beratungen des
hauptausschusses in
Angelegenheiten der
Europäischen Union

iV-04 der Beilagen zu den stenografischen protokollen
des nationalrates XXVII. GP


Auszugsweise Darstellung

Donnerstag, 9. Juli 2020

 

 


Beratungen des Hauptausschusses
in Angelegenheiten der Europäischen Union

 (Auszugsweise Darstellung)

Donnerstag, 9. Juli 2020

 

 

Tagesordnung

§  Berichtder Ständigen Vertretung über das informelle Treffen desAusschusses der Ständigen Vertreter (AStV-II) mit dem Präsidentendes Europäischen Rates am 1. Juli 2020 (1892/EUBTG) LIMITE

 


 

 

Österreich stehe hinter der europäischen Maßnahme, auf die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie zu reagieren und die Regierung werde sich in Brüssel um einen Kompromiss bemühen. Man werde aber auch sehr entschlossen dafür einstehen, dass die Auszahlung von Geldern mit Konditionalitäten verbunden sind, eine Balance zwischen Zuschüssen und Krediten besteht und die Rückzahlung geklärt ist, sagte heute Bundeskanzler Sebastian Kurz im EU-Hauptausschuss des Nationalrats, der im Vorfeld des Corona-Sondergipfels der europäischen Staats- und Regierungschefs am 17. und 18. Juli über den EU-Wiederaufbaufonds zur Bewältigung der Corona-Krise und den Mehrjährigen Finanzrahmen diskutierte.

 

Er sei skeptisch gegenüber der Aufnahme von Schulden, im Zweifelsfall seien ihm Kredite noch immer lieber als Zuschüsse, so Kurz. Sein Zugang sei, dafür zu sorgen, dass die ausbezahlten Gelder auch richtig investiert werden. So werde er auf "zukunftsgerichtete Investitionen" drängen, etwa in die Ökologisierung, Digitalisierung und Reformen. Man wolle vermeiden, dass die ausbezahlten Gelder für rückwärtsgewandte Maßnahmen oder zum Stopfen von Budget-Löchern in die Hand genommen werden. Auch müsse vermieden werden, dass das Geld in Korruption versickere. Die "Frugalen Vier" (Österreich, Dänemark, Schweden und die Niederlande) seien klar für Konventionalitäten, die Auszahlung müsse auch an ein Minimum an Rechtsstaatlichkeit sowie an Reformwillen geknüpft sein.

 

Große Auffassungsunterschiede innerhalb der Union gebe es auch in der Frage der Verteilung. Am Tisch liegen laut Kurz zehn Kriterien, die aus seiner Sicht noch intensiv zu diskutieren sind. Wenn man auf die Corona-Krise reagieren will, mache es Sinn, auf aktuelle Faktoren abzustellen, nicht etwa auf die Arbeitslosigkeit eines Mitgliedslandes seit 2015.

 

Einen der heikelsten Punkte in den Verhandlungen über den EU-Wiederaufbaufonds(EU Recovery Fund) sieht der Bundeskanzler in der Frage der Rückzahlung. Hier würden viele versuchen, sich "hinwegzuturnen", so Kurz. Werde es keine Eigenmittel der EU geben, müssten Kriterien der Schuldenrückzahlung klar definiert werden, sagte der Bundeskanzler. Ob die EU-27 beim Corona-Gipfel schließlich zu einer gemeinsamen Lösung kommen, hänge davon ab, wie gut und ausgereift der Vorschlag von EU-Ratspräsident Charles Michel ist. Kommt es zu keiner Einigung, spricht sich der Bundeskanzler für ein weiteres Treffen vor der Sommerpause aus.

 

Anders bewertet Kurz die Verhandlungssituation um den Mehrjährigen Finanzrahmen der EU 2021 bis 2027. Sollte es, wie geplant, zu einer "leichten Redimensionierung" kommen, sei eine Lösung zum Greifen nahe. Die Verhandlungen können aus Sicht des Bundeskanzlers jederzeit abgeschlossen werden. Für die österreichischen Nettozahler sei eine Redimensionierung positiv, "hier gibt es Bewegung in unsere Richtung", so Kurz. Am Tisch liegen würden jedenfalls Vorschläge für einen größeren österreichischen Rabatt, als in der Vergangenheit zugesagt worden sei. Beschlossen sei aber noch nichts, so Kurz.

