IV-17 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

Beratungen des Hauptausschusses in Angelegenheiten
der Europäischen Union

 

(Auszugsweise Darstellung)

Montag, 12. Dezember 2022

 

 

 

 


 


Beratungen des Hauptausschusses in Angelegenheiten
der Europäischen Union

(Auszugsweise Darstellung)

XXVII. Gesetzgebungsperiode               12. Dezember 2022

Tagesordnung

1.)    14088/22 European Council meeting (15 and 16 December 2022) – Draft guidelines for conclusions (122184/EU XXVII.GP)

 


 

Schengen-Veto bestimmt EU-Hauptausschuss

Das Veto Österreichs zum Schengen-Beitritt von Bulgarien und Rumänien, der Krieg in der Ukraine sowie die Asyl- und Migrationspolitik standen im Zentrum des EU-Hauptausschusses mit Bundeskanzler Karl Nehammer und Verfassungsministerin Karoline Edtstadler. Im Vorfeld der Zusammenkunft des Europäischen Rates am 15. und 16. Dezember debattierten die Abgeordneten mit den Regierungsvertreter:innen über die österreichischen Positionen zu aktuellen Fragen.

Im Zuge der Debatte brachten die drei Oppositionsparteien Anträge ein, die jeweils lediglich die Stimmen der antragstellenden Fraktionen erhielten und somit abgelehnt wurden. Die SPÖ wollte die Bundesregierung auffordern, sich für das Funktionieren des europäischen Asylsystems sowie des Schengen-Raums einzusetzen, sodass in weiterer Folge ein Schengen-Beitritt von Bulgarien und Rumänien erfolgen könne. Die NEOS sprachen sich für die unmittelbare Aufgabe der Veto-Haltung Österreichs aus. Gegen die Makrofinanzhilfe der EU für die "Kriegspartei Ukraine" und für die "Wiederherstellung einer dem Neutralitätsgebot entsprechenden Außenpolitik" setzten sich die Freiheitlichen ein. Weiters beantragten sie ein Maßnahmenpaket gegen die "illegale Massenmigration", das unter anderem die Legalisierung von sogenannten Pushbacks und die Abschlüsse weiterer Rücknahmeabkommen beinhaltet.

Nehammer und Edtstadler über die österreichische Position zu den Plänen des Europäischen Rates

Eingangs ging Bundeskanzler Nehammmer auf die Themen der bevorstehenden Europäischen Ratssitzung ein und erläuterte die österreichischen Standpunkte in ausgewählten Bereichen. So trage Österreich auch das neunte Sanktionspaket gegen Russland vollinhaltlich mit. Es beinhalte unter anderem die Ausdehnung der Liste von sanktionierten Personen und Unternehmen sowie weitere Importbeschränkungen. Gleichzeitig stimme man einer Makrofinanzhilfe für die Ukraine in der Höhe von 18 Mrd. € zu. Nehammer sprach von 90.000 ukrainischen Vertriebenen, denen in Österreich Schutz gewährt worden sei und betonte die Notwendigkeit, Deeskalationsschritte einzuleiten und den "sinnlosen Krieg" rasch zu beenden.

Zur Thematik der Energiesicherheit sprach sich Nehammer für die Ausweitung des "iberischen Modells" auf die gesamte EU aus. Ein konkreter dahingehender Vorschlag der Europäischen Kommission stehe jedoch noch aus. Zudem sei eine Beschleunigung der Genehmigungsverfahren auf dem Energiesektor "dringendst geboten", um erneuerbare Energien schneller ausbauen zu können. In diese Richtung konnten bereits Fortschritte erzielt werden, wie Nehammer berichtete. Die Versorgungssicherheit müsse trotz aller unterschiedlichen Interessen innerhalb der EU gewährleistet sein.

Hinsichtlich der Wirtschaftspolitik ging Nehammer vornehmlich auf den "Inflation Reduction Act" der Vereinigten Staaten ein, der aus Sicht der EU und Österreichs für Wettbewerbsverzerrungen sorgen könne. Daher bemühe man sich um eine Ausnahmeregelung für die EU. Neuerliche schuldenfinanzierte Instrumente zur Wirtschaftsförderung, wie sie von manchen Stakeholdern gefordert würden, brauche es laut Nehammer nicht. So seien etwa für die "grüne Wende" ausreichend Mittel vorhanden, die bisher noch nicht ausgeschöpft worden seien.

Außenpolitisch fokussierte Bundeskanzler Nehammer auf den Westbalkan. Bosnien und Herzegowina erfülle aus Sicht der EU noch nicht alle Beitrittskriterien, doch müssten verschiedene Dialogformen eingesetzt werden, um das Land näher an die Union heranzuführen. Verkürzte Beitrittsverfahren seien auch aus österreichischer Sicht keine Option – weder für Bosnien, noch für die Ukraine.

Mit der Ausnahme von Zypern sei Österreich so stark wie kein anderes europäisches Land von irregulärer Migration betroffen, führte Nehammer weiters an. Von insgesamt 800.000 Asylanträgen in der EU würden 100.000 allein auf Österreich entfallen, was eine "außergewöhnliche Belastung unseres Landes" darstelle. Nehammer ging näher auf die verschiedenen Migrationsrouten ein, die auch zentral über Bulgarien und Rumänien führten. An der EU-Außengrenze in Bulgarien sei es auch zu Gewaltakten gekommen, etwa zur Erschießung eines Grenzpolizisten. Daher benötige es eine "effektive Antwort" von Seiten der EU. Innenminister Gerhard Karner habe bereits einen Fünf-Punkte-Plan vorgelegt, der auch eine "Zurückweisungsrichtlinie" beinhaltet, wonach Asylwerber:innen aus sicheren Herkunftsländern ohne Verfahren abgewiesen werden könnten. Zudem befürworte Österreich die rund 2 Mrd. € an Unterstützung für den EU-Außengrenzschutz in Bulgarien.

