Eingelangt am 10.03.2022
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Michael Bernhard,
Kolleginnen und Kollegen
an die Bundesministerin für
Frauen‚ Familie‚ Integration und Medien
betreffend Indexierte Familienbeihilfe
(Folgeanfrage)
Ab 1.1.2019 wurde die Familienbeihilfe
für im Ausland lebende Kinder indexiert, also an die jeweiligen
Lebenserhaltungskosten im Wohnsitzstaat des Kindes angepasst. Dadurch hat sich
die schwarz-blaue Bundesregierung Einsparungen von rund 100 Mio. Euro pro Jahr
erhofft. Die Indexierung der Familienbeihilfe wird von vielen Expert:innen als
EU-rechtswidrig eingeschätzt, die EU-Kommission hat ein
Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich eingeleitet und auf Basis
des letzten Verfahrensschrittes hat der EuGH mittlerweile auch ein Gutachten
veröffentlicht, dass dies tatsächlich der Fall ist (1).
Arbeitnehmer:innen, die in Österreich Steuern und
Sozialversicherungsbeiträge in voller Höhe zahlen, dürfen nach
EU-Recht nicht diskriminiert werden.
Dennoch bleibt die österreichische
Regierung auch nach einem Wechsel des Koalitionspartners bei dieser Praxis und
blockiert beispielsweise europäische Bemühungen zur Koordinierung der
Systeme der sozialen Sicherheit, weil man unbedingt an der indexierten
Familienbeihilfe festhalten will. Auf Basis der rechtlichen Einschätzungen
werden die Zahlungen, die durch die Indexierte Familienbeihilfe eingespart
wurden, aber wohl rückwirkend ausbezahlt werden müssen.
(1) https://www.diepresse.com/6088051/eugh-gutachten-indexierung-der-familienbeihilfe-in-oesterreich-unzulaessig
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher
folgende
Anfrage:
- Für wie viele Kinder, die in der EU/im
EWR-Raum/in der Schweiz lebten und deren Eltern ihren Lebensmittelpunkt in
Österreich hatten, wurde 2020 und 2021 Familienbeihilfe ausgezahlt?
(Bitte um Auflistung getrennt nach Jahren, dem jeweiligen Herkunftsland
der Eltern bzw. Wohnsitzland des Kindes)
- Wie viele davon waren unter 18 Jahre alt?
- Wie viele davon waren 18 Jahre oder
älter?
- Wie hoch waren die Gesamtkosten in den
Jahren 2020 und 2021 für die ausgezahlte Familienbeihilfe an Eltern,
die ihren Lebensmittelpunkt in Österreich und deren Kinder ihren
Wohnsitz in der EU/im EWR-Raum/in der Schweiz hatten? (Bitte um Auflistung
getrennt nach Jahren, dem jeweiligen Herkunftsland der Eltern bzw.
Wohnsitzland des Kindes)
- Wie viele Kinder mit österreichischer
Staatsangehörigkeit, die in einem anderen Wohnsitzstaat - innerhalb
der EU/des EWR-Raumes/in der Schweiz - als Österreich leben,
erhielten in den Jahren 2020 und 2021 eine Ergänzungsleistung aus
Österreich und in welcher Höhe wurden diese
Ergänzungsleistungen überwiesen? (Bitte um Auflistung getrennt
nach den einzelnen Ländern, Anzahl der Kinder und jährliche
Gesamtsummen)
- Wie viele davon waren unter 18 Jahre alt?
- Wie viele davon waren 18 Jahre oder
älter?
- Für wie viele Kinder, die in den Jahren
2020 und 2021 in der EU/im EWR-Raum/in der Schweiz lebten und deren Eltern
ihren Lebensmittelpunkt in Österreich hatten, wurde ein
Mehrkindzuschlag ausgezahlt? (Bitte um Auflistung getrennt nach Jahren,
sowie dem jeweiligen Herkunftsland der Eltern bzw. Wohnsitzland des
Kindes/der Kinder)
- Wie viele davon waren unter 18 Jahre alt?
- Wie viele davon waren 18 Jahre oder
älter?
- Wie hoch waren die jährlichen
Gesamtkosten in den Jahren 2020 und 2021 für den ausgezahlten
Mehrkindzuschlag an Eltern, die ihren Lebensmittelpunkt in Österreich
hatten und deren Kinder ihren Wohnsitz in der EU/im EWR-Raum/in der
Schweiz hatten? (Bitte um Auflistung getrennt nach Jahren und dem
jeweiligen Herkunftsland der Eltern bzw. Wohnsitzland des Kindes bzw. der
Kinder)
- Wie hoch waren die tatsächlichen
Einsparungen durch die Indexierung der Familienbeihilfe im Jahr 2020?
- Wofür wurden die eingesparten Mittel
verwendet?
- Wie hoch waren die tatsächlichen
Einsparungen durch die Indexierung der Familienbeihilfe im Jahr 2021?
- Wofür wurden die eingesparten Mittel
verwendet?
- Wie hoch sind die Rücklagen, die
für die erwartbaren fälligen Strafzahlungen aufgrund des
Vertragsverletzungsverfahrens bereits gebildet wurden?