10104/J XXVII. GP
Eingelangt am 08.03.2022
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Anfrage
der Abgeordneten Rudolf Silvan, Genossinnen und Genossen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend PCR Gurgeltest in Österreichs Schulen
Der Bund (vertreten durch das BMBWF) hat auf Basis einer durch die BBG ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung (BBG-GZ: 5301.03891) für COVID-Test- bzw Auswertungsleistungen in Schulen ("Schultests") jeweils für Ost- und Westösterreich einen sogenannten "erneuten Aufruf zum Wettbewerb" durchgeführt.
Als Billigstbieter wurde dabei jeweils die Bietergemeinschaft Procomcure Biotech GmbH, Hygienicum GmbH, Confidence DNA-Analysen GmbH und Tauernkliniken GmbH (idF "ARGE") ermittelt. Die Zuschlagserteilung für die Durchführung von Schultests (ausgenommen Wien) zu Gunsten der ARGE erfolgte am 25.11.2021.
Im Zusammenhang mit der Abwicklung dieser Aufträge wird medial über grobe Probleme und Mängel berichtet. Der Berichterstattung war auch zu entnehmen, dass seitens des Bundes rechtliche Konsequenzen geprüft würden.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Finanzen folgende
ANFRAGE
1. Wann und wie wurde vom BMBWF oder der BBG als vergebende Stelle des BMBWF geprüft, ob die ARGE über ausreichende Kapazitäten verfügt, um die Schultests für ganz Österreich (ausgenommen Wien) auszuwerten? Wie wurde diese Prüfung dokumentiert? Welche Mindestanforderungen wurden hier konkret verlangt und geprüft? Wurde bei der Prüfung berücksichtigt, dass die ARGE laut Medienberichten bereits zuvor mangelhaft Leistungen in einzelnen Bundesländern erbracht hat? Es wird um genaue Darlegung des Prüfvorgangs ersucht.
2. Wie viele Tests pro Schüler und Woche (wöchentliche Testrunden) wurden mit der ARGE vertraglich vereinbart?
3. Werden/wurden von der
ARGE die vertraglich vereinbarten wöchentlichen Testrunden und damit
Testmengen durchgängig geleistet?
a) Falls nein, wie viele
Tests leistete die ARGE tatsächlich und wie hoch ist die
mengenmäßige Abweichung
von den vertragskonform zu leistenden bzw abgerufenen Tests?
b) Falls nein, sieht die
Rahmenvereinbarung Vertragsstrafen dafür vor?
c) Wenn
Vertragsstrafen vorgesehen sein sollten: Wurden seitens des BMBWF oder der BBG als
vergebende Stelle des BMBWF bereits Vertragsstrafen geltend gemacht und, wenn
ja, in welcher
Höhe?
d)
Falls
noch keine Vertragsstrafen geltend gemacht worden sein sollten: Weshalb wurden
noch keine Vertragsstrafen geltend gemacht? Ist die Geltendmachung von
Vertragsstrafen und/oder anderer vertraglicher Sanktionen beabsichtigt?
e)
Falls
noch keine Vertragsstrafen geltend gemacht worden sein sollten: Wie hoch ist
der auf Grund der noch nicht erfolgten Geltendmachung zu beziffernde Entgang an
Zinsen zum Nachteil des Bundes?
4.
Wurden
nach Reduktion der wöchentlichen Testrunden (bzw. trotz allfälliger
Nichteinhaltung der Analysefristen) seitens der ARGE dennoch weitere Zahlungen
seitens des Bundes (BMBWF) oder der BBG als vergebende Stelle des BMBWF an die
ARGE geleistet?
5.
Wurden
seitens des Bundes (BMBWF) oder der BBG als vergebende Stelle des BMBWF in
Kenntnis bestehender schadenersatzrechtlicher Ansprüche gegen die ARGE
dennoch Zahlungen an diese geleistet?
6.
Wurden
Zahlungen an die ARGE zurückgehalten, um die Ansprüche des Bundes zu
sichern? Wenn ja, seit wann werden Zahlungen zurückgehalten?
7. Laut Medienberichten ist die Positivitätsrate bei den Schultests der ARGE (insbesondere im Vergleich zu den Schultests in Wien) unrealistisch niedrig bzw. bekommen sogar eindeutig positive Schüler ein negatives Ergebnis übermittelt. Wurde seitens des BMBWF oder der BBG als deren vergebende Stelle die Qualität des Analyseprozesses der ARGE vorab geprüft?
a) Falls ja, wie erfolgte diese Prüfung und erstreckte sich diese auch auf sämtliche Mitglieder der ARGE? Wurde seit Bekanntwerden dieser auffällig niedrigen Positivitätsrate Prüfschritte zur Qualitätskontrolle durch das BMBWF oder der BBG als deren vergebende Stelle gesetzt? Es wird um konkrete Darstellung der Prüfung ersucht.
8.
Wurde
im Zusammenhang mit der Versendung von negativen Befunden an Schüler,
obwohl diese einen Ct-Wert von klar unter 30 aufgewiesen haben, auch
Verfehlungen strafrechtlicher Natur geprüft? (Stichwort Fahrlässige
Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten
gemäß § 179 StGB).
9. Laut Medienberichten kam es bei einer Razzia der Finanzpolizei im Jänner 2022 in einem Labor der ARGE in Wals-Siezenheim zu mehreren Beanstandungen (Verdacht auf Schwarzarbeit und Lohndumping laut Bericht der SN vom 2.2.2022). Wurde vom BMBWF oder der BBG als deren vergebende Stelle diesbezüglich der Fortbestand der beruflichen Zuverlässigkeit der ARGE gemäß den Bestimmungen des Bundesvergabegesetzes geprüft?
a) Wenn ja, was konkret wurde in diesem Zusammenhang geprüft und wie wurde die Prüfung dokumentiert?