Österreich werde sich in die Schlussfolgerungen des Rates verstärkt einbringen, etwa was die Migration oder die Westbalkanerweiterung der EU betreffe, erklärte Verfassungsministerin Karoline Edtstadler. Man wolle keine zwei Klassen von Beitrittskandidaten, auch wenn noch "einiges zu tun" sei, wie sie mit Hinblick auf Bosnien und Herzegowina ausführte. Außerdem berichtete sie von einer Reise weiblicher Delegierter in die Ukraine, an der sie teilnahm. Dort habe sie sich ein Bild von den verheerenden Zuständen machen können, jedoch auch gesehen, dass österreichische Hilfe tatsächlich ankomme und gebraucht werde.

 

Zustimmung zu Schengen-Beitritt Bulgariens und Rumäniens wäre für ÖVP "verantwortungslos" gewesen

Seitens der ÖVP zeigte sich Georg Strasser erfreut über die Zustimmung der SPÖ zum Veto gegen den Schengen-Beitritt von Rumänien und Bulgarien. Den Antrag der Sozialdemokrat:innen könne seine Fraktion jedoch nicht unterstützen, da der ÖVP darin vorgeworfen werde, einer europäischen Lösung im Wege zu stehen, was nicht den Tatsachen entspreche. Strasser und Michaela Steinacker (ÖVP) fragten Bundeskanzler Nehammer, wie die Länder des Westbalkans gestärkt und an die EU herangeführt werden können. Für Martin Engelberg (ÖVP) wäre es "verantwortungslos" gewesen, angesichts der gegenwärtigen Asylzahlen dem Schengen-Beitritt der beiden Länder zuzustimmen. Wolfgang Gerstl (ÖVP) bedankte sich bei Verfassungsministerin Edtstadler für die auf ihre Initiative erfolgte Reise in die Ukraine und ging näher auf die "mehrfachen Völkerrechtsbrüche" Russlands und die "Zermürbung" der ukrainischen Bevölkerung ein. Von Edtstadler wollte Gerstl wissen, ob die von der Ukraine gewünschte Einrichtung eines eigenen Gerichthofes zur Verurteilung russischer Kriegsverbrechen eine Option sei. Maria Theresia Niss (ÖVP) interessierte sich für die nächsten Schritte bezüglich der Vereinbarungen zur Lukrierung von Flüssiggas.

 

SPÖ: Außenpolitik der ÖVP hat viel "Porzellan zerbrochen"

Die Sozialdemokratie werfe der ÖVP nicht vor, eine europäische Lösung zu blockieren, sondern zeige lediglich auf, dass das außenpolitische Agieren der ÖVP dem internationalen Ansehen Österreichs geschadet habe, sagte Jörg Leichtfried (SPÖ). Österreich könne seine Interessen nicht mehr adäquat durchsetzen, was zum gegenwärtigen "Eklat" geführt habe. Leichtfried gab außerdem zu bedenken, dass ein großer Teil der irregulären Migration auch über Ungarn stattfinde, das dafür jedoch kaum Kritik aus Österreich erfahre. Die SPÖ betrachte den Zeitpunkt für den Schengen-Beitritt Bulgariens und Rumäniens als unpassend – jedoch nur, weil bisher migrationspolitisch einiges versäumt worden sei. Es solle so rasch wie möglich alles unternommen werden, damit der Beitritt erfolgen könne, so Leichtfried. Ähnlich argumentierte Christoph Matznetter (SPÖ). Er sah außenpolitisch bereits viel "Porzellan zerschlagen", das nur mit einer klaren Kommunikation über die erforderlichen Maßnahmen wieder "gekittet" werden könne. Der NEOS-Antrag auf ein Ende der Veto-Haltung sei daher wenig sinnvoll. Auch für den Antrag der FPÖ gegen die Makrofinanzhilfe für die Ukraine signalisierte er keine Zustimmung, da die Ukraine ohne die Zahlungen "kapitulieren müsste". Einen "wunden Punkt" habe die FPÖ jedoch laut Matznetter richtigerweise angesprochen: Die EU würde in Argumentationsnot geraten, wenn sie Hilfszahlungen an ein Land leiste, in dem das Mehrparteiensystem aufgrund des Kriegszustandes de facto ausgehebelt worden sei.

