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beratungen des
hauptausschusses in
Angelegenheiten der
Europäischen Union

iV-15 der Beilagen zu den stenografischen protokollen
des nationalrates XXVII. GP


Auszugsweise Darstellung

Mittwoch, 22. Juni 2022

 

 

Beratungen des Hauptausschusses
in Angelegenheiten der Europäischen Union

(Auszugsweise Darstellung)

Mittwoch, 22. Juni 2022

 

 


Tagesordnung

§  8232/22
Tagung des Europäischen Rates (23. und 24. Juni 2022)
- Entwurf der erläuterten Tagesordnung (101072/EU XXVII.GP)

 


 

 

EU-Hauptausschuss anlässlich der Tagung des Europäischen Rats

 

Im Vorfeld des Treffens der EU-Staats- und Regierungschefs diskutierten die Abgeordneten im EU-Hauptausschuss des Nationalrats die in Brüssel auf der Tagesordnung stehenden Themen mit Bundeskanzler Karl Nehammer und Europaministerin Karoline Edtstadler. Nehammer sprach sich dafür aus, dass die Beitrittsbedingungen für die Ukraine auch für die Westbalkan-Länder insbesondere für Bosnien-Herzegowina gelten müssen. Österreich werde sich auf EU-Ebene dafür einsetzen. Dem schloss sich auch Europaministerin Karoline Edtstadler an. Der Kandidatenstatus für die Ukraine sei zudem nicht mit Verhandlungen über eine EU-Mitgliedschaft gleichzusetzen.

 

Weitere Themen waren die durch die Ukraine-Krise drohenden Versorgungsengpässe mit Lebensmitteln sowie das weitere Vorgehen mit den Ergebnissen der Konferenz zur Zukunft Europas.

 

Die beiden Anträge der FPÖ auf Stellungnahme fanden keine Mehrheit im EU-Hauptausschuss. Die Freiheitlichen sprechen sich für den Erhalt des Einstimmigkeitsprinzips und der Souveränität der Mitgliedstaaten aus. Zudem sollen die geltenden rechtlichen Bestimmungen zur Aufnahme neuer Mitgliedstaaten geachtet und keine Ausnahmeregelungen für die Ukraine geschaffen werden.

 

Nehammer: Gleiche Bedingungen für alle EU-Beitrittswerber

 

Für Bundeskanzler Karl Nehammer liegt die Priorität beim Themenkomplex Ukraine weiterhin in der Einstellung der Kampfhandlungen, die in einen Waffenstillstand münden sollen. Wichtig sei dabei weiterhin die Aufrechterhaltung des Istanbuler Prozesses, er sei dazu in Kontakt mit dem türkischen Präsidenten, informierte der Bundeskanzler. Was die am kommenden EU-Gipfel geplante Einigung auf einen Beitrittskandidatenstatus für die Ukraine und die Republik Moldau betrifft, wird laut Nehammer dadurch ein neues Verfahren etabliert. Dabei komme es noch vor der Erfüllung von EU-Kriterien zur Verleihung des Kandidatenstatus. "Das muss auch für anderen Kandidatenländer am Westbalkan wie Bosnien-Herzegowina gelten", erläuterte der Bundeskanzler die Position Österreichs. Auch brauche es "klare Signale" für Nordmazedonien und Albanien. Aufgrund seiner geschichtlichen Vergangenheit und der großen Diaspora, trage Österreich eine besondere Verantwortung für die Region.

 

Der Bundeskanzler zeigte sich zudem über die Herausforderungen zur Aufrechterhaltung der Ernährungssicherheit besorgt. Dies sei ein zentrales Thema für viele Staaten. Es sei "katastrophal", dass durch die hohen Preise am Weltmarkt, das World Food Programme Rationierungen vornehmen müsse. Umso wichtiger sind laut Nehammer deshalb sichere Korridore für Lebensmittel aus der Ukraine. Der russische Präsident habe etwa zugesagt, sichere Meerkorridore im Schwarzen Meer zu ermöglichen. Die Türkei habe sich bereiterklärt, diese mit ihrer Marine zu gewährleisten.

