1010/J XXVII. GP

Eingelangt am 25.02.2020
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Rosa Ecker, MBA

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Arbeit, Familie und Jugend betreffend

FABIAN - digitale Weiterentwicklung zur Auszahlung der Familienbeihilfe

 

 

FABIAN ist ein IT-Verfahren, das bereits im Jahr 2003 geplant wurde und das derzeitige Verfahren DB7 ersetzen soll. Der Rechnungshof zählt in seinem Bericht „Familienbeihilfe – Ziele und Zielerreichung, Kosten und Kontrollsystem“ (Reihe BUND 2018/36)[1] die sogenannten „Meilensteine“ dieses Projekts auf. Diese bestehen hauptsächlich darin, dass die Planung mehrmals abgebrochen wurde und FABIAN nach knapp 17 Jahren Planung noch immer nicht einsatzbereit zu sein scheint. Unter dem Punkt „Planungen zur Einführung einer modernen IT–Applikation“ auf der Seite 75 lässt sich folgende Tabelle dazu finden:

Der Rechnungshof schreibt außerdem:

 

Im November 2016 starteten das Bundesministerium für Familien und Jugend und das Bundesministerium für Finanzen abermals eine Fortsetzung des Projekts zur Einführung einer neuen, zeitgemäßen IT–Applikation. Parallel dazu sah eine Novelle des Familienlastenausgleichsgesetzes1967 eine Kostentragung für die technische Umsetzung bis zu einer Höhe von 13Mio. EUR aus Mitteln des FLAF vor. Anfang 2017 ging das Bundesministerium für Finanzen noch von einer Umsetzung des Projekts bis 2019 aus.

Im Frühjahr 2017 entstanden im Bundesministerium für Finanzen Zweifel, ob – wie bis dahin geplant – eine Software–Eigenentwicklung (Bundesrechenzentrum GmbH) eingesetzt werden soll oder ob ein Software–Drittanbieter – auf Basis eines Standardprodukts – die Entwicklung und Wartung übernehmen soll. Zur Zeit der Gebarungsüberprüfung lief eine Machbarkeitsstudie („Proof of Concept“), die klären sollte, ob die Aufgaben von FABIAN über einen privaten Software–Anbieter umgesetzt werden konnten oder ob eine eigenständige Entwicklung (wie die meisten internen Applikationen des Bundesministeriums für Finanzen und auch ALF) zweckmäßig war. Eine Entscheidung wurde für September 2017 in Aussicht genommen.

Der RH kritisierte, dass die Entwicklung und Implementierung einer zeitgemäßen, den aktuellen Kontroll- und Informationsanforderungen entsprechenden IT–Applikation für die Familienbeihilfe Anfang 2017 – und damit 15 Jahre nach den ersten Planungen – immer noch nicht über das Planungsstadium hinausgekommen waren. Er kritisierte, dass damit die Möglichkeiten, zeitnah und automatisiert die Information über den Wegfall der Anspruchsvoraussetzungen zu erhalten, auch Anfang 2017 noch nicht genutzt werden konnten, was wesentlich zum bestehenden Risiko von unrechtmäßigen Auszahlungen beitrug. Der RH hielt fest, dass im Frühjahr 2017 die Frage der Zweckmäßigkeit einer Bereitstellung der Software durch einen Drittanbieter aufgeworfen wurde und dazu eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben wurde.[2]

 

 

Im türkis-grünen Regierungsprogramm heißt es auf Seite 283 unter dem Kapitel “Familie & Jugend“ und unter dem Stichwort „FLAF-Reform“: FABIAN: digitale Weiterentwicklung zur Auszahlung der Familienbeihilfe.

 

Da laut dem türkis-grünen Regierungsprogramm in kommenden Jahren also fix mit einem Einsatz des FABIAN-Verfahrens als „digitale Weiterentwicklung“ gerechnet wird, stellt sich zum Zeitpunkt der Anfrage nun die Frage, wie der aktuelle Stand in dieser langwierigen Angelegenheit aussieht.

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Arbeit, Familie und Jugend nachstehende

 

 

                                                     Anfrage                              

 

1.    Wurde das FABIAN-Verfahren zum Zeitpunkt der Anfrage bereits umgesetzt?

2.    Wenn nein, warum nicht?

3.    Wenn nein, wann kann mit einer konkreten Umsetzung gerechnet werden?

4.    Wie hoch waren bis dato die Kosten für FABIAN? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahren)

5.    Werden die geplanten Kosten von 13 Millionen Euro aus dem FLAF (siehe die finanziellen Planungen vom Juli 2016) eingehalten und wenn nein, wie hoch werden Kosten nach derzeitigem Stand tatsächlich sein?

6.    Welche exakten Daten (zum Beispiel Wohnsitz, SV-Versicherungsdaten etc.) werden im FABIAN-Verfahren erfasst?

 



[1] Bericht des Rechnungshofes: Familienbeihilfe – Ziele und Zielerreichung, Kosten und Kontrollsystem, www.rechnungshof.gv.at/rh/home/home/Familienbeihilfe.pdf, Seite 75 [Zugriff am 04.02.2020]

[2] Ebd. Seite 76