 

FPÖ: Mit Finanzhilfe an Ukraine wird Neutralität "endgültig zu Grabe getragen"

"Die Neutralität endgültig zu Grabe getragen" sah FPÖ-Mandatarin Petra Steger durch die 18 Mrd. € Makrofinanzhilfe. Ihrer Ansicht nach würde die Ukraine damit nicht nur den Wiederaufbau ziviler Infrastruktur finanzieren, sondern vor allem in amerikanische Waffensysteme investieren. Schon vor dem Krieg sei die Ukraine "eines der korruptesten Länder" gewesen, was sich mit dem Einmarsch Russlands nicht geändert habe. Steger zitierte einen Financial-Times-Artikel, laut dem die Ukraine sich auch an der Krypto-Börse verspekuliert hätte. Gemäß EU-Richtlinien bezüglich Rechtsstaatlichkeit und demokratischer Institutionen dürfe das Geld gar nicht ausbezahlt werden, so Steger. Auch für Axel Kassegger (FPÖ) "gehe" sich die Unterstützung der Zahlung für ein neutrales Land "nicht aus". Die "illegale Massenmigration" betrachtete er als Gefährdung für Wohlstand, Sicherheit und sozialen Frieden und fragte Nehammer, ob Polen hinsichtlich Grenzschutz ein "role model" darstellen könne. 

 

Grüne: Ausstieg aus fossiler Energie sichert Österreichs Überleben als Industriestaat

Lukas Hammer von den Grünen war erfreut darüber, dass die Energieversorgung von den Oppositionsparteien kaum noch thematisiert werde, was daran liege, dass diese mit "großer Kraftanstrengung" von der Bundesregierung zumindest für diesen Winter gesichert worden sei. Für ihn sei es nun erforderlich, dass in den Ratsschlussfolgerungen auch auf den nächsten Winter Bezug genommen werde. Langfristig könne laut Hammer nur der Ausstieg aus der fossilen Energie eine Lösung sein, da das wirtschaftliche Überleben Österreichs als Industriestaat davon abhänge. Er begrüßte die Beschleunigung der Genehmigungsprozesse und drückte seine Hoffnung aus, dass der gemeinsame Gaskauf realisiert werden könne. Eine Gaspreisobergrenze jedoch könne zur Auflösung von Bezugsverträgen führen, gab Hammer zu bedenken. Bezüglich der Außenpolitik fragte Hammer nach der Glaubwürdigkeit Österreichs am Westbalkan. Auch für Ewa Ernst-Dziedzic (Grüne) stellte das Schengen-Veto nicht den richtigen Lösungsansatz für die Migrationsproblematik dar. Sie fragte nach Perspektiven für einen späteren Schengen-Beitritt.

 

Schengen-Veto für NEOS "kleingeistig und populistisch"

Als "kleingeistig und populistisch" bezeichnete NEOS-Abgeordneter Nikolaus Scherak das Schengen-Veto Österreichs. Bundeskanzler Nehammer habe es bis jetzt geschafft, sich mit inhaltsbezogener Politik positiv vom aus seiner Sicht auf Umfragen fixierten Agieren von Sebastian Kurz abzuheben. Dies habe sich nun jedoch geändert. Scherak regte eine Residenzpflicht für Asylwerber:innen an, um Österreich zu entlasten. Zudem drückte er seine Zustimmung für den FPÖ-Vorschlag aus, die Auszahlung von Mitteln aus der Entwicklungszusammenarbeit an den Abschluss von Rückführungsabkommen zu koppeln. Schengen mit der Asyl-Thematik zu verknüpfen, sei jedoch unzulässig, so Scherak. Helmut Brandstätter (NEOS) sprach über die Lage der Ukraine und die Notwendigkeit, diese so gut wie möglich zu unterstützen. Er habe sich mit Vertreter:innen liberaler Parteien in der Ukraine getroffen, die beteuert hätten, dass sämtliche Fraktionen die Priorisierung der Beendigung des Krieges befürworten würden und somit weiterhin demokratischer Konsens bestehe.

 

Edtstadler sieht Österreichs außenpolitischen Glaubwürdigkeit gestärkt

Die Haltung der FPÖ sei "an Zynismus nicht zu überbieten", zeigte sich Verfassungsministerin Karoline Edtstadler empört. Die Makrofinanzhilfe würde für den Wiederaufbau und nicht für militärische Zwecke verwendet, was die Europäische Kommission auch kontrolliere. Es sei auch nicht das erste Mal, dass diese ausbezahlt würden und man hoffe diesmal auch auf die Zustimmung Ungarns.

Die Energieversorgung für diesen Winter sei gesichert, doch müssten für den folgenden noch Maßnahmen wie der gemeinsame Gaseinkauf beschlossen werden, erklärte Edtstadler.

Österreichs außenpolitische Glaubwürdigkeit sei laut ihr nicht beeinträchtigt, sondern eher gegenteilig durch eine "stringente Position" etwa bei der Ablehnung eines "Fast-Track-Verfahrens" bei EU-Beitritten gestärkt worden. Bezüglich des Schengen-Beitritts von Bulgarien und Rumänien sah sie ebenfalls die Notwendigkeit, eine Perspektive zu bieten.

Auch an sie sei von ukrainischer Seite hinsichtlich eines Sondergerichtshofs zur Aufklärung russischer Kriegsverbrechen herangetreten worden, so Edtstadler. Der Internationale Strafgerichtshof zeige sich dahingehend aber "skeptisch bis ablehnend". Wichtig sei es nun, vor allem im Bereich der Beweissicherung zu unterstützen.

 

Nehammer über Sicherheitsprobleme durch irreguläre Migration

Auch Bundeskanzler Nehammer betrachtete die Glaubwürdigkeit Österreichs am Westbalkan als ungebrochen. So habe man die betreffenden Ländern zuletzt mit 1 Mrd. € bei den steigenden Energiekosten unterstützt, um die starke Abhängigkeit der Region von Russland zu reduzieren. Österreich gelte dort seit Jahrzehnten als "geschätzter Brückenbauer" und "redlicher Vermittler". Nicht zuletzt nütze die Zusammenarbeit auch Österreich, vor allem, was die Einfuhr von Flüssiggas über adriatische Häfen betreffe.

