10094/J XXVII. GP

Eingelangt am 08.03.2022
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Max Lercher,

Genossinnen und Genossen

an die Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien Im Bundeskanzleramt

betreffend „Kostenübernahme des Bundes beim SchülerInnentransport"

Gerade in ländlichen Gebieten wird der SchülerInnentransport hauptsächlich im Rahmen des Gelegenheitsverkehrs abgewickelt. Seit den 1970er Jahren gibt es in Österreich die SchüierInnenfreifahrt. Zurzeit sind es bundesweit rund 2.500 Unternehmen, die die Schulbusversorgung in Österreich garantieren. Von insgesamt rund 1,1 Millionen SchülerInnen werden knapp 660.000 im Linienverkehr und rund 100.000 im Gelegenheitsverkehr sicher zur Schule gefahren. Für die Beförderung dieser 100.000 SchülerInnen, die vor allem am Land auf die Schülerbusse angewiesen sind, wendet der Bund an die 84 Millionen Euro pro Jahr aus dem Familienlastenausgleichsfonds auf.[I]

Die Entwicklung der Beförderungstarife und der Beförderungsrichtlinien führt jedoch dazu, dass oftmals nur mehr 50 Prozent der entstehenden Kosten durch die Zahlungen des Bundes abgedeckt sind. Immer mehr Unternehmen ziehen sich aus diesem Bereich zurück. Viele Regionen können den Transport nur mehr mit hohen Zuzahlungen aufrechterhalten. Dies bedeutet eine grob benachteiligende Kostenverschiebung zulasten der Gemeinden.

Schon aufgrund der momentanen infrastrukturellen Lage in Österreich (Familienfreundlichkeit, Klimaschutz, Stadtflucht usw.), ist es dringend notwendig Maßnahmen zum Erhalt des SchülerInnentransports im ländlichen Raum einzuleiten. Es gilt den Transport zu sichern, für Unternehmen wieder attraktiver zu gestalten und die Gemeinden finanziell zu entlasten. Die

dringend benötigte rechtliche Neuregelung wäre hierfür der erste Schritt,

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage

1)      Gemäß §30f Abs 3a und §30f Abs 6 FLAG ist Ihr Ministerium befugt, Verträge zur SchülerInnenfreifahrt mit einzelnen Unternehmen abzuschließen. Nach welchen Kriterien werden hierfür Angebote eingeholt und anschließend bewertet?

2)      Werden in diese Verhandlungen die Gemeinden miteingebunden, beziehungsweise in welcher Art und Weise können die Gemeinden über das Zustandekommen solcher Verträge mitentscheiden?

3)      Werden die Kriterien zur Angebotserstellung in regelmäßigen Abständen evaluiert?

a)    Wenn ja, in welcher Art und Weise?

4)      Werden die Kriterien der Vertragsvergabe in regelmäßigen Abständen evaluiert?

a)    Wenn ja, in welcher Art und Weise?

5)      Werden bestehende Verträge in regelmäßigen Abständen auf die Aktualität ihrer Vertragsbestandteile begutachtet?

a) Wenn ja, wie und durch wen?

6)      Bestehen aktuell, überhaupt, Verträge mit Ihrem Ministerium und Unternehmen im Personenbeförderungsgewerbe der SchülerInnenfreifahrt im Gelegenheitsverkehr (SFF- GV) gem. §30f Abs 3a bzw. gem. §30f Abs 6 FLAG?

a)    Wenn ja, mit welchen Unternehmen und zu welchen Konditionen?

b)   Wenn nein, warum nicht?

7)      Bestehen in der Steiermark Verträge zwischen Ihrem Ministerium und diversen Unternehmen, welche SchülerInnenbeförderung anbieten?

a) Wenn ja, wie wurden diese verhandelt, mit weichen Unternehmen wurden sie abgeschlossen und seit wann bestehen sie?

8)      Die Basis für die Pauschalabgeltung errechnet sich nach der Anzahl fahrberechtigter SchülerInnen und den dafür geleisteten Fahrpreisersätzen. Wie bemisst sich die Höhe der Fahrpreisersätze?

9)      Wie hoch ist der Fahrpreisersatz für jede beförderte Person und/ oder pro gefahrenen Kilometer?

