10182/J XXVII. GP

Eingelangt am 10.03.2022
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Anfrage

der Abgeordneten Michael Bernhard,  Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Frauen‚ Familie‚ Integration und Medien

betreffend Indexierte Familienbeihilfe (Folgeanfrage)

 

Ab 1.1.2019 wurde die Familienbeihilfe für im Ausland lebende Kinder indexiert, also an die jeweiligen Lebenserhaltungskosten im Wohnsitzstaat des Kindes angepasst. Dadurch hat sich die schwarz-blaue Bundesregierung Einsparungen von rund 100 Mio. Euro pro Jahr erhofft. Die Indexierung der Familienbeihilfe wird von vielen Expert:innen als EU-rechtswidrig eingeschätzt, die EU-Kommission hat ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich eingeleitet und auf Basis des letzten Verfahrensschrittes hat der EuGH mittlerweile auch ein Gutachten veröffentlicht, dass dies tatsächlich der Fall ist (1). Arbeitnehmer:innen, die in Österreich Steuern und Sozialversicherungsbeiträge in voller Höhe zahlen, dürfen nach EU-Recht nicht diskriminiert werden. 

Dennoch bleibt die österreichische Regierung auch nach einem Wechsel des Koalitionspartners bei dieser Praxis und blockiert beispielsweise europäische Bemühungen zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit, weil man unbedingt an der indexierten Familienbeihilfe festhalten will. Auf Basis der rechtlichen Einschätzungen werden die Zahlungen, die durch die Indexierte Familienbeihilfe eingespart wurden, aber wohl rückwirkend ausbezahlt werden müssen.

(1)  https://www.diepresse.com/6088051/eugh-gutachten-indexierung-der-familienbeihilfe-in-oesterreich-unzulaessig

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

  1. Für wie viele Kinder, die in der EU/im EWR-Raum/in der Schweiz lebten und deren Eltern ihren Lebensmittelpunkt in Österreich hatten, wurde 2020 und 2021 Familienbeihilfe ausgezahlt? (Bitte um Auflistung getrennt nach Jahren, dem jeweiligen Herkunftsland der Eltern bzw. Wohnsitzland des Kindes)
    1. Wie viele davon waren unter 18 Jahre alt?
    2. Wie viele davon waren 18 Jahre oder älter?
  1. Wie hoch waren die Gesamtkosten in den Jahren 2020 und 2021 für die ausgezahlte Familienbeihilfe an Eltern, die ihren Lebensmittelpunkt in Österreich und deren Kinder ihren Wohnsitz in der EU/im EWR-Raum/in der Schweiz hatten? (Bitte um Auflistung getrennt nach Jahren, dem jeweiligen Herkunftsland der Eltern bzw. Wohnsitzland des Kindes)
  2. Wie viele Kinder mit österreichischer Staatsangehörigkeit, die in einem anderen Wohnsitzstaat - innerhalb der EU/des EWR-Raumes/in der Schweiz - als Österreich leben, erhielten in den Jahren 2020 und 2021 eine Ergänzungsleistung aus Österreich und in welcher Höhe wurden diese Ergänzungsleistungen überwiesen? (Bitte um Auflistung getrennt nach den einzelnen Ländern, Anzahl der Kinder und jährliche Gesamtsummen)
    1. Wie viele davon waren unter 18 Jahre alt?
    2. Wie viele davon waren 18 Jahre oder älter?
  1. Für wie viele Kinder, die in den Jahren 2020 und 2021 in der EU/im EWR-Raum/in der Schweiz lebten und deren Eltern ihren Lebensmittelpunkt in Österreich hatten, wurde ein Mehrkindzuschlag ausgezahlt? (Bitte um Auflistung getrennt nach Jahren, sowie dem jeweiligen Herkunftsland der Eltern bzw. Wohnsitzland des Kindes/der Kinder)
    1. Wie viele davon waren unter 18 Jahre alt?
    2. Wie viele davon waren 18 Jahre oder älter?
  1. Wie hoch waren die jährlichen Gesamtkosten in den Jahren 2020 und 2021 für den ausgezahlten Mehrkindzuschlag an Eltern, die ihren Lebensmittelpunkt in Österreich hatten und deren Kinder ihren Wohnsitz in der EU/im EWR-Raum/in der Schweiz hatten? (Bitte um Auflistung getrennt nach Jahren und dem jeweiligen Herkunftsland der Eltern bzw. Wohnsitzland des Kindes bzw. der Kinder)
  2. Wie hoch waren die tatsächlichen Einsparungen durch die Indexierung der Familienbeihilfe im Jahr 2020?
    1. Wofür wurden die eingesparten Mittel verwendet?
  1. Wie hoch waren die tatsächlichen Einsparungen durch die Indexierung der Familienbeihilfe im Jahr 2021?
    1. Wofür wurden die eingesparten Mittel verwendet?
  1. Wie hoch sind die Rücklagen, die für die erwartbaren fälligen Strafzahlungen aufgrund des Vertragsverletzungsverfahrens bereits gebildet wurden?