10154/J XXVII. GP

Eingelangt am 08.03.2022
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ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Mag. Amesbauer

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Bewachungs- und Sicherungsmaßnahmen durch die Exekutive bei ehemaligen Regierungsmitgliedern.

 

 

Vor dem Hintergrund des Rücktrittes von BM Mückstein, der unter anderem mit mehr oder weniger diffusen „Bedrohungen“ erklärt wurde, stellt sich die Frage, in welchem Ausmaß ehemaligen Regierungsmitgliedern Polizeischutz gewährt wird.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Inneres nachstehende

 

Anfrage

 

1.    Welche Regeln kommen hier grundsätzlich zur Anwendung?

2.    Nach welcher Maßgabe wird ehemaligen Regierungsmitgliedern Polizeischutz in persönlicher und sachlicher Hinsicht (Objektschutz) gewährt?

3.    Für welche ehemaligen Regierungsmitglieder besteht ein aufrechter Personen- bzw. Objektschutz?

4.    Erhält der Ex-Bundeskanzler Sebastian Kurz Bewachungs- und Sicherungsmaßnahmen durch die Exekutive?

5.    Wenn ja, warum?

6.    Wenn nicht, bis wann hat Bundeskanzler a.D. Kurz Polizeischutz erhalten?

7.    Erhält jeder ehemalige Bundeskanzler Polizeischutz?

8.    Für welche Dauer?

9.    Auf welcher Rechtsgrundlage erhalten ehemalige Bundeskanzler Polizeischutz bzw. Bewachungsmaßnahmen?

10. Wenn ja, da es im letzten Jahr mehrere Bundeskanzler gab, welche ehemaligen Bundeskanzler erhielten im Jahr 2021 Polizeischutz?

11. Wenn ja, welche ehemaligen Bundeskanzler erhielten im Jahr 2022 bisher Polizeischutz?

12. Wie viele Personen sind im Rahmen der Sicherungsmaßnahmen für Kurz abgestellt?

13. Welche expliziten Aufgaben haben diese Exekutivbeamten?

14. Steht ein Fahrzeug der Exekutive Herrn Kurz zur Verfügung?

15. Wenn ja, warum?