10099/J XXVII. GP

Eingelangt am 08.03.2022
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Anfrage

 

des Abgeordneten Mario Lindner, Genossinnen und Genossen,

an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

 

betreffend Einsatz gegen LGBTIQ-feindliche Unternehmenswerbung

 

Anfang Februar 2022 sorgten Berichte über das so genannte „Anti-Homo-Haus“ in Niederösterreich für große mediale Aufmerksamkeit. Ein Beherbergungsbetrieb in Aggsbach Markt (NÖ) wirbt auf seiner Website für sich selbst als „Anti-Homo-Haus“ und begründet diese Aussagen damit, dass der Betreiber Homosexualität ablehnen und nichts mit AIDS oder Syphilis zu tun haben wollen“. Der Betreiber rückt Homosexualität in die Nähe der Pädophilie und schreibt unter Bezugnahme auf die „LGBT Lobby“: „Was früher als krank und abscheulich galt, ist heute salonfähig.“ Und all diese diskriminierenden Aussagen ziehen keine rechtlichen Konsequenzen nach sich.

 

Würde der Betreiber eine*n seiner Mitarbeiter*innen aufgrund der sexuellen Orientierung diskriminieren oder kündigen, dann wäre das in Österreich verboten. Gegenüber möglichen Gästen und Personen, die seine Dienstleistungen in Anspruch nehmen, ist Diskriminierung und Hass aber gesetzlich toleriert. Es kann und darf aber nicht im Sinne der österreichischen Politik und Wirtschaft sein, solch hetzerische Parolen zu dulden und zuzulassen. „Anti-Homo“ Onlinewerbung muss untersagt werden. Die Bundesregierung ist gefordert, derartigen Vorgängen durch einen umfassenden gesetzlichen Diskriminierungsschutz einen Riegel vorzuschieben.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

Anfrage:

 

1.    Planen Sie Schritte, um derart diskriminierende Praktiken beim Zugang zu Gütern und Dienstleistungen durch eine Ausweitung des Schutzes vor Diskriminierung im Gleichbehandlungsgesetz zu unterbinden?

a.    Wenn ja, wann wird ein entsprechender Antrag dem Parlament zur Beschlussfassung vorgelegt werden?

b.    Wenn nein, warum sehen Sie dazu keine Notwendigkeit?

2.    Gibt es aus Sicht Ihres Ministeriums, abseits der Änderung des Gleichbehandlungsgesetzes durch das lange verzögerte „Levelling Up“, andere Möglichkeiten, um gegen die Praktik des beschriebenen Unternehmens rechtlich vorzugehen? Wenn ja, welche?