IV-16 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP
Beratungen des Hauptausschusses in Angelegenheiten
der Europäischen Union
(Auszugsweise Darstellung)
Donnerstag, 20. Oktober 2022
Beratungen des Hauptausschusses in Angelegenheiten
der Europäischen Union
(Auszugsweise Darstellung)
XXVII. Gesetzgebungsperiode 20. Oktober 2022
1.) Wahl eines Ersatzmitgliedes des Ständigen Unterausschusses in Angelegenheiten der Europäischen Union
2.) 11949/22 European Council meeting (20 and 21 October 2022) – Annotated draft agenda (111882/EU XXVII.GP)
EU-Hauptausschuss berät im Vorfeld des EU-Gipfels
Unmittelbar bevor der Europäische Rat über die Ukraine, Energie, wirtschaftliche Aspekte und die EU-Außenbeziehungen beraten wird, nahm Bundeskanzler Karl Nehammer dazu im EU-Hauptausschuss des Nationalrats Stellung. Er sprach sich hinsichtlich Gaspreisdeckel für das "iberische Modell" aus und verurteilte die russische Invasion in die Ukraine als "Staatsterrorismus". Die Verleihung des EU-Beitrittskandidatenstatus an Bosnien Herzegowina sieht er positiv.
Energiekrise: Vorerst kein Gaspreisdeckel
Die überwiegende Mehrheit der Mitgliedstaaten wünsche sich hinsichtlich der Energiekrise ein Modell, das Gas- und Strompreis voneinander entkoppelt, so Bundeskanzler Karl Nehammer. Bislang sei dies aber nicht erfolgt und so sieht er Potenzial im "iberischen Modell", wonach die Staaten den Gaseinkauf für Kraftwerke subventionieren. Es beinhalte einen Finanzierungsanteil und könnte einen Hebel darstellen, die Inflation zu senken. Deutschland würde dabei allerdings bremsen. Bei Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen werde er sich persönlich dafür einsetzen. Bei dem von der Kommission vorgelegten Preiskorrekturmechanismus laufe man seiner Meinung nach Gefahr einer Angebotsverknappung am internationalen Gasmarkt.
SPÖ-Abgeordneter Jörg Leichtfried (SPÖ) hatte sich für vorübergehende europaweite geschützte Höchstpreise eingesetzt und zugleich einen koordinierten europäischen Gaseinkauf vorgeschlagen, sodass die Weitergabe zu einem garantierten Preis von 50 € pro Megawattstunde ermöglicht wird. Der gemeinsame Einkauf und Subventionen würden dazu führen, dass der Gaspreis zu ruhen kommt, meinte er. Der Antrag auf Stellungnahme blieb allerdings ebenso in der Minderheit wie jener von FPÖ-Mandatar Axel Kassegger zur Beendigung des "EU-Sanktionsregimes" gegen Russland.
Lukas Hammer (Grüne) und Maria Theresia Niss (ÖVP) befürworteten das österreichische Vorgehen und sprachen sich dafür aus, beim gemeinsamen europäischen Gaseinkauf in die Gänge zu kommen.
Situation in der Ukraine
Zur Invasion der russischen Föderation in die Ukraine sei Österreichs Haltung wie auch die der EU-Mitgliedstaaten sehr klar, bekräftigte Nehammer. Raketenangriffe auf die zivile Infrastruktur seien in seinen Augen "Staatsterrorismus". Für die notwendige Liquidität der Ukraine wurden bislang EU-Unterstützungsleistungen in der Höhe von 6 Mrd. € getätigt, Österreich beteilige sich auch bei der Schutzgewährung von Vertrieben, führte er aus.
Petra Steger (FPÖ) zeigte sich besorgt, dass ganz Europa durch eine "Eskalationsspirale" in den Krieg hineingezogen werden könnte und beantragte mehrere Maßnahmen unter dem Titel "Aktive Friedens- und Neutralitätspolitik statt Kriegstreiberei". Vorgeschlagen wurde, Zahlungen an die Europäische Friedensfazilität wie auch Militärtransporte durch Österreich zu stoppen und sich für den Erhalt des Einstimmigkeitsprinzip der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) einzusetzen. Der Antrag auf Stellungnahme wurde vor seiner Ablehnung kritisch diskutiert.