 

"Es ist nicht nachvollziehbar, dass man Bosnien und Herzegowina den Beitrittskandidatenstatus verwehrt", betonte auch Europaministerin Karoline Edtstadler. Österreich werde sich weiterhin stark dafür in Europa einsetzen. Zudem sei der Kandidatenstatus für die Ukraine nicht mit der EU-Mitgliedschaft gleichzusetzen, unterstrich Edtstadler. Was die Ergebnisse der Konferenz zur Zukunft Europas betrifft, herrsche auf EU-Ebene Einvernehmen, dass es einen Follow-up-Prozess brauche, um den Bürger:innen die Vorhaben der EU "rückzuspiegeln". Insgesamt würden 320 Vorschläge auf dem Tisch liegen, 18 davon würden Vertragsveränderungen nach sich ziehen. Der Fokus liege dabei auf Verbesserungen für mehr Bürger:innennähe.

 

Beitrittskandidatenstatus der Ukraine

 

Die Sozialdemokratie unterstütze den Bundeskanzler in dem Anliegen, alle Länder beim EU-Beitrittsprozess gleich zu behandeln, hielt Alois Stöger (SPÖ) fest. Die Aggression Russlands beschleunige zwar die Beitrittsperspektive der Ukraine, Europa dürfe sich aber dadurch nicht spalten lassen. Jakob Schwarz (Grüne) begrüßte ebenfalls die Vergabe des Beitrittskandidatenstatus an die Ukraine. Der Besuch des ukrainischen Parlamentspräsidenten Stefantschuk im Nationalrat habe deutlich gemacht, wie sehr sich die Ukraine den europäischen Werten verbunden fühle.

 

Anders sah das FPÖ-Mandatarin Petra Steger. Sie bezeichnete die Vorgehensweise der EU durch das "Umdrehen der Kriterien" als unverantwortlich und als "Biegung des EU-Rechts". Diese Vorgehensweise entspreche nicht den Kopenhagener Kriterien, zudem werde die Ukraine die Beitrittsbedingungen in den nächsten Jahren nicht erfüllen können. Steger wollte in diesem Zusammenhang vom Bundeskanzler wissen, ob Österreich auf die mögliche Reaktion Russlands, etwa durch eine weitere Drosselung von Gaslieferungen, vorbereitet sei. Dafür interessierte sich auch Nikolaus Scherak (NEOS).

 

Es gehe einerseits um die Einspeicherung von Gas. Hier sei Österreich im EU-Vergleich auf einem guten Weg, versicherte Nehammer. Trotz der Drosselung von russischen Gaslieferungen werde weiterhin jeden Tag Gas weiter eingespeichert. Aktuell belaufe sich der Speicherstand bei 40 Terawattstunden (TWh), was einer Füllung von 42% entsprechen würde. Im Oktober wolle man 80 TWh erreichen. Im März sei man noch bei 13 TWh gelegen. Andererseits sei eine Diversifizierung und somit die Unabhängigkeit von russischem Gas entscheidend, so der Kanzler. Sollte es zu einem Gaslieferstopp kommen, trete die Energielenkung in Kraft, außerdem habe man die Reaktivierung eines Kohlekraftwerks vorbereitet.

 

Nikolaus Scherak (NEOS) und Jakob Schwarz brachten die Initiative "Wider Europe" der zu Ende gehenden französischen Ratspräsidentschaft zur Sprache. Für Scherak ist diese ein guter Ansatz, um "unterschiedliche Geschwindigkeiten" in Europa zu ermöglichen. Schwarz zeigte sich skeptischer und sprach von einem möglichen "Parkplatz" für Beitrittskandidaten. Es handle sich um eine Zwischenphase für Beitrittswerber, um sie an die Standards der EU heranzuführen und sei deshalb zu begrüßen, betonte Bundeskanzler Nehammer. Für die Europaministerin zeigt die Initiative klare Perspektiven und Anreize auf. Bei erfolgreich abgeschlossenen Verhandlungspaketen könne die europäische Integration Schritt für Schritt anstatt auf einmal erfolgen. Die Details dazu seien aber noch nicht bekannt.

