1004/J XXVII. GP

Eingelangt am 24.02.2020
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

des Abgeordneten Mag. Stefan

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend totalitäre Tendenzen an Universitäten

 

Dr. Lothar Höbelt, Universitätsprofessor an der Universität Wien und ausgewiesener Experte für Politik- und Verfassungsgeschichte des 19. und 20 Jahrhunderts, hält seit Anfang Oktober 2019 in einem Hörsaal im Hauptgebäude der Universität Wien eine Vorlesung zum Thema „Die Zweite Republik (Österreich)“. Diese Tatsache ist für einige linksradikale und verfassungsfeindliche Gruppierungen Anlass genug, um seit Mitte November 2019 in regelmäßigen Abständen die Lehrveranstaltungen mit gewalttätigen Aktionen zu stören. Diese Verhinderungsversuche erreichten ihren bisherigen Höhepunkt am 14. Jänner 2020 als Studierende, Hörer der Vorlesung und Dr. Lothar Höbelt Gewaltexzesse von rund 150 Vermummten miterleben mussten. Dabei wurde nicht nur der Eingang zum Hörsaal blockiert und dadurch auch die Lehrveranstaltung verhindert, sondern Einrichtung der Universität beschädigt und tätliche Angriffe von Seiten der gewaltbereiten Linksradikalen getätigt. Vom Ausmaß des Gewaltpotentials überrascht, musste der Sicherheitsdienst der Universität die Polizei verständigen.

 

Es ist erschreckend, welche totalitären Tendenzen von gewissen einschlägig bekannten Gruppierungen an der Universität Wien an den Tag gelegt werden. Sachbeschädigung, Körperverletzung und ein mehr als fragwürdiges Verhältnis zur Bundesverfassung sind jedenfalls keine Protestformen, die in unserer Gesellschaft Platz haben dürfen. Der im Staatsgrundgesetz über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger von 1867 verankerte Artikel 17 "Freiheit der Wissenschaft und ihrer Lehre“ sollte gerade an Universitäten einen besonders hohen Stellenwert einnehmen.

Bemerkenswert ist in diesem Zusammenhang, dass Mitglieder der Österreichischen Hochschülerschaft, die scheinbar keine Berührungsängste zu gewaltbereiten, linksradikalen und verfassungsfeindlichen Gruppierungen hegen, an den Aktionen teilnahmen und so die erkämpften Freiheit mit einschränken.

 

Den unrühmlichen Abschluss dieser Gewaltexzesse an und im Umfeld der Universität Wien machte ein Angriff auf einen Studenten am 15. Jänner 2020. Abermals soll die gewaltbereite und linksradikale sogenannte „Antifa“ an dieser Attacke beteiligt gewesen sein, bei der ein junger Mann nahe der Universität Wien mit Fußtritten und Schlägen gegen den Kopf verletzt wurde. Laut Medienberichten soll es in dieser Angelegenheit bereits zu Festnahmen gekommen sein.

 

Die ÖH-Spitze von GRAS und VSSTÖ stellte sich hinter die Gewaltexzesse der vermummten Linksradikalen.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Angeordneten an die Bundes-ministerin für Justiz folgende

 

 

Anfrage

 

1.    Gegen wie viele Teilnehmer der gewalttätigen linksextremistischen und -radikalen Störaktion werden oder wurden Ermittlungen der Staatsanwaltschaft eingeleitet? (aufgeschlüsselt nach Delikt, Ort und Zeitpunkt)

2.    Gegen wie viel gewaltbereite Linksradikale oder -extremisten wird wegen Körperverletzung oder schwerer Körperverletzung ermittelt?

3.    Zu wie vielen staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen ist es in den Jahren 2015 – 2020 im Zusammenhang mit linksextremistischen bzw. linksradikalen Protesten, Aktionen, Demonstrationen an österreichischen Universitäten gekommen? (aufgeschlüsselt nach Jahr, Bundesland und Universität)

4.    Zu wie vielen Verurteilungen ist es in den Jahren 2015 – 2020 im Zusammenhang mit linksextremistischen bzw. linksradikalen Protesten, Aktionen, Demonstrationen an österreichischen Universitäten gekommen? (aufgeschlüsselt nach Jahr, Bundesland und Universität)

5.    Wird oder wurde auch gegen Rektoren bzw. Rektorate wegen Begehung durch Unterlassung im Sinne des § 2 StGB in Verbindung mit anderen Delikten ermittelt?

6.    Wird oder wurde auch gegen Rektoren bzw. Rektorate wegen Begehung durch Unterlassung im Sinne des § 2 StGB in Verbindung mit § 286 StGB ermittelt?

7.    Wird gegen Funktionäre der Österreichischen Hochschülerschaft wegen Aufforderung zu mit Strafe bedrohten Handlungen und Gutheißung mit Strafe bedrohter Handlungen im Sinne des § 282 StGB ermittelt?