Hinsichtlich des Schengen-Vetos bemängelte Nehammer eine "parteipolitisch motivierte" Diskussion, die sich fernab der Fakten bewege. Auch den Vorwurf des Populismus könne er nicht nachvollziehen. Angesichts der Gefahren durch Terrorismus, Drogenhandel und Waffenschmuggel könne man nicht "sehenden Auges" einer Schengen-Erweiterung zustimmen. 75.000 Menschen würden sich laut Nehmamer derzeit in der EU aufhalten, ohne je registriert worden zu sein, was ein "eklatantes Sicherheitsproblem" darstelle. Nun habe Österreich den größten Migrationsdruck und andere Länder würden erst dann reagieren, wenn sie selber betroffen seien. Für den Schengen-Beitritt der beiden Länder brauche es einen Zeitplan und eine Reduktion der Problematik, so Nehammer.

Er sei "in keiner Weise naiv" was die Auslegung des europäischen Rechts durch Viktor Orban betreffe, erklärte Nehammer. Diese Fragen seien durch die Europäische Kommission zu klären. Eine polizeiliche Zusammenarbeit mit Ungarn sei nichtsdestotrotz notwendig.

Die Makrofinanzhilfe für die Ukraine sah Nehammer als "konsequente Fortsetzung der Solidarität", und notwendig, damit diese "nicht zusammenbreche". Sanktionen hätten noch nie einen Krieg beendet, seien jedoch unerlässlich, um den Aggressor unter Druck zu setzen und in seinen Handlungsweisen einzuschränken. Sie stellen laut Nehammer die "friedlichste Form des Protests" gegen den Krieg in Europa dar.


 

Folgender Antrag auf Stellungnahme der SPÖ blieb ohne Stimmen der anderen Parlamentsfraktionen in der Minderheit:

Antrag auf Stellungnahme

gem. Art. 23e Abs.3 B-VG

des Abgeordneten Mag. Jörg Leichtfried,

Genossinnen und Genossen

betreffend TOP 1, RAT: 14088/22 European Council meeting (15 and 16 December 2022) – Draft guidelines for conclusions) (122184/EU XXVII.GP) 

eingebracht in der Sitzung des EU-Hauptausschusses am 12.12.2022

In dem Entwurf der Schlussforderungen wird auf Seite 4 festgehalten, dass es „die globale Wettbewerbsfähigkeit Europas und die Integrität des Binnenmarkts gewahrt werden soll“.

"Eine starke europäische Wirtschaft kann nur in einem gefestigten europäischen Binnenmarkt stattfinden. Auf eine rasche Einigung unter Berücksichtigung aller etwaiger Bedenken ist zu hoffen."[1], hieß es im Zuge der Diskussion rund um die Schengenerweiterung gemäß einem Artikel der Kleinen Zeitung von Vertreter*innen der Wirtschaftskammer.

Gabriel Felbermayr, Direktor des Instituts für Wirtschaftsforschung (Wifo), schrieb am Samstag in einem Tweet, dass er die wirtschaftlichen Sorgen rund um Österreichs Schengen-Veto teile: "Schengen erleichtert Handel in Gütern und Dienstleistungen; die positiven Effekte für Österreich sind messbar und groß (2% des BIP). 1000 € pro Kopf und Jahr, Effizienzgewinne. Staus an den Binnengrenzen sind teuer und sinnlos." Gleichzeitigbetonte er, dass der Schengenraum eine funktionierende Außengrenze brauche. [2]

Die Schengenerweiterung der Länder Rumänien, Bulgarien und Kroatien wurde letzte Woche von den Innenminister*innen diskutiert und hat nach einer Ablehnung Österreichs zum Schengenbeitritt von Rumänien und Bulgarien zu vielen nationalen, sowie internationalen Reaktionen und diplomatischen Verstimmungen geführt.

Bulgarien hat daher in einer Sitzung der vorbereitenden Gremien des Rates darauf hingewiesen die Schengenerweiterung auch auf diesem Europäischen Rat thematisieren zu wollen.

Im Sinne des europäischen Geistes und der europäischen Solidarität muss es das Ziel sein, dass alle EU Mitgliedstaaten langfristig auch dem Schengenraum beitreten.

Die Europäische Union hat jedoch im Rahmen eines gemeinsamen europäischen Asylssystems noch einige offene Baustellen, die es seit Jahren zu lösen gilt. So dringend notwendige europäische Lösungen werden nicht nur seit Jahren von Ländern wie Ungarn blockiert, sondern auch die österreichische Bundesregierung legte in der Vergangenheit eine Haltung an den Tag, die weit entfernt von der Mitarbeit an einer konstruktiven Lösung war. Das hat u.a. auch dazu geführt, dass Österreich derzeit mit einem erhöhten Aufkommen irregulärer Migration konfrontiert ist. Auch hier ist die österreichische Bundesregierung nicht in der Lage die nötigen rechtsstaatlich opportunen Maßnahmen zu ergreifen.  Eine Schengenerweiterung ist daher zum jetzigen Zeitpunkt nicht richtig, könnte jedoch mit umgehenden europapolitischen Schritten der Bundesregierung so schnell wie möglich umgesetzt werden. Allerdings muss angesichts der heftigen europäischen Reaktionen und diplomatischen Verstimmungen vor allem die Lösungskompetenz der österreichischen Bundesregierung und die Verlässlichkeit als europäischer Partner in Frage gestellt werden, da dieser Eklat wohl vermeidbar gewesen wäre, wenn man sich vorab für eine Verbesserung der Situation eingesetzt hätte, statt Allianzen mit jenen Ländern zu schmieden, die maßgeblich daran beteiligt sind, dass dieses System nicht funktioniert.