 

Korridore für Ernährungssicherheit

 

Georg Strasser (ÖVP) interessierte sich für die Chancen eines Seekorridors aus Odessa. Dies sei wichtig, um Hungersnöte in Nordafrika zu verhindern. Es gebe dazu ernsthafte Gespräche, da es sich um ein geostrategisches Interesse Russlands handle, dass Lebensmittel aus der Ukraine etwa auch in Indien oder Pakistan ankommen würden, informierte der Bundeskanzler. Dazu brauche es einen Partner, der abgegebene Garantien überwache. Die Türkei habe sich dazu bereit erklärt.

 

Zu den von Nehammer angesprochenen Rationierungsmaßnahmen des World Food Programmes, fragte NEOS-Abgeordnete Karin Doppelbauer, ob von Seiten Österreichs eine finanzielle Aufstockung der Mittel angedacht sei. Es sei das Ziel, den österreichischen Beitrag auf rund 20 Mio. € pro Jahr zu erweitern. Man müsse hier aber flexibel bleiben. Das World Food Programm ist unsere einzige Möglichkeit, große Fluchtursachen zu bekämpfen, erklärte der Regierungschef. Zudem sei es unerlässlich, dass die EU in diesem Bereich gemeinsam vorgehe.

 

Konferenz zur Zukunft Europas

 

Österreich habe von Anfang an klar gemacht, dass bei den Ergebnissen der Konferenz zur Zukunft Europas auch Vertragsänderungen auf EU-Ebene im Prozess mit eingeschlossen sein könnten, antwortete Europaministerin Edtstadler auf die Fragen von Eva-Maria Himmelbauer (ÖVP) und Elisabeth Götze (Grüne). Es gehe darum, die Bürger:innen auch weiterhin über die Vorhaben der EU einzubinden und zu informieren.

 

Was die Abschaffung des Einstimmigkeitsprinzips betrifft, müsse dazu auch Einstimmigkeit gegeben sein, was realpolitisch derzeit nicht vorstellbar sei, betonte Edtstadler gegenüber Petra Steger (FPÖ). Die FPÖ-Abgeordnete hatte die Zukunftskonferenz als einen "Show-Bürgerbeteiligungsprozess" bezeichnet und durch die Vorschläge mehr Bürokratie und Zentralismus befürchtet. Laut dem Bundeskanzler ist das Einstimmigkeitsprinzip für ein mittelgroßes Land wie Österreich wichtig, um weiterhin Einfluss in der EU zu haben. Nehammer sah daher keinen Bedarf an einer Abschaffung.

 

In Bezug auf das von Maria-Theresia Niss (ÖVP) angesprochene "Fit-for-55-Paket" zur Erreichung der Klimaneutralität, hielt der Kanzler fest, dass die Ziele des Klimaschutzes und des Loslösens von fossilen Energieträgern weiterhin wichtig seien. Das Paket sei jedoch vor der aktuellen Krise beschlossen worden, weshalb man zur Gewährleistung von Energieversorgungssicherheit flexibel sein müsse. Möglicherweise gehe es darum, Laufzeiten zu verlängern.

 

FPÖ bleibt mit Anträgen in der Minderheit

 

Die Anträge auf Stellungnahme der der FPÖ fanden keine Zustimmung im EU-Ausschuss. Die Freiheitlichen forderten die Bundesregierung auf, sich auf EU-Ebene für den Erhalt des Einstimmigkeitsprinzips und der Souveränität der Mitgliedstaaten auszusprechen. Dies erfordere auch die Ablehnung eines Konvents zur Umsetzung der Forderungen der Konferenz zur Zukunft Europas, so Antragstellerin Petra Steger. In einem weiteren Antrag spricht sich die FPÖ dafür aus, die geltenden rechtlichen Bestimmungen zur Aufnahme neuer EU-Mitgliedsstaaten zu achten und keine Ausnahmeregelungen für die Ukraine zu schaffen. Auch eine "Mitgliedschaft light" oder ein "Eilverfahren" sind für die Freiheitlichen nicht vorstellbar.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Folgender Antrag auf Stellungnahme der FPÖ blieb ohne Stimmen der anderen Parlamentsfraktionen in der Minderheit:

