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beratungen des
hauptausschusses in
Angelegenheiten der
Europäischen Union

iV-09 der Beilagen zu den stenografischen protokollen
des nationalrates XXVII. GP


Auszugsweise Darstellung

Donnerstag, 20. Mai 2021

 

 


Beratungen des Hauptausschusses
in Angelegenheiten der Europäischen Union

 (Auszugsweise Darstellung)

Donnerstag, 20. Mai 2021

 

 

Tagesordnung

§  8265/21

Special meeting of the European Council (24 and 25 May 2021) – Draft conclusions

(61185/EU XXVII.GP)


 

 

Die EU-Klimapolitik, die europaweiten Corona-Maßnahmen zur Bewältigung der Pandemie sowie die europäischen Beziehungen zu Russland und Großbritannien standen im Fokus des EU-Hauptausschusses des Nationalrats, der im Vorfeld der Sondertagung des Europäischen Rates am 24. und 25. Mai zusammentrat. Geht es nach ÖVP, Grünen, SPÖ und den NEOS, soll sich Bundeskanzler Sebastian Kurz in Brüssel für eine faire Lastenverteilung auf alle Mitgliedstaaten zur angepeilten EU-Klimaneutralität bis 2050 einsetzen. Der Kanzler bekommt damit den Rücken gestärkt. Die europäischen Klimaschutzziele seien gut, es sei aber nicht der Zugang Österreichs, Mitgliedsländer mit hoher Wirtschaftsleistung mehr als andere in die Pflicht zu nehmen, erklärte der Bundeskanzler im Parlament. "Alle Länder müssen ihren Beitrag leisten", so Kurz, denn "dem Klima ist es egal, wo die Emissionen entstehen."

 

Konkret soll sich Kurz im Rahmen der sogenannten Effort-Sharing-Verordnung in Brüssel dafür einsetzten, dass bis 2030 alle Mitgliedstaaten wirksame nationale Maßnahmen setzen. Die zur Diskussion stehende Verknüpfung der Lastenverteilung mit dem BIP bzw. der Wirtschaftsleistung eines jeweiligen Mitgliedstaats als einziges Berechnungskriterium soll zudem vonseiten Österreichs abgelehnt werden. Stattdessen soll auch der Anteil erneuerbarer Energien eine Rolle spielen und die Ausgangssituationen und individuellen Möglichkeiten der Mitgliedstaaten sollen ebenso Berücksichtigung finden wie bereits getätigte Klimaschutzmaßnahmen.

Ein entsprechender Antrag auf Stellungnahme von der ÖVP und den Grünen wurde im EU-Hauptausschuss mit Ausnahme der Freiheitlichen unterstützt. Die FPÖ habe ernsthafte Sorge, in der Klimaschutzfrage auf EU-Ebene überschießend zu sein, sagte Abgeordneter Axel Kassegger. Hier müsse im Verhältnis zwischen erneuerbarer Energie, Leistbarkeit und Wirtschaftlichkeit ausgewogene und ernsthafte Politik gemacht werden und das Treibhausgasreduktionsziel in die richtige Relation gebracht werden, zumal der EU-Anteil an weltweiten Emissionen 8%, jener Chinas aber 28% und jener der USA 20% betrage. Die EU starte ein Projekt, das Milliarden koste und die Industrie zerstöre, so Kassegger.

Auch Bundeskanzler Kurz sprach von möglichen Kollateralschäden, die es trotz guter Klimaziele zu vermeiden gelte. Etwa müsse die Wettbewerbsfähigkeit Europas aufrecht bleiben. Thema sei auch die Frage der Energieerzeugung. Nicht zuletzt werde etwa Atomstrom in jüngsten Debatte positiv bewertet, was aus österreichischer Sicht bedenklich sei. Es könne nur in Richtung erneuerbare Energie gehen.

Österreich wolle sich nicht aus der Verantwortung stehlen, das würden nationale Klimamaßnahmen und –ziele bestätigen, allerdings dürfe die Lastenverteilung nicht ausschließlich auf der Wirtschaftsleistung eines Mitgliedstaates basieren, sagte Lukas Hammer von den Grünen. Wenn Länder wie Bulgarien oder Polen weiterhin keinen Anreiz haben, ihre Emissionen deutlich zu senken, würden weiter fossile Kraftwerke in Europa gebaut, die dann Jahrzehnte am Netz hängen. Damit sei das 2050-Ziel nicht erreichbar. 