Der unterfertigte Abgeordnete stellt daher folgenden

Antrag auf Stellungnahme gem. Art. 23e Abs.3 B-VG

Der EU-Hauptausschuss wolle beschließen:

„Die Bundesregierung und insbesondere der Bundeskanzler werden aufgefordert, umgehend alles zu unternehmen, um ein gemeinsames, funktionierendes europäisches Asylsystem aufzubauen und europäischen Lösungen nicht im Wege zu stehen, sowie sich für einen funktionierenden Schengenraum einzusetzen, sodass in weiterer Folge ein Schengenbeitritt von Bulgarien und Rumänien so schnell wie möglich erfolgen kann.“

 

Das gegenständliche Vorhaben ist auf die Erlassung eines verbindlichen Rechtsaktes gerichtet, der sich auf die Erlassung von Bundes(verfassungs)gesetzen auf dem im Rechtsakt geregelten Gebiet auswirken würde.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Folgender Antrag auf Stellungnahme der FPÖ blieb ohne Stimmen der anderen Parlamentsfraktionen in der Minderheit:

Antrag auf Stellungnahme

gemäß Art. 23e Abs. 3 B-VG

 

der Abgeordneten Petra Steger, MMMag. Dr. Axel Kassegger, Dr. Martin Graf

und weiterer Abgeordneter

 

betreffend TOP 1: RAT: 14088/22 European Council meeting (15 and 16 December 2022) – Draft guidelines for conclusions) (122184/EU XXVII.GP)

 

eingebracht in der Sitzung des EU-Hauptausschusses am 12. Dezember 2022

 

 

Ablehnung der geplanten Makrofinanzhilfe+ in Milliardenhöhe für die Ukraine

 

Seit dem Ausbruch des Krieges zwischen Russland und der Ukraine hat die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten – so auch Österreich – die Ukraine in Milliardenhöhe unterstützt. Insgesamt sind bereits im Jahr 2022 rund 22,8 (!) Milliarden Euro in die Ukraine transferiert worden.[3] Österreich finanziert folgerichtig bilateral und über diverse EU-Töpfe entgegen dem Neutralitätsgebot eine Kriegspartei.

 

Die EU-Kommission möchte nun im Jahr 2023 „strukturierter“ ihre Milliardenzahlungen an die Ukraine vornehmen und außerdem einer künftigen „Rebuild Ukraine“-Fazilität den Weg bereiten. Hierfür schlägt die EU-Kommission die Schaffung des Instruments der „Makrofinanzhilfe+“ vor. Im Rahmen dieser Makrofinanzhilfe+ plant die EU-Kommission bis zu 18 Milliarden Euro an Darlehen für einen Zeitraum von 12 Monaten der Ukraine bereitzustellen, folgerichtig durchschnittlich 1,5 Milliarden Euro pro Monat. Kombiniert sollen diese Zahlungen werden mit Zuschüssen zu den Zinskosten, eine Tilgung ist frühestens ab 2033 vorgesehen.[4]

Wie mittlerweile bekannt wurde, benötigt die Ukraine die EU-Milliardenhilfen nicht nur, um die Funktionsfähigkeit der zivilen staatlichen Strukturen aufrechtzuerhalten, sondern bezahlt mit diesen Geldern auch den Sold der ukrainischen Soldaten.[5] Österreich finanziert dementsprechend die Truppen einer Kriegspartei.

 

Doch nicht nur das ukrainische Militär wird über die EU-Milliarden finanziert, sondern auch die Kriegsindustrie der Vereinigten Staaten von Amerika.

 

Die Ukraine braucht neben den Kriegskosten erhebliche Liquidität, weil sie sämtliche von den USA gelieferte Waffen bezahlen muss. Grundlage der Zusammenarbeit zwischen Washington und Kiew ist der ‚Lend and Lease Act 2022‘. Er entspricht einer ähnlichen Vereinbarung, die die USA im Jahr 1941 mit Großbritannien und der Sowjetunion abgeschlossen hatten. Demnach werden Kriegsgerät, Ausrüstung und Kraftstoff von der US-Regierung an den Partner lediglich verliehen oder verpachtet und müssten nach dem Krieg zurückgeführt werden. Weil Kriegsgerät meist beschädigt oder zerstört wird, haben die Waffen oft zum Ende des Krieges lediglich Schrottwert. Daher hat die US-Regierung ein Interesse, dass die Ukraine ihre Leasing-Verträge auch pünktlich erfüllen kann.[6]

 

Die von der EU übermittelten Milliarden werden folgerichtig dafür herangezogen, die amerikanischen Lieferungen an Waffen und Ausrüstung zu finanzieren. Über das Schlachtfeld der Ukraine sponsern die EU-Mitgliedstaaten demnach in Wahrheit die US-Kriegsindustrie.