 

Vonseiten der ÖVP machte Abgeordneter Reinhold Lopatka darauf aufmerksam, dass es sich beim Mehrjährigen Finanzrahmen schon immer um ein "zähes Ringen" gehandelt habe. Neben dem europäischen Denken sei jeder Regierungschef auch gegenüber seinem Nationalstaat und damit gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern verpflichtet. Darüber sollte man sich nicht hinwegschwindeln, harte Diskussionen seien nichts Negatives. Die "Frugalen Vier", die aus unterschiedlichen politischen Lagern kommen, würden versuchen, verantwortungsvoll auch gegenüber der nächsten Generation vorzugehen. 

 

In der Frage der Rückzahlung sagte Grün-Abgeordneter Michel Reimon, dass die EU aus seiner Sicht die Möglichkeit bekommen sollte, Eigenmittel wie Plastiksteuern einzuheben, zudem sei neben Kriterien eine gewisse Flexibilität sinnvoll. Man könne auch nicht über den Corona-Wiederaufbaufonds und den Mehrjährigen Finanzraumen diskutieren, ohne dabei die Zukunft der Union im Blick zu haben. Wenn 750 Mrd. € für den EU-Wiederaufbaufonds aufgenommen werden, bedeute das eine der größten Politikwechsel und Veränderungen in der EU seit den letzten zehn Jahren, in denen ein Austeritätkurs und Budgetdisziplin dominiert hätten, so Reimon, nun gehe es um Gestaltung. In der Frage der Verwendung der Gelder treten die Grünen für eine ökologische Umsteuerung, Reformen sowie Maßnahmen im Bereich der Digitalisierung und im Gesundheitssystem ein. Es könne aus österreichischer Sicht nicht sein, dass Gelder ohne Konditionalitäten ausgegeben werden, zudem müsse auch auf Rechtsstaatlichkeit Wert gelegt werden.

 

Die Diskussion über Geld sei nun essentiell, es gehe aber auch um die Frage, in welche Richtung sich die EU entwickelt, sagte Europaministerin Karoline Edtstadler. "Nur dann können wir entscheiden, wie wir das Geld am besten einsetzen", so die Ministerin. Europa müsse seine Lehren aus der Corona-Krise ziehen, ihr Ansatz sei in Anlehnung an das Motto des deutschen Ratsvorsitzes "Gemeinsam. Europa wieder stark machen.", Europa so stark wie nie zuvor zu machen. Deshalb sei ihr die Zukunftskonferenz ein großes Anliegen, auf nationaler Ebene habe der Konsultationsprozess bereits begonnen. Ihr Ziel sei es etwa, in Zukunft in jeder Gemeinde einen EU-Gemeinderat vertreten zu haben, so Edtstadler.

 

Ein von ÖVP und Grünen eingebrachter Antrag auf Stellungnahme, in dem die Regierung u.a. aufgefordert wird, sich auf nationaler Ebene für eine Beteiligung der nationalen Parlamente in dem Prozess der Zukunft Europas einzusetzen, wurde im Ausschuss von allen Parlamentsfraktionen außer der FPÖ unterstützt.

 

Kritik für die Position der Bundesregierung kam von SPÖ-Abgeordnetem Jörg Leichtfried. Seines Erachtens sei die Teilnahme Österreichs bei den "Geizigen Vier" kontraproduktiv für die österreichischen Gesamtinteressen, wie er mit Blick auf die Export- oder Tourismuswirtschaft sagte. "Wenn unsere Handelspartner Schwierigkeiten haben, bereitet das auch uns Probleme", so der SPÖ-Abgeordnete. Beim Corona-Wiederaufbaufonds soll es nach Meinung Leichtfrieds nicht nur Kredite geben und die Akuthilfe samt Standards im Auge behalten werden. Diese dürfe aber nicht zu einem Scheitern der Wirtschaftssysteme führen.

