10054/J XXVII. GP

Eingelangt am 01.03.2022
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Anfrage

der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Aktenlieferung an den "Ibiza"-Untersuchungsausschuss sowie an den "ÖVP-Korruptions"-Untersuchungsausschuss

 

Die überaus zögerlichen Aktenlieferungen des Finanzministeriums an den "Ibiza"-Untersuchungsausschuss stellen eine historisch einzigartige Gegebenheit dar, die in der Exekution eines VfGH-Erkenntnisses durch den Bundespräsidenten gipfelte. Wie die parlamentarische Anfrage 7909/J zu "Aktenlieferungen an den Untersuchungsausschuss" vom 22.9.2021 an das BMF zeigt, wurde erheblicher juristischer und zeitlicher Aufwand betrieben, um die vollständige und korrekte Aktenlieferung um mehr als ein Jahr zu verzögern. So geht aus besagter Anfragebeantwortung hervor, dass die Finanzprokuratur für über 38 Leistungsstunden im Anwaltsdienst herangezogen wurde. Zusätzlich dazu wurden über 180.000 Euro (brutto) für externe juristische Gutachten aufgewendet. Auffallend ist, dass über 18.000 Euro dieser Summe für datenschutzrechtliche Fragestellungen im Zusammenhang mit der Vorlagepflicht im "Ibiza"-Untersuchungsausschuss aufgewandt wurden. Aus der Anfragebeantwortung 6727/AB zu "Rechtsberatung für die Mitarbeiter des BMF aufgrund von Aktenlieferungen an den Untersuchungsausschuss" vom 26.7.2021 geht jedoch hervor, dass das BMF erstaunlich wenig Informationen über die datenschutzrechtlichen Belange ihrer Mitarbeiter_innen hat. Das BMF gibt an, keine Kenntnis davon zu haben, wie viele Mitarbeiter_innen des eigenen Ministeriums von den Aktenlieferungen in ihren Persönlichkeitsrechten betroffen sind. Fraglich ist nun, welche datenschutzrechtlichen Fragen über Wochen hinweg vom BMF unter Gernot Blümel geprüft werden mussten, wenn noch nicht einmal das Ausmaß der Betroffenen feststand.

Es ist zu hinterfragen, ob auch andere Stellen Gutachten mit Steuergeld finanzierten - und dies nicht gerade dafür, den "Ibiza"-Untersuchungsausschuss in seiner Arbeit zu unterstützen. Ebenso ist mit Blick auf den "ÖVP-Korruptions"-Untersuchungsausschuss zu eruieren, welche Ambitionen die lieferpflichtigen Stellen diesmal verfolgen und welche entsprechenden Direktiven intern gegeben werden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

Teil I - Fragen zum "Ibiza"-Untersuchungsausschuss

  1. Gab es Weisungen im Bezug zu Aktenlieferungen an den "Ibiza"-Untersuchungsausschuss?
    1. Wenn ja: Wie haben besagte Weisungen gelautet?
    2. Wenn ja: Von wem wurden diese jeweils wann erteilt?
    3. Wenn ja: Wer war Empfänger_in besagter Weisungen?
  1. Gab es Anordnungen von Mitarbeiter_innen Ihres Kabinetts in Zusammenhang mit Aktenlieferungen an den "Ibiza"-Untersuchungsausschuss?
    1. Wenn ja: Wie haben besagte Anweisungen gelautet?
    2. Wenn ja: Von wem wurden diese jeweils wann erteilt?
    3. Wenn ja: Wer war Empfänger_in besagter Anordnungen?
  1. Welche und wie viele Mitarbeiter_innen Ihres Kabinetts waren mit Fragen der Aktenlieferungen an den "Ibiza"-Untersuchungsausschuss befasst?
  2. Wurde die Finanzprokuratur in Verbindung mit dem "Ibiza"-Untersuchungsausschuss zu Rate gezogen?
    1. Wenn ja: Wie viele Anwaltsstunden fielen bei der Finanzprokuratur in Zusammenhang mit dem "Ibiza"-Untersuchungsausschuss an?
    2. Wenn ja: Wie lautete der Auftrag an die Finanzprokuratur in Zusammenhang mit dem "Ibiza"-Untersuchungsausschuss?
    3. Wenn ja: Hat die Finanzprokuratur externe Personen in Zusammenhang mit dem "Ibiza"-Untersuchungsausschuss beigezogen?

