10190/J XXVII. GP

Eingelangt am 14.03.2022
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Anfrage

 

der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Klimaschutz‚ Umwelt‚ Energie‚ Mobilität‚ Innovation und Technologie

betreffend Zeit genug für den Hauptberuf?

 

Der Generalsekretär eines Bundesministeriums wird vom zuständigen Minister (m/w) ohne Ausschreibung bestellt. Zur absurd hohen Bezahlung dieser ausschreibungsfrei besetzten Positionen hat der Rechnungshof bereits einen Bericht erstellt (1). Die im Rausch der ÖVP/FPÖ-Regierung 2017 eingeführte Konstruktion der Generalsekretäre in den Bundesministerien wird unter grüner Regierungsbeteiligung fortgesetzt (2).

Manche dieser Generalsekretäre haben aber mehr als 24 Stunden am Tag Zeit für ihre Arbeit, wenn man diese anhand der weiteren Tätigkeiten misst. So nimmt der Generalsekretär im BMK neben seinem Hauptberuf (als den die Anfragesteller a priori die Tätigkeit als Generalsekretär unterstellen) mehrere Aufsichtsratsfunktionen wahr (3).

Nicht umsonst limitiert das Aktiengesetz die Anzahl der Aufsichtsratsmandate pro Person. Schließlich verbinden diese Aufsichtsratsmandate einerseits große Verantwortung mit andererseits entsprechender Honorierung. So weist beispielsweise die Brenner Basistunnel BBT SE an Vergütungen an Mitglieder des Aufsichtsrates im Geschäftsbericht von 2019 mehr als EUR 210.000 aus(4). Es ist davon auszugehen, dass ein relevanter Anteil davon auf den (stellvertretenden) Aufsichtsratsvorsitzenden entfällt. Die ÖBB Holding AG berichtet im Geschäftsbericht 2020 von EUR 357.000 an Aufsichtsratshonoraren nur für die Kapitalvertreter(5). Auch davon wird ein relevanter Teil an den stellvertretenden Vorsitzenden geflossen sein.

Mehrere Aufsichtsratsmandate, darunter Vorsitz- und Stellvertreterfunktionen, verlangen auch einiges an zeitlichen Ressourcen, wenn der Funktionsträger seine Arbeit ordentlich und verantwortungsvoll erledigen möchte. So sind zusätzlich zu den Sitzungen des Aufsichtsrates auch Sitzungen der jeweiligen Ausschüsse des Aufsichtsrates wahrzunehmen. Den Anfragestellern nicht bekannt ist, ob der Generalsekretär des BMK auch Vorsitzfunktionen in Ausschüssen des Aufsichtsrates wahrnimmt, was zusätzlichen Arbeitsaufwand und erhöhte Vergütungen bedeuten würde.
All das ist gezwungenermaßen mit Abwesenheiten im Hauptberuf (hier: Generalsekretär in einem der größten Ministerien) verbunden. Im Gegenzug zu Verantwortung und Zeitaufwand fließen je nach Gesellschaft unter Umständen zusätzliche Sitzungsgelder.

Im gegenständlichen Fall leitet der Generalsekretär zusätzlich auch die Sektion II des BMK als Sektionschef. (6) Auch diese Kombination von Generalsekretär und Sektionschef führt zu erhöhtem Arbeitsvolumen bei einer Person.

Nun nimmt ein an sich schon hochdotierter Generalsekretär eines Ministeriums zusätzlich hochdotierte Aufsichtsratsfunktionen wahr. Es wäre angesichts dessen nicht überraschend, wenn der Generalsekretär ein höheres Jahreseinkommen bezieht als die Ministerin, für die er arbeitet - oder eben nicht arbeitet, wenn er aufsichtsratstätigkeitsbedingt abwesend sein muss.

 

  1. https://www.rechnungshof.gv.at/rh/home/home/2021_12_Generalsekretariate.pdf und https://www.nachrichten.at/politik/innenpolitik/die-generalsekretaere-teuer-und-mit-unklaren-aufgaben;art385,3374312 
  2. https://www.derstandard.at/story/2000112117427/neos-wollen-die-generalsekretaere-in-den-ministerien-entmachten 
  3. https://www.meineabgeordneten.at/Abgeordnete/herbert.kasser 
  4. https://www.bbt-se.com/fileadmin/broschueren/2020/bilanco-de/126-127/#zoom=z 
  5. https://presse.oebb.at/dam/jcr:0f269f78-16bc-40e8-b1c5-0b16c75cc56c/OEBB_GB2020_web.pdf 
  6. https://www.bmk.gv.at/ministerium/sektionsleitung.html 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

  1. Wie viele bezahlte Abwesenheitsstunden des Generalsekretärs des BMK entfallen auf Abwesenheiten wegen Aufsichtsratstätigkeiten?
  2. Wie viele bezahlte Abwesenheitstage des Generalsekretärs entfallen auf Abwesenheiten wegen Aufsichtsratstätigkeiten?
  3. Wie stellen Sie sicher, dass für Sitzungen im Rahmen von Aufsichtsratstätigkeiten, die der Generalsekretär in der Dienstzeit wahrnimmt, nicht zusätzlich Sitzungsgelder bezogen werden?
  4. Wie viele Sitzungen von Aufsichtsräten und Ausschüssen von Aufsichtsräten hat der Generalsekretär soweit dem BMK bekannt in den Jahren 2019 und 2020 wahrgenommen?
  5. Sind Ihnen die Gesamteinkünfte des Generalsekretärs, die dieser auf Grund seiner Aufsichtsratstätigkeiten bezieht, bekannt?
    1. Wenn ja, wie hoch sind diese?
  1. Sind alle meldepflichtigen Nebenbeschäftigungen dienstrechtlich korrekt gemeldet worden?
  2. Wie stellen Sie sicher, dass die hohe Zahl an Nebenbeschäftigungen den Generalsekretär nicht in der Erfüllung seiner dienstlichen Pflichten behindert?
  3. Wie stellen Sie sicher, dass das Gesamteinkommen des Generalsekretärs aus Hauptberuf und Aufsichtsratshonoraren unter Ihrem Ministerinnenbezug liegt?
  4. Können Sie ausschließen, dass der Generalsekretär zusätzlich zu den oben genannten Tätigkeiten weitere entgeltliche Nebenbeschäftigungen wahrnimmt?
    1. Wenn nein, welche Maßnahmen setzen Sie, um die Nebenbeschäftigungen der Mitarbeiter des BMK besser zu erfassen?