Geht es um den geplanten EU-weiten "Grünen Pass", der das Reisen innerhalb der Union während der Pandemie erleichtern soll, hofft der Kanzler auf eine schnelle Einigung mit dem Europäischen Parlament. Angesprochen von NEOS-Abgeordnetem Nikolaus Scherak auf etwaige Gerüchte, wonach der Europäische Rat den "Grünen Pass" auch ohne EU-Parlament umsetzen wolle, sagte Kurz, dass es in jedem Fall zu einer Regelung an den Grenzen kommen müsse. Wenn mit dem EU-Parlament keine einheitliche EU-weite Regelung zustande kommt, müssten die Staats- und Regierungschefs versuchen, beispielsweise bilaterale Vereinbarungen zu treffen. Österreich stehe als Tourismusland jedenfalls für pragmatische Lösungen ein. An die Adresse von FPÖ-Abgeordnetem Peter Wurm, der das Vorhaben kritisiert und unter anderem Datenschutzbedenken geäußert hatte, erklärte der Kanzler, dass niemand Interesse daran hätte, Gesundheitsdaten weiterzugeben oder zu verteilen.

Europaministerin Karoline Edtstadler äußerte sich prinzipiell zuversichtlich, wenn es um eine Einigung für den "Grünen Pass" geht. Österreich sei in dieser Frage ein Vorbild. Vonseiten der Grünen warnte Ralph Schallmeiner vor "stumpfem Nationalismus" in der Frage von europaweiten Corona-Maßnahmen.

Sorgen bereitet der SPÖ die ungleiche weltweite Impfstoffversorgung, insbesondere in Ländern des globalen Südens. Die Oppositionsfraktion wollte daher dem Kanzler die Verhandlungsposition mit nach Brüssel geben, sich vonseiten Österreichs für eine Aufhebung des Patentschutzes bei Corona-Impfstoffen auszusprechen. Zudem sollte sich Kurz aus Sicht der SozialdemokratInnen in allen internationalen Gremien für einen weltweit fairen, transparenten und leistbaren Zugang zu COVID-19-Impfstoffen, -Medikamenten und -Diagnostiken einsetzen.

"Impfnationalismus ist nicht vernünftig oder rational, weil es sich bei Corona um ein globales Phänomen handelt", rief SPÖ-Abgeordnete Petra Bayr ins Bewusstsein. Man müsse auch dem Süden die Möglichkeit geben, Corona-Impfstoffe selbst zu produzieren, wenn der Norden nicht dazu bereit ist, welche zur Verfügung zu stellen. Der entsprechende Antrag auf Stellungnahme der SPÖ erhielt von keiner anderen Parlamentsfraktion eine Zustimmung.

Die NEOS würden das Ziel einer globalen Impfstoffversorgung natürlich unterstützen, der Vorschlag der SPÖ greife aber zu kurz, sagte Nikolaus Scherak. Wenn man beginne, den Patentschutz auch nur zeitweilig auszusetzen, stelle er sich die Frage, wie die Pharmaindustrie arbeiten soll. Auch Martin Engelberg (ÖVP) stellte sich gegen die Aufhebung des Patentschutzes. Dies sei der falsche Ansatz, zudem würde es jahrzehntelanger Verhandlungen bedürfen, so Engelberg. Er könne sich vorstellen, Exportbeschränkungen aufzuheben und in dieser Frage "agiler" zu werden.

Kurz meinte, dass ein Hauptproblem in den Produktionskapazitäten liege. Er hoffe, dass es gelingt, weltweit bald jeden zu impfen, der sich impfen lassen will. Man müsse sich ansehen, wo es wirklich hakt. Österreich beteilige sich jedenfalls am COVAX-Programm.  

