10123/J XXVII. GP

Eingelangt am 08.03.2022
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Am 08.07.2022 erfolgte eine vertraulichkeits-/datenschutzkonforme Adaptierung

Anfrage

die Abgeordneten Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Dr. Stephanie Krisper,

Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Festnahme Franco Albrecht am 3.2.2017.

 

Der hessische Rundfunk berichtete am 17.05.2021, aktualisiert am 18.05.2021, (https://www.hessenschau.de/panorama/prozess-gegen-bundeswehroffizier-der-unheimliche---was-plante-franco-a,was-wollte-francoa-100.html) über Franco Albrecht. Jenem Mann, der am 20.01.2017 den „Ball der Offiziere“ in Wien besuchte und bei seinem Rückflug (22.01.2017) eine geladene Pistole in einem Schacht auf der Toilette des Flughafen Schwechat versteckte, um sie dort am 03.02.2017 wieder abzuholen.

 

Die österreichische Polizei hatte die Waffe damals jedoch zwischenzeitlich bemerkt und Franco A. bei seiner erneuten Einreise und Abholung der Waffe am 03.02.2017 festgenommen. Pikantes Detail am Rande: Am Tag der erneuten Einreise fand der Akademikerball statt. Jahr für Jahr demonstrieren dagegen Tausende Menschen vor der Wiener Hofburg. Der perfekte Tag für einen terroristischen Akt und eine sogenannte false flag Attacke.

 

Taktische Pläne, die der Verdächtige, ein deutscher Eliteoffizier der Bundeswehr, bei sich hatte, lassen darauf schließen, dass österreichische Staatsbürger_innen möglicherweise Opfer eines Terroranschlags geworden wären. Bei der Überprüfung der Fingerabdrücke stellte sich zudem heraus, dass sich Franco A. in Deutschland als erfundener Geflüchteter mit dem Namen „Benjamin David“ registrieren ließ. Ziel dieser Unternehmung war es, die geplanten Anschläge als die eines in Deutschland anerkannten Asylsuchenden darzustellen. Der Deutsche hatte auch in Wien Unterstützung: Maurice R. war ebenfalls in den Plan involviert. Der deutsche Staatsbürger und Bundeswehrreservist, wohnhaft und lebend in Wien, wusste vom Versteck der Waffe, hat mit Franco A. darüber kommuniziert und ihm Unterkunft geboten. Maurice R. wurde jedoch nicht angeklagt.

 

Trotz der Beweislage (im Besitz einer geladenen Waffe zu sein) und dem Verdacht, Franco A. könnte einen Terroranschlag geplant haben, wurde dieser nach weniger als 6 Stunden (!) freigelassen und konnte wieder nach Deutschland ausreisen. Der Verdächtige hatte dann über 3 Monate Zeit in Deutschland eventuell Beweise zu verstecken und sich mit seinem Netzwerk abzusprechen, bevor er in Untersuchungshaft genommen wurde.

 

Am 20. Mai 2021 begann der Gerichtsprozess gegen Franco A. vor dem 5. Strafsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat. Wie sich im Laufe der Ermittlungen herausstellte, hatte Franco A. auch Kontakte zu André S., dem Mann hinter dem sogenannten Hannibal-Netzwerk/Uniter. Dahinter verbirgt sich ein Zusammenschluss sogenannter "Prepper", die sich auf den Zusammenbruch der staatlichen Ordnung an einem "Tag X" vorbereiteten. Der Verein Uniter hat laut Medienberichten in Österreich bereits 2019 ein Treffen mit rechtsextremen Mitgliedern in Bregenz organisiert. (https://www.derstandard.at/story/2000107613268/hannibals-verein-kommt-nach-oesterreich-und-findet-rechtsextreme)

 

Trotz der Beweislage, einem potenziellen Terroranschlag und der einschlägigen Kontakte nach Wien wurde von Seiten Österreichs in diesem Fall nicht weiter ermittelt.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

  1. Warum wurde der Terrorverdächtige Franco A. freigelassen?
  2. Wurde dem Terrorverdacht in Österreich durch Franco A. weiter nachgegangen?
    1. Wenn ja, inwiefern?
    2. Wenn ja, wie reagierten die Sicherheitsbehörden darauf?
    3. Wenn nein, mit welcher Begründung?
  1. Wurden aufgrund des Vorfalls am Wiener Flughafen und der daraus folgenden Festnahme weitere Untersuchungen in Richtung den betreffenden Personen und Netzwerken eingeleitet?
    1. Wenn ja, welche?
    2. Wenn ja, wann?
    3. Wenn nein, mit welcher Begründung?
    4. Wenn nein, konnte davon ausgegangen werden, dass von diesen Personen keine Gefahr mehr ausgeht? Mit welcher Begründung?
  1. Sind den Sicherheitsbehörden bei dem Verfahren Fehler unterlaufen?
    1. Wenn ja, welche?
  1. Warum hat die Republik die Verfolgung von Franco A. weitgehend den deutschen Behörden überlassen?
  2. Wurde gegen in Österreich lebende Personen mit Verbindungen zu Franco A. ermittelt?
    1. Wenn ja, gegen wen und wann?
    2. Wenn nein, warum nicht?
  1. Wussten die Behörden, die Staatsanwaltschaft, das BVT, etc. von dem Lageplan, den Franco A. bei der Einreise bei sich hatte?
    1. Wenn ja, ab welchem Zeitpunkt?
  1. Wie interpretiert das BMI bzw das BVT den zeitlichen Konnex Waffenabholung - Akademikerball?
  2. Wie interpretiert das BMI bzw das BVT den taktischen Plan, den Franco A. bei sich hatte und das fehlende Rückflugticket?
  3. Welche Informationen bzw Wahrnehmungen in Bezug auf staatsschutzrelevante Aktivitäten besitzen die österreichischen Sicherheitsbehörden, im Besonderen das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT), über
    1. Franco A.?
    2. André S.?
    3. Maurice R.?
  1. Sind die genannten Personen oder Gruppierungen den Sicherheitsbehörden schon durch besondere Aktivitäten aufgefallen - etwa durch Treffen oder Trainingslager?
    1. Wenn ja, inwiefern?
  1. Sind die genannten Personen und Gruppierungen oder mit ihnen in Kontakt/Beziehung stehende Personen oder Gruppierungen Gegenstand von Ermittlungs- oder Observationstätigkeiten der österreichischen Sicherheitsbehörden?
    1. Wenn nein, weshalb nicht?
  1. Sind die genannten Personen und Gruppierungen Gegenstand von strafrechtlichen Ermittlungsverfahren der österreichischen Sicherheitsbehörden?
    1. Wenn nein, weshalb nicht?
  1. Ist dem BMI bekannt, dass Maurice R., der deutsche Reservist und Freund von Franco A., Bekanntschaft zu Bezirkspolitiker Clemens Magnus Gudenus pflegt/pflegte?
    1. Wenn ja, inwiefern?
    2. Wenn ja, wie interpretiert das BMI bzw. BVT diese Bekanntschaft?
    3. Wenn nein, wird dem nun nachgegangen?

                                          i.    Wenn nein, wieso nicht?

                                        ii.    Wenn ja, inwiefern?