 

Antrag auf Stellungnahme

gemäß Art. 23e Abs. 3 B-VG

 

der Abgeordneten Petra Steger

und weiterer Abgeordneter

 

betreffend TOP 1: RAT: 8232/22 Tagung des Europäischen Rates (23. und 24. Juni 2022) – Entwurf der erläuterten Tagesordnung (101072/EU XXVII.GP)

eingebracht in der Sitzung des EU-Hauptausschusses am 22. Juni 2022

 

Aufrechterhaltung der rechtlichen Bestimmungen hinsichtlich der Aufnahme weiterer Länder in die Europäische Union

 

Um Mitgliedstaat der Europäischen Union werden zu können, ist ein Staat nicht nur dazu verpflichtet, die „Kopenhagener Kriterien“ zu erfüllen, sondern es bedarf auch eines einstimmigen Beschlusses aller EU-Mitgliedstaaten. Das EU-Recht sieht keine wie auch immer gearteten „Eilverfahren“ vor, ebenso wenig eine „Mitgliedschaft light“. Allerdings gibt es Instrumente des politischen Austausches und der Zusammenarbeit mit Drittstaaten, die Mitgliedstaaten der EU können bspw. Partnerschafts- und Kooperationsabkommen (PKA) abschließen, ohne, dass daraus eine Mitgliedschaft des Drittstaates erfolgt.

 

Zwischen der Europäischen Union und der Ukraine besteht darüber hinaus bereits ein Assoziierungsabkommen, welches am 1. September 2017 in Kraft trat. Es ist durchaus verständlich, dass der ukrainische Präsident Wolodymyr Selenskyj vor dem Hintergrund des russischen Angriffs versucht, sein Land möglichst schnell in die NATO und in die EU zu führen. Dennoch entspricht es mitnichten den Tatsachen, dass die „Ukraine […] bereits de facto Mitglied der EU geworden“ ist, wie Selenskyj erst kürzlich ausführte (ORF.at 02.06.2022: Selenskyj: Ukraine „de facto schon EU-Mitglied“).

 

Essenziell ist auch, dass der Status als EU-Beitrittskandidat nicht losgelöst von rechtlichen Bestimmungen zu vergeben ist, wie Verfassungs- und Europaministerin Mag. Karoline Edtstadler erst kürzlich betonte: „Also zum ersten ist es so, dass die Kommission jetzt am Zug ist und ja auch wahrscheinlich noch vor dem europäischen Rat ihre Einschätzung präsentieren wird. Da geht es ganz konkret darum, dass auch anhand der Kopenhagener Kriterien beurteilt wird, ob eben die Ukraine einen Kandidatenstatus bekommen kann“. Und weiter: „Ich sage noch einmal, der erste Schritt ist jetzt aber mal abzuwarten, was die Kommission empfiehlt und Bosnien-Herzegowina wartet seit vielen, vielen Jahren auf diesen Kandidatenstatus, der im Übrigen ja auch an Bedingungen geknüpft ist und die erfüllt sein müssen, bevor der erteilt werden kann. So war es jedenfalls davor so“ (Report 07.06.2022: Neutralitätspolitik: Interview mit Karoline Edtstadler).

 

Die nun von europäischen Politikern – inklusive Kanzler Karl Nehammer und Außenminister Mag. Alexander Schallenberg – hastig vorgetragenen Wunschvorstellungen, die Ukraine in die Europäische Union zu führen, sind nicht nur äußerst unkonkret, sondern missachten darüber hinaus wesentliche rechtliche, politische, militärische, ökonomische und soziale Aspekte.