 

Noch ein weiterer Aspekt ist in diesem Zusammenhang mehr als bemerkenswert:

 

Die Financial Times (FT) berichtet, dass mehrere offizielle Regierungsvertreter aus Washington den Druck auf EU-Verantwortliche erhöht haben, Geld nach Kiew zu überweisen. […] Die US-Beamten sagten der EU, es wäre besser, das Geld als nicht rückzahlbare Zuschüsse zu gewähren und nicht als Darlehen. Die EU solle einen Mechanismus einrichten, über den automatisch monatlich Geld in das ukrainische Budget fließen könnte. [7]

 

Bereits wenige Wochen später folgten die Staatschefs der EU-Mitgliedstaaten – so auch der österreichische Kanzler Karl Nehammer (ÖVP) – den Anweisungen aus Washington im Rahmen der Sitzung des Europäischen Rates am 20./21. Oktober 2022. In den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates ersucht dieser „die Kommission, eine stärker strukturierte Lösung für die Bereitstellung von Unterstützung für die Ukraine vorzulegen, und den Rat, diese Lösung voranzubringen“.[8]

 

Die Makrofinanzhilfe+ mit ihrem Gesamtvolumen von 18 Milliarden Euro ist der Ausfluss dieser Entscheidung. Wie von den US-Regierungsvertretern gefordert, soll diese nun monatlich und strukturiert zur Verfügung gestellt werden.

 

Der diesbezüglich vorliegende Verordnungsvorschlag COM(2022) 597 der Europäischen Kommission hält darüber hinaus noch eine weitere, völlig inakzeptable Forderung bereit: Artikel 14 des Verordnungsvorschlages sieht nämlich vor, dass die EU diese milliardenschweren Mittel auf den Kapitalmärkten aufnehmen soll – demnach wiederum neue Schulden macht![9] Diese Vergemeinschaftung weiterer Schulden ist vollumfänglich abzulehnen.

 

Eben aus diesem Grund verweigerte der ungarische Finanzminister bei der Sitzung des Rates der Europäischen Union (Wirtschaft und Finanzen) am 6. Dezember 2022 seine Zustimmung zur Makrofinanzhilfe+.[10] Da die Freigabe der Gelder Einstimmigkeit erfordert, hat der EU-Mitgliedstaat Ungarn einmal mehr bewiesen, dass es möglich ist, zum Wohle der eigenen nationalen Interessen Widerstand gegen irrsinnige EU-Vorhaben zu leisten. Die schwarz-grüne Bundesregierung hingegen ignorierte die Sorgen der eigenen Bevölkerung und erhob aufgrund ihrer uneingeschränkten EU-Hörigkeit keinen Einspruch.

 

Aberwitzig sind schlussendlich auch die – vollkommen unerfüllten – Bedingungen, an welche die Zurverfügungstellung der Zahlungen vermeintlich geknüpft werden soll: „Die Unterstützung im Rahmen des Instruments setzt weitere Fortschritte der Ukraine bei der Rechtsstaatlichkeit, der verantwortungsvollen Staatsführung, der Betrugsbekämpfung und der Korruptionsbekämpfung voraus.[11]

 

In Art. 6 Abs. 1 wird darüber hinaus festgehalten: „Eine Vorbedingung für die Gewährung der Unterstützung im Rahmen dieses Instruments besteht darin, dass die Ukraine weiterhin wirksame demokratische Mechanismen – einschließlich eines parlamentarischen Mehrparteiensystems – und das Rechtsstaatsprinzip aufrechterhält und respektiert und die Achtung der Menschenrechte garantiert.[12]

 

Würden diese angeführten Standards tatsächlich eine Bedingung für die Gewährung der EU-Milliarden darstellen, dürfte sie die Ukraine, ein Land in dem Kriegsrecht herrscht und Großkorruption weit verbreitet ist, erst gar nicht bekommen.

 

Zusammenfassend ist festzuhalten, dass die schwarz-grüne Bundesregierung das verfassungsmäßig verankerte Neutralitätsgebot seit Beginn des Ukraine-Krieges sträflich missachtet und die jahrzehntelange, erfolgreiche Tradition unserer Heimat als neutraler Staat bis zur Unkenntlichkeit ausgehöhlt hat. Österreich darf als neutraler Staat keiner EU-Milliardenhilfe an eine Kriegspartei zustimmen, schon gar nicht, wenn die zur Verfügung gestellten Gelder für den Sold von ukrainischen Soldaten und für Rückzahlungen an die US-Kriegsindustrie genutzt werden.

 

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten daher nachstehenden

 

Antrag auf Stellungnahme

gemäß Art. 23e Abs. 3 B-VG

 

„Die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung werden aufgefordert, sich im Rahmen der Institutionen der Europäischen Union gegen die Makrofinanzhilfe+ für die Kriegspartei Ukraine auszusprechen, sowie eine Vertiefung der Schuldenunion und die Pläne für eine „Rebuild Ukraine“-Fazilität abzulehnen. Darüber hinaus wird die Bundesregierung aufgefordert, eine dem Neutralitätsgebot entsprechende Außenpolitik wiederherzustellen.“

Das gegenständliche Vorhaben ist auf die Erlassung eines verbindlichen Rechtsaktes gerichtet, der sich auf die Erlassung von Bundes(verfassungs)gesetzen auf dem im Rechtsakt geregelten Gebiet auswirken würde.