Die Frage der Neutralität sei zwar so auszulegen, sich nicht an Waffenlieferungen zu beteiligen, sagte Michel Reimon (Grüne), ansonsten sei es aber eine Sicherheitsfrage für Österreich, sich an den europäischen Maßnahmen zu beteiligen. Auch Christoph Matznetter (SPÖ) konnte dem Antrag wenig abgewinnen, stellte die Frage der Einstimmigkeitspolitik in der GASP jedoch zur Diskussion. Die EU würde dadurch gehindert, zu Lösungen zu kommen, meinte er. Für den Bundeskanzler ist das Einstimmigkeitsprinzip aus Perspektive eines mittelgroßen Landes in Europa derzeit unverzichtbar.
Martin Engelberg (ÖVP) bezeichnete die FPÖ-Initiative als widersinnig und "verbale Brandstiftung", auch Bundeskanzler Karl Nehammer rief angesichts der Wortwahl der FPÖ dazu auf, Ursache und Wirkung voneinander zu trennen. Die Landesverteidigung sei das Grundrecht einer jeden Nation und Neutralität heiße nicht, wegzuschauen, meinte er. Die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der EU wirke gegenüber der Invasion mit friedlichen Mitteln – Sanktionen – gemeinsam solidarisch, aber Aggression und Erpressung dürften niemals hingenommen werden, so der Bundeskanzler. Als Aufgabe eines Demokraten versteht er es, "Unrecht auch immer zu benennen".
Im Zuge der Ausschussverhandlungen thematisierte ÖVP-Sprecher für Europa- und Außenpolitik Reinhold Lopatka die Sicherheit in den ukrainischen Atomkraftwerken. Laut Bundeskanzler Nehammer zeige sich die Internationale Atomenergie-Organisation (IAEA) ob der angespannten Lage mehr als besorgt. Die Involvierung der Vereinten Nationen sei wichtig. Für die Aufklärung von Kriegsverbrechen habe Österreich Geldmittel von 100.000 € und eine Justizexpertin zur Verfügung gestellt, wurde Helmut Brandstätter (NEOS) informiert.
EU-Perspektive für den Westbalkan
Positiv wertet Bundeskanzler Karl Nehammer, dass Bosnien Herzegowina endlich EU-Beitrittskandidatenstatus erhalten wird, wo es doch bislang keinen formalen Zugang zu den Beitrittsgesprächen hatte. Dies sei auch gegenüber Nordmazedonien und Albanien ein wichtiges Signal um Gleichheit unter den Staaten zu erreichen, sagte er. Es sei erwiesen, dass die Beitrittsperspektive Wirkung zeige, verteidigte er gegenüber Petra Steger (FPÖ) Österreichs Rolle als "Brückenbauer". Die FPÖ-Mandatarin bezeichnete es als schädlich, Länder in die EU aufzunehmen, die wirtschaftlich hinterherhinken. Daraufhin bekräftigte Nehammer, dass die Heranführung des Westbalkans an die EU im Sicherheitsinteresse Österreichs liege, wobei selbstverständlich klare Regeln einzuhalten und Maßstäbe zu definieren seien.
Edtstadler informierte über weitere EU-Agenden
Europaministerin Karoline Edtstadler berichtete dem Ausschuss vom jüngsten Rat in Allgemeinen Angelegenheiten, wo unter anderem ein Sachstandsbericht zum Artikel-7-Verfahren gegenüber Polen besprochen wurde, in dem die Europäische Kommission schwere Bedenken in Bezug auf die Unabhängigkeit der Justiz zum Ausdruck bringt. Laut Edtstadler dürfe es bei der Rechtstaatlichkeit keine Kompromisse geben. In Bezug auf die EU-Zukunftskonferenz seien vielfältige Vorschläge vorgebracht worden, wovon 95% davon ohne Vertragsänderungen umsetzbar wären, hielt die Ministerin positiv fest. Ein vorliegendes EU-Wahlrechtsreformpaket hat ferner zum Ziel, die Wahlbeteiligung durch Harmonisierungsvorschläge zu erhöhen. Dabei gehe es etwa darum, die EU-Wahl in allen Mitgliedstaaten am selben Tag abzuhalten und die Briefwahl gesamtheitlich zu ermöglichen. Grundsätzlich sei dies zu befürworten, würde allerdings verfassungsrechtliche Legislativmaßnahmen in Österreich erfordern, gab Edtstadler zu bedenken.
