10093/J XXVII. GP

Eingelangt am 07.03.2022
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Anfrage

 

 

der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort

betreffend Leitung BMDW-Präsidialsektion: fragwürdige Änderung des Anforderungsprofils

 

Am 4. März 2022 wurde im Amtsblatt der Wiener Zeitung die Ausschreibung für die Leitung der Präsidialsektion des Bundesministeriums für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort (BMDW) veröffentlicht. (1) Der darin enthaltende Anforderungskatalog für die künftige Führung ist gerade angesichts des Aufgabenbereichs dieser Sektion auffällig vage. Innerhalb des BMDW ist die Präsidialsektion einerseits sehr mächtig, andererseits aber auch mit vielen komplexen Rechtsfragen betraut, weshalb eine hinreichende Qualifizierung des zuständigen Leiters unverzichtbar wäre. (2) Unter dem Namen "Steuerung und Service" ist diese Organisationseinheit für Budget, Personalwesen und Öffentlichkeitsarbeit des BMDW zuständig. Vor allem befindet sich darin auch die Rechtskoordination und die Abteilung für Vergaberecht des Ressorts. Wegen des Schwerpunkts dieser Sektion auf schwierige Rechtsfragen war in der Vergangenheit ein Abschluss im Studium der Rechtswissenschaften eine unabdingbare Voraussetzung in der Ausschreibung dieser Funktion. Auffällig ist daher, dass diesmal darauf verzichtet wurde. Stattdessen wird ein "einschlägiges Hochschulstudium" verlangt, was erfahrungsgemäß sehr weit ausgelegt werden kann. 

 

Wenn die Aufgaben der Sektion gleich bleiben und die Aufgaben des Sektionschefs gleich bleiben, fehlt jede rationale Erklärung für eine Änderung des Anforderungsprofils. Vieles würde sonst dann darauf hinweisen, dass ein Nachfolger bereits vor der Ausschreibung ausgewählt und die Ausschreibungskriterien auf diese Person angepasst wurden. NEOS Anfragen an alle Ressorts im Jahr 2021 ("Freunde verwalten statt Verwaltung effizient gestalten") zeigten auf, dass der Wechsel von Kabinetten in leitende Funktionen von Ministerien durch die Bundesregierung forciert wird: 2019 sind mehr als 40 Personen von einem Kabinett direkt in die Bundesverwaltung gewechselt, 6 davon in eine Führungsposition. Außerdem sind nicht wenige Mitarbeiter in den vergangenen zehn Jahren GLEICHZEITIG mit einer Funktion im Kabinett UND mit einer Führungsposition in der Bundesverwaltung betraut: 2020 waren es 11, 2019 sogar 16. (3) Eine heimische Zeitung berichtete, dass der aktuelle Generalsekretär Michael Esterl für die Stelle vorgesehen sein soll. Dessen Qualifikationsprofil, ein Mix aus Agrarwissenschaften und ÖVP-Kabinetten, würde jedenfalls eine Änderung des bisherigen Anforderungskatalogs für den Leiter der Rechtssektion innerhalb des BMDW nötig machen. (4)

 

 

Quellen:

  1. https://www.wienerzeitung.at/amtsblatt/aktuelle_ausgabe/artikel/?id=4845281
  2. https://www.bmdw.gv.at/Ministerium/DasBMDW/Gesch%C3%A4fts--und-Personaleinteilung.html
  3. https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/AB/AB_06493/imfname_987637.pdf
  4. https://www.bmdw.gv.at/Ministerium/Generalsekretaer.html

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

  1. Inwiefern wurde bei der Ausschreibung der Leitung der Präsidialsektion des BMDW das Anforderungsprofil im Vergleich zu den zwei vorangegangenen Ausschreibungen verändert? Bitte konkrete Änderungen samt Begründung auflisten.
    1. Inwiefern war die Bundesministerin darin involviert?
    2. Inwiefern waren Kabinettsmitglieder darin involviert?
    3. Welche Organisationseinheiten des BMDW waren darin involviert?
  1. Welche Änderungen wurden innerhalb der Präsidialsektion seit 2017 vorgenommen?
    1. Welche Veränderung der Kompetenzen der gesamten Sektion?
  1. Warum ist ein Abschluss in eines rechtswissenschaftlichen Studiums keine Voraussetzung für die Leitung der Präsidialsektion mehr?
  2. Warum war bei der vorigen Ausschreibung derselben Stelle im Dezember 2018, also vor gut drei Jahren, ein rechtswissenschaftliches Studium sehr wohl Voraussetzung für die Leitung der Präsidialsektion?
  3. Wie wird die Bestellungskommission für die Besetzung des Leiters der Präsidialsektion zusammengesetzt sein?
  4. Welche Gespräche hat die Bundesministerin mit Mitgliedern der Bestellungskommission über ein Wechsel des Generalsekretärs (Michael Esterl) zum Leiter der Präsidialkommission geführt?
  5. Welche Gespräche haben Kabinettsmitglieder mit Mitgliedern der Bestellungskommission über ein Wechsel des Generalsekretärs (Michael Esterl) zum Leiter der Präsidialkommission geführt?
  6. Wie viele Mitarbeiter wechselten im letzten Jahr von einem Kabinett direkt (also mit einer Unterbrechung von weniger als 6 Monaten) in die Bundesverwaltung in Ihren Zuständigkeitsbereich?
  7. Wie viele Mitarbeiter wechselten im letzten Jahr von einem Kabinett direkt (also mit einer Unterbrechung von weniger als 6 Monaten) in eine Führungsposition in der Bundesverwaltung in Ihren Zuständigkeitsbereich?
  8. Wie viele Mitarbeiter wechselten im letzten Jahr von einem Kabinett direkt (also mit einer Unterbrechung von weniger als 6 Monaten) in eine Position innerhalb des Generalsekretariats in Ihren Zuständigkeitsbereich?
  9. Wie viele Mitarbeiter Ihres Kabinetts waren im letzten Jahr gleichzeitig mit einer Funktion im Kabinett und mit einer Führungsposition in der Bundesverwaltung betraut?
  10. Stimmt der Vorwurf des "Falter", dass die Frau Bundesminister ihrem Kabinettchef Esterl die Position des Sektionschefs bereits mündlich versprochen hat?
  11. Können Sie ausschließen, dass es bereits Signale der Frau Bundesminister an Kabinettchef Esterl gegeben hat, dass er diese Position bekommen werde?