10)  Sind Sie der Meinung, dass die Höhe dieses Ersatzes noch zeitgemäß ist?

a)    Wenn ja, wie begründen Sie das?

b)   Wenn nein, was gedenken Sie dagegen zu unternehmen?

11)   Haben Sie aufgrund der momentanen wirtschaftlichen Umstände (Inflation, Ukraine- Krise etc.) vor, den Kostenersatz noch in diesem Jahr zu erhöhen?

a)    Wenn ja, wann?

b)   Wenn nein, warum nicht?

12)  Wie viele und welche Verträge bestehen zwischen Ihrem Ministerium und den Gemeinden in Österreich über Kostenersätze für die SchülerInnenbeförderung gem. §30f Abs 3b FLAG?

13)  Wie viele und welche Verträge bestehen zwischen Ihrem Ministerium und den Gemeinden in der Steiermark über Kostenersätze für die SchülerInnenbeförderung gem. §30f Abs 3b FLAG?

14)  Wie viele und welche Verträge bestehen zwischen Ihrem Ministerium und Schulerhaltern in Österreich über Kostenersätze für die SchülerInnenbeförderung gem. §30f Abs 3b FLAG?

15)  Wie viele und welche Verträge bestehen zwischen Ihrem Ministerium und Schulerhaltern in der Steiermark über Kostenersätze für die SchülerInnenbeförderung gem. §30f Abs 3b FLAG?

16)  Wie argumentieren Sie, dass die Schulwegsicherheit (zB. fehlende Gehsteige, fehlende Beleuchtung, stark befahrene Landes-, /Bundesstraßen, Buswartehäuschen usw.) in diesem Zusammenhang nicht beachtet wird, sondern man nur auf sogenannte „Besondere Gefährdungslagen" eingeht?

17)  Wo verläuft die Abgrenzung zwischen der Schulwegsicherheit, für welche die Gemeinden aufkommen müssen und den „Besonderen Gefährdungslagen"?

18)  Wie wurde diese Abgrenzung gezogen und wird sie regelmäßig auf ihre Aktualität überprüft?

a)    Wenn ja, wie?

19)   Haben Sie vor, die aufgebrachten Kosten für die Sicherung des Schulwegs den Gemeinden zu ersetzen?

a)    Wenn ja, in welcher Höhe?

b)   Wenn nein, warum nicht?

20)   Wie begründen Sie die Annahme, dass 2 Kilometer Fußweg bis zur nächsten Einstiegstelle SchülerInnen gem. §30a Abs 1 FLAG zumutbar sind?

21)   Warum wurden die Zumutbarkeitskriterien trotz der Veränderung von Lebensrealitäten in den letzten Jahren nicht adaptiert/ verändert.

22)   Haben Sie jetzt vor, die Geeignetheit der „2 Kilometer- Regel" zu evaluieren?

a)    Wenn ja, wie?

b)   Wenn nein, warum nicht?

23)   Ist tatsächlich die Prüfung und Neuorganisation des SchülerInnengelegenheitsverkehrs zur Steigerung der Planungseffizienz und einer fairen Ausfinanzierung angedacht?

a)    Wenn ja, wie sieht der Rahmenplan dafür aus?

b)  Wenn nein, warum nicht?

24)   Wie können Sie erklären, dass auch für tatsächlich notwendige Stichfahrten kein Kostenersatz des Bundes gewährt wird und haben Sie vor, dies zu ändern?

25)   Momentan wird der volle Vergütungsbetrag erst ab einer Beförderung von fünf SchülerInnen erstattet. Besuchspflichtige Kindergartenkinder werden zu dieser Zahl nicht hinzugezählt.

a)  Wie rechtfertigen Sie diese Ungleichstellung?

b)    Haben Sie vor, diese zu überarbeiten?

26)   Wie möchten Sie das Problem des fehlenden Angebots von Verkehrsunternehmen zur Durchführung der SchüterInnenbeförderung losen?

27)   Wie hoch ist das Budget für SchülerInnenfreifahrten in prozentuellen Anteilen des gesamten Betrages des Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen (UG 25 Familie und Jugend)?

28)   Haben Sie vor, einen Rechtsanspruch auf SchülerInnenfreifahrt, zumindest bei nicht- Vorhandensein eines geeigneten öffentlichen Verkehrsmittels, einzuführen?



[I] schuelerbefo-rderung-pa-28022022.pdf (wko.at)