Folgender Antrag auf Stellungnahme der FPÖ blieb ohne Stimmen der anderen Parlamentsfraktionen in der Minderheit:

Antrag auf Stellungnahme

gemäß Art. 23e Abs. 3 B-VG

 

der Abgeordneten Petra Steger, MMMag. Dr. Axel Kassegger, Dr. Martin Graf

und weiterer Abgeordneter

 

betreffend TOP 1: RAT: 14088/22 European Council meeting (15 and 16 December 2022) – Draft guidelines for conclusions) (122184/EU XXVII.GP)

 

eingebracht in der Sitzung des EU-Hauptausschusses am 12. Dezember 2022

 

 

Grenzenloses Totalversagen der Bundesregierung gegen die illegale Massenmigration

2022 hat sich offenbart, dass beschwichtigende Rhetorik allein nicht ausreicht, um eine erneute Migrationskrise von den Ausmaßen des Jahres 2015 zu verhindern. Hauptverantwortlich für die aktuellen katastrophalen Entwicklungen im Migrationsbereich sind Vertreter der Österreichischen Volkspartei. Weder der Bundeskanzler noch der Innenminister haben die notwendigen Maßnahmen gesetzt, um auf nationaler und europäischer Ebene einem neuen Migrationsansturm entgegentreten zu können.

Und dieser Ansturm hat es in sich: Wie aus dem aktuellen Migrations- und Asylbericht der Europäischen Kommission zu entnehmen ist, explodieren in diesem Jahr die illegalen Grenzübertritte und Asylanträge. Bereits in den ersten sieben Monaten des Jahres stieg die Zahl der Asylanträge auf rund 480.000.[13] Interessanterweise ist nur an einer EU-Außengrenze Entspannung eingetreten: Nämlich an der Ostgrenze zu Weißrussland. Eben hier haben allerdings mutige EU-Mitgliedstaaten, allen voran Polen, selbst das Heft in die Hand genommen und Grenzbarrieren von hunderten Kilometer Länge aufgebaut, um der illegalen Migration zu trotzen. An der Ostgrenze zu Weißrussland wurde der Beweis erbracht, dass physische Barrieren illegale Migrationsströme aufhalten können und Erpressungsversuche von Drittstaaten folgerichtig ins Leere laufen.

Die österreichische Bundesregierung hat bedauerlicherweise nichts aus der Migrationskrise von 2015 gelernt und schützt die österreichischen Grenzen in keiner Weise. Die Konsequenzen sind verheerend: Allein im Zeitraum Jänner-Oktober 2022 wurden 89.867 (!) Asylanträge in Österreich gestellt. Damit wurde bereits vor dem Ende des Jahres der Schreckenswert von 2015 mit 88.340 Asylanträgen übertroffen.[14]

Es existiert kein nationaler Grenzschutz, ebenso wenig ein EU-Außengrenzschutz. Weder die bilateralen noch die EU-weiten Rückübernahmeabkommen werden ausgebaut. Die Bundesregierung unternimmt nichts gegen zigtausende illegale Migranten, welche nach Österreich kommen und sich hier illegal aufhalten. Die Rückführung abgelehnter Asylbewerber in ihre Herkunftsländer funktioniert nicht. Längst hätte die Europäische Union über ihre Visapolitik, ihre Entwicklungshilfe und über wirtschaftspolitische Hebel Druck auf wenig kooperationsbereite Länder ausüben können, um Migranten ohne Bleiberecht in ihre Herkunftsstaaten abzuschieben. Aber in diesem für die Zukunft Europas entscheidenden Bereich sind die EU-Institutionen vollkommen untätig.

 

Maßnahmenpaket gegen illegale Migration

Um die illegale Massenmigration nach Europa und Österreich in den Griff zu bekommen, sind schnellstmöglich effektive Maßnahmen zu ergreifen. Viel zu lange wurde vonseiten der Bundesregierung untätig dem Grenzsturm tausender Migranten nur zugeschaut.

Im Umgang mit Flüchtlingen müssen sich die EU-Länder entgegen der derzeitigen Praxis wieder auf die Grundprinzipien der Genfer Flüchtlingskonvention besinnen: Schutz für diejenigen, die ihn brauchen, so nahe wie möglich zu ihrem Herkunftsland, im Regelfall im Nachbarland.

Das Ziel muss es sein, die illegale Einwanderung zu stoppen – statt über die Verteilung von illegalen Einwanderern in der EU zu reden. Es hätte niemals so weit kommen dürfen, dass es in Österreich – wie bedauerlicherweise durch die Fehler der ÖVP nun Realität – um die Verwaltung illegaler Migration geht. Stattdessen hätte diese in der Vergangenheit verhindert werden sollen und muss in Zukunft unterbunden werden!

Fakt ist, dass die Verhinderung illegaler Migration kein Ding der Unmöglichkeit ist – Polen hat dies unter Beweis gestellt. Aber man muss Mut haben und den politischen Willen, zum Wohle der eigenen Bürger den Massenansturm von Migranten zu unterbinden – beides fehlt der ÖVP und folgerichtig der Regierung.

In diesem Sinne wird im Folgenden ein Maßnahmenpaket vorgebracht, dessen Umsetzung auf europäischer Ebene der illegalen Massenmigration Einhalt gebieten soll.