 

Zuallererst ist anzuführen, dass es sich bei der Ukraine um eine Kriegspartei handelt. Es sollte außer Frage stehen, dass die Europäische Union kein Land aufnehmen kann, welches sich gerade im Kriegszustand befindet. Ein derartiges Vorgehen würde Beistandspflichten auslösen und alle Mitgliedstaaten der EU in den militärischen Konflikt hineinziehen. Allein deswegen kann ein Beitritt der Ukraine zum jetzigen Zeitpunkt überhaupt kein ernsthaft angedachtes Thema sein.

 

Abgesehen von diesem militärischen Kriterium sprechen zahlreiche weitere Indikatoren gegen einen Beitritt der Ukraine zur Europäischen Union. So ist das ukrainische Regime in der jüngsten Vergangenheit insbesondere durch Korruptionsanfälligkeit aufgefallen.

 

Erst im September 2021 (!) äußerte sich der Europäische Rechnungshof in seinem Sonderbericht zu dem Thema „Bekämpfung der Großkorruption in der Ukraine“ folgendermaßen: „Der Hof stellte fest, dass die EU zwar Reformen zur Bekämpfung von Korruption unterstützt sowie zur Reduzierung von Korruptionsgelegenheiten beigetragen hat, die Großkorruption jedoch nach wie vor ein zentrales Problem in der Ukraine ist. Die Justizreform erleidet derzeit Rückschläge, die Korruptionsbekämpfungseinrichtungen sind gefährdet und das Vertrauen in derartige Stellen ist nach wie vor gering, nur vereinzelt kommt es zu Verurteilungen wegen Großkorruption.

 

Die Korruption rührt hauptsächlich von Oligarchen und Interessengruppen in der Ukraine her, die für die Rechtsstaatlichkeit und die wirtschaftliche Entwicklung im Land das Haupthindernis darstellen. Der Europäische Auswärtige Dienst (EAD) und die Kommission waren sich der zahlreichen Verbindungen zwischen Oligarchen, hochrangigen Beamten, der Regierung, dem Parlament, der Justiz und der staatseigenen Unternehmen sehr wohl bewusst“ (Europäischer Rechnungshof 2021: Sonderbericht „Bekämpfung der Großkorruption in der Ukraine“).

 

Die Süddeutsche Zeitung kommentierte den Bericht wie folgt: „Seit über zwei Jahrzehnten versucht die EU, ihren ‚strategischen Partner‘ Ukraine zu fördern: mit Zuschüssen, Krediten und immer neuen Berater- und Förderprogrammen. Doch noch immer teilen Oligarchen, hohe Staatsdiener und korrupte Staatsanwälte und Richter den Staat unter sich auf, verschwinden Milliarden ins Ausland, ist die Ukraine mit wenigen Ausnahmen beim Aufbau eines Rechtsstaates ebenso wenig vorangekommen wie beim Kampf gegen die Korruption“ (Süddeutsche Zeitung 23.09.2021: Haus ohne Fundament).

 

Auch aus einer wirtschaftlichen Perspektive kann von einem Beitritt der Ukraine zur Europäischen Union nur abgeraten werden. Das Bruttonationaleinkommen pro Kopf der Ukraine betrug 2020 3.540 US-Dollar. Damit ist das ökonomische Niveau niedriger als beispielsweise jenes von Algerien (3.550), Swasiland (3.580), Sri Lanka (3.720) oder Namibia (4.520) (Statistisches Bundesamt 2022: Basistabelle Bruttonationaleinkommen je Einwohner).

 

Selbst Focus Online hält hinsichtlich eines potenziellen Beitritts der Ukraine fest: „Jedoch war das Land vor dem Krieg recht weit davon entfernt, die EU-Anforderungen an einen demokratischen und korruptionsfreien Rechtsstaat zu erfüllen. Die ukrainische Wirtschaft wäre innerhalb der EU voraussichtlich nicht konkurrenzfähig. […] Beim nächsten Angriff Russlands könnte Kiew darauf pochen, dass ihm laut den EU-Verträgen Unterstützung seiner europäischen Partner gegen militärische Aggression zusteht“ (Focus Online 23.05.2022: Voll demokratisch, oder total korrupt? Was für und gegen EU-Beitritt der Ukraine spricht).

