Eingelangt am 01.03.2022
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Anfrage
der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen
und Kollegen
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Aktenlieferung an den
"Ibiza"-Untersuchungsausschuss sowie an den
"ÖVP-Korruptions"-Untersuchungsausschuss
Die überaus
zögerlichen Aktenlieferungen des Finanzministeriums an den "Ibiza"-Untersuchungsausschuss
stellen eine historisch einzigartige Gegebenheit dar, die in der Exekution
eines VfGH-Erkenntnisses durch den Bundespräsidenten gipfelte. Wie die
parlamentarische Anfrage 7909/J zu "Aktenlieferungen an den
Untersuchungsausschuss" vom 22.9.2021 an das BMF zeigt, wurde
erheblicher juristischer und zeitlicher Aufwand betrieben, um die
vollständige und korrekte Aktenlieferung um mehr als ein Jahr zu
verzögern. So geht aus besagter Anfragebeantwortung hervor, dass die
Finanzprokuratur für über 38 Leistungsstunden im Anwaltsdienst
herangezogen wurde. Zusätzlich dazu wurden über 180.000 Euro (brutto)
für externe juristische Gutachten aufgewendet. Auffallend ist, dass
über 18.000 Euro dieser Summe für datenschutzrechtliche
Fragestellungen im Zusammenhang mit der Vorlagepflicht im
"Ibiza"-Untersuchungsausschuss aufgewandt wurden. Aus der
Anfragebeantwortung 6727/AB zu "Rechtsberatung für die Mitarbeiter
des BMF aufgrund von Aktenlieferungen an den Untersuchungsausschuss"
vom 26.7.2021 geht jedoch hervor, dass das BMF erstaunlich wenig Informationen
über die datenschutzrechtlichen Belange ihrer Mitarbeiter_innen hat. Das
BMF gibt an, keine Kenntnis davon zu haben, wie viele Mitarbeiter_innen des
eigenen Ministeriums von den Aktenlieferungen in ihren
Persönlichkeitsrechten betroffen sind. Fraglich ist nun, welche
datenschutzrechtlichen Fragen über Wochen hinweg vom BMF unter Gernot
Blümel geprüft werden mussten, wenn noch nicht einmal das
Ausmaß der Betroffenen feststand.
Es ist zu hinterfragen, ob
auch andere Stellen Gutachten mit Steuergeld finanzierten - und dies nicht
gerade dafür, den "Ibiza"-Untersuchungsausschuss in seiner
Arbeit zu unterstützen. Ebenso ist mit Blick auf den
"ÖVP-Korruptions"-Untersuchungsausschuss zu eruieren, welche
Ambitionen die lieferpflichtigen Stellen diesmal verfolgen und welche
entsprechenden Direktiven intern gegeben werden.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher
folgende
Anfrage:
Teil I - Fragen zum
"Ibiza"-Untersuchungsausschuss
- Gab es Weisungen im
Bezug zu Aktenlieferungen an den "Ibiza"-Untersuchungsausschuss?
- Wenn ja: Wie haben
besagte Weisungen gelautet?
- Wenn ja: Von wem wurden
diese jeweils wann erteilt?
- Wenn ja: Wer war
Empfänger_in besagter Weisungen?
- Gab es Anordnungen von
Mitarbeiter_innen Ihres Kabinetts in Zusammenhang mit Aktenlieferungen an
den "Ibiza"-Untersuchungsausschuss?
- Wenn ja: Wie haben
besagte Anweisungen gelautet?
- Wenn ja: Von wem wurden
diese jeweils wann erteilt?
- Wenn ja: Wer war
Empfänger_in besagter Anordnungen?
- Welche und wie viele
Mitarbeiter_innen Ihres Kabinetts waren mit Fragen der Aktenlieferungen an
den "Ibiza"-Untersuchungsausschuss befasst?
- Wurde die
Finanzprokuratur in Verbindung mit dem
"Ibiza"-Untersuchungsausschuss zu Rate gezogen?