                                          i.    Wenn ja: Nach welchen Kriterien wurden externe Personen erwählt?

                                        ii.    Wenn ja: Aus welchem Grund wurden jeweils externe Personen beigezogen?

                                       iii.    Wenn ja: Wie lautete jeweils der Auftrag an die extern beigezogene Person?

                                       iv.    Wenn ja: Wann wurde der Auftrag jeweils durch die Finanzprokuratur erteilt?

                                        v.    Wenn ja: Wie hoch waren die Kosten (brutto) je Auftrag?

                                       vi.    Wenn ja: Wie lauten die Namen der extern beigezogenen Personen?

  1. Wurden externe Gutachten in Zusammenhang mit dem "Ibiza"-Untersuchungsausschuss erstellt?
    1. Wenn ja: Nach welchen Kriterien wurden die Gutachter_innen erwählt?
    2. Wenn ja: Aus welchem Grund wurden jeweils externe Gutachten eingeholt?
    3. Wenn ja: Wie lautete jeweils die zu erörternde Fragestellung an den/die Gutachter_in?
    4. Wenn ja: Wann wurde der Auftrag jeweils erteilt?
    5. Wenn ja: Wie hoch waren die Kosten (brutto) je Gutachten?
    6. Wenn ja: Wie lauten die Namen der Gutachter_innen?
  1. Wurden weitere Aufträge - abseits von Gutachten - an Dritte in Zusammenhang mit dem "Ibiza"-Untersuchungsausschuss vergeben?
    1. Wenn ja: Nach welchen Kriterien wurden besagte Dritte erwählt?
    2. Wenn ja: Aus welchem Grund wurde jeweils die Expertise Dritter eingeholt?
    3. Wenn ja: Wie lautete jeweils der Auftrag an besagte Dritte?
    4. Wenn ja: Wann wurde der Auftrag jeweils erteilt?
    5. Wenn ja: Wie hoch waren die Kosten (brutto) je Auftrag?
    6. Wenn ja: Wie lauten die Namen der Auftragnehmer?
  1. Gab es betreffend Aktenlieferung in Zusammenhang mit dem "Ibiza"-Untersuchungsausschuss Absprachen mit anderen Ministerien?
    1. Wenn ja: Mit welchen Ministerien wurden diese getroffen?
    2. Wenn ja: Was war Inhalt der Absprachen?
    3. Wenn ja: Wer ordnete diese an?
    4. Wenn ja: Wer waren die handelnden Personen Ihrerseits?
    5. Wann ja: Wann fanden besagte Absprachen statt?
    6. Wenn ja: Was war der jeweilige Grund der Absprachen?

 