Am Beginn der Sitzung wurde Rudolf Taschner (ÖVP) einstimmig zum Ersatzmitglied des Ständigen Unterausschusses in Angelegenheiten der Europäischen Union gewählt.
Folgender Antrag auf Stellungnahme der SPÖ blieb ohne Stimmen der anderen Parlamentsfraktionen in der Minderheit:
ANTRAG
AUF STELLUNGNAHME
gemäß Art. 23e B-VG
der Abgeordneten Mag. Jörg Leichtfried
Genossinnen und Genossen
eingebracht in der Sitzung des EU Hauptausschusses am
20.10.2022
betreffend TOP 2 European Council meeting (20 and 21 October 2022) – Annotated draft agenda (111882/EU XXVII.GP)
Europa befindet sich in einer beispiellosen Energiekrise. Die Preise auf den europäischen Strom- und Gasmärkten sind in den letzten Monaten um mehrere hundert Prozent gestiegen. Das trifft längst nicht mehr nur Menschen, die bereits vor der Krise von Armut betroffen waren, sondern es droht eine Verarmung der europäischen Mittelschicht. Wenn Europa nicht in die Preise eingreift, wird die europäische Industrie aufs Spiel gesetzt – und mit ihr Millionen Arbeitsplätze. Das gefährdet letztlich auch den hart erkämpften sozialen Frieden in Europa.
In Europa ist der Großhandelspreis für Strom um mehr als 400 Prozent höher als in den USA, beim Gas liegt Europa mittlerweile um fast 1.000 Prozent höher (Vgl. dazu: FIW-Spotlight: Der Einfluss der internationalen Energiepreise auf die Inflation). Diesem Preisdruck kann kein Unternehmen standhalten, Europa verliert massiv an Wettbewerbsfähigkeit. Die ersten Unternehmen sind bereits gezwungen, Teile ihrer Produktion stillzulegen oder ganz aufzugeben. In Österreich ist mit der Lenzing AG ein Vorzeigeunternehmen betroffen: Die Lenzing AG muss aufgrund der hohen Energiepreise die Produktion zurückfahren. Bleiben die Preise so hoch, werden in den nächsten Monaten hunderte andere Unternehmen in Europa folgen. Ist eine Produktion einmal ins Ausland verlagert – etwa in die USA –, kommt sie so schnell nicht mehr zurück.
Die Art und Weise, wie die Preise für Strom und Gas festgesetzt werden, funktioniert nicht mehr. Die Preise an den Börsen werden künstlich beeinflusst und in die Höhe getrieben. Dieser Preismechanismus muss gestoppt werden. Es braucht eine Pausetaste für den Energiemarkt. Deswegen ist es notwendig vorübergehend europaweite Höchstpreise für Strom und Gas politisch festzulegen – und zwar solange, bis das Energiesystem neu aufgestellt, krisensicher gemacht und an der Notwendigkeit der Klimaverträglichkeit ausgerichtet ist.
Die
unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden
Antrag auf Stellungnahme gemäß Art. 23e B-VG
„Die gesamte Bundesregierung, insbesondere der Bundeskanzler und die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie werden aufgefordert, sich auf europäischer Ebene
- für vorübergehende europaweite gestützte Höchstpreise für die Lieferung von Strom und Gas an Haushalte und Wirtschaft auszusprechen und diese politisch festzulegen,
- für einen koordinierten europäischen Gaseinkauf einzusetzen, sodass eine Weitergabe des Gases zu einem gestützten Preis von 50 Euro pro Megawattstunde an Wirtschaft und Haushalte ermöglicht wird.
Zudem wird die gesamte Bundesregierung aufgefordert sich langfristig für eine Neuausrichtung des Strom- und Gasmarktes in der EU einsetzen.“
Folgender Antrag auf Stellungnahme der FPÖ blieb ohne Stimmen der anderen Parlamentsfraktionen in der Minderheit:
Antrag auf Stellungnahme
gemäß Art. 23e Abs. 3 B-VG
der Abgeordneten Petra Steger, MMMag. Dr. Axel Kassegger
und weiterer Abgeordneter
betreffend TOP 2: RAT: 11949/22 European Council meeting (20 and 21 October 2022) – Annotated draft agenda (111882/EU XXVII.GP)
eingebracht in der Sitzung des EU-Hauptausschusses am 20. Oktober 2022
Beendigung der für Europa schädlichen EU-Sanktionsregime
Seit Beginn des Krieges zwischen Russland und der Ukraine hat die Europäische Union acht Sanktionsregime beschlossen, das letzte davon erst am 6. Oktober 2022. Gemein haben all diese Sanktionspakete zum einen, dass sie ihr ursprüngliches Ziel – nämlich die russische Wirtschaft und Kriegsführung zum Erliegen zu bringen – nicht erreicht haben. Zum zweiten wurden die Konsequenzen all dieser Sanktionen nie im Voraus mitbedacht, mit fatalen Folgen für die europäischen Staaten und ihre Bürger.
Völlig zurecht klassifiziert Wirtschaftskammer-Chef Harald Mahrer die Sanktionen gegen Russland als „nur mit einer Gehirnhälfte“ gedacht, vor allem weil diese Schnellschüsse der EU die Auswirkungen auf die europäischen Nationalstaaten und ihre Bevölkerungen vollkommen außer Acht gelassen haben (Der Standard 10.07.2022: Sanktionen mit „nur einer Gehirnhälfte“: Hat WKÖ-Chef Mahrer recht?).
Unbestreitbar sind zum Leidwesen der Bürger der EU-Mitgliedstaaten die europäischen Nationalökonomien aufgrund der Sanktionen von einem Bumerangeffekt betroffen, dessen Schaden in seinem Gesamtausmaß noch gar nicht absehbar ist. Fest stehen schon jetzt Energiepreisexplosionen und eine Inflationsrate in der Eurozone, wie es sie noch nie gegeben hat.
Österreich ist von diesen schädlichen EU-Sanktionsregimen besonders betroffen, unserer Heimat droht die Stagflation – eine stagnierende Wirtschaft, Betriebsschließungen und hohe Arbeitslosigkeit bei gleichzeitig hoher Teuerungsrate. Wifo-Chef Gabriel Felbermayr rechnet bei Gasknappheit mit einer Inflationsrate von 18 (!) Prozent im kommenden Winter. „Da schlummert gewaltiges soziales Konfliktpotenzial“, so Felbermayr, der prognostiziert, dass es „möglicherweise sehr dick kommen“ wird (Kronen Zeitung 08.07.2022: Wifo-Chef: Gasmangel könnte Inflation verdoppeln).
Gleichzeitig profitiert Russland durch die von der EU losgetretene Sanktionsspirale in Milliardenhöhe: „Russlands Einnahmen aus fossilen Energieexporten in den ersten sechs Monaten des Ukraine-Krieges haben einer Analyse zufolge die Kosten der Invasion deutlich überstiegen. Wie das in Finnland ansässige Centre for Research on Energy and Clean Air (CREA) heute mitteilte, betrugen die Einnahmen in dem Zeitraum umgerechnet 158 Milliarden Euro. Dem standen geschätzte Kriegskosten in Höhe von hundert Milliarden Euro gegenüber“ (ORF 06.09.2022: Studie: Moskaus Energieeinnahmen höher als Kriegskosten).
