10131/J XXVII. GP
Eingelangt am 08.03.2022
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Anfrage
der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak‚ MA, Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten
betreffend Interne Revision im BMEIA
Anfragebeantwortungen aus unterschiedlichen Ministerien zeigen: Viel ist seit der Hausdurchsuchung im Bundeskanzleramt und dem Bekanntwerden der Causa rund um Sabine Beinschab, MA, MBA und MMag. Dr. Sophie Karmasin im Oktober des vergangenen Jahres (ON 1683 im Verfahren 17 St 5/19d) nicht passiert. Lediglich im Bundesministerium für Finanzen wurde nach den Aufdeckungen eine Interne Revision durchgeführt. Doch blieb diese Interne Revision ausschließlich auf die Kommunikationsabteilung des Ministeriums beschränkt. Andere Abteilungen im Bundesministerium für Finanzen blieben unberührt. Auch alle anderen Ministerien und das Bundeskanzleramt blieben tatenlos. Weitere Untersuchungen wurden nicht angeordnet und sind auch für die Zukunft nicht geplant (7997/AB, 8035/AB, 8043/AB, 8027/AB, 8038/AB, 8032/AB, 8044/AB, 8813/AB, 8033/AB, 8051/AB, 8053/AB, 7617/AB, 8046/AB, 8040/AB, 8029/AB, 8036/AB).
Auch als die Ergebnisse der Internen Revision im Bundesministerium für Finanzen im Dezember letzten Jahres einmal mehr bestätigten, dass Vergabe- und Förderungskriterien im Finanzministerium zum Vorteil der ÖVP und zum Nachteil der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler umgangen und nicht eingehalten wurden, kam es zu keinem Umdenken. Und auch das veröffentlichte Aussageprotokoll Sabine Beinschabs, MA, MBA, das eine Verstrickung des Bundeskanzleramts bzw. des BMKÖS in die Causa Beinschab/Karmasin vermuten lässt, scheint keine weiteren Konsequenzen nach sich zu ziehen (falter.at, 25.02.2022, derstandard.at, 26.02.2022, kurier.at, 03.03.2022). Die anderen Abteilungen im Bundesministerium für Finanzen sind nach wie vor ungeprüft. Auch in allen anderen Ministerien sowie im Bundeskanzleramt wurden keinerlei Handlungen gesetzt, um einerseits die eigenen Studienaufträge der letzten Jahre noch einmal zu überprüfen und andererseits fragwürdige Abrechnungsmechanismen, wie wir sie mittlerweile aus dem Finanzministerium kennen, im eigenen Ressort auch für die Zukunft besser zu verhindern. In einer neuerlichen Anfragebeantwortung des Bundeskanzleramts wird eine Interne Revision zumindest nicht mehr ausgeschlossen. Konkrete Pläne und Vorhaben werden aber auch in diesem Zusammenhang nicht genannt (9006/AB).
Die Lehren und Konsequenzen, die aus den Enthüllungen der vergangenen Monate von Ministerien und dem Bundeskanzleramt gezogen wurden, beschränken sich auf ein Minimum. Aufklärungs- und Transparenzbemühungen halten sich in Grenzen, und all das in einer Zeit, in der das Vertrauen der Bevölkerung in die Politik an einem historischen Tiefpunkt liegt (derstandard.at, 22.01.2022).
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
Anfrage: