10188/J XXVII. GP
Eingelangt am 11.03.2022
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Anfrage
der Abgeordneten Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Auszahlungen für Kurzarbeitsbeihilfe
Aufgrund des Kriegs in der Ukraine und der in diesem Zusammenhang von der EU, UK und den USA verhängten Sanktionen kommt es derzeit neben extremen Preissteigerungen auf den internationalen Rohstoffmärkten auch zu Lieferausfällen und -verzögerungen. Davon sind insbesondere die energieintensive Industrie und produzierende Betriebe, wie zB die Autozulieferbranche, betroffen.
In Folge kommt es zu teilweisen Produktionausfällen bis hin zu kompletten temporäre Produktionsstillständen, wie zuletzt im BMW-Werk in Steyr. Dort wurde am 8.3.2022 für 3200 der Mitarbeiter eine bis Ende Mai 2022 dauernde Kurzarbeit vereinbart.(1) Das Papierwerk von Norske Skog in Bruck (Stmk) verkündete am 9.3.2022 aufgrund der hohen Energiepreise einen temporären Produktionsstopp.(2) Salinen Austria hat die Produktion aufgrund der hohen Energiepreise um 15% zurückgefahren.(3) Aufgrund der aktuellen Situation ist mit Prduktionsanpassungen in weiteren Unternehmen zu rechnen - und parallel dazu eine entsprechende Inanspruchnahme von Kurzarbeitsregelungen zu erwarten.
Seit Ausbruch der Covid-19 Pandemie vor 2 Jahren besteht in Österreich eine eigene Covid-19-Kurzarbeitsbeihilfe. Da es sich dabei jedoch um eine speziell auf die wirtschaftlichen Folgen der Covid-19-Pandemie (insbesondere flächendeckende Lockdowns) zugeschnittenes Kurzarbeitsmodell handelt, ist fraglich, ob dieses Modell für die gegenwärtige wirtschaftliche Situation noch geeignet ist. Zudem stellt sich die Frage, ob Betriebe, wie zB das BMW Werk in Steyr, im Rahmen ihrer aktuellen temporärer Produktionsstillstände auf die Covid-19-Kurzarbeitsbeihilfe oder aber die konventionelle Kurzarbeitsbeihilfe zurückgreifen.
Unklar ist derzeit außerdem, mit welchen Auszahlungen für die aktuelle Covid-19-Kurzarbeitsbeihilfe, bzw. alternative Kurzarbeitsmodelle, das BMF in den nächsten Monaten, bzw. bis Ende 2022 rechnet.
Quellen:
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
i. wenn ja, ist dieses Modell für die Bedürfnisse der von Produktionsstillständen betroffenen Unternehmen ausreichend?
ii. wenn nein, wird es ein zusätzliche oder alternative Modelle für eine Kurzarbeitsbeihilfe geben, das speziell auf die aktuelle Situation zugeschnitten ist?
iii. Wie verhindern Sie in diesen Fällen eine fälschliche Nutzung von Corona-Kurzarbeit?