10075/J XXVII. GP

Eingelangt am 03.03.2022
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Anfrage

der Abgeordneten Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Soziales‚ Gesundheit‚ Pflege und Konsumentenschutz

betreffend Berichte zu Gutachten der Alterssicherungskommission nicht fristgerecht vorgelegt

 

Regierung hat dem Nationalrat die Berichte zu den Gutachten der Alterssicherungskommission nicht fristgerecht vorgelegt

Die Pensionsausgaben entwickeln sich seit Jahren schneller als die Pensionsbeiträge, wodurch immer größere Milliardenbeträge aus dem Bundesbudget in das Pensionssystem zugeschossen werden müssen. Mittlerweile betragen diese Zuschüsse deutlich mehr als 20 Mrd. Euro oder knapp ein Drittel des Bundesbudgets - Tendenz steigend. Die Finanzierbarkeit des Pensionssystems ist somit stark gefährdet, wobei die geburtenstarken Jahrgänge gerade erst beginnen in die Pension zu wechseln. Aus diesem Grund wurde die Alterssicherungskommission ins Leben gerufen. Diese hätte seit 2017 alle drei Jahre ein Langfristgutachten und jährlich ein Kurzfristgutachten über die Entwicklungen des Pensionssystems erstellen müssen, ergänzt um Vorschläge, wie das Pensionssystem finanzierbar gehalten werden kann. Nachdem die Berichte über vier Jahre hinweg verschoben wurden, legte die Alterssicherungskommission bis 30. November 2021 endlich ihre ersten Gutachten vor. Auf Basis des Langfristgutachtens hätte die Regierung anschließend einen Bericht erstellen müssen und bis 31. Dezember 2021 dem Nationalrat vorlegen müssen (§ 2 (3) Alterssicherungskommissionsgesetz). Das ist allerdings bisher nicht passiert. Deshalb erlauben wir uns nachzufragen, wie die Vorgehensweise bezüglich des Berichtes gem. § 2 (3) Alterssicherungskommissionsgesetz aussieht. 

 

§ 2 Alterssicherungskommissionsgesetz

(3) Die Bundesregierung hat auf der Grundlage der Berichte und Vorschläge der Alterssicherungskommission (Abs. 1 Z 2 bis 5) dem Nationalrat jedes dritte Kalenderjahr, erstmals im Kalenderjahr 2017, bis längstens 31. Dezember einen „Bericht über die langfristige Entwicklung der gesetzlichen Pensionsversicherung“ sowie einen „Bericht über die langfristige Entwicklung der Pensionen der Beamten und Beamtinnen des Bundes, der Länder und der Gemeinden“ vorzulegen.

(4) Die Berichte nach Abs. 3 haben im Fall der Erstattung von Vorschlägen nach Abs. 1 Z 3 bis 5 auch Vorschläge zu deren Umsetzung zu enthalten oder alternativ darzulegen, durch welche Maßnahmen die Bundesregierung die Aufrechterhaltung der langfristigen Finanzierbarkeit (Nachhaltigkeit) des öffentlichen Pensionssystems gewährleisten will, und zwar bis längstens 30. Juni des dem Berichtsjahr nach Abs. 3 folgenden Jahres.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

  1. Die Alterssicherungskommission hat bis 30. November 2021 die Gutachten gem. § 2 (1) Alterssicherungskommissionsgesetz vorgelegt. Auf Basis dieser Gutachten und Vorschläge hätte die Regierung gem.  § 2 (3) Alterssicherungskommissionsgesetz bis 31. Dezember 2021 dem Nationalrat einen Bericht über die langfristige Entwicklung der gesetzlichen Pensionsversicherung“ und einen „Bericht über die langfristige Entwicklung der Pensionen der Beamten und Beamtinnen des Bundes, der Länder und der Gemeinden“ vorlegen müssen, was aber nicht geschehen ist:
    1. Mit welcher Begründung hat die Regierung dem Nationalrat die genannten Berichte noch nicht vorgelegt?
    2. Bis wann werden die Berichte dem Nationalrat vorgelegt?