10082/J XXVII. GP

Eingelangt am 03.03.2022
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Rosa Ecker, MBA

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Selbstbehalt bei Pflegeausbildung

 

 

Kritik an Selbstbehalt bei Pflegeausbildung

Zuletzt sind in den Vorarlberger Pflegeheimen rund 100 Betten leergestanden, weil zu wenig Personal vorhanden war. Aus Sicht der Arbeiterkammer ist das ein Unding, zumal der Pflegebedarf von Jahr zu Jahr steigt. Umso ärgerlicher ist es für AK-Direktor Rainer Keckeis, dass Menschen, die sich zur Pflegefachkraft ausbilden lassen wollen, zum Teil sogar dafür zahlen müssen.

 

„Es gibt zum einen die Grundausbildung in der Pflege, wo jeder hingehen kann, eine Pflege-Schule machen, die ist kostenlos. Dann gibt es eine Ausbildung, wenn man arbeitslos ist, über die connexia-Stiftung, da bekommt man sogar noch Geld, wenn man sich dort ausbilden lässt. Wenn man sich aber nebenberuflich weiterbildet, am Berufsförderungsinstitut zum Beispiel für Pflege Assistenz, dann verlangt das Land, dass diese Ausbildung finanziert, einen Selbstbehalt von den Leuten“, erklärt Keckeis verärgert.

 

Aus Sicht von Keckeis ist das völlig unzeitgemäß, weil dringend Leute in der Pflege gebraucht werden. Da würden die Hürden noch höher gemacht für Leute, die willig sind, sich in die Richtung auszubilden.

 

Neben der Abschaffung des Ausbildungs-Selbstbehaltes fordert Keckeis auch die Umsetzung des AK-Modells für die Anstellung von pflegenden Angehörigen.[1]

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz nachstehende

 

 

 

Anfrage

 

 

1)    Ist Ihrem Ministerium der oben genannte Umstand, dass in den Vorarlberger Pflegeheimen aufgrund von Personalmangel 100 Betten leer stehen, bekannt?

2)    Wenn ja, welche Konsequenzen wurden Ihrerseits daraus gezogen

3)    Gab es Ihrerseits klärende Gespräche mit den Betreibern der Vorarlberger Pflegeheime, um den oben geschilderten Personalmangel beheben zu können?

4)    Wenn ja, welche Schlüsse wurden Ihrerseits daraus gezogen?

5)    Wenn nein, warum nicht?

6)    Mit welcher konkreten Begründung wird von Personen, die sich nebenberuflich im Bereich der Pflege weiterbilden, ein Selbstbehalt verlangt?

7)    Welche konkreten Maßnahmen werden Sie setzen, um der oben geschilderten Ungleichbehandlung Einhalt zu gebieten?

8)    Wann kann mit der Umsetzung dieser Maßnahmen gerechnet werden?

 



[1] https://vorarlberg.orf.at/stories/3143635/