Teil II - Fragen zum "ÖVP-Korruptions"- Untersuchungsausschuss

  1. Gab es innerhalb Ihres Hauses Weisungen im Bezug zu Aktenlieferungen an den "ÖVP-Korruptions"-Untersuchungsausschuss?
    1. Wenn ja: Wie lauten besagte Weisungen?
    2. Wenn ja: Von wem werden diese jeweils wann erteilt?
    3. Wenn ja: Wer ist Empfänger_in besagter Weisungen?
  1. Gibt es innerhalb Ihres Hauses weiterhin gültige Weisungen im Bezug zu Aktenlieferungen an den "ÖVP-Korruptions"-Untersuchungsausschuss?
    1. Wenn ja: Wie lauten besagte Weisungen?
    2. Wenn ja: Von wem werden diese jeweils wann erteilt?
    3. Wenn ja: Wer ist Empfänger_in besagter Weisungen?
  1. Gab es Anordnungen von Mitarbeiter_innen Ihres Kabinetts in Zusammenhang mit Aktenlieferungen an den "ÖVP-Korruptions"-Untersuchungsausschuss?
    1. Wenn ja: Wie lauteten besagte Anordnungen?
    2. Wenn ja: Von wem wurden diese jeweils wann erteilt?
    3. Wenn ja: Wer war Empfänger_in besagter Anordnungen?
  1. Gibt es weiterhin gültige Anordnungen von Mitarbeiter_innen Ihres Kabinetts in Zusammenhang mit Aktenlieferungen an den "ÖVP-Korruptions"-Untersuchungsausschuss?
    1. Wenn ja: Wie lauten besagte Anordnungen?
    2. Wenn ja: Von wem werden diese jeweils wann erteilt?
    3. Wenn ja: Wer ist Empfänger_in besagter Anordnungen?
  1. Welche und wie viele Mitarbeiter_innen Ihres Kabinetts sind mit Fragen der Aktenlieferungen an den "ÖVP-Korruptions"-Untersuchungsausschuss befasst?
  2. Wird die Finanzprokuratur in Verbindung mit dem "ÖVP-Korruptions"-Untersuchungsausschuss zu Rate gezogen?
    1. Wenn ja: Wie viele Anwaltsstunden fielen bei der Finanzprokuratur in Zusammenhang mit dem "ÖVP-Korruptions"-Untersuchungsausschuss bisher an?
    2. Wenn ja: Wie lautet der Auftrag an die Finanzprokuratur in Zusammenhang mit dem "ÖVP-Korruptions"-Untersuchungsausschuss?
    3. Wenn ja: Hat die Finanzprokuratur bisher externe Personen in Zusammenhang mit dem "ÖVP-Korruptions"-Untersuchungsausschuss beigezogen?

                                          i.    Wenn ja: Nach welchen Kriterien wurden externe Personen von wem wann ausgesucht?

                                        ii.    Wenn ja: Aus welchem Grund jeweils werden externe Personen beigezogen?

                                       iii.    Wenn ja: Wie lautet jeweils der Auftrag durch wen an die extern beigezogene Person?

                                       iv.    Wenn ja: Wann wurde der Auftrag jeweils durch die Finanzprokuratur erteilt?

                                        v.    Wenn ja: Wie hoch sind die Kosten (brutto) je Auftrag?

                                       vi.    Wenn ja: Wie lauten die Namen der extern beigezogenen Personen?

  1. Ist zukünftig geplant die Finanzprokuratur in Verbindung mit dem "ÖVP-Korrutions"-Untersuchungsausschuss zu Rate zu ziehen?
    1. Wenn ja: Wie viele Anwaltsstunden sind bei der Finanzprokuratur in Zusammenhang mit dem "ÖVP-Korruptions"-Untersuchungsausschuss in Planung?
    2. Wenn ja: Wie lauten künftige Aufträge an die Finanzprokuratur in Zusammenhang mit dem "ÖVP-Korruptions"-Untersuchungsausschuss?
    3. Wenn ja: Plant die Finanzprokuratur künftig externe Personen in Zusammenhang mit dem "ÖVP-Korruptions"-Untersuchungsausschuss beizuziehen?

                                          i.    Wenn ja: Nach welchen Kriterien sollen externe Personen erwählt werden?

                                        ii.    Wenn ja: Aus welchem Grund sollen externe Personen jeweils künftig beigezogen werden?

                                       iii.    Wenn ja: Welche konkreten Auftragsinhalte sind in Planung?

                                       iv.    Wenn ja: Wann ist geplant besagte Aufträge zu erteilen?

                                        v.    Wenn ja: Wie hoch kalkulieren Sie die Kosten je Auftrag?

                                       vi.    Wenn ja: Wie lauten die Namen derer, die die Finanzprokuratur zukünftig zu Rate ziehen möchte?

