1000/J XXVII. GP
Eingelangt am 24.02.2020
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Anfrage
der Abgeordneten Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Vereinbarkeit der angekündigten nationalen Ausgleichszahlungen für Säule II der GAP mit EU-Wettbewerbsrecht
Das Regierungsprogramm 2020-2024 sieht auf Seite 156 vor, Mittel der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) für Österreich im mehrjährigen Finanzrahmen der Europäischen Union (MFR) von 2021 bis 2027 auf dem bisherigen Niveau, insbesondere für die ländliche Entwicklung sicherzustellen. Mitglieder der österreichischen Bundesregierung, darunter die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus, Elisabeth Köstinger, haben allfällige Förderausfälle für die heimische Landwirtschaft als inakzeptabel bezeichnet. Die Mittel in Säule zwei der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) für ländliche Entwicklung würden zur Förderung einer umweltgerechten und den natürlichen Lebensraum schützenden Landwirtschaft eingesetzt und ein Förderausfall betreffe daher insbesondere den Bio-Bereich, sowie das Österreichische Agrar-Umweltprogramm (ÖPUL).
Der vorliegende Vorschlag für den MFR sieht massive Einsparungen im Bereich der Gemeinsamen Agrarpolitik vor und prognostizierte Förderausfälle in Österreich würden sich auf rund 120 Millionen Euro pro Jahr belaufen. Aus diesen Gründen wurde im Regierungsprogramm, sowie wiederholt vonseiten der Bundesregierung, nationale Ausgleichszahlungen in derselben Höhe im Falle einer Kürzung von EU-Mitteln angekündigt.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
1. Inwiefern entsprechen die angekündigten nationalen Ausgleichszahlungen aus Sicht des Bundesministeriums für Finanzen den Regeln des EU-Binnenmarkts?
2. Drohen die nationalen Ausgleichszahlungen aus Sicht des Bundesministeriums für Finanzen den Wettbewerb zu verfälschen bzw. den Handel zwischen Mitgliedstaaten zu beeinträchtigen? Falls dies nicht der Fall ist, wie begründen Sie dies?