Für Energie- und Wirtschaftsexperten dürfte diese Entwicklung keine Überraschung sein. Der US-Sondergesandte für Energiesicherheit, Amos Hochstein, bekräftigte bereits im Juni, dass die russischen Energie-Einnahmen aufgrund der weltweiten Preisanstiege höher ausfallen als vor dem Krieg (APA 09.06.2022: US-Vertreter: Russische Energie-Einnahmen höher als vor dem Krieg). Russland konnte ohne größere Probleme andere Abnehmer auf dem Weltmarkt für seine Rohstoffe gewinnen, beispielsweise China und Indien. Folgerichtig stieg Russland zu Chinas größtem Öllieferanten auf (ORF 20.06.2022: Russland steigt zu Chinas größtem Öllieferanten auf).
Auch Indien kaufte zuletzt so viel Öl aus Russland wie noch nie. Hinsichtlich dieser indischen Ölimporte weisen finnische Analysten darüber hinaus auf einen äußerst aberwitzigen Aspekt hin: „Ein erheblicher Teil des Rohöls wird als raffinierte Ölprodukte wieder exportiert, unter anderem in die USA und nach Europa“ (Berliner Zeitung 20.06.2022: China nun Russlands Ölkunde Nr. 1 – und Indien trickst die EU weiter aus). Daraus folgt, dass die Mitgliedstaaten der EU nun zu einem höheren Preis und über den Umweg Indien weiterhin für russisches Öl bezahlen, ohne damit Russland zu schwächen, dafür aber zulasten der eigenen Bevölkerungen. Die Rechnung für diesen Irrsinn muss der Bürger und Steuerzahler mit stark erhöhten Energie-, Treibstoff- und Lebensmittelpreisen begleichen.
Energieexperte Johannes Benigni bekräftigt, dass die Sanktionen gar nichts bringen, aber der europäischen Wirtschaft massiv schaden: Wenn „wir kein Öl kaufen von Russland, dann heißt das nur, dass wir Öl von weiter in der Ferne kaufen, dann erhöhen sich unsere Kosten. Das Öl von Russland wird zur gleichen Zeit nach Indien, nach China, in andere Länder fließen und Russland wird nach wie vor Einnahmen verzeichnen. Nachdem der Markt angespannt ist und die jetzige Situation der Verunsicherung und Verknappung im Markt zu höheren Preisen führt, bedeutet das nur, dass Russland mehr Einnahmen hat und Europa mehr zahlt“ (ZIB Nacht 02.05.2022: Ölembargo gegen Russland: Interview mit Johannes Benigni).
Ökonom Hans-Werner Sinn, ehemaliger Präsident des ifo Instituts für Wirtschaftsforschung, bezweifelt, dass Russland über Sanktionen bezwungen werden kann und prognostiziert vielmehr für Europa ein Ende der guten Zeiten (Focus 27.04.2022: Top-Ökonom Sinn: „Die guten Zeiten sind vorbei - sorgt für Euch selber“).
Weit davon entfernt, Russland in die Knie zu zwingen, erweisen sich die Sanktionsregime vielmehr als Schüsse ins eigene Knie. Wie so oft, wenn die Tagträumereien der EU-Kommission auf den Felsen der Realpolitik aufprallen, setzt sich in Brüssel allerdings keine Einsicht durch, sondern wird nur umso verbissener der bereits eingeschlagene und meist moralisch begründete Pfad weiterverfolgt. Die EU-Kommission wird nicht aufhören, weitere Sanktionsregime erlassen zu wollen, ungeachtet derer Konsequenzen für die Nationalstaaten und ihre Bürger. Für sie spielte es auch bisher keine Rolle, dass diese Sanktionspakete für hunderte Millionen Menschen eine einschneidende Lebensverschlechterung bedeuteten.
Während die schwarz-grüne Bundesregierung in ihrer vollkommenen Überforderung und EU-Hörigkeit die Interessen Österreichs außer Acht lässt und jeder Sanktionsmaßnahme zustimmt, regt sich in anderen EU-Mitgliedstaaten Widerstand: So forderte der ungarische Ministerpräsident Viktor Orban die Aufhebung der EU-Sanktionen spätestens bis zum Ende des Jahres – er plant hierzu eine Volksbefragung in Ungarn. „Es ist nicht richtig, dass nur die Brüsseler Elite über die Sanktionen entscheiden kann. Es wird auch wichtig sein, die Leute zu fragen, denn je länger sich diese Debatte hinzieht, desto mehr Schaden wird sie anrichten“, merkte Máté Kocsis, Fidesz-Fraktionsvorsitzender, an (Kurier 22.09.2022: Orbán will Ungarn zu weiteren EU-Sanktionen gegen Russland befragen).
