ihrer Sicht gelte es, die verbleibende Zeit der europäischen Zukunftskonferenz intensiv zu nützen. Der Prozess selbst habe sich aus ihrer Sicht zwar leider als sehr schwerfällig erwiesen, trotzdem habe er wichtige Ergebnisse gebracht. Die Jugendkonferenzen hätten eine Reihe von wichtigen Themen zur Sprache gebracht, zu denen auch die Auswirkungen der Pandemie auf die Jugend gehöre. Weiterhin bleibe die Frage des EU-Beitritts der Westbalkanstaaten eine offene Frage. Dieser sei vor allem auch wichtig, um der Jugend in diesen Ländern ein Perspektive zu geben und den Brain-Drain zu verhindern. Meri Disoski (Grüne) und Helmut Brandstätter (NEOS) bekräftigen in ihren Wortmeldungen die Wichtigkeit der Aufrechterhaltung der Beitrittsperspektive für die Westbalkanstaaten.

In der Frage der EU-Verfahren gegen Polen und Ungarn in Fragen der Rechtsstaatlichkeit gebe es keine neuen Entwicklungen, da die beiden Staaten der EU noch in keiner Weise entgegengekommen seien, berichtete Edtstadler. Letztlich müsse ein Weg gefunden werden, um die Staaten aus den Verfahren wieder herauszuführen, ohne dass es dabei Kompromisse beim Grundprinzip der Rechtsstaatlichkeit geben dürfe. Sie sehe hier ermutigende Ansätze im neuen Rechtsstaatlichkeitsmechanismus, den die EU aufgesetzt habe.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Folgender Antrag auf Stellungnahme der FPÖ wurde nur von den Oppositionsfraktionen SPÖ, FPÖ und NEOS unterstützt und blieb damit in der Minderheit:

 

Antrag auf Stellungnahme

gemäß Art. 23e Abs. 3 B-VG

der Abgeordneten Petra Steger, Dr. Reinhard Eugen Bösch

und weiterer Abgeordneter

betreffend TOP 1: RAT: 13646/21 European Council meeting (16 and 17 December 2021) - Annotated draft agenda (080126/EU XXVII.GP)

eingebracht in der Sitzung des EU-Hauptausschusses am 13. Dezember 2021

Die Zukunft der EU soll klimafreundlich und nachhaltig sein. Bis 2030 will man die Treibhausgas-Emissionen um mindestens 55 Prozent gegenüber den Werten von 1990 senken. 2050 soll der Staatenverbund dann klimaneutral sein. Der "Green Deal", das Leuchtturmprojekt von EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen, soll die EU dorthin führen. Windkraft, Solaranlagen und Wasserkraft sollen ausgebaut werden, um die 450 Millionen Menschen in der Union mit grünem Strom zu versorgen.

Bis Ende des Jahres 2021 will die EU-Kommission aber auch in einem Rechtsakt, der sogenannten Taxonomie, definieren, ob Atomkraft als nachhaltige und umweltfreundliche Energiequelle zu gelten hat. Der Akt soll in Folge am 1. Jänner 2023 offiziell in Kraft treten. Kommissionspräsidentin von der Leyen, die sich sonst gerne als grüne Politikerin inszeniert, lässt bereits aufhorchen: „Wir brauchen für den Übergang auch Nuklearenergie und Gas als stabile Energiequelle“.

Es stimmt: Atomstrom verursacht keine unmittelbaren Emissionen. Es gibt aber zahlreiche Argumente, die gegen die Kernenergie sprechen: Die Errichtung von Kernkraftwerken ist enorm kostenintensiv, ohne staatliche Subventionen sind sie nicht rentabel. Kernenergie ist zudem im Vergleich zu erneuerbaren Energiequellen teuer, der Bau neuer Kraftwerke dauert Jahre. Experten halten Atomkraft deshalb für nicht wirtschaftlich. Die Frage, wo strahlender Atommüll gelagert werden soll, bleibt nach wie vor ungeklärt.

Die Weichen für große Finanzströme Richtung Atomenergie zu stellen ist daher nicht nur vor dem Hintergrund der immanenten Gefahr eines Reaktorunglücks unverantwortlich gegenüber nachkommenden Generationen. Mehr Klimaschutz, darf nicht mehr Atomstrom bedeuten. Ein „grünes Mascherl“ für Atomenergie ist entschieden abzulehnen. Die österreichische Bevölkerung hat die Stromgewinnung mittels Kernkraftwerken zudem schon vor Jahrzehnten entschieden abgelehnt. Seit der Katastrophe von Tschernobyl 1986 ist die Anti-Atom-Politik gesellschaftlicher und auch parteipolitisch einhelliger Konsens.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten daher nachstehenden

 

Antrag auf Stellungnahme

gemäß Art. 23e Abs. 3 B-VG

 

„Der Bundeskanzler wird aufgefordert, sich im Rahmen der Sitzung des Europäischen Rates vom 16.-17. Dezember 2021 gegenüber den Vertretern der anderen EU-Mitgliedsstaaten, aber insbesondere auch gegenüber der Präsidentin der EU-Kommission dahingehend zu positionieren, dass Österreich dem nationalen Anti-Atom-Konsens treu bleibt und EU-Standards, die Atomenergie als nachhaltig einstufen, konsequent ablehnt.“

Das gegenständliche Vorhaben ist auf die Erlassung eines verbindlichen Rechtsaktes gerichtet, der sich auf die Erlassung von Bundes(verfassungs)gesetzen auf dem im Rechtsakt geregelten Gebiet auswirken würde.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Folgender Antrag auf Stellungnahme der FPÖ blieb ohne Stimmen der anderen Parlamentsfraktionen und damit in der Minderheit:

 

Antrag auf Stellungnahme

gemäß Art. 23e Abs. 3 B-VG

 

der Abgeordneten Petra Steger, Dr. Reinhard Eugen Bösch

und weiterer Abgeordneter

 

betreffend TOP 1: RAT: 13646/21 European Council meeting (16 and 17 December 2021) - Annotated draft agenda (080126/EU XXVII.GP)

eingebracht in der Sitzung des EU-Hauptausschusses am 13. Dezember 2021

 

Die EU-Mitgliedstaaten Polen, Litauen und Lettland sind an ihren Landesgrenzen zu Weißrussland mit einer wahren Sicherheitsbedrohung konfrontiert: Tausende illegale Wirtschaftsmigranten versuchen seit Monaten von Weißrussland aus gewaltsam auf polnisches, litauisches oder lettisches Territorium, und somit in die EU, vorzudringen. Alle drei Länder gaben allerdings – im Gegensatz zu anderen europäischen Staaten in den letzten Jahren – dem Druck nicht nach, sondern waren vielmehr bereit, ihre Staatsgrenzen zum Wohle Europas und der Europäer zu verteidigen.

Die Regierungen der bedrohten Staaten verhängten den Ausnahmezustand. Soldaten wurden zur Sicherung der Grenze abkommandiert. Physische Grenzbarrieren über eine Länge von mehreren hundert Kilometern wurden als notwendige Maßnahme errichtet oder sind in Planung. Polen, Litauen und Lettland verteidigen damit nicht nur ihre jeweiligen Landesgrenzen, sondern auch die östliche EU-Außengrenze. Eine derartige Wehrhaftigkeit wird andernorts sträflich vermisst.

Diese Einsatzbereitschaft offenbart, dass physische Barrieren nicht nur eine abschreckende Wirkung in Bezug auf illegale Migration haben, sondern vielmehr tatsächlich Migrationsströme zum Halten bringen können. Wohingegen ein Durchwinken der illegalen Migranten nachweislich eine weitere Sogwirkung entfaltet und Europa sich damit erneut der Erpressung preisgegeben hätte, haben Polen, Litauen und Lettland bewiesen, dass ernstgemeinter Grenzschutz ein mehr als probates Mittel darstellt, um Migrationsbewegungen zu stoppen. Die Rechnung des weißrussischen Regimes ging dank dieser Standhaftigkeit nicht auf und nun muss sich Weißrussland selbst um Rückführungen der gestrandeten Migranten bemühen.

Diese Schutzmaßnahmen gegen illegale Migration verursachen allerdings Kosten. In Litauen werden diese mit rund 152 Millionen Euro beziffert. In Polen geht man von Kosten in Höhe von etwa 350 Millionen Euro aus.

Die Institutionen der Europäischen Union lassen hierbei ihre östlichen Mitgliedstaaten vollkommen im Stich. EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen sprach zwar davon, dass es sich um einen „hybriden Angriff eines autoritären Regimes handelt, um demokratische Nachbarn zu destabilisieren“ (FAZ 10.11.2021: Von der Leyen und Biden beklagen „hybriden Angriff“ Lukaschenkos), zeigte sich aber nicht bereit, auch nur einen Euro vonseiten der Europäischen Union für die Errichtung der schützenden Grenzanlagen beizusteuern (FAZ 23.10.2021: Keine Finanzierung von „Stacheldraht und Mauern“).