 

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten daher nachstehenden

 

Antrag auf Stellungnahme

gemäß Art. 23e Abs. 3 B-VG

 

„Die österreichische Bundesregierung wird aufgefordert, sich im Rahmen der Institutionen der Europäischen Union für folgende Maßnahmen einzusetzen:

·         Ablehnung des EU-Migrationspaktes

·         Positionierung gegen jedwede Form von Verteilungsquoten von Migranten

·         Verhinderung jeder Form von Strafzahlungen für die Weigerung, Migranten aufzunehmen

·         Vorstoß Österreichs in Richtung eines Paradigmenwechsels in der Asyl- und Fremdenpolitik einbringen, wonach keine Asylanträge mehr auf europäischem Boden gestellt werden können, außer von Personen, die aus europäischen Ländern stammen

·         Reform des Schengener Grenzkodexes, damit jeder Mitgliedstaat nach eigenem Ermessen unbefristet Kontrollen an seinen nationalstaatlichen Grenzen durchführen kann

·         Legalisierung von „Push-Backs“ an der Außengrenze der Europäischen Union

·         Abschluss weiterer Rückübernahmeabkommen

·         Kein aktiver Transport von „Bootsflüchtlingen“ nach Europa und Schaffung einer Anlaufstelle für Gerettete aus Seenot in Afrika.“

 

Das gegenständliche Vorhaben ist auf die Erlassung eines verbindlichen Rechtsaktes gerichtet, der sich auf die Erlassung von Bundes(verfassungs)gesetzen auf dem im Rechtsakt geregelten Gebiet auswirken würde.

 

 

 

Folgender Antrag auf Stellungnahme der FPÖ blieb ohne Stimmen der anderen Parlamentsfraktionen in der Minderheit:

Antrag auf Stellungnahme

gem. Art. 23e Abs.3 B-VG

 

des Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak‚ MA

betreffend TOP 1, RAT: 14088/22 European Council meeting (15 and 16 December 2022) – Draft
guidelines for conclusions) (122184/EU XXVII.GP) 

eingebracht in der Sitzung des Hauptausschusses in Angelegenheiten der Europäischen Union am 12.12.2022

 

Gemäß den "vorläufigen Schlussfolgerungen" beschäftigt sich der Europäische Rat in der kommenden Sitzung unter anderem mit der Bedeutung von enger europäischer Koordination und gemeinsamen Lösungen auf europäischer Ebene sowie mit der Integrität des Binnenmarktes. Ein wesentlicher Grundpfeiler des Binnenmarkts ist die Personenfreizügigkeit, die durch einen gemeinsamen Schengenraum unterstützt wird.

Österreich hat vor kurzem auf europäischer Ebene aus nicht nachvollziehbaren Gründen ein Veto gegen die Eingliederung Rumäniens und Bulgariens in den Schengenraum eingelegt. 

Dies hat ein heftiges Echo auf nationaler wie internationaler Ebene hervorgerufen. Exemplarisch seien hier der Präsident der IV Vorarlberg angeführt, der davon ausgeht, dass das Veto vorarlberger Unternehmen schädige sowie von "kleinteiligem Denken" zeuge, oder die deutsche Außenministerin Baerbock, die von einer "Enttäuschung" und einem "schlechten Tag für Europa" sprach. 

 

 

Der unterfertigte Abgeordnete stellt daher folgenden

 

Antrag auf Stellungnahme gem. Art. 23e Abs.3 B-VG

Der Hauptausschusses in Angelegenheiten der Europäischen Union wolle beschließen:

„Die Bundesregierung und insbesondere der Bundeskanzler werden aufgefordert, ihre Vetohaltung auf europäischer Ebene aufzugeben, und einen Schengenbeitritt Bulgariens und Rumäniens nicht weiter zu blockieren."

 

Das gegenständliche Vorhaben ist auf die Erlassung eines verbindlichen Rechtsaktes gerichtet, der sich auf die Erlassung von Bundes(verfassungs)gesetzen auf dem im Rechtsakt geregelten Gebiet auswirken würde.

 



[1] Kleine Zeitung vom 10.12.2022, in: https://www.kleinezeitung.at/wirtschaft/6225746/Wegen-SchengenVeto_Oesterreichs-Wirtschaft-warnt-vor-Schaden-fuer; Aufruf: 11.12.2022

[2] Wiener Zeitung, 10.12.2022, in: https://www.wienerzeitung.at/nachrichten/wirtschaft/oesterreich/2171221-Schengen-Veto-fuer-Rumaenien-schadet-Oesterreichs-Wirtschaft.html; Aufruf: 11.12.2022

[3] COM(2022) 597, S. 1

[4] Ebd., S. 2, 6-7

[5] FAZ 25.10.2022: EU will schon jetzt mit Wiederaufbau der Ukraine beginnen

[6] Berliner Zeitung 29.09.2022: USA fordern EU auf, der Ukraine endlich Geld zu überweisen

[7] Berliner Zeitung 29.09.2022: USA fordern EU auf, der Ukraine endlich Geld zu überweisen

[8] EUCO 31/22, S. 3

[9] COM(2022) 597, S. 21-22

[10] Tagesschau 06.12.2022: Ungarn blockiert Ukraine-Hilfen der EU

[11] COM(2022) 597, S. 3

[12] COM(2022) 597, S. 19

[13] COM(2022) 740, S. 10

[14] BMI Vorläufige Asyl-Statistik Oktober 2022: 1