Zusammengefasst ist festzuhalten, dass die verhängten Sanktionen ihren beabsichtigten Zweck – die russischen Streitkräfte und die russische Wirtschaft außer Gefecht zu setzen – nicht erreicht haben. Russland hat schnell am globalen Markt andere Abnehmer für seine Rohstoffe gefunden und aufgrund der durch die EU-Politik erhöhten Preise sogar von dieser Entwicklung profitiert. Der europäischen Wirtschaft hingegen wurden heftigste Schläge erteilt sowie die Lebenshaltungskosten der Österreicher und Österreicherinnen massiv in die Höhe getrieben. Weitere Sanktionen würden die ohnehin schon immense Kostenlawine weiter erhöhen und sind folgerichtig abzulehnen.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten daher nachstehenden
Antrag auf Stellungnahme
gemäß Art. 23e Abs. 3 B-VG
„Die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung werden aufgefordert, sich im Rahmen der Institutionen der Europäischen Union für die Beendigung der Sanktionen gegen die Russische Föderation auszusprechen, weitere EU-Sanktionsmaßnahmen abzulehnen sowie diese nötigenfalls mit ihrem Vetorecht zu verhindern.“
Das gegenständliche Vorhaben ist auf die Erlassung eines verbindlichen Rechtsaktes gerichtet, der sich auf die Erlassung von Bundes(verfassungs)gesetzen auf dem im Rechtsakt geregelten Gebiet auswirken würde.
Folgender Antrag auf Stellungnahme der FPÖ blieb ohne Stimmen der anderen Parlamentsfraktionen in der Minderheit:
Antrag auf Stellungnahme
gemäß Art. 23e Abs. 3 B-VG
der Abgeordneten Petra Steger, MMMag. Dr. Axel Kassegger
und weiterer Abgeordneter
betreffend TOP 2: RAT: 11949/22 European Council meeting (20 and 21 October 2022) – Annotated draft agenda (111882/EU XXVII.GP)
eingebracht in der Sitzung des EU-Hauptausschusses am 20. Oktober 2022
Österreich zuerst: Aktive Friedens- und Neutralitätspolitik statt Kriegstreiberei
Die schwarz-grüne Bundesregierung hat das verfassungsmäßig verankerte Neutralitätsgebot seit Beginn des Ukraine-Krieges sträflich missachtet und die jahrzehntelange, erfolgreiche Tradition unserer Heimat als neutraler Staat bis zur Unkenntlichkeit ausgehöhlt.
Über die sogenannte Europäische Friedensfazilität unterstützt die Republik Österreich die ukrainischen Streitkräfte in Millionenhöhe. Diese Fazilität finanziert sich aus haushaltsexternen Beiträgen der EU-Mitgliedstaaten, wobei Österreich einen Beitrag von 25 Millionen Euro österreichisches Steuergeld pro Jahr einzahlt. Im Zeitraum des Mehrjährigen Finanzrahmens der EU (2021-2027) summiert sich dieser Beitrag folgerichtig auf 175 Millionen Euro. Nun ist festzuhalten, dass die Europäische Friedensfazilität dafür herangezogen wird, um schwere Waffensysteme für die ukrainischen Truppen zu finanzieren. 3,1 Milliarden Euro (!) wurden aus dieser Fazilität der Ukraine bereits bereitgestellt. Dass Österreich, verfassungsrechtlich zur Neutralität verpflichtet, einen millionenschweren Beitrag zu dieser Fazilität leistet, welche der EU als Kriegskasse dient, ist völlig inakzeptabel. Ein Stopp dieser Zahlungen wäre längst überfällig.
Bilateral stellte das vormals neutrale Österreich auch selbst militärische Ausrüstung für die Ukraine zur Verfügung (Helme, Splitterschutzwesten und Treibstoff). Die Helme wurden sogar den eigenen österreichischen Soldaten abgenommen, um diese in weiterer Folge an die Ukraine versenden zu können.