Die EU-Führungsspitze wird sich in Brüssel nächste Woche auch mit den Beziehungen zwischen der EU und Russland sowie Großbritannien auseinandersetzen. Im Fall von Russland meinte Kurz, dass er hoffe, eine möglichst gemeinsame Stellungnahme abgeben zu können, zumal die Positionen zwischen den Mitgliedsstaaten sehr unterschiedlich seien. Seitens Österreichs gebe es jedenfalls eine klare Haltung zur territorialen Integrität beispielsweise der Ukraine sowie bei den Menschenrechten und im Fall von Alexej Nawalny. Gleichzeit glaube er daran, dass es den Dialog braucht und Kanäle offen gehalten werden müssen.

FPÖ-Abgeordneter Axel Kassegger sieht die Rolle Österreichs in einem Brückenbauer zu Russland, zumal das Land sowohl geopolitisch als auch wirtschaftlich ein "extrem wichtiger Partner" sei. Projekte wie Nord Stream 2 und der Fall Nawalny hätten miteinander nichts zu tun.

Anders sieht das Helmut Brandstätter (NEOS). "Die Art und Weise, wie Putin auftritt, erfordert schon eine heftige Reaktion der Europäischen Union", so der Abgeordnete. Nur eine starke EU werde Putin erklären können, dass Europa ernst zu nehmen sei. Deshalb sprechen sich die NEOS weiterhin für die Abschaffung des Einstimmigkeitsprinzips in der EU im Bereich der EU-Außenpolitik aus. Auch die Spaltungsversuche Chinas in der Union seien offensichtlich, so Brandstätter. Ein entsprechender Antrag auf Stellungnahme blieb ohne Unterstützung einer weiteren Parlamentsfraktion in der Minderheit.

Was das Verhältnis zu Großbritannien nach dem Brexit betrifft, sagte Kurz, dass es nur gemeinsam funktionieren könne und nicht gegeneinander. Er habe großes Interesse an einer intensiven Zusammenarbeit etwa in Sicherheits- und Wirtschaftsfragen aber auch beim Thema Jugendliche.

Im Hinblick auf die gestartete Konferenz zur Zukunft Europas sprachen sich ÖVP-Abgeordneter Reinhold Lopatka, Eva Maria Holzleitner (SPÖ) und Nikolaus Scherak (NEOS) für eine starke Einbindung der nationalen Parlamente aus. Laut Informationen von Europaministerin Karoline Edtstadler werden im Plenum der Zukunftskonferenz 108 VertreterInnen aus nationalen Parlamenten vertreten sein. Die Zukunftskonferenz finde in verschiedenster Form unter Beteiligung aller Mitgliedsstaaten statt, so Edtstadler. Auch in Österreich gebe es Veranstaltungen und Unterstützung für die Zivilgesellschaft.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Folgender Antrag auf Stellungnahme der ÖVP und Grünen wurde mit den Stimmen von ÖVP, Grünen, SPÖ und NEOS angenommen:

ANTRAG AUF STELLUNGNAHME

gemäß Art. 23e Abs. 3 B-VG

der Abgeordneten Reinhold Lopatka, Lukas Hammer, Kolleginnen und Kollegen

eingebracht in der Sitzung Hauptausschusses in Angelegenheiten der Europäischen Union am 20.05.2021

betreffend TOP 8265/21 Special meeting of the European Council (24 and 25 May 2021) – Draft conclusions (61185/EU XXVII.GP)

Die österreichische Bundesregierung bekennt sich in ihrem Regierungsprogramm dazu, die notwendigen Schritte und Weichenstellungen vorzunehmen, um den Herausforderungen einer drohenden Klimakrise auf allen Ebenen gerecht zu werden. In diesem Sinne nimmt Österreich auch eine Vorreiterrolle beim Klimaschutz ein und beabsichtigt, bereits 2040 klimaneutral zu sein. Im Einklang mit dem österreichischen Klimaneutralitätsziel 2040 unterstützt Österreich auch auf Unionsebene ambitionierte Klimaziele unter Berücksichtigung des Erhalts der globalen Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen.