 

Zusammenfassend ist festzuhalten, dass die Ukraine weder die politischen, noch die wirtschaftlichen Anforderungen erfüllt, um den Kopenhagener Kriterien gerecht zu werden. Diese Tatsache verunmöglicht nicht nur den Beitritt des Landes, sondern bereits die Anerkennung als EU-Beitrittskandidat. Darüber hinaus wäre ein EU-Beitritt des Landes gleichbedeutend mit der Ausbreitung des Krieges in der Ostukraine auf ganz Europa. Ein derartiges Szenario darf niemals die Folge der Entscheidungen der Regierungen der EU-Mitgliedstaaten sein. So schrecklich der Krieg in der Ukraine auch ist, das Faktum, dass ein Staat in einen militärischen Konflikt involviert ist, kann nicht als Legitimation für einen Beitritt zur Europäischen Union herangezogen werden.

 

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten daher nachstehenden

 

Antrag auf Stellungnahme

gemäß Art. 23e Abs. 3 B-VG

 

„Der österreichische Bundeskanzler wird aufgefordert, sich im Rahmen der Sitzung des Europäischen Rates vom 23.-24. Juni 2022 dafür auszusprechen und einzusetzen, dass die geltenden rechtlichen Bestimmungen zur Vergabe des Status des EU-Beitrittskandidaten und zur Aufnahme eines Staates in die Europäische Union geachtet und keine Ausnahmeregelungen für die Ukraine geschaffen werden. Wenig spezifizierte Vorschläge, wie eine „Mitgliedschaft light“ oder „Eilverfahren“, sind abzulehnen.“

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Folgender Antrag auf Stellungnahme der FPÖ blieb ohne Stimmen der anderen Parlamentsfraktionen in der Minderheit:

 

Antrag auf Stellungnahme

gemäß Art. 23e Abs. 3 B-VG

 

der Abgeordneten Petra Steger

und weiterer Abgeordneter

 

betreffend TOP 1: RAT: 8232/22 Tagung des Europäischen Rates (23. und 24. Juni 2022) – Entwurf der erläuterten Tagesordnung (101072/EU XXVII.GP)

eingebracht in der Sitzung des EU-Hauptausschusses am 22. Juni 2022

 

 

Erhalt des Einstimmigkeitsprinzips

 

Die Europäische Union unternimmt regelmäßig Versuche, das ihr immanente Demokratiedefizit mittels Instrumenten der Schein-Partizipation zu kaschieren. Das neueste diesbezügliche Experiment, die „Konferenz zur Zukunft Europas“, hat allerdings mit ihrem Abschlussbericht des Pudels Kern offenbart: Herausgekommen ist ein Forderungskatalog der Zentralisten, welche die Mitgliedstaaten weiter entmachten und einen europäischen Bundesstaat errichten wollen.

 

Selbst die sicherlich nicht als EU-kritisch einzustufende Süddeutsche Zeitung fasst die Ergebnisse der Konferenz folgendermaßen zusammen: „In weiten Teilen liest sich das Dokument so, als hätten es die großen Fraktionen des EU-Parlaments allein verfasst - ohne die Kommission und vor allem ohne die Mitgliedstaaten“ (Süddeutsche Zeitung 30.04.2022: Eine Konferenz, die Europa verändern will).