Des Weiteren erlaubt die Republik Österreich der NATO zur Unterstützung der Ukraine die Durchfuhr militärischer Ausrüstung durch ihr Hoheitsgebiet, einschließlich ihres Luftraums. Die Regierungsvertreter Österreichs stimmten ohne Ausnahme allen (!) Sanktionspaketen gegen die Russische Föderation zu, obgleich diese verheerende Auswirkungen auf die heimische Wirtschaft zeitigen und massive Mehrbelastungen für alle Österreicher und Österreicherinnen zur Folge haben.
Österreich hätte als neutraler Staat niemals in diese Kriegstreiberei einstimmen dürfen. Entsprechend unserer außenpolitischen Tradition hätten wir als Vermittler zwischen den Konfliktparteien fungieren und Wien als Verhandlungsort anbieten können, um einen Beitrag für die Wiederherstellung des Friedens in Europa zu leisten. Nur mit der Bereitschaft internationale Auseinandersetzungen in all ihren Facetten zu betrachten und auf einseitiges Säbelrasseln zu verzichten, kann eine die Konfliktparteien überzeugende, vermittelnde Position eingenommen werden. Die transatlantische Politik der schwarz-grünen Bundesregierung hat diese Möglichkeit bedauerlicherweise zunichte gemacht.
Von den jeweiligen geostrategischen Interessen der Vereinigten Staaten von Amerika und Russlands uneingeschüchtert, wäre es nun notwendig, die Neutralität in Österreich wiederherzustellen, um aktive Friedenspolitik betreiben zu können. Zugleich ist die österreichische Bundesregierung gefordert, endlich wieder Politik im Interesse der Österreicher und Österreicherinnen zu machen! Die Energieversorgung unserer Bürger muss sichergestellt und leistbar sein, weitere Kostenexplosionen müssen unterbunden werden. Hierfür ist es notwendig, aus der für Europa schädlichen EU-Sanktionsspirale auszusteigen.
Erhalt des Einstimmigkeitsprinzips und Versagung der Teilnahme an der EU-Ausbildungsmission für die ukrainischen Streitkräfte
Der Krieg in der Ukraine hat offenbart, wie wichtig das Einstimmigkeitsprinzip in der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) ist. Ohne dem Einstimmigkeitsprinzip wären in noch gravierenderem Ausmaß nationalstaatliche Interessen von den Schnellschüssen der Europäischen Kommission überrollt worden. Ein Gas-Embargo gegen die Russische Föderation wäre unter diesen Voraussetzungen schon längst beschlossen worden, trotz einem drohenden Kollaps der österreichischen Industrie, Betriebsschließungen und einsetzender Massenarbeitslosigkeit.
Eben diese Veto-Möglichkeiten der Mitgliedstaaten, um im Interesse der eigenen Bürger handeln zu können, möchten die EU-Zentralisten beseitigen. Es überrascht nicht, dass trotz gegenteiliger Versprechungen des ÖVP-Kanzlers Karl Nehammer, immer mehr führende ÖVP-Minister das Einstimmigkeitsprinzip in der EU demolieren wollen. Nehammer selbst betonte noch am 30. Mai 2022 vor dem EU-Hauptausschuss: „Wir müssen diesen letzten Rest an Einstimmigkeit bewahren, vor allem als kleines Land. […] Ja, es braucht die Einstimmigkeit.“ Aus seiner Sicht könne deswegen die Einstimmigkeit nicht aufgehoben werden. Seine ÖVP-Minister sehen das offensichtlich ganz anders. So sprachen sich unlängst sowohl EU-Ministerin Mag. Karoline Edtstadler als auch Außenminister Mag. Alexander Schallenberg offen für eine Reform und Abschwächung des Einstimmigkeitsprinzips aus.