Der Europäische Rat einigte sich im Dezember 2019 auf das unionsweite Ziel der Klimaneutralität bis 2050, im Dezember 2020 beschlossen die Staats- und Regierungschefs eine Reduktion der Treibhausgasemissionen bis 2030 um min. 55%. Diese Klimaziele sollen mit dem Europäischen Klimagesetz zum ersten Mal in einen legislativen Rahmen gegossen werden. Um den 2030-Klimazielplan umsetzen zu können, wird die Europäische Kommission voraussichtlich am 14. Juli 2021 mit dem „Fit for 55“-Paket weitere sektorale Legislativvorschläge präsentieren. Ein wesentlicher Teil dieses Pakets ist die                                                                                                                

Überarbeitung der für die Sektoren außerhalb des EU-Emissionshandels relevanten Effort-Sharing-Verordnung, die die unionsweiten EU-Reduktionsziele auf die einzelnen Mitgliedstaaten herunterbricht und für die Mitgliedstaaten individuelle Zielvorgaben festlegt. Im Vorfeld dieser Präsentation und analog zu den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom Dezember 2020 werden die EU Staats- und Regierungschefs beim außerordentlichen Europäischen Rat am 24.-25. Mai 2021 ihre mögliche Positionierung insbesondere zur Überarbeitung der Effort-Sharing-Verordnung diskutieren.

Um treibhausgasintensive und den Klimazielen zuwiderlaufende Lock-In Investitionen vor allem in einkommensschwächeren Mitgliedstaaten zu vermeiden, darf bei der Berechnung der jeweiligen nationalen Beiträge nicht vorwiegend auf das Berechnungskriterium BIP pro Kopf abgestellt werden. Eine unzureichende Berücksichtigung der Kosteneffizienz und Kostenwirksamkeit würde dazu führen, dass es zu einem weiteren Auseinanderdriften der Mitgliedstaaten bei Klimapolitik, Wettbewerbsfähigkeit und Innovation kommt. Einkommensstärkere Mitgliedstaaten würden weitreichende Anstrengungen unternehmen, während es in einkommensschwächeren Mitgliedstaaten einen zu geringen Anreiz für umfassende Maßnahmen und eine ausreichende Treibhausgasreduktion gibt. Ebenfalls gilt es, das neue Ziel unter Wahrung der Wettbewerbsfähigkeit der Union und unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Ausgangssituationen, nationalen Gegebenheiten und des Emissionsreduktionspotenzials sowie der unternommenen Anstrengungen der Mitgliedstaaten zu erreichen.

Eine wirksame EU-Klimapolitik wird auch zu neuen und attraktiven Marktchancen für Unternehmen in ganz Europa führen. Gerade vor diesem Hintergrund ist es erforderlich, dass die EU-Klimaziele von allen Mitgliedstaaten gemeinsam auf möglichst kosteneffiziente und kostenwirksame Weise erfüllt werden.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden

Antrag auf Stellungnahme gemäß Art. 23e Abs. 3 B-VG

„Die österreichische Bundesregierung, insbesondere der Bundeskanzler und die zuständige Bundeministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, werden ersucht, sich in den relevanten Gremien dafür einzusetzen, dass

-          im Rahmen der Effort-Sharing-Verordnung alle Mitgliedstaaten bis 2030 ausreichend nationale Beiträge bei den Reduktionszielen leisten, sodass alle Mitgliedstaaten wirksame Maßnahmen auf nationaler Ebene setzen, eine stärkere Konvergenz der Ziele erreicht wird und alle zur Erreichung der europäischen Klimaneutralität bis 2050 beitragen;

-          die Verteilung der Anstrengungen der Mitgliedstaaten die Grundsätze der Kosteneffizienz, der Kostenwirksamkeit und des fairen Beitrags aller Mitgliedstaaten ausreichend berücksichtigt;

das BIP/ Kopf als einziges Berechnungskriterium für die Sektoren außerhalb des EU-Emissionshandels abgelehnt und als Kriterium auch der Anteil erneuerbarer Energien vorgeschlagen wird; die nationalen Ausgangssituationen und individuellen Möglichkeiten der Mitgliedstaaten sollen bei der Berechnung der nationalen Ziele ebenso Berücksichtigung finden wie bereits getätigte Klimaschutzmaßnahmen, einschließlich des Ausbaus erneuerbarer Energieträger.