 

Neben einer umfassenden Kompetenzverschiebung nach Brüssel, fordert der Abschlussbericht auch das Ende des Einstimmigkeitsprinzips ein. Wortwörtlich führt der Abschlussbericht an: „Alle Angelegenheiten, die bislang einstimmig beschlossen werden müssen, sollten künftig mit qualifizierter Mehrheit beschlossen werden. Die einzigen Ausnahmen sollten die Aufnahme neuer Mitglieder in die EU und Änderungen an den Grundprinzipien der EU sein“ (Konferenz zur Zukunft Europas 2022: Bericht über das endgültige Ergebnis). Eine derartige Reform hätte zur Folge, dass kein einzelner Mitgliedstaat in Fragen der Außen- und Sicherheitspolitik, sowie in Angelegenheiten der Sozial-, Steuer- und Haushaltspolitik, nationalstaatliche Interessen vor Schnellschüssen der Europäischen Union bewahren könnte. Ein Gas-Embargo gegen die Russische Föderation wäre unter diesen Voraussetzungen wohl schon längst beschlossene Sache, auch wenn aufgrund dieser Sanktionierung der österreichischen Industrie die Lichter ausgehen würden und hierzulande Massenarbeitslosigkeit eine weitere Folge wäre. Für Sanktionen gegen einen einzelnen EU-Mitgliedstaat wegen Verstößen gegen die Rechtsstaatlichkeit wäre künftig ebenfalls keine Einstimmigkeit mehr erforderlich.

 

Der Wegfall des Einstimmigkeitsprinzips würde die tatsächlich demokratisch legitimierten Entscheidungsträger in Europa – nämlich die Regierungen der Nationalstaaten – in unverantwortlichem Ausmaß schwächen. Demokratische Wahlen in den Mitgliedstaaten würden dadurch ebenfalls entwertet werden. Denn zum einen müsste der Bürger eines Mitgliedstaates hinkünftig bei nationalen Wahlen mit dem Wissen seine Stimme abgeben, dass die von ihm gewählten Vertreter im Zweifel machtlos und nicht in der Lage wären, die Interessen der Bevölkerung auf europäischer Ebene zu schützen. Zum anderen wären auch die gewählten Repräsentanten außerstande, gegenüber ihrer Bevölkerung Wahlversprechen einzuhalten, sofern diese den Brüsseler Zentralisten nicht genehm sind.

 

Das Ende des Einstimmigkeitsprinzips würde folgerichtig der Demokratie in Europa einen herben Schlag versetzen. Jede demokratisch legitimierte Regierung eines EU-Mitgliedstaats muss primär den Anliegen und Sorgen seiner Bürger entsprechen, gegebenenfalls dieser Verpflichtung mittels der Nutzung seines nationalen Vetos auf europäischer Ebene gerecht werden können. Vor allem kleine Mitgliedstaaten, wie Österreich, wären ohne dem Einstimmigkeitsprinzip jedweder Möglichkeit beraubt, in entscheidenden Politikbereichen im Interesse der eigenen Bevölkerung einen Einspruch zu erheben. Die Missachtung der verfassungsrechtlich verankerten Neutralität Österreichs durch die schwarz-grüne Bundesregierung im Zuge des Krieges in der Ukraine hat vor Augen geführt, wie schnell EU-Hörigkeit dazu führen kann, Grundprinzipien des eigenen Staates zu untergraben. Derartigen Tendenzen muss entgegengewirkt werden, indem eine weitere Aushöhlung der nationalstaatlichen Souveränität unterbunden wird.

 

Wer ein Ende der Einstimmigkeit fordert, kann nicht die Interessen der Österreicher und Österreicherinnen vertreten, sondern nur jene der EU-Zentralisten.

 

 

Ablehnung eines Konvents zur Umsetzung der Forderungen der „Konferenz zur Zukunft Europas“

 

Es ist bezeichnend, dass im Europäischen Parlament die Vertreter der ÖVP, der SPÖ, der Grünen und der Neos die Ergebnisse der Konferenz und eine Änderung der EU-Verträge zur Erleichterung der Umsetzung der Vorschläge befürworteten. Das Europäische Parlament forderte außerdem den Ausschuss für konstitutionelle Fragen auf, Vorschläge für eine Reform der EU-Verträge auszuarbeiten. Dies würde im Rahmen eines Konvents gemäß Artikel 48 des Vertrages über die Europäische Union geschehen. Zur Einsetzung eines Konvents bedarf es allerdings einer einfachen Mehrheit im Rat, folgerichtig der Zustimmung von 14 Regierungen.

