10103/J XXVII. GP

Eingelangt am 08.03.2022
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Anfrage

 

der Abgeordneten Sabine Schatz, Genossinnen und Genossen

den Bundesminister für Arbeit

betreffend COVID-Kontrollen der Arbeitsinspektion nach dem COVID-19-Maßnahmengesetz

 

Die Arbeitsinspektion ist die zur Wahrnehmung des Arbeitnehmer*innenschutzes berufene Behörde.

Seit Beginn der Corona-Pandemie kontrollieren sie auch, ob in Betrieben im Sinne des Arbeitnehmer*innenschutzes Maßnahmen zum Schutz vor Covid-Infektionen getroffen werden. Die Kontroll- und Überwachungstätigkeiten der Arbeitsinspektion sind zum Schutz der Arbeitnehmer*innen wesentlich. In diesem Zusammenhang ist es daher auch besonders wichtig, dass wie im Arbeitsinspektionsgesetz festgelegt, die Arbeitsinspektion für andere als im ArbiG genannten Aufgaben nicht in Anspruch genommen werden darf, soweit nicht in anderen gesetzlichen Vorschriften für die Arbeitsinspektion ausdrücklich anderes angeordnet wird.

Mit der letzten Novelle zum Covid-19-Maßnahmengesetzt wurde der Aufgabenbereich dahingehend erweitert, dass die Arbeitsinspektion nun auch für den Vollzug dieses Gesetzes und der Verordnungen zuständig ist.

 

Die unterfertigten Abgeordneten richten an den Bundesminister für Arbeit folgende Anfrage:

 

1.       Welche Weisungen gibt es für Arbeitsinspektionen im Rahmen des Covid-19-Maßnahmengeseztes? (Bitte um genaue Angaben)

a.       Wo wird kontrolliert?

b.       Was wird kontrolliert?

c.       Wann wird kontrolliert?

d.       Wie wird kontrolliert?

2.       Welche Maßnahmen sind seitens der Arbeitsinspektion zu treffen, wenn Übertretungen von Covid 19-Regelungen seitens der Arbeitgeber*innen festgestellt werden?

3.       Welche Maßnahmen sind seitens der Arbeitsinspektion zu treffen, wenn Übertretungen von Covid 19-Regelungen seitens der Arbeitnehmer*innen festgestellt wurden?

4.       Wie sind die Regelungen im Rahmen des Covid 19-Maßnahmengesetzes mit dem Arbeitsinspektionsgesetz abgestimmt? (Bitte um genaue Angaben)

a.       Welche Befugnisse im Rahmen der Covid-Kontrollen stehen den Arbeitsinspektionen im Rahmen des Arbeitsinspektionsgesetzes zu?

b.       Welche Befugnisse im Rahmen der Covid-Kontrollen stehen den Arbeitsinspektionen im Rahmen des Covid 19-Maßnahmengesetzes zu?

5.       Welche Maßnahmen sind zu treffen im Falle von Beschwerden über die Nichteinhaltung von Covid-Regelungen?

a.       In welchen Fällen wird/werden die Beschwerde/n direkt vom Arbeitsinspektorat erhoben?

b.       In welchen Fällen wird/werden die Beschwerde/n an die Bezirksverwaltungsbehörde weitergeleitet?

c.       In welchen Fällen werden Arbeitnehmer*innenschutz-Erhebungen durchgeführt?

6.       Welche Möglichkeiten des Einschreitens gibt für die Arbeitsinspektion wenn Verstöße von Covid Maßnahmengesetzen durch einzelne Arbeitnehmer*innen festgestellt werden, die Einhaltung der Schutzbestimmungen aber nicht im Einflussbereich der Arbeitnehmer*innen liegt. (Bsp. enges Zusammenarbeiten an Zerlegebändern in der Fleischindustrie; Arbeitgeber duldet das Tragen von FFP2 Masken nicht,…)