-          das europäische Klimaneutralitätsziel 2050 auch auf Ebene der einzelnen Mitgliedstaaten verankert wird.“

Das gegenständliche Vorhaben ist auf die Erlassung eines verbindlichen Rechtsaktes gerichtet, der sich auf die Erlassung von Bundes(verfassungs)gesetzen auf dem im Rechtsakt geregelten Gebiet auswirken würde.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Folgender Antrag auf Stellungnahme der SPÖ blieb ohne Stimmen der anderen Parlamentsfraktionen in der Minderheit:

 

ANTRAG AUF STELLUNGNAHME

gemäß Art. 23e Abs. 3 B-VG

der Abgeordneten Petra Bayr, MA MLS,
Genossinnen und Genossen

zu TOP 1: RAT: 8265/21 Special meeting of the European Council (24 and 25 May 2021) – Draft conclusions (061185/EU XXVII.GP)

eingebracht in der Sitzung des EU-Hauptausschusses am 20.05.2021

Die Mitglieder des Europäischen Rates werden sich bei der außerordentlichen Tagung am 24./25. Mai erneut über die Covid-19 Koordinierung austauschen. Neben einer Bestandsaufnahme der epidemiologischen Situation und der Bemühungen zur Steigerung der Produktion von Impfstoffen bzw. der Lieferung ebendieser, wird in diesem Zusammenhang in dem Entwurf der Schlussfolgerungen die internationale Solidarität erwähnt. MedizinerInnen weltweit sind sich einig: Eine Pandemie ist ein globales Problem und kann nur global besiegt werden. Eine solidarische Impfstoffverteilung ist damit auch aus Sicht der Pandemiebekämpfung das Gebot der Stunde. 

Das „Licht am Ende des Tunnels“, der „Gamechanger“ in der Pandemiebekämpfung, sollte die COVID-19 Impfung werden. Im Rahmen des gemeinsamen Beschaffungsvorgangs der Europäischen Kommission und der 27 Mitgliedstaaten von COVID-19 Impfstoffen konnte das bislang weltweit größte Portfolio an COVID-19 Impfstoffen einer Einkaufsgemeinschaft aufgestellt werden. Während die Impfungen innerhalb der Europäischen Union nun endlich an Fahrt annehmen, werden die Warnungen immer lauter, dass die wenigen, derzeit verfügbaren Impfstoffe im Globalen Süden ein immer noch viel zu knappes Gut sind. Insbesondere Indien war zuletzt wegen sehr hohen Infektionszahlen und dem Ansuchen um Hilfe und medizinische Ausstattung in den Schlagzeilen – Indien bräuchte neben medizinischer Unterstützung und medizinischen Geräten auch dringend mehr Impfstoffe, um die Pandemie zu besiegen.

Um eine erhöhte Impfstoffproduktion für die und in Ländern des Globalen Südens und kontrollierte Verkaufspreise von COVID-19 Medikamenten, Impfstoffen, Diagnostika und anderen Technologien, einschließlich Masken und Beatmungsgeräten, zu erreichen, ging bereits im Oktober 2020 von Südafrika und Indien ein offizieller Antrag für eine Ausnahmegenehmigung des TRIPS-Abkommen, das Patente und geistiges Eigentum regelt, bei der WTO ein (vgl. Keine Patente in Pandemiezeiten - Die wichtigsten Fragen und Antworten | Ärzte ohne Grenzen - MSF (aerzte-ohne-grenzen.at) Stand: 12.02.2021). Sie forderten damit frühzeitig einen Verzicht auf einige Bestimmungen des TRIPS-Abkommens zur Prävention, Eindämmung und Behandlung von COVID-19. Wenn die Ausnahmegenehmigung erteilt werden würde, könnten in den Ländern, die Mitglieder der WTO sind, für die Dauer der Pandemie Patente und andere geistige Eigentumsrechte im Zusammenhang mit den genannten Produkten ausgesetzt werden. Damit würden vor allem auch untereinander die Rechtssicherheit für entsprechende Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung erhöht und in der WTO auf Klagsmöglichkeiten im Falle von Patentstreitigkeiten verzichtet werden (vgl. https://www.southcentre.int/wp-content/uploads/2021/04/PB-92.pdf).

