10092/J XXVII. GP
Eingelangt am 04.03.2022
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Anfrage
der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Hoyos, Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Soziales‚ Gesundheit‚ Pflege und Konsumentenschutz
betreffend Zwischenabrechnung Grüner Pass
Der "Grüne Pass" startete wie so viele andere Vorhaben in der Pandemiebekämpfung mit großen Ankündigungen und Verzögerungen, Mitte Juni 2021 waren allerdings tatsächlich die Teilsysteme und Services verfügbar (EPI-Service über gesundheit.gv.at; die Wallet-App „Grüner Pass“, die Prüf-App „GreenCheck“, die (mittlerweile eingestellte) Prüf-App „qr.gv.at“, die AGES Hotline, die Korrekturstellen der Länder und die postalische Versendung der Impfzertifikate, Ausdruck in Apotheken und Gemeinden). Aufgrund des Wegfallens der G-Regeln aus dem Alltag allerdings wohl auch der Grüne Pass Anfang März aus dem täglichen Leben der meisten Östereicher:innen (1). Je nach Auslegung der Impfpflicht und für Reisen werden die meisten Menschen zwar weiterhin darauf zurückgreifen, allerdings werden die Systeme des Grünen Passes wohl kaum noch mehrmals am Tag aufgerufen werden. In Folge dessen bietet es sich an, eine finanzielle Zwischenabrechnung der Teilsysteme und Services vorzunehmen, immerhin scheint es hier große Unterschiede bei den Zahlungen gegeben zu haben.
So gab das Ministerium im Juli an, dass die Kosten für den Grünen Pass sich auf 1,9 Millionen Euro belaufen würden und auf drei Hauptposten verteilt wären:
Wenig später wurden in einer weiteren Anfrage Entwicklungskosten von 55.000 Euro Entwicklungskosten seitens des BRZ erwähnt, für die Betriebskosten wurden 50.000 Euro pro Jahr erwartet (3). Bei Antworten zu weiteren Kosten oder auch Werbekosten zeigte sich das Ministerium mit seinen Antworten allerdings mehr als zurückhaltend. Diese Informationen zusammen zeigen aber klar auf, dass das Ministerium Teilkosten unterschiedlich berichtenswert einschätzt und auch der Bericht über die Auszahlungen aus dem Covid-19-Krisenbewältigungsfonds zeigen, dass es hier unterschiedliche Posten gibt. So wurden laut Jahresbericht 2021 205.614 Euro für den Grünen Pass ausbezahlt (DB 21.01.01.00)- die interessanterweise aus Rückzahlungen aus dem Familienhärteausgleich gedeckt wurden (S.- 2/ 4).
Liest man den Bericht des Ministeriums genauer, finden sich allerdings mehr verbundene Kosten wie der e-Impfpass. Bei diesem lässt sich zwar argumentieren, dass er eImpfpass in naher Zukunft ohnehin umgesetzt worden wäre, allerdings wirft der Bericht dennoch einige Fragen auf. So wurden bis Oktober 2021 weitere 271.994,25 Euro für den Grünen Pass ausbezahlt, allerdings wurden alleine im Dezember 2021 6.356.827,38 Euro ausbezahlt. Aufgrund der bisher genannten Summen und weil die Auszahlungen ohnedies monatlich erfolgen, stellt sich also die Frage, wie nach monatlichen Zahlungen von wenigen 10.000 Euro im Dezember plötzlich über 6 Millionen zusätzliche Kosten anfielen (S. 19/ 4).
Bei gründlichen Kostenaufstellungen müssten allerdings nicht nur Entwicklungs- und Schnittstellenkosten, sondern auch Betrieb, Wartung, Zuliefersysteme, Servicestellen, Korrekturstellen sowie die Kosten für Versendung und Ausdruck analoger Zertifikate, damit diese in den Grünen Pass eingespielt werden können, berücksichtigt werden.
(1) https://www.heute.at/s/gruener-pass-wird-im-maerz-stillgelegt-100190656
(2) https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/AB/AB_06720/index.shtml
(3) https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/AB/AB_07062/index.shtml
(4) https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/III/III_00547/index.shtml
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
i. Gemeinden, Bezirksverwaltungsbehörden und ELGA-Ombudsstellen?
ii. Kundenservicestellen der ÖGK?