Eingelangt am 28.02.2022
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Anfrage
der Abgeordneten Dr.
Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen
an
den Bundeskanzler
betreffend
Systematische Postenkorruption
"Postenschacher"
ist nach wie vor eines der am weitest verbreiteten Korruptionsprobleme
Österreichs. Insbesondere innerhalb der Ministerien und des
Bundeskanzleramts werden Posten immer noch nach parteipolitischen Motiven
vergeben. Für den Bundesdienst regelt das Ausschreibungsgesetz die
Vorgangsweise bei der Aufnahme neuer Mitarbeiter_innen und der Besetzung von
Leitungsfunktionen (gemäß § 2 Abs. 1 AusG) in Zentralstellen
und nachgeordneten Dienststellen. §2 und §3 schreiben vor, dass
betreffende Funktionen öffentlich auszuschreiben sind, bevor Personen
damit betraut werden.
Eine hierzulande
gängige Gepflogenheit ist das Vertauschen der vorausgesetzten
Prozessschritte. Das bedeutet, dass Begünstigen vorab informell Jobs
zugesagt werden und formelle Ausschreibungen erst im Anschluss daran erfolgen.
„Schon vorher stand fest, wer es wird“, sagte etwa eine erfahrene
Beamtin des Innenministeriums im Dezember 2019 hinsichtlich wichtiger
Stellenbesetzungen in ihrem Ressort; in den vergangenen Jahren habe dies
vor allem für ÖVP-Männer gegolten (https://www.youtube.com/watch?v=Piefl_iqDHU). Schnelle Abhilfe, um
erwünschte Posten zu schaffen, bringt die Änderung von
Geschäftseinteilungen.
Im Sinne von fairen
Postenbesetzungen und im Interesse aller in Österreich lebenden Menschen
ist es nun an der Zeit, ein gesetzlich geregeltes, transparentes, objektives,
anonymisiertes und auf qualitativen Kriterien aufgebautes Aufnahmeverfahren für
den Staatsdienst zu etablieren, in dem die besten Köpfe mit
Leitungsfunktionen im Ministerium betraut werden, die sich in ihrer weiteren
beruflichen Tätigkeit ausschließlich den Bürgern und keiner
Partei verpflichtet fühlen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher
folgende
Anfrage:
- Wie oft und wann wurde die
Geschäftseinteilung des Bundeskanzleramtes seit 2013 geändert
(Bitte um Übermittlung aller der in diesem Zeitraum in Geltung
gestandenen Versionen der Geschäftseinteilung)?
- Wie viele Leitungsfunktionen wurden
jeweils durch die Änderung der Geschäftseinteilung vakant
(Bitte um Auflistung nach Geschäftseinteilung und jeweiliger Ebene
Leitungsfunktion: Sektion, Gruppe, Abteilung sowie Stabstelle)?
- Wie viele Leitungsfunktionen waren
danach neu zu besetzen (Bitte um Auflistung nach Geschäftseinteilung
und jeweiliger Ebene Leitungsfunktion: Sektion, Gruppe, Gruppe, Abteilung
sowie Stabstelle)?
- Wie viele und welche Leitungsfunktionen
wurden vorläufig
- mit Personen aus einem Kabinett besetzt
(Bitte um chronologische Auflistung)?
- mit dem Generalsekretär oder Personen
aus dem Büro des Generalsekretärs besetzt (Bitte um
chronologische Auflistung)?
- mit Personen aus anderen Ressorts besetzt
(Bitte um chronologische Auflistung)?
- mit Personen, die nach 2017 ins Ressort
gekommen sind besetzt (Bitte um chronologische Auflistung)?
- Wie viele und welche
Leitungsfunktionen wurden im Bundeskanzleramt seit 2013 vergeben (Bitte um
chronologische Auflistung mit den jeweiligen Informationen)?
- Wie viele Personen haben sich für die
ausgeschriebenen Leitungsfunktionen beworben?
- Zu welchen Ergebnissen führten die
jeweiligen Auswahlverfahren (Bitte um Übermittlung der
Bewerber-Rankings)?
- Wie viele Leitungsfunktionen wurden
mit Personen besetzt, die zuvor vorläufig mit dieser Funktion
betraut waren?
- Wie viele Leitungsfunktionen wurden
mit internen Personen besetzt?