Zwar bietet das Welthandelsrecht im Rahmen der Welthandelsorganisation schon jetzt sogenannte TRIPS-Flexibilitäten, welche z.B. Zwangslizenzen und damit die Möglichkeit, einen baugleichen Wirkstoff ohne Patentzahlung, herzustellen, möglich machen würde. Diese sind jedoch nicht ausreichend und für viele Länder gibt es Hürden, sie schnell und effektiv umsetzen zu können (vgl. Keine Patente in Pandemiezeiten - Die wichtigsten Fragen und Antworten | Ärzte ohne Grenzen - MSF (aerzte-ohne-grenzen.at) Stand: 12.02.2021).

Zuletzt hat sich auch US Präsident Biden für eine zeitlich befristete Aussetzung des Patentschutzes für Corona-Impfstoffe ausgesprochen. In der EU signalisierte man Gesprächsbereitschaft. Vor dem Sozialgipfel in Porto hat die spanische Regierung in einem Papier offen dafür geworben, sich in der WTO Bidens Vorstoß anzuschließen. Auch Frankreichs Präsident Emmanuel Macron und Italiens Regierungschef Mario Draghi äußerten sich offen gegenüber der Initiative, räumten aber ein, dass diese kurzfristig keine Lösung sei (vgl. https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/eu-will-patentschutz-fuer-impfstoff-nicht-aussetzen-17333283.html; Stand 17.05.2021)

Die neue WTO Generaldirektorin selbst hat immer stärker gefordert, die ungenutzten Produktionskapazitäten im globalen Süden stärker zu nutzen. Sie gibt auch an, dass es realistisch sei in sechs Monaten umzurüsten (vgl. https://www.wto.org/english/news_e/news21_e/dgno_09mar21_e.htm; Stand: 18.05).

Das Aussetzen der Patente ist nicht die einzige Möglichkeit, eine gerechtere globale Impfstoffverteilung voranzubringen. Zusätzlich bleiben eigens zur Pandemiebekämpfung geschaffene Plattformen zum Technologietransfer ungenutzt (wie etwa der C-TAP im Rahmen WHO), behindern diverse Exportbeschränkungen die Produktion der Impfstoffe und deren gerechte Verteilung. Pandemiebedingte Ausnahmeregelungen in den Bereichen COVID-19 relevanter Medikamente, Diagnostika und Impfstoffe müssen daher begleitet werden von anderen Maßnahmen wie etwa mehr Geld für die Covax-Initiative, ein Ende der Exportbeschränkungen, krisensichere Lieferketten, eine erhöhte Produktionskapazität, erschwingliche Preise für Vakzine sowie tatsächlicher Technologietransfers, damit Länder mit bestehender pharmazeutischer Industrie in der Lage sind, Medikamente und Impfstoffe zur Bekämpfung der Pandemie selbst herstellen zu können, ohne Patentrechte abzugelten. Sicher ist jedenfalls, dass es mehr als an der Zeit ist, die Pandemie global zu bekämpfen – und das ist nur mit einer weitaus schnelleren und gerechteren globalen Verteilung von Impfstoffen möglich.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden

ANTRAG AUF STELLUNGNAHME

gemäß Art. 23e Abs. 3 B-VG

„Die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung, insbesondere der Bundeskanzler werden aufgefordert,

-       sich in allen internationalen Gremien für einen weltweit fairen, transparenten und leistbaren Zugang zu COVID-19 Impfstoffen, Medikamenten und Diagnostik einzusetzen,

-       sich für ein stärker koordiniertes Vorgehen auf internationaler Ebene im Sinne umfassender globaler Versorgungssicherheit, nachhaltiger Pandemieeindämmung, tatsächlichen Technologietransfer u.a. im Rahmen des COVID-19 Technology Access Pool (C-TAP) der Weltgesundheitsorganisation und mehr Finanzmittel für Covax einzusetzen und in diesem Zusammenhang auch den österreichischen Anteil an der Covax Initiative zu erhöhen,

-       sich für eine Ausweitung der weltweiten Produktionskapazitäten von Impfstoffen in Österreich und auf europäischer Ebene mit dem Ziel einzusetzen, diese zu einem globalen öffentlichen Gut zu machen und so schnell wie möglich weltweit alle jene impfen zu können, die das möchten,

