10104/J XXVII. GP

Eingelangt am 08.03.2022
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Anfrage

der Abgeordneten Rudolf Silvan, Genossinnen und Genossen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend PCR Gurgeltest in Österreichs Schulen

Der Bund (vertreten durch das BMBWF) hat auf Basis einer durch die BBG ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung (BBG-GZ: 5301.03891) für COVID-Test- bzw Auswertungsleistungen in Schulen ("Schultests") jeweils für Ost- und Westösterreich einen sogenannten "erneuten Aufruf zum Wettbewerb" durchgeführt.

Als Billigstbieter wurde dabei jeweils die Bietergemeinschaft Procomcure Biotech GmbH, Hygienicum GmbH, Confidence DNA-Analysen GmbH und Tauernkliniken GmbH (idF "ARGE") ermittelt. Die Zuschlagserteilung für die Durchführung von Schultests (ausgenommen Wien) zu Gunsten der ARGE erfolgte am 25.11.2021.

Im Zusammenhang mit der Abwicklung dieser Aufträge wird medial über grobe Probleme und Mängel berichtet. Der Berichterstattung war auch zu entnehmen, dass seitens des Bundes rechtliche Konsequenzen geprüft würden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Finanzen folgende

ANFRAGE

1.    Wann und wie wurde vom BMBWF oder der BBG als vergebende Stelle des BMBWF geprüft, ob die ARGE über ausreichende Kapazitäten verfügt, um die Schultests für ganz Österreich (ausgenommen Wien) auszuwerten? Wie wurde diese Prüfung dokumentiert? Welche Mindestanforderungen wurden hier konkret verlangt und geprüft? Wurde bei der Prüfung berücksichtigt, dass die ARGE laut Medienberichten bereits zuvor mangelhaft Leistungen in einzelnen Bundesländern erbracht hat? Es wird um genaue Darlegung des Prüfvorgangs ersucht.

2.    Wie viele Tests pro Schüler und Woche (wöchentliche Testrunden) wurden mit der ARGE vertraglich vereinbart?

3.    Werden/wurden von der ARGE die vertraglich vereinbarten wöchentlichen Testrunden und              damit Testmengen durchgängig geleistet?
         a) 
Falls nein, wie viele Tests leistete die ARGE tatsächlich und wie hoch ist die mengenmäßige                 Abweichung von den vertragskonform zu leistenden bzw abgerufenen Tests?

         b)  Falls nein, sieht die Rahmenvereinbarung Vertragsstrafen dafür vor?

         c)   Wenn Vertragsstrafen vorgesehen sein sollten: Wurden seitens des BMBWF oder der BBG                          als vergebende Stelle des BMBWF bereits Vertragsstrafen geltend gemacht und, wenn ja, in                             welcher Höhe?

d)      Falls noch keine Vertragsstrafen geltend gemacht worden sein sollten: Weshalb wurden noch keine Vertragsstrafen geltend gemacht? Ist die Geltendmachung von Vertragsstrafen und/oder anderer vertraglicher Sanktionen beabsichtigt?

e)      Falls noch keine Vertragsstrafen geltend gemacht worden sein sollten: Wie hoch ist der auf Grund der noch nicht erfolgten Geltendmachung zu beziffernde Entgang an Zinsen zum Nachteil des Bundes?

4.       Wurden nach Reduktion der wöchentlichen Testrunden (bzw. trotz allfälliger Nichteinhaltung der Analysefristen) seitens der ARGE dennoch weitere Zahlungen seitens des Bundes (BMBWF) oder der BBG als vergebende Stelle des BMBWF an die ARGE geleistet?

5.       Wurden seitens des Bundes (BMBWF) oder der BBG als vergebende Stelle des BMBWF in Kenntnis bestehender schadenersatzrechtlicher Ansprüche gegen die ARGE dennoch Zahlungen an diese geleistet?

6.       Wurden Zahlungen an die ARGE zurückgehalten, um die Ansprüche des Bundes zu sichern? Wenn ja, seit wann werden Zahlungen zurückgehalten?

7.       Laut Medienberichten ist die Positivitätsrate bei den Schultests der ARGE (insbesondere im Vergleich zu den Schultests in Wien) unrealistisch niedrig bzw. bekommen sogar eindeutig positive Schüler ein negatives Ergebnis übermittelt. Wurde seitens des BMBWF oder der BBG als deren vergebende Stelle die Qualität des Analyseprozesses der ARGE vorab geprüft?

a)       Falls ja, wie erfolgte diese Prüfung und erstreckte sich diese auch auf sämtliche Mitglieder der ARGE? Wurde seit Bekanntwerden dieser auffällig niedrigen Positivitätsrate Prüfschritte zur Qualitätskontrolle durch das BMBWF oder der BBG als deren vergebende Stelle gesetzt? Es wird um konkrete Darstellung der Prüfung ersucht.

8.       Wurde im Zusammenhang mit der Versendung von negativen Befunden an Schüler, obwohl diese einen Ct-Wert von klar unter 30 aufgewiesen haben, auch Verfehlungen strafrechtlicher Natur geprüft? (Stichwort Fahrlässige Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten gemäß § 179 StGB).

9.       Laut Medienberichten kam es bei einer Razzia der Finanzpolizei im Jänner 2022 in einem Labor der ARGE in Wals-Siezenheim zu mehreren Beanstandungen (Verdacht auf Schwarzarbeit und Lohndumping laut Bericht der SN vom 2.2.2022). Wurde vom BMBWF oder der BBG als deren vergebende Stelle diesbezüglich der Fortbestand der beruflichen Zuverlässigkeit der ARGE gemäß den Bestimmungen des Bundesvergabegesetzes geprüft?

a)       Wenn ja, was konkret wurde in diesem Zusammenhang geprüft und wie wurde die Prüfung dokumentiert?