 

Es ist in diesem Kontext erwähnenswert, dass sich bereits 13 EU-Mitgliedstaaten gegen einen Verfassungskonvent ausgesprochen haben, nämlich Bulgarien, Kroatien, die Tschechische Republik, Dänemark, Estland, Finnland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Rumänien, Slowenien und Schweden. Würde Österreich den gleichen Mut wie diese Länder aufbringen, wäre ein möglicher Verfassungskonvent zur Umsetzung der Forderungen der „Konferenz zur Zukunft Europas“ frühzeitig Geschichte. Die schwarz-grüne Bundesregierung ist bedauerlicherweise in solch hohem Ausmaß in ihrer Brüssel-Hörigkeit gefangen, dass sie es bisher unterließ, diesen Schritt zu setzen. Obwohl die Vorschläge, welche dem Konvent zugrunde liegen sollen, den Interessen Österreichs zutiefst widersprechen, ist die Bundesregierung unter Karl Nehammer nicht gewillt oder in der Lage, es den anderen 13 Mitgliedstaaten gleichzutun und die Idee eines Konvents zu missbilligen. Ein derart mutloses Agieren auf europäischer Ebene kann einer gewissenhaften Repräsentation österreichischer Interessen nicht gerecht werden. Im Gegenteil: Nur wer die Interessen seines Landes und seiner Bürger glaubhaft und beherzt vertritt, kann sich gegen die Agenda der EU-Zentralisten behaupten. In diesem Sinne sollte die österreichische Bundesregierung dem geplanten Konvent eine glasklare Absage erteilen!

 

Europa benötigt keine immer mehr Kompetenzen an sich ziehende Europäische Union, sondern soll ein Verbund freier Völker und selbstbestimmter Vaterländer sein. Die Wahrung der Demokratie in Europa obliegt den Nationalstaaten, deren gewählte Repräsentanten sich vor ihrem Wahlvolk für ihre Entscheidungen – auch im Rahmen der Institutionen der Europäischen Union – zu rechtfertigen haben. Weitere Kompetenzverschiebungen weg von den Mitgliedstaaten und hin zur Europäischen Kommission sind abzulehnen. Die von der schwarz-grünen Bundesregierung torpedierte, verfassungsrechtlich verankerte Neutralität Österreichs muss im Rahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik wiederhergestellt werden.

 

 

Eine verbindliche Volksbefragung ist die Voraussetzung für jede EU-Reform

 

Eine Reform der EU-Verträge würde das Leben aller Österreicher und Österreicherinnen in hohem Ausmaß beeinträchtigen. Deshalb sollen auch die österreichischen Staatsbürger darüber entscheiden, ob und in welcher Ausgestaltung sie eine Reform der EU-Verträge wünschen. Die österreichische Bundesregierung hat folgerichtig eine Zustimmung zu einer allfälligen Reform der EU-Verträge davon abhängig zu machen, inwiefern sich die österreichischen Bürger vorab in einer verbindlichen Volksabstimmung für ebendiese aussprechen. Eine derartige Vorgehensweise würde einer wahrhaftig demokratischen Legitimation entsprechen und keiner Schein-Partizipation von vermeintlich zufällig ausgewählten 800 Personen, welche gerade einmal 0,00017897 Prozent der Bevölkerungen der EU-Mitgliedstaaten ausmachen.

 

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten daher nachstehenden

 

Antrag auf Stellungnahme

gemäß Art. 23e Abs. 3 B-VG

 

„Der österreichische Bundeskanzler wird aufgefordert, sich im Rahmen der Sitzung des Europäischen Rates vom 23.-24. Juni 2022 für den Erhalt des Einstimmigkeitsprinzips und der Souveränität der Mitgliedstaaten einzusetzen. Ein Konvent zur Umsetzung der Forderungen der „Konferenz zur Zukunft Europas“ ist deswegen abzulehnen.“