10190/J XXVII. GP
Eingelangt am 14.03.2022
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Anfrage
der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen
an die Bundesministerin für Klimaschutz‚ Umwelt‚ Energie‚ Mobilität‚ Innovation und Technologie
betreffend Zeit genug für den Hauptberuf?
Der Generalsekretär eines Bundesministeriums wird vom zuständigen Minister (m/w) ohne Ausschreibung bestellt. Zur absurd hohen Bezahlung dieser ausschreibungsfrei besetzten Positionen hat der Rechnungshof bereits einen Bericht erstellt (1). Die im Rausch der ÖVP/FPÖ-Regierung 2017 eingeführte Konstruktion der Generalsekretäre in den Bundesministerien wird unter grüner Regierungsbeteiligung fortgesetzt (2).
Manche dieser Generalsekretäre haben aber mehr als 24 Stunden am Tag Zeit für ihre Arbeit, wenn man diese anhand der weiteren Tätigkeiten misst. So nimmt der Generalsekretär im BMK neben seinem Hauptberuf (als den die Anfragesteller a priori die Tätigkeit als Generalsekretär unterstellen) mehrere Aufsichtsratsfunktionen wahr (3).
Nicht umsonst limitiert das Aktiengesetz die Anzahl der Aufsichtsratsmandate pro Person. Schließlich verbinden diese Aufsichtsratsmandate einerseits große Verantwortung mit andererseits entsprechender Honorierung. So weist beispielsweise die Brenner Basistunnel BBT SE an Vergütungen an Mitglieder des Aufsichtsrates im Geschäftsbericht von 2019 mehr als EUR 210.000 aus(4). Es ist davon auszugehen, dass ein relevanter Anteil davon auf den (stellvertretenden) Aufsichtsratsvorsitzenden entfällt. Die ÖBB Holding AG berichtet im Geschäftsbericht 2020 von EUR 357.000 an Aufsichtsratshonoraren nur für die Kapitalvertreter(5). Auch davon wird ein relevanter Teil an den stellvertretenden Vorsitzenden geflossen sein.
Mehrere Aufsichtsratsmandate, darunter
Vorsitz- und Stellvertreterfunktionen, verlangen auch einiges an zeitlichen
Ressourcen, wenn der Funktionsträger seine Arbeit ordentlich und
verantwortungsvoll erledigen möchte. So sind zusätzlich zu den
Sitzungen des Aufsichtsrates auch Sitzungen der jeweiligen Ausschüsse des
Aufsichtsrates wahrzunehmen. Den Anfragestellern nicht bekannt ist, ob der
Generalsekretär des BMK auch Vorsitzfunktionen in Ausschüssen des
Aufsichtsrates wahrnimmt, was zusätzlichen Arbeitsaufwand und
erhöhte Vergütungen bedeuten würde.
All das ist gezwungenermaßen mit Abwesenheiten im Hauptberuf (hier:
Generalsekretär in einem der größten Ministerien) verbunden. Im
Gegenzug zu Verantwortung und Zeitaufwand fließen je nach Gesellschaft
unter Umständen zusätzliche Sitzungsgelder.
Im gegenständlichen Fall leitet der Generalsekretär zusätzlich auch die Sektion II des BMK als Sektionschef. (6) Auch diese Kombination von Generalsekretär und Sektionschef führt zu erhöhtem Arbeitsvolumen bei einer Person.
Nun nimmt ein an sich schon hochdotierter Generalsekretär eines Ministeriums zusätzlich hochdotierte Aufsichtsratsfunktionen wahr. Es