Nach anhaltender Kritik hat die Europäische Kommission zwar erklärt, dass Polen, Litauen und Lettland in diesem und im nächsten Jahr 200 Millionen Euro für die Migrationskrise bekommen sollen, doch diese Gelder dürfen nicht für den Bau von Zäunen oder Mauern eingesetzt werden (FAZ 23.11.2021: Migrationskrise mit Belarus: Neue 200-Millionen-Euro-Hilfen von der EU für die Grenzsicherung).

Zumindest EU-Ratspräsident Charles Michel sprach sich für eine weitere Diskussion bezüglich der Finanzierung von Grenzanlagen aus. Zuvor hatte er den Juristischen Dienst des EU-Rates damit beauftragt, die Frage zu klären, ob die Europäische Union „auch wirklich Grenzzäune zum Schutz der EU-Außengrenzen mitfinanzieren darf. Nun hat der Juristische Dienst des EU-Rates nach den Worten Michels Klarheit geschaffen: Die darf Zäune finanzieren“ (Welt.de 11.11.2021: In der EU-Migrationspolitik deutet sich eine spektakuläre Wende an). Rechtlich spricht demnach nichts gegen eine Mitfinanzierung der Grenzzäune durch die EU.

Obwohl der ehemalige Innenminister und nunmehrige Kanzler Karl Nehammer der illegalen Massenmigration in unsere Heimat Österreich tatenlos zusieht, zeigte dieser – zumindest verbal – seine Bereitschaft, die von der neuesten Welle illegaler Migrationsbewegungen bedrohten EU-Mitgliedstaaten zu unterstützen: „Die EU-Kommission muss Polen bei der Sicherung der EU-Außengrenze unterstützen und die nötigen Mittel für die Errichtung eines robusten Grenzzaunes bereitstellen“ (Welt 10.11.2021: „Das darf sich Europa nicht gefallen lassen“). „Die Außengrenze muss auch in Litauen geschlossen werden. Es darf keine Lücken geben, das System kann so nicht funktionieren“, so Nehammer (Kurier 29.07.2021: Migration: Nehammer kritisiert erneut EU-Kommission). Auch auf bilateraler Ebene bat Nehammer Unterstützung an.

Außerdem sprach sich Nehammer für einen rigorosen EU-Außengrenzschutz aus: „Das Versagen der europäischen Asylpolitik manifestiert sich an den EU-Außengrenzen. Wenn wir einen funktionierenden Schutz der EU-Außengrenze hätten, kämen nicht jedes Jahr Hunderttausende Migranten in die EU. […] Anstatt einen funktionierenden Außengrenzschutz zu etablieren, debattiert die EU-Kommission seit sechs Jahren über die Verteilung von Flüchtlingen. Das ist sinnlos, denn ohne einen rigorosen Schutz der EU-Außengrenzen wird es niemals eine Einigung in der Verteilungsfrage geben. Das garantiere ich Ihnen“ (Welt 08.10.2021: „Wir brauchen endlich ein Umdenken in der EU-Migrationspolitik“).

Nun als Kanzler hat Nehammer die Möglichkeit im Rahmen der Sitzung des Europäischen Rates vom 16.-17. Dezember 2021 diesen Worthülsen Taten folgen zu lassen. Worte allein reichen nämlich nicht aus, um die Sicherheit Europas zu gewährleisten.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten daher nachstehenden

 

Antrag auf Stellungnahme

gemäß Art. 23e Abs. 3 B-VG

 

„Der österreichische Bundeskanzler wird aufgefordert, sich im Rahmen der Sitzung des Europäischen Rates vom 16.-17. Dezember 2021 dafür einzusetzen, dass die Europäische Union den EU-Mitgliedstaaten Polen, Litauen und Lettland die nötigen Mittel für die Errichtung eines robusten Grenzzaunes bereitstellt und die drei Länder bei der Sicherung der EU-Außengrenze unterstützt.

Das gegenständliche Vorhaben ist auf die Erlassung eines verbindlichen Rechtsaktes gerichtet, der sich auf die Erlassung von Bundes(verfassungs)gesetzen auf dem im Rechtsakt geregelten Gebiet auswirken würde.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Folgender Antrag auf Stellungnahme der FPÖ wurde nur von der FPÖ und den NEOS unterstützt und blieb damit in der Minderheit:

 

Antrag auf Stellungnahme

gemäß Art. 23e Abs. 3 B-VG

der Abgeordneten Petra Steger, Dr. Reinhard Eugen Bösch

und weiterer Abgeordneter

betreffend TOP 1: RAT: 13646/21 European Council meeting (16 and 17 December 2021) - Annotated draft agenda (080126/EU XXVII.GP)

eingebracht in der Sitzung des EU-Hauptausschusses am 13. Dezember 2021

 