  1. Wurden externe Gutachten in Zusammenhang mit dem "ÖVP-Korruptions"-Untersuchungsausschuss erstellt?
    1. Wenn ja: Wer entschied wann, dass ein Gutachten in Auftrag gegeben wird?
    2. Wenn ja: Nach welchen Kriterien wurden die Gutachter_innen von wem ausgesucht?
    3. Wenn ja: Aus welchem Grund wurden jeweils externe Gutachten eingeholt?
    4. Wenn ja: Wie lautet jeweils die zu erörternde Fragestellung an den/die Gutachter_in?
    5. Wenn ja: Wann wurde der Auftrag zur Gutachtenerstellung jeweils erteilt?
    6. Wenn ja: Wie hoch sind die Kosten (brutto) je Gutachten?
    7. Wenn ja: Wie lauten die Namen der Gutachter_innen?
  1. Ist zukünftig geplant externe Gutachten in Zusammenhang mit dem "ÖVP-Korruptions"-Untersuchungsausschuss erstellen zu lassen?
    1. Wenn ja: Wer entschied wann, dass ein Gutachten in Auftrag gegeben werden soll?
    2. Wenn ja: Nach welchen Kriterien wird geplant die Gutachter_innen auszusuchen?
    3. Wenn ja: Aus welchem Grund sollen externe Gutachten künftig eingeholt werden?
    4. Wenn ja: Welche Fragestellungen sind in Planung?
    5. Wenn ja: Wann ist geplant besagte Gutachten erstellen zu lassen?
    6. Wenn ja: Wie hoch kalkulieren Sie die Kosten je Gutachten?
    7. Wenn ja: Wie lauten die Namen derer, die Sie zukünftig zu Rate ziehen wollen?
  1. Wurden weitere Aufträge - abseits von Gutachten - an Dritte in Zusammenhang mit dem "ÖVP-Korruptions"-Untersuchungsausschuss vergeben?
    1. Wenn ja: Wer entschied wann, dass welcher Auftrag vergeben wurde?
    2. Wenn ja: Nach welchen Kriterien wurden besagte Dritte ausgesucht?
    3. Wenn ja: Aus welchem Grund wurde jeweils die Expertise Dritter eingeholt?
    4. Wenn ja: Wie lautete jeweils der Auftrag an besagte Dritte?
    5. Wenn ja: Wann wurde der Auftrag jeweils erteilt?
    6. Wenn ja: Wie hoch sind die Kosten (brutto) je Auftrag?
    7. Wenn ja: Wie lauten die Namen der Auftragnehmer?
  1. Werden weitere Aufträge - abseits von Gutachten - an Dritte in Zusammenhang mit dem "ÖVP-Korruptions"-Untersuchungsausschuss vergeben?
    1. Wenn ja: Wer entschied wann, dass welcher Auftrag vergeben werden soll?
    2. Wenn ja: Nach welchen Kriterien wird geplant besagte Dritte auszusuchen?
    3. Wenn ja: Aus welchem Grund soll jeweils die Expertise Dritter zukünftig beigezogen werden?
    4. Wenn ja: Welcher Auftragsinhalt ist in Planung?
    5. Wenn ja: Wann ist geplant besagte Aufträge zu erteilen?
    6. Wenn ja: Wie hoch kalkulieren Sie die Kosten je Auftrag?
    7. Wenn ja: Wie lauten die Namen derer, die Sie zukünftig zu Rate ziehen wollen?
  1. Gab es betreffend Aktenlieferung in Zusammenhang mit dem "ÖVP-Korruptions"-Untersuchungsausschuss Besprechungen mit anderen Ministerien?
    1. Wenn ja: Mit welchen Ministerien wurden diese getroffen?
    2. Wenn ja: Was war Inhalt der Absprachen?
    3. Wenn ja: Wer ordnete diese an?
    4. Wenn ja: Wer waren die handelnden Personen Ihrerseits?
    5. Wann ja: Wann fanden besagte Absprachen statt?
    6. Wenn ja: Was war der jeweilige Grund der Absprachen?