- Wenn ja: Wie viele
Anwaltsstunden fielen bei der Finanzprokuratur in Zusammenhang mit dem
"Ibiza"-Untersuchungsausschuss an?
- Wenn ja: Wie lautete
der Auftrag an die Finanzprokuratur in Zusammenhang mit dem
"Ibiza"-Untersuchungsausschuss?
- Wenn ja: Hat die
Finanzprokuratur externe Personen in Zusammenhang mit dem
"Ibiza"-Untersuchungsausschuss beigezogen?
i. Wenn ja: Nach welchen Kriterien wurden externe
Personen erwählt?
ii. Wenn ja: Aus welchem Grund wurden jeweils externe
Personen beigezogen?
iii. Wenn ja: Wie lautete jeweils der Auftrag an die
extern beigezogene Person?
iv. Wenn ja: Wann wurde der Auftrag jeweils durch die
Finanzprokuratur erteilt?
v. Wenn ja: Wie hoch waren die Kosten (brutto) je
Auftrag?
vi. Wenn ja: Wie lauten die Namen der extern
beigezogenen Personen?
- Wurden externe Gutachten
in Zusammenhang mit dem "Ibiza"-Untersuchungsausschuss erstellt?
- Wenn ja: Nach welchen
Kriterien wurden die Gutachter_innen erwählt?
- Wenn ja: Aus welchem
Grund wurden jeweils externe Gutachten eingeholt?
- Wenn ja: Wie lautete
jeweils die zu erörternde Fragestellung an den/die Gutachter_in?
- Wenn ja: Wann wurde der
Auftrag jeweils erteilt?
- Wenn ja: Wie hoch waren
die Kosten (brutto) je Gutachten?
- Wenn ja: Wie lauten die
Namen der Gutachter_innen?
- Wurden weitere
Aufträge - abseits von Gutachten - an Dritte in Zusammenhang mit dem
"Ibiza"-Untersuchungsausschuss vergeben?
- Wenn ja: Nach welchen
Kriterien wurden besagte Dritte erwählt?
- Wenn ja: Aus welchem
Grund wurde jeweils die Expertise Dritter eingeholt?
- Wenn ja: Wie lautete
jeweils der Auftrag an besagte Dritte?
- Wenn ja: Wann wurde der
Auftrag jeweils erteilt?
- Wenn ja: Wie hoch waren
die Kosten (brutto) je Auftrag?
- Wenn ja: Wie lauten die
Namen der Auftragnehmer?
- Gab es betreffend
Aktenlieferung in Zusammenhang mit dem
"Ibiza"-Untersuchungsausschuss Absprachen mit anderen Ministerien?
- Wenn ja: Mit welchen
Ministerien wurden diese getroffen?
- Wenn ja: Was war Inhalt
der Absprachen?
- Wenn ja: Wer ordnete
diese an?
- Wenn ja: Wer waren die
handelnden Personen Ihrerseits?
- Wann ja: Wann fanden
besagte Absprachen statt?
- Wenn ja: Was war der
jeweilige Grund der Absprachen?
Teil II - Fragen zum
"ÖVP-Korruptions"- Untersuchungsausschuss
- Gab es innerhalb Ihres
Hauses Weisungen im Bezug zu Aktenlieferungen an den
"ÖVP-Korruptions"-Untersuchungsausschuss?
- Wenn ja: Wie lauten
besagte Weisungen?
- Wenn ja: Von wem werden
diese jeweils wann erteilt?
- Wenn ja: Wer ist
Empfänger_in besagter Weisungen?
- Gibt es innerhalb Ihres
Hauses weiterhin gültige Weisungen im Bezug zu Aktenlieferungen an
den "ÖVP-Korruptions"-Untersuchungsausschuss?
- Wenn ja: Wie lauten
besagte Weisungen?
- Wenn ja: Von wem werden
diese jeweils wann erteilt?