- Wie viele und welche Personen waren in den
Jahren 2013-2021 gleichzeitig in einem Kabinett oder dem
Generalsekretariat einerseits und einer Leitungsfunktion andererseits
zugeteilt (Bitte um chronologische Auflistung pro Kalenderjahr)?
- Welche dieser Leitungsfunktionen waren als
Teilzeittätigkeit ausgeschrieben?
- Sind aktuell Personen gleichzeitig in einem
Kabinett und einer anderen Position im Bundeskanzleramt zugeteilt?
- Wenn ja, welche Personen auf welchen
Positionen?
- Wenn ja, waren diese Funktionen als
Teilzeittätigkeit ausgeschrieben?
- Wie viele Mitarbeiter_innen eines aktuellen
Kabinetts bekamen bereits eine Stelle in Ihrem oder einem anderen
Ministerium durch wen wann zugesagt?
- Wo und über welchen Zeitraum wurden
die jeweiligen Stellen ausgeschrieben?
- Wie und von wem wurden die
Bewerbungsvorraussetzungen und das Wording der jeweiligen Ausschreibungen
ermittelt?
- Wie viele Personen haben sich für die
ausgeschriebenen Positionen beworben?
- Wurden externe Personalisten in die
jeweiligen Besetzungsprozesse eingebunden?
i. Wenn ja: Welche waren das und wie wurden sie ausgewählt?
- Zu welchen Ergebnissen führten die
jeweiligen Auswahlverfahren (Bitte um Übermittlung der
Bewerber-Rankings)?
- Wie viele Mitarbeiter_innen eines aktuellen
Kabinetts sind auf Planstellen anderer Ministerien und wurden von diesen
dem Bundeskanzleramt zugeteilt?
- Seit wann bestehen diese Zuteilungen
jeweils?
- Gab es Fälle, in denen
Mitarbeiter_innen des Kabinetts auf eine Planstelle eines anderen
Ministeriums übertragen wurden und sogleich wieder zur
Tätigkeit im Kabinett des Bundeskanzleramts zugeteilt wurden?
i. Wenn ja, wann wurde dies vollzogen und welche Ministerien waren
involviert?
- In wie vielen Fällen wurden
Mitarbeiter_innen nach einer Geschäftseinteilungsänderung aus
Leitungsfunktionen entfernt, aber erhielten Ergänzungszulagen gem. 75
VBG bzw. fielen in die "Fallschirmregel" gem. § 12b Abs. 5 GehG (Bitte um
Auflistung der Fälle pro Kalenderjahr)?
- Was waren die Gesamtausgaben für
Ergänzungszulagen gem. § 75 VBG und § 12b GehG in den
Kalenderjahren 2013-2022 (Bitte um Auflistung der Ausgaben pro
Kalenderjahr)?
- Wie viele Fälle von
Dienstfreistellungen gem. § 17 BDG (§ 29i VBG) gab es jeweils in
den Kalenderjahren 2013-2022 (Bitte um Auflistung pro Kalenderjahr)?
- Wenn ja, wann wurden jeweils die
entsprechenden Anträge gestellt?
- Wenn ja, wurde in diesen Fällen
jeweils eine Gehaltskürzung gem. § 12d GehG vorgenommen?
- Wie viele Mitarbeiter_innen der Stabsstelle
„Think Austria“ werden in andere Abteilungen des
Bundeskanzleramtes zugeteilt (Bitte um Auflistung in welche Abteilungen
jeweils wie viele)?
- Werden mit den ehemaligen Mitarbeiter_innen
der Stabsstelle „Think Austria“ leere, vor Auflösung der
Stabststelle bestehende Posten nachbesetzt?
- Wenn ja, wie viele?
- Wenn nein, werden neue Posten für
diese geschaffen (Bitte um Auflistung in welchen Abteilungen jeweils wie
viele)?
- Auf welcher Grundlage konnte die
ehrenamtliche Leiterin von Think Austria MItarbeitern des BKA Weisungen
erteilen und ihre Arbeit beaufsichtigen?
- Auf welcher Grundlage wurden der
ehrenamtliche Leiterin von Think Austria Aufwendungen und Spesen ersetzt
und wie war sie im Rahmen ihrer Tätigkeit kranken-und
unfallversichert?