10096/J XXVII. GP

Eingelangt am 08.03.2022
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Maximilian Köllner, MA,

Genossinnen und Genossen

an

die Bundesministerin für Justiz

betreffend einer Kronzeugenregelung im Anti-Doping-Gesetz

Im Rahmen der Nordischen Weltmeisterschaft 2019 in Seefeld wurde bei der „Operation Aderlass" ein weltweit agierendes Doping-Netzwerk aufgedeckt. In Zusammenarbeit zwischen österreichischen und deutschen ErmittlerInnen wurden am 27. Februar 2019 und in den nachfolgenden Tagen 15 Festnahmen und zahlreiche Hausdurchsuchungen durchgeführt. Insgesamt wurden 50 Personen aus neun Ländern als Beschuldigte geführt.

Als unmittelbare Konsequenz wurde seitens der Nationalen Anti Doping Agentur (NADA) bereits kurz nach dem Zugriff die Kontrollstrategie verändert, um auf die neuen Erkenntnisse aus der „Operation Aderlass" zu reagieren. Kontrollen erfolgen seitdem in gewissen Sportarten noch unmittelbarer vor den Wettkämpfen, zudem wurde das Regelwerk für Dopingkontrollen aktualisiert. Im Bereich der präventiven Anti-Doping-Arbeit wurde in der Neufassung des Anti-Doping-Bundesgesetzes 2021 eine Verpflichtung für die heimischen Sportorganisationen zur umfassenden Dopingprävention - in Abstimmung mit der NADA - vorgeschrieben.

In Deutschland ging man im Zuge der Causa „Operation Aderlass" noch einen Schritt weiter und erarbeitete mit dem § 4a Anti-Doping-Gesetz-Entwurf eine Kronzeugenregelung. Wesentlicher Inhalt dieses Entwurfs ist, dass KronzeugInnen auf Strafmilderung oder Absehen von Strafen hoffen können, sofern man als Täterin dazu beiträgt, dass ein mit der eigenen Tat in Zusammenhang stehendes Dopingdelikt eines/einer Dritten aufgedeckt oder qualifiziertes Fremddoping verhindert wird.

Auch wenn die Einführung einer Kronzeugenregelung alleine nicht ausreicht, das Dopingproblem im Spitzensport entscheidend einzudämmen, so bietet eine solche doch die Möglichkeit, wichtiger Teil einer umfassenderen gesellschaftlichen Dopingbekämpfung zu sein.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen an die Bundesministerin für Justiz daher folgende

 

Anfrage

1)        Ist eine dem deutschen § 4a Anti-Doping-Gesetz-Entwurf entsprechende

Kronzeugenregelung auch für Österreich geplant bzw. wird an einem solchen Entwurf gearbeitet?

a)       Wenn ja, wie sieht dieser Entwurf konkret aus?

b)      Wenn ja, wer ist an der Erarbeitung des Entwurfs beteiligt?

c)       Wenn nein, warum ist eine solche Kronzeugenregelung nicht angedacht?

2)        Welche konkreten Konsequenzen {abgesehen von den oben genannten) hat man aus der „Operation Aderlass" und deren Folgen auf sportpolitischer Ebene gezogen?