- Wenn ja: Wer ist
Empfänger_in besagter Weisungen?
- Gab es Anordnungen von
Mitarbeiter_innen Ihres Kabinetts in Zusammenhang mit Aktenlieferungen an
den "ÖVP-Korruptions"-Untersuchungsausschuss?
- Wenn ja: Wie lauteten
besagte Anordnungen?
- Wenn ja: Von wem wurden
diese jeweils wann erteilt?
- Wenn ja: Wer war
Empfänger_in besagter Anordnungen?
- Gibt es weiterhin
gültige Anordnungen von Mitarbeiter_innen Ihres Kabinetts in
Zusammenhang mit Aktenlieferungen an den
"ÖVP-Korruptions"-Untersuchungsausschuss?
- Wenn ja: Wie lauten
besagte Anordnungen?
- Wenn ja: Von wem werden
diese jeweils wann erteilt?
- Wenn ja: Wer ist
Empfänger_in besagter Anordnungen?
- Welche und wie viele
Mitarbeiter_innen Ihres Kabinetts sind mit Fragen der Aktenlieferungen an
den "ÖVP-Korruptions"-Untersuchungsausschuss befasst?
- Wird die
Finanzprokuratur in Verbindung mit dem
"ÖVP-Korruptions"-Untersuchungsausschuss zu Rate gezogen?
- Wenn ja: Wie viele
Anwaltsstunden fielen bei der Finanzprokuratur in Zusammenhang mit dem
"ÖVP-Korruptions"-Untersuchungsausschuss bisher an?
- Wenn ja: Wie lautet der
Auftrag an die Finanzprokuratur in Zusammenhang mit dem
"ÖVP-Korruptions"-Untersuchungsausschuss?
- Wenn ja: Hat die
Finanzprokuratur bisher externe Personen in Zusammenhang mit dem
"ÖVP-Korruptions"-Untersuchungsausschuss beigezogen?
i. Wenn ja: Nach welchen Kriterien wurden externe
Personen von wem wann ausgesucht?
ii. Wenn ja: Aus welchem Grund jeweils werden externe
Personen beigezogen?
iii. Wenn ja: Wie lautet jeweils der Auftrag durch wen
an die extern beigezogene Person?
iv. Wenn ja: Wann wurde der Auftrag jeweils durch die
Finanzprokuratur erteilt?
v. Wenn ja: Wie hoch sind die Kosten (brutto) je
Auftrag?
vi. Wenn ja: Wie lauten die Namen der extern beigezogenen
Personen?
- Ist zukünftig
geplant die Finanzprokuratur in Verbindung mit dem
"ÖVP-Korrutions"-Untersuchungsausschuss zu Rate zu ziehen?
- Wenn ja: Wie viele
Anwaltsstunden sind bei der Finanzprokuratur in Zusammenhang mit dem
"ÖVP-Korruptions"-Untersuchungsausschuss in Planung?
- Wenn ja: Wie lauten
künftige Aufträge an die Finanzprokuratur in Zusammenhang mit
dem "ÖVP-Korruptions"-Untersuchungsausschuss?
- Wenn ja: Plant die
Finanzprokuratur künftig externe Personen in Zusammenhang mit dem
"ÖVP-Korruptions"-Untersuchungsausschuss beizuziehen?
i. Wenn ja: Nach welchen Kriterien sollen externe
Personen erwählt werden?
ii. Wenn ja: Aus welchem Grund sollen externe Personen
jeweils künftig beigezogen werden?
iii. Wenn ja: Welche konkreten Auftragsinhalte sind in
Planung?
iv. Wenn ja: Wann ist geplant besagte Aufträge zu
erteilen?
v. Wenn ja: Wie hoch kalkulieren Sie die Kosten je
Auftrag?
vi. Wenn ja: Wie lauten die Namen derer, die die
Finanzprokuratur zukünftig zu Rate ziehen möchte?