-       sich dafür einzusetzen, dass sich die Europäische Union für die Aussetzung handelsbezogener geistiger Eigentumsrechte zur Pandemiebekämpfung ausspricht bzw. der Aktivierung der Waiver-Klausel im TRIPS-Abkommen zur Prävention, Eindämmung und Behandlung von Covid-19 zustimmt, anstatt diese wichtige Initiative weiter zu verzögern,

-       die Neubesetzung der WTO zum Anlass zu nehmen, sich mit den dort verrechtlichten Regeln des globalen Handels auseinanderzusetzen und bei der Weiterentwicklung generell einen Fokus auf ein Wirtschaftssystem zu legen, das allen Menschen und nicht nur wenigen dient. Dabei sollen auch die Regeln für die Nutzung von geistigem Eigentum auf ihre global ausgleichende Wirkung und die umfassende Zugänglichkeit medizinischer Versorgung in den Blick genommen werden.“

 

Das gegenständliche Vorhaben ist auf die Erlassung eines verbindlichen Rechtsaktes gerichtet, der sich auf die Erlassung von Bundes(verfassungs)gesetzen auf dem im Rechtsakt geregelten Gebiet auswirken würde.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Folgender Antrag auf Stellungnahme der NEOS blieb ohne Stimmen der anderen Parlamentsfraktionen in der Minderheit:

 

Antrag auf Stellungnahme

gem. Art. 23e Abs.3 B-VG

 

des Abgeordneten Dr. Helmut Brandstätter

betreffend TOP 1, 8265/21 Special meeting of the European Council (24 and 25 May 2021) – Draft conclusions (61185/EU XXVII.GP)

eingebracht in der Sitzung des Hauptausschusses in Angelegenheiten der Europäischen Union am 20.5.2021

 

Aktuell ist für Beschlüsse im Bereich der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der EU Einstimmigkeit der Mitgliedstaaten erforderlich. In zahlreichen Fällen hat das dazu geführt, dass die EU langsam oder gar nicht zu einer außenpolitischen Entscheidung kommen konnte. 

Im Februar 2017 blockierte ein Mitgliedstaat die Verlängerung des Waffenembargos gegen Belarus so lange, bis sich alle anderen Mitgliedstaaten schließlich dazu bereit erklärten, eine bestimmte Waffenkategorie von dem Embargo auszunehmen. Bei der Verlängerung des Embargos ein Jahr später machte derselbe Staat seine Zustimmung zur Verlängerung von weiteren Ausnahmen abhängig, was die anderen Mitgliedstaaten schließlich akzeptierten, um ein Auslaufen des Waffenembargos zu verhindern. Auf Druck von Ungarn wurden bereits mehrfach außenpolitische Erklärungen der EU gegenüber China massiv abgeschwächt. In diesem Jahr verzögerte Zypern seine Zustimmung zu Sanktionen gegen Belarus mit der Forderung, die anderen Mitgliedstaaten sollten davor Sanktionen gegenüber der Türkei erlassen. 2017 und 2019 blockierte Italien als einziger Mitgliedstaat mehrfach Sanktionen und Erklärungen gegenüber den demokratiefeindlichen Vorgängen in Venezuela. 

Zahlreiche Politiker_innen und Expert_innen haben sich daher für die Abschaffung des Einstimmigkeitsprinzips im Bereich der Außenpolitik ausgesprochen. Auch ÖVP und Grüne sprechen sich in ihrem Regierungsprogramm "Aus Verantwortung für Österreich" für die Abschaffung des Einstimmigkeitsprinzips im Bereich der Außenpolitik auf EU Ebene aus. 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Antrag auf Stellungnahme gem. Art. 23e Abs.3 B-VG

 

Der Hauptausschuss in Angelegenheiten der Europäischen Union wolle beschließen:

„Die Bundesregierung und insbesondere der Bundeskanzler werden aufgefordert, sich in den jeweiligen europäischen Gremien, insbesondere im Europäischen Rat, dafür einzusetzen, das Konsensquorum im Bereich der EU-Außenpolitik von der Einstimmigkeit zugunsten einer qualifizierten Mehrheit abzuändern.“

 

Das gegenständliche Vorhaben ist auf die Erlassung eines verbindlichen Rechtsaktes gerichtet, der sich auf die Erlassung von Bundes(verfassungs)gesetzen auf dem im Rechtsakt geregelten Gebiet auswirken würde.