 

Ein Antrag auf Stellungnahme, wonach Bundeskanzler Kurz aus Sicht der SozialdemokratInnen das von der Europäischen Kommission vorgelegte Paket für den Europäischen Aufbauplan unterstützen soll, wurde im Ausschuss abgelehnt. Auch kein Glück hatte die SPÖ mit einem mit den NEOS eingebrachten Antrag, in dem die beiden Oppositionsparteien eine vermeintliche Kürzung bei den Mitteln für Erasmus+ im Mehrjährigen Finanzrahmen verhindern wollten. Bundeskanzler Kurz informierte in diesem Zusammenhang, dass es bei Erasmus+ laut aktuellem Entwurf zu keinen Kürzungen, sondern zu Budgetsteigerungen kommen werde. Österreich habe kein Interesse, in diesem Bereich zu kürzen.

 

Nach Meinung Leichtfrieds müsse im Rahmen der Redimensionierung des EU-Haushaltsplans das Thema Landwirtschaft und Agrarpolitik angegangen werden. So würde Leichtfried bei den Subventionen für die Agrarindustrie den Sparstift ansetzen, mehr Geld brauche es für kleine und mittlere Bauernbetriebe sowie eine Bio-Wende. In der Frage des EU-Beitrags Österreichs gebe es die Lösung von steuerfinanzierten EU-Eigenmitteln, wodurch sich die Beiträge verringern würden, so Leichtfried. Dazu brauche es allerdings etwa einheitliche Steuerbemessungsgrundsätze in der Union oder ein Level-Playing Field etwa im Bereich der Besteuerung von Großkonzernen. 

 

Geht es nach der FPÖ, sollte die Regierung auf europäischer Ebene jede Maßnahme in Zusammenhang mit dem geplanten Recovery-Instrument ablehnen, die eine Vergemeinschaftung von Schulden darstellen und somit den österreichischen Steuerzahler für Schulden anderen Mitgliedstaaten zur Kasse bitten würde. Ein entsprechender Antrag, in dem die Freiheitlichen auch ein Veto gegen jede Erhöhung des EU-Nettobeitrags Österreichs sowie gegen EU-Steuern fordert, wurde im Ausschuss allerdings abgelehnt.

 

Ihr sei die Position des Bundeskanzlers bis heute nicht klar, bemängelte FPÖ-Abgeordnete Petra Steger, sie habe etwa vor allem in der Frage der Zuschüsse und Kredite widersprüchliche Positionen gehört. "Wird es Zustimmung zu Zuschüssen geben? Kommt es wirklich zu diesem gewaltigen Umfaller?", so Steger in Richtung Bundeskanzler. Die Übernahme von Haftungen für andere Staaten sei mit dem in den EU-Verträgen verankerten "No-Bail-Out-Prinzip" unvereinbar. "Das Einstehen für fremde Schulden anderer Staaten führt dazu, dass es immer mehr Schulden gibt", so Steger, sowohl Zuschüsse als auch Kredite seien ein fatales Zeichen und würden die EU in eine vollkommen falsche Richtung führen.

 

Unterschiedliche Positionen der Regierung, wenn es um die Frage der Zuschüsse und Kredite geht, bemängelte neben Steger auch Nikolaus Scherak (NEOS). Seine Fraktion stehe ebenfalls dafür ein, ausbezahlte Hilfsgelder in zukunftsgerichtete Bereiche wie den Klimawandel, die Digitalisierung oder Reformen zu investieren. Bei der Redimensionierung des Mehrjährigen EU-Finanzrahmens dürfe es zudem nicht zu Kürzungen in Fragen der Migration oder beim Grenzmanagement kommen, so Scherak, der von Bundeskanzler Kurz die Einsparungspotenziale aus österreichischer Sicht wissen wollte. Diese sieht Kurz etwa in der EU-Verwaltung, wo es noch Puffer im Budget für Verhandlungsspielraum gebe, zudem könne er sich Kürzungen in der Kohäsionspolitik vorstellen. Sehr viele Förderungen seien in den letzten Jahren etwa in Regionen geflossen, wo dennoch wenig Entwicklung und Veränderung stattgefunden habe.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Folgender SPÖ-Antrag blieb mit den Stimmen der SPÖ in der Minderheit:

 

ANTRAG AUF STELLUNGNAHME

gemäß Art. 23e Abs. 3 B-VG

 

der Abgeordneten Mag. Leichtfried, Genossinnen und Genossen

eingebracht in der Sitzung des EU-Hauptausschusses am 09.07.2020

betreffend TOP1: Bericht der Ständigen Vertretung über das informelle Treffen Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV) (2. Teil) mit dem Präsidenten des Europäischen Rates vom 1.7.2020 (1892/EUBTG)

Mit der Corona-Krise wurde die Notwendigkeit eines starken europäischen Finanzrahmens erneut klar bestätigt: nur durch gemeinsame Investitionen der Mitgliedstaaten in Zukunftsbereiche kann ein nachhaltiger Wiederaufbau gelingen. Die Initiative der Kommission, die auf eine deutsch-französische Initiative zurückgeht, ist nicht nur ein Akt der europäischen Solidarität, sondern auch ein Akt der politischen und wirtschaftlichen Vernunft wie das Beispiel Italien zeigt: Österreich exportiert Handelswaren im Wert von 9 Mrd. Euro nach Italien. Am österreichischen Export nach Italien hängen 90.000 österreichische Arbeitsplätze. Verantwortungsvolle Politik im Interesse Österreichs heißt daher, die Zusammenhänge in der europäischen Wirtschaft deutlich zu machen: Wer Europa hilft, hilft auch Österreich. Das Ziel muss sein, uns gemeinsam auf europäischer Ebene aus der Krise heraus zu investieren.

Unabhängig vom Ergebnis der Verhandlungen sollten für alle Mitgliedstaaten der Union faire Bedingungen für die Aufbringung der Budgetmittel, die auch dann für den europäischen Haushalt verwendet werden, gelten. Die Europäische Kommission hat wiederholt Steuermodelle einzelner Mitgliedstaaten, die internationalen Konzernen, aufgrund des nationalen Steuerrechts ungerechtfertigte Vorteile verschaffen und das einheitliche und faire Level-Playing-Field im europäischen Unternehmenssteuerrecht untergraben, überprüft und die Behebung der unzulässigen Begünstigung durch individuelle Steuermodelle einzelner Mitgliedstaaten gefordert.

Eine Voraussetzung für den Abschluss der Verhandlungen sollte die gegenseitige faire Behandlung der Mitgliedstaaten untereinander sein. Damit bedingt ein Abschluss der Verhandlungen, dass die Europäische Kommission Maßnahmen gegen unfaire Steuermodelle einzelner Mitgliedstaaten ergreift, damit diese das unionsweite Steueraufkommen nicht mehr verzerren.

Außerdem wird es notwendig sein, die Finanzierung der EU auf solidere Beine zu stellen, in dem das Eigenmittelsystem gerechter ausgestaltet wird. Die EU soll durch neue Eigenmittel, insbesondere eine echte Digitalsteuer, eine Finanztransaktionssteuer und eine CO2-Steuer mit Grenzausgleich, jene Mittel erhalten, die sie zum Wiederaufbau und zur Bewältigung der großen Herausforderungen im Bereich des Klimas braucht. Ein starkes EU-Eigenmittelsystem ist eine wichtige Maßnahme, um eine Entlastung bei den nationalen EU-Mitgliedsbeiträgen zu erreichen.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden

Antrag auf Stellungnahme gemäß Art. 23e Abs. 3 B-VG

„Die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung insbesondere der Bundeskanzler werden aufgefordert, das von der Europäischen Kommission vorgelegte Paket für den Europäischen Aufbauplan (Aufbauinstrument „NextGenerationEU“ und modifizierter Finanzrahmen) zu unterstützen.