- Wurden externe Gutachten
in Zusammenhang mit dem
"ÖVP-Korruptions"-Untersuchungsausschuss erstellt?
- Wenn ja: Wer entschied
wann, dass ein Gutachten in Auftrag gegeben wird?
- Wenn ja: Nach welchen
Kriterien wurden die Gutachter_innen von wem ausgesucht?
- Wenn ja: Aus welchem
Grund wurden jeweils externe Gutachten eingeholt?
- Wenn ja: Wie lautet
jeweils die zu erörternde Fragestellung an den/die Gutachter_in?
- Wenn ja: Wann wurde der
Auftrag zur Gutachtenerstellung jeweils erteilt?
- Wenn ja: Wie hoch sind
die Kosten (brutto) je Gutachten?
- Wenn ja: Wie lauten die
Namen der Gutachter_innen?
- Ist zukünftig
geplant externe Gutachten in Zusammenhang mit dem
"ÖVP-Korruptions"-Untersuchungsausschuss erstellen zu
lassen?
- Wenn ja: Wer entschied
wann, dass ein Gutachten in Auftrag gegeben werden soll?
- Wenn ja: Nach welchen
Kriterien wird geplant die Gutachter_innen auszusuchen?
- Wenn ja: Aus welchem
Grund sollen externe Gutachten künftig eingeholt werden?
- Wenn ja: Welche
Fragestellungen sind in Planung?
- Wenn ja: Wann ist
geplant besagte Gutachten erstellen zu lassen?
- Wenn ja: Wie hoch
kalkulieren Sie die Kosten je Gutachten?
- Wenn ja: Wie lauten die
Namen derer, die Sie zukünftig zu Rate ziehen wollen?
- Wurden weitere
Aufträge - abseits von Gutachten - an Dritte in Zusammenhang mit dem
"ÖVP-Korruptions"-Untersuchungsausschuss vergeben?
- Wenn ja: Wer entschied
wann, dass welcher Auftrag vergeben wurde?
- Wenn ja: Nach welchen
Kriterien wurden besagte Dritte ausgesucht?
- Wenn ja: Aus welchem
Grund wurde jeweils die Expertise Dritter eingeholt?
- Wenn ja: Wie lautete
jeweils der Auftrag an besagte Dritte?
- Wenn ja: Wann wurde der
Auftrag jeweils erteilt?
- Wenn ja: Wie hoch sind
die Kosten (brutto) je Auftrag?
- Wenn ja: Wie lauten die
Namen der Auftragnehmer?
- Werden weitere
Aufträge - abseits von Gutachten - an Dritte in Zusammenhang mit dem
"ÖVP-Korruptions"-Untersuchungsausschuss vergeben?
- Wenn ja: Wer entschied
wann, dass welcher Auftrag vergeben werden soll?
- Wenn ja: Nach welchen
Kriterien wird geplant besagte Dritte auszusuchen?
- Wenn ja: Aus welchem
Grund soll jeweils die Expertise Dritter zukünftig beigezogen
werden?
- Wenn ja: Welcher
Auftragsinhalt ist in Planung?
- Wenn ja: Wann ist
geplant besagte Aufträge zu erteilen?
- Wenn ja: Wie hoch
kalkulieren Sie die Kosten je Auftrag?
- Wenn ja: Wie lauten die
Namen derer, die Sie zukünftig zu Rate ziehen wollen?
- Gab es betreffend
Aktenlieferung in Zusammenhang mit dem
"ÖVP-Korruptions"-Untersuchungsausschuss Besprechungen mit
anderen Ministerien?
- Wenn ja: Mit welchen
Ministerien wurden diese getroffen?
- Wenn ja: Was war Inhalt
der Absprachen?
- Wenn ja: Wer ordnete
diese an?
- Wenn ja: Wer waren die
handelnden Personen Ihrerseits?
- Wann ja: Wann fanden
besagte Absprachen statt?
- Wenn ja: Was war der
jeweilige Grund der Absprachen?