1014/J XXVII. GP

Eingelangt am 26.02.2020
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Anfrage

 

des Abgeordneten Schnedlitz

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Verbindungen zwischen der ÖVP und dem Ibiza-Netzwerk

 

 

Das investigative Online-Medium „Fass ohne Boden“ berichtete, dass laut einem SPÖ Berater bzw. dessen Aussage als Zeuge auch die ÖVP-Spitze bereits seit dem Jahr 2015 über kompromittierendes Material von Herrn Strache informiert war.

 

Eine gewichtige Rolle soll dabei der bis zum Rücktritt von Josef Pröll als Pressesprecher und später als ÖVP-Berater tätige Herr Kapp einnehmen. Kapp, der schon in anderen Medien mit vollem Namen genannt wurde, hatte laut Berichten zudem auch Kontakt zu dem in die Produktion des Videos verstrickten Anwalt Mirfakhrai. Kapp hat unmittelbar nach der Veröffentlichung des Ibiza Videos sämtliche Inhalte seines Twitter-Accounts gelöscht.

 

Einer dieser Einträge vom Oktober 2017 war:

Aha… so geht also Spinn. Da setz ich dann doch einen drauf: am Ende werden wir ein Blau/Rotes Wunder erleben.“

Dieser Tweet wurde auch von Anwalt Mirfakhrai “Geliked”

 

„Fass ohne Boden“ führt zu den Vorgängen weiter aus:

“Auf meine Frage, woher diese Unterlagen sein könnten, sagte er, es gäbe wohl einen Typen im Umfeld von Strache, konkret aus seinem Sicherheitsteam, der das angefertigt habe und nun aussteigen wolle.” Das Material, so der Vernehmung nach, hätte der Ibiza-Anwalt dem schwarzen Berater gezeigt. K. selbst suchte offenbar nach einer Möglichkeit die FPÖ zu schwächen und fragte mich, ob vorstellbar sei, dass man so viel Geld (so viel = dass der Sicherheitsmann nichts mehr arbeiten muss und abgesichert sei) aufstellen könne.”

Um einen Faden in das Wirrwarr zu bringen: Gemeint ist der ehemalige FPÖ-Funktionär und Leibwächter von Heinz-Christian Strache, der über den Ibiza-Anwalt das belastende Material an den schwarzen Berater angeboten hätte. Der Leibwächter und der Ibiza-Anwalt kennen einander seit ca. 2011.“

 

Vor diesem Hintergrund stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Justiz folgende

 

Anfrage

 

1.         Wurde Herr Kapp nach der Einvernahme des Ex-SPÖ-Politikberates nochmals einvernommen?

a.            Wenn ja, wurde er als Zeuge oder Beschuldigter einvernommen?

2.         Wurde Kapp nach der Einvernahme des Ex- SPÖ-Politikberates nochmals über das Treffen mit dem Anwalt Mirfakhrai befragt?

3.         Wenn nein, warum nicht, obwohl durch den ehemalige SPÖ-Berater mögliche neue Fakten zutage gelegt wurden?

4.         Gab und gibt es während den Ermittlungen Hinweise einer Involvierung der ÖVP, insbesondere des jetzigen Bundeskanzlers Kurz?

a.            Wenn ja, wurden bereits weitere Zeugen aus dem Umfeld Herrn Bundeskanzlers Kurz einvernommen?

b.            Wenn ja, gibt im Umfeld von Herrn Bundeskanzlers Kurz weitere Verdächtige oder Beschuldigte?

5.         Kann definitiv ausgeschlossen werden, dass Herr Bundeskanzler Kurz, von den angebotenen Materialen gewusst hat?

6.         Haben sich dadurch auch Hinweise ergeben, dass der ehemalige ÖVP-Obmann Mitterlehner in diese Causa involviert ist?

a.            Wenn ja, wurde Mitterlehner schon von der Staatsanwaltschaft einvernommen?

7.         Gibt oder gab es auch Ermittlungen im Umfeld des ehemaligen ÖVP-Obmanns Mitterlehner?

8.         Kann definitiv ausgeschlossen werden, dass es eine mögliche Involvierung der ÖVP, des Herrn Bundeskanzlers Kurz oder dessen Umfeld in dieser Causa gibt?

a.            Wenn ja, aus welchen Gründen?

b.            Wenn nein, welche Ermittlungsschritte wurden bereits eingeleitet?

9.         Wurde in diesem Verfahren der Weissungsrat mit eingebunden?

a.    Wenn ja, welche Empfehlungen wurden von ihm ausgesprochen?

10.      Gab und gibt es parteipolitische Interventionen, interne Weisungen oder Empfehlungen durch den Weisungsrat oder durch anderen Ermittlungsbehörden, dass die Staatsanwaltschaft in eine bestimmte Richtung ermitteln oder nicht ermitteln soll?

11.      Wenn ja, durch welche Partei?

12.      Wenn ja, durch welche Person in welcher Funktion?

13.      Wenn ja, welche Ermittlungsbehörde?

a.    Wie wurden diese Empfehlungen begründet?

b.    Auf welcher Grundlage wurden diese Empfehlungen ausgesprochen?