Der Vertrag von Maastricht regelt einige maßgebliche Normen im Rechtsgefüge der Europäischen Union. Wesentlicher Bestandteil des Vertrages ist das No-Bailout-Prinzip, welches in Artikel 125 AEUV geregelt ist und ausschließt, dass die Europäische Union oder einzelne Mitgliedstaaten für die Schulden anderer Mitgliedstaaten Haftungen übernehmen. Von nicht geringerer Bedeutung ist das Protokoll Nr. 12 über das Verfahren bei einem übermäßigen Defizit, welches dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union beigefügt ist. In diesem werden zwei essenzielle Referenzwerte festgehalten. Zweck dieser Referenzwerte ist es, die EU-Mitgliedstaaten zu einer soliden Haushalts- und Schuldenpolitik zu verpflichten. Die Haushaltsdisziplin wird dabei zum einen anhand des Kriteriums überprüft, ob das Verhältnis des geplanten oder tatsächlichen öffentlichen Defizits zum Bruttoinlandsprodukt 3 Prozent überschreitet. Als zweiter Referenzwert wird herangezogen, ob das Verhältnis zwischen dem öffentlichen Schuldenstand und dem Bruttoinlandsprodukt mehr als 60 Prozent beträgt.

Neben der No-Bailout-Klausel und den Referenzwerten für einen ausgeglichenen Haushalt bildet die Verpflichtung zu gesunden öffentlichen Finanzen (Artikel 119 Absatz 3 AEUV) ein weiteres Leitprinzip des Unionsrechts. Ohne diese drei Grundpfeiler wäre eine fiskalpolitische Integration der EU-Mitgliedstaaten, sowie die Schaffung einer gemeinsamen Währung, undenkbar gewesen.

Bedauerlicherweise verfolgt die Europäische Union seit Jahren eine Politik vorbei an diesen fiskalpolitischen Grundprinzipien, wobei die Corona-Krise als Katalysator für die Etablierung einer Schuldenunion gedient hat. Die Schuldenstände der EU-Mitgliedstaaten haben sich im Zuge der Corona-Krise erheblich erhöht und die fiskalischen Divergenzen zwischen den Staaten zugenommen. „Defizit und Schuldenquote sind in allen Mitgliedstaaten nach oben geschossen; das Gesamtdefizit der EU ist von 0,5 % des BIP im Jahr 2019 auf rund 7 % des BIP im Jahr 2020 gestiegen, und die aggregierte Schuldenquote ist um 13 Prozentpunkte des BIP auf 92 % des BIP Ende 2020 gesprungen (COM (2021) 662 final S. 5).

Von dem angeführten Referenzwert von 60 Prozent sind etliche EU-Mitgliedstaaten mittlerweile sehr weit entfernt. Ende 2020 betrug die Schuldenquote Griechenlands 206,3 Prozent, jene Italiens schnellte auf 155,6 Prozent in die Höhe. Portugal wies einen öffentlichen Bruttoschuldenstand von 135,2 Prozent zum Jahresende auf, Spanien von 120 Prozent. Die zweitgrößte Wirtschaftskraft der Europäischen Union, Frankreich, liegt mit einer Schuldenquote von 115 Prozent deutlich über dem Zielwert, Deutschland als stärkster Wirtschaftsmotor mit 68,7 Prozent knapp darüber. Österreich verzeichnete Ende 2020 eine Schuldenquote von 83,2 Prozent.

Allerdings sollten diese Grenzüberschreitungen nicht zu der Ansicht führen, dass die gesetzten Regeln selbst gleich zu verwerfen seien. Vielmehr sollten sie sowohl in Zeiten der Krise, als auch in solchen der Konjunktur, als Maßstab dafür dienen, inwiefern ein EU-Mitgliedstaat eine solide Haushaltspolitik umsetzt. Eine Aufweichung dieser Referenzwerte würde den fatalen Impuls an die Mitgliedstaaten ausstrahlen, dass zu hohe Schuldenquoten nachträglich von der EU legitimiert werden. Notwendige strukturelle Reformen und eine Rückbesinnung zu einer stabilen Haushaltspolitik würden in weiterer Folge ins Hintertreffen geraten.

Die EU-Kommission selbst betont, von welch hoher Bedeutung es ist, in Zeiten der Prosperität vernünftige Haushaltspolitik zu betreiben, um für kommende Krisenmomente besser gerüstet zu sein. Darüber hinaus hält die Kommission eine Senkung der Schuldenquoten für unabdingbar, um die öffentlichen Finanzen solide halten zu können. Ein Abbau der Schulden müsse dabei kontinuierlich und mit einer realistischen Zielsetzung erfolgen.

Die Europäische Union nutzte die Corona-Krise allerdings nicht nur dafür aus, die geltenden Referenzwerte infrage zu stellen, sondern auch noch für ein ganz anderes, politisches Projekt. Offen ausgesprochen hat dies der ehemalige Präsident des Deutschen Bundestages Dr. Wolfgang Schäuble, welcher hinsichtlich einer Wirtschafts- und Finanzunion, die „wir politisch bisher nicht zustande gebracht haben“, jetzt aber „hinbekommen“ könnten, sagte: „Die Corona-Krise ist eine große Chance. Der Widerstand gegen Veränderung wird in der Krise geringer“ (Wiener Zeitung 03.09.2020: Niemand hat die Absicht, eine Schuldenunion zu bauen?). Dieses „Krisenmanagement“ der EU im Zuge der globalen Verbreitung des Corona-Virus führte zur Vergemeinschaftung der Schulden im Rahmen des sogenannten Wiederaufbaufonds.

Wesentliches Element desselben ist die Aufbau- und Resilienzfazilität, welche mit einer Gesamthöhe von unfassbaren 723,8 Milliarden Euro (davon Kredite in der Höhe von 385,8 Milliarden Euro und Zuschüsse in der Höhe von 338 Milliarden Euro) das No-Bailout-Prinzip aus den Angeln gehoben hat.

Vertreter der ÖVP konnten die Interessen Österreichs im Rahmen dieser Entwicklungen nicht wahren und sind allenfalls durch falsche Versprechungen aufgefallen. Altkanzler Sebastian Kurz schloss beispielsweise Zuschüsse, zumindest vor der Öffentlichkeit, aus: „Wir werden uns weiterhin solidarisch zeigen und Länder die am stärksten von der Coronakrise betroffen sind unterstützen, jedoch muss dies über Kredite erfolgen und nicht über Zuschüsse“, hieß es damals aus dem Bundeskanzleramt (Die Presse 18.05.2020: Kurz beharrt bei Coronahilfen auf EU-Kredite).

Der mittlerweile ebenfalls zurückgetretene Finanzminister Mag. Gernot Blümel sah wenigstens rückblickend die damals gemachten Fehler der ÖVP-Regierungsmannschaft ein. Fast überrascht berichtete Blümel, nun nach der Etablierung des Wiederaufbaufonds „heißt es plötzlich, der Fonds soll der Einstieg in eine künftige Schuldenunion sein.“ Blümel beanstandete diese Unaufrichtigkeit, erst „mit nachvollziehbaren Argumenten und dem Verweis auf Solidarität für ein Projekt zu werben, um dann im Hintergrund die eigentliche Ideologie voranzutreiben“ (Die Presse 14.06.2021: Blümel setzt sich für Rückkehr zu Schuldenabbau ein). In der Sitzung des EU-Unterausschusses am 01.12.2021 bekräftigte Blümel, dass unter seiner Amtsführung keine weiteren Schritte hin zu einer Schuldenunion möglich seien. Wortwörtlich sagte er: „Nur über meine Leiche kommt da nochmal was.“

Nun liegt es nicht mehr in der Hand von Gernot Blümel, im Interesse der Republik Österreich eine zukünftige und noch weitergehende Vergemeinschaftung der Schulden zu verhindern. Es wäre allerdings dringend notwendig, eine derartige Position in Brüssel zu vertreten, um die Bevölkerung Österreichs vor der sich am Horizont abzeichnenden neuerlichen Finanzkrise und deren potenziellen und massiven Auswirkungen zu schützen.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten daher nachstehenden

 

Antrag auf Stellungnahme

gemäß Art. 23e Abs. 3 B-VG

 

„Der österreichische Bundeskanzler wird aufgefordert, sich im Rahmen der Sitzung des Europäischen Rates vom 16.-17. Dezember 2021 dafür auszusprechen und einzusetzen, dass eine weitere Vergemeinschaftung der Schulden ausgeschlossen und Österreich nicht willig ist, weitere Haftungen zu übernehmen.“

 

Das gegenständliche Vorhaben ist auf die Erlassung eines verbindlichen Rechtsaktes gerichtet, der sich auf die Erlassung von Bundes(verfassungs)gesetzen auf dem im Rechtsakt geregelten Gebiet auswirken würde.