Die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung, insbesondere der Bundeskanzler und der Bundesminister für Finanzen werden außerdem aufgefordert, sich im Rahmen des Europäischen Rates dafür einzusetzen, dass innerhalb der Europäischen Union ein einheitliches Level-Playing-Field bezüglich der Unternehmensbesteuerung hergestellt wird, und vereinbart wird, dass individuelle nationalstaatliche begünstigende Steuerregime einzelner Staaten auf Kosten anderer EU-Mitgliedstaaten mit der Beschlussfassung des neuen Mehrjährigen Finanzrahmens beseitigt werden.

Der Bundeskanzler wird außerdem aufgefordert, sich für neue EU-Eigenmittel (wie u.a. eine echte Digitalsteuer, eine Finanztransaktionssteuer sowie eine europäische CO2-Steuer mit Grenzausgleich) einzusetzen, damit die EU eine ausreichende budgetäre Grundlage für ihr Handeln hat, ohne die Budgets der Mitgliedstaaten übermäßig zu belasten.“

Das gegenständliche Vorhaben ist auf die Erlassung eines verbindlichen Rechtsaktes gerichtet, der sich auf die

Erlassung von Bundes(verfassungs)gesetzen auf dem im Rechtsakt geregelten Gebiet auswirken würde.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Folgender SPÖ-NEOS-Antrag blieb mit den Stimmen von SPÖ, NEOS und FPÖ in der Minderheit:

 

ANTRAG AUF STELLUNGNAHME

gemäß Art. 23e Abs. 3 B-VG

 

der Abgeordneten Eva-Maria Holzleitner, BSc, Dr. Nikolaus Scherak, MA

Kolleginnen und Kollegen

 

eingebracht in der Sitzung des EU-Hauptausschusses am 09.07.2020

betreffend TOP1: Bericht der Ständigen Vertretung über das informelle Treffen Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV) (2. Teil) mit dem Präsidenten des Europäischen Rates vom 1.7.2020 (1892/EUBTG)

 

ERASMUS+ und der Europäische Solidaritätskorps gehören unangefochten mit der höchsten Erfolgsquote und der höchsten Akzeptanz und Beliebtheit bei Jugendlichen zu den Vorzeigeprojekten innerhalb der Europäischen Union.

ERASMUS+ ist das Jugendprogramm der EU. Das Budget von bisher 14,7 Mrd. EUR bot bisher über 4 Mio. EuropäerInnen die Möglichkeit Studien- und Berufserfahrungen im Ausland zu sammeln. Nachdem das Programm 2020 ausläuft, hat die Europäische Kommission die Mittel deutlich erhöht. Studien und Erfahrungsberichte zeigen, dass junge Menschen bei einem Austauschsemester sehr viel lernen; es ist horizonterweiternd und fördert den Europäischen Gedanken. Eine Erhöhung der Budgetmittel im neuen mehrjährigen Finanzrahmen ist daher sehr zu begrüßen.

Im Vergleich zu dem ursprünglichen Vorschlag der Kommission für den langfristigen EU-Haushalt 2021-2027 aus dem Jahr 2018, sieht der – aufgrund von COVID-19 - überarbeitete Vorschlag der Kommission vom Mai 2020 (bei Berechnungen in Preisen von 2018) Kürzungen beim Europäischen Solidaritätskorps, bei Creative Europe und bei Erasmus+ vor.

Die soziale Durchmischung bei der Mittelabschöpfung von ERASMUS+ und dem europäischen Solidaritätskorps ist jedoch noch immer nicht dort, wo sie sein sollte – das Ziel muss es sein, dass jeder junge Mensch, egal ob Lehrling, SchülerIn oder StudentIn ein Austauschprogramm nicht nur in Erwägung zieht, sondern auch wahrnimmt. Um dieses Ziel zu erreichen, dürfen die Mittel für das auch in Österreich so beliebte EU-Programm keinesfalls gekürzt werden. Eine Kürzung bei Erasmus+ ist damit strikt abzulehnen.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

Antrag auf Stellungnahme gemäß Art. 23e Abs. 3 B-VG

 

„Der Bundeskanzler und die gesamte Bundesregierung wird aufgefordert sich bei den Verhandlungen zum Mehrjährigen Finanzrahmen strikt dafür einzusetzen, dass die Mittel für Erasmus+ nicht unter den Kommissionsvorschlag aus dem Jahr 2018 von 26,4 Mrd. Euro fallen dürfen“.