Wortwörtlich sagte Edtstadler gegenüber der Tiroler Tageszeitung: „Ich glaube, dass man die Einstimmigkeit in manchen Bereichen der Außen- und Sicherheitspolitik überdenken muss. In anderen braucht es Einstimmigkeit, um zu zeigen, dass Europa geeint und gestärkt ist. […] Es gibt dazwischen aber viele Bereiche, wo es mehrheitliche Beschlüsse braucht. […] Ich denke, die Zukunft ist, dass sich Staaten zusammentun, die einer Meinung sind. Dann hat man nicht 27 Meinungen am Tisch, sondern akkordierte, die man dann mit den anderen rascher zusammenführen könnte“ (Tiroler Tageszeitung 08.09.2022: Abstriche bei der Einstimmigkeit).
Nur wenige Tage später führte Schallenberg in einem Interview mit dem Profil aus: „Ich glaube, dass man sich überlegen kann, auf welche Bereiche man die Abstimmung mit qualifizierter Mehrheit ausdehnen kann. […] Bei der Steuerpolitik hingegen könnte man vielleicht mit qualifizierter Mehrheit Beschlüsse fassen“ (Profil 11.09.2022: „Ich sehe bei den Sanktionen keinen Grund für Zweifel“).
Zu diesen flapsig formulierten, aber im Kern brandgefährlichen Ansichten führender ÖVP-Minister ist zuallererst anzuführen, dass weitere Kompetenzverschiebungen hin zu den Institutionen der Europäischen Union abzulehnen und keinesfalls zu forcieren sind. Völlig unannehmbar ist jedoch die dahinterliegende Forderung, den Mitgliedstaaten der Europäischen Union ihre Vetorechte in entscheidenden Politikbereichen und damit den letzten Rest ihrer Souveränität zu rauben.
Das Ende des Einstimmigkeitsprinzips würde der Demokratie in Europa einen herben Schlag versetzen. Jede demokratisch legitimierte Regierung eines EU-Mitgliedstaats muss primär den Anliegen und Sorgen ihrer Bürger entsprechen und gegebenenfalls dieser Verpflichtung mittels der Nutzung ihres nationalen Vetos auf europäischer Ebene gerecht werden können. Vor allem kleine Mitgliedstaaten wie Österreich wären ohne dem Einstimmigkeitsprinzip jedweder Möglichkeit beraubt, in entscheidenden Politikbereichen im Interesse der eigenen Bevölkerung einen Einspruch zu erheben. Wer ein Ende der Einstimmigkeit fordert, kann nicht die Interessen der Österreicher und Österreicherinnen vertreten, sondern nur jene der EU-Zentralisten.
Auch das neueste Vorhaben der EU, selbst ukrainische Streitkräfte auszubilden, verdeutlicht, wie wichtig das Einstimmigkeitsprinzip ist. An dieser Ausbildungsmission darf sich Österreich in keiner Form, weder finanziell noch personell, beteiligen. Ansonsten würde Österreich endgültig zur Kriegspartei werden.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten daher nachstehenden
Antrag auf Stellungnahme
gemäß Art. 23e Abs. 3 B-VG
„Die österreichische Bundesregierung wird aufgefordert,
· in ihrer Europa- und Außenpolitik dem im Verfassungsrang stehenden Neutralitätsgebot zu folgen,
· sich in all ihren außenpolitischen Handlungen, Entscheidungen, Abstimmungen und Wortmeldungen – von Sanktionsmaßnahmen, über das Verhalten im Rahmen der diplomatischen und außenpolitischen Beziehungen, bis hin zur Frage der Finanzierung von Waffenlieferungen an eine Kriegspartei – an die Maxime der Neutralität zu halten,
· die Zahlungen Österreichs an die Europäische Friedensfazilität zu stoppen,
· sich in keiner Form an der EU-Ausbildungsmission für die ukrainischen Streitkräfte zu beteiligen,
· sich für den Erhalt des Einstimmigkeitsprinzips in der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) einzusetzen,
· und Militärtransporte durch österreichisches Hoheitsgebiet in ein Kriegsgebiet zu unterbinden.“
Das gegenständliche Vorhaben ist auf die Erlassung eines verbindlichen Rechtsaktes gerichtet, der sich auf die Erlassung von Bundes(verfassungs)gesetzen auf dem im Rechtsakt geregelten Gebiet auswirken würde.