 

Das gegenständliche Vorhaben ist auf die Erlassung eines verbindlichen Rechtsaktes gerichtet, der sich auf die Erlassung von Bundes(verfassungs)gesetzen auf dem im Rechtsakt geregelten Gebiet auswirken würde.

 

 

 

 

Folgender FPÖ-Antrag blieb mit den Stimmen der FPÖ in der Minderheit:

 

ANTRAG AUF STELLUNGNAHME

gemäß Art. 23e Abs. 3 B-VG

 

der Abgeordneten Petra Steger

und weiterer Abgeordneter

eingebracht in der Sitzung des EU-Hauptausschusses am 9. Juli 2020

Am 17. und 18. Juli 2020 soll beim Europäischen Rat ein neuerlicher Versuch einer Grundsatzeinigung zum MFR 2021 – 2027 sowie zum Aufbauinstrument der Europäischen Union zur Unterstützung der Erholung nach der COVID-19-Pandemie erfolgen.

Der Vorschlag der Europäischen Kommission für die Verordnung zur Schaffung eines Aufbauinstruments sieht ein 750 Mrd. Euro schweres „Recovery Instrument“ als Notfall-Instrument in Folge der COVID-19-Krise vor.

Die Finanzierung soll durch einen Eigenmittelbeschluss ermöglicht werden, der es der Europäischen Kommission gestatten soll, im Namen der Union einen Betrag von bis zu 750 Mrd. Euro durch die Emission von Anleihen für Maßnahmen im Zeitraum 2021-2024 aufzunehmen.

Zwei Drittel dieser Mittel (500 Mrd. Euro) sind für nicht zurückzuzahlende Zuschüsse und den Fonds für Garantien, ein Drittel (250 Mrd. Euro) für rückzahlbare Darlehen vorgesehen.

Diese Mittel sollen somit zu einem Großteil in Form von Zuschüssen ausbezahlt werden, was definitiv abzulehnen ist, zumal eine solchermaßen stattfindende „Vergemeinschaftung von Schulden“ wohl der in Artikel 125 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union normierten „no bail out Klausel“ widersprechen würde.

Vor diesem Hintergrund stellen die unterfertigten Abgeordneten daher folgenden

 

ANTRAG AUF STELLUNGNAHME

gemäß Art. 23e Abs. 3 B-VG

„Der Bundeskanzler bzw. die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung werden aufgefordert, auf Europäischer Ebene jede Maßnahme in Zusammenhang mit dem seitens der Europäischen Kommission geplanten Recovery-Instrument abzulehnen, die eine Vergemeinschaft von Schulden darstellen und somit den österreichischen Steuerzahler für Schulden anderen Mitgliedstaaten zur Kasse bitten würde.

Weiters werden die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung aufgefordert, gegen jede Erhöhung des EU-Nettobeitrags Österreichs ein Veto einzulegen, sich gegen Kürzungen von EU-Förderungen an Österreich im künftigen EU-Budget sowie gegen die Einführung von EU-Steuern auszusprechen.“

 

Das gegenständliche Vorhaben ist auf die Erlassung eines verbindlichen Rechtsaktes gerichtet, der sich auf die Erlassung von Bundes-(verfassungs)gesetzen auf dem im Rechtsakt geregelten Gebiet auswirken würde.

 

 

Folgender ÖVP-Grüne-Antrag fand mit den Stimmen von ÖVP, Grüne, SPÖ und NEOS eine Mehrheit:

 

ANTRAG AUF STELLUNGNAHME

gemäß Art. 23e Abs. 1 B-VG

der Abgeordneten Reinhold Lopatka, Michel Reimon,

Kolleginnen und Kollegen

betreffend Zukunftskonferenz Europa 

zu TOP 1 Bericht der Ständigen Vertretung über das informelle Treffen Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV) (2. Teil) mit dem Präsidenten des Europäischen Rates vom 1.7.2020 (1892/EUBTG)

 

eingebracht in der Sitzung des Hauptausschusses in Angelegenheiten der Europäischen Union am 9. Juli 2020

EU-Kommissionspräsidentin von der Leyen hat in ihren politischen Leitlinien eine Konferenz zur Zukunft Europas angekündigt, die 2020 beginnen und zwei Jahre laufen soll. In der Konferenz sollen die EU-Institutionen, Mitgliedstaaten (Regierungen und nationale Parlamente), zivilgesellschaftliche Organisationen sowie auch Bürgerinnen und Bürger vertreten sein. Der Aspekt der Bürgerbeteiligung soll ein zentrales Element des Prozesses sein. Vor allem das gemeinsame Ownership der EU-Institutionen und Mitgliedstaaten und der Bürgerinnen und Bürger – und in diesem Zusammenhang insbesondere der nationalen Parlamente – ist ein wichtiger Bestandteil eines solchen Prozesses.

 

Auf Grundlage der nun erfolgten Entscheidung im Rat sollen nunmehr die Arbeiten gemeinsam mit dem Europäischen Parlament und der Europäischen Kommission konstruktiv fortgeführt werden. Wichtig werden dabei sowohl Qualität als auch Geschwindigkeit sein – nicht zuletzt deshalb, als der Prozess zur Zukunftskonferenz bereits am Europatag 2020 hätte lanciert werden sollen und uns die COVID-19 Pandemie klar vor Augen geführt hat, dass Europa schneller und unabhängiger werden muss. Zu diskutierende Themen reichen dabei von aktuellen Herausforderungen über die Rolle Europas in der Welt und die Sicherung eines wettbewerbsfähigen und nachhaltigen europäischen Wirtschaftsstandortes bis zur Zukunft der Sicherheits- und Verteidigungspolitik und der Frage der Rechtsstaatlichkeit. Nicht zuletzt sollen auch eine weitere Demokratisierung innerhalb der Europäischen Union und stärkere Bürgerinnen und Bürgernähe Diskussionspunkte der Zukunftskonferenz sein. Wichtig wird dabei ein ergebnisoffener Prozess sein, der Vertragsänderungen nicht ausschließt.  

Die Bundesregierung wird sich, wie bereits im Regierungsübereinkommen festgehalten, in der Konferenz zur Zukunft Europas für eine weitreichende zivilgesellschaftliche Beteiligung, die Annahme von Beschlüssen mit qualifizierter Mehrheit in zusätzlichen Bereichen wie der Außenpolitik, ein Initiativrecht des Europäischen Parlaments und die Ausweitung des Mitentscheidungsverfahrens (ordentliches Gesetzgebungsverfahren) einsetzen.

Vor diesem Hintergrund stellen die unterfertigten Abgeordneten daher folgenden

 

 

ANTRAG AUF STELLUNGNAHME

gemäß Art. 23e Abs. 1 B-VG

 

 

 „Die Bundesministerin für Europa und Verfassung im Bundeskanzleramt wird ersucht,

·         sich auf europäischer Ebene für eine Beteiligung der nationalen Parlamente in dem Prozess der Zukunft Europas einzusetzen und

·         den regelmäßigen Austausch mit den Abgeordneten zu den Fortschritten des Prozesses zu suchen und diese in den europäischen Prozess einzubringen

·         eine weitreichende Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern sicherzustellen

·         sich dafür einzusetzen, dass der Rat, die Kommission und das Europäische Parlament ein ehrgeiziges Programm für die Konferenz zur Zukunft Europas erarbeiten, das auch eine Vertragsänderung nicht ausschließt.“

 

Das gegenständliche Vorhaben ist nicht auf die Erlassung eines verbindlichen Rechtsaktes gerichtet, der sich auf die Erlassung von Bundesgesetzen auf dem im Rechtsakt geregelten Gebiet auswirken würde oder die Erlassung bundesverfassungsgesetzlicher Bestimmungen erfordern würde bzw. Regelungen enthält, die nur durch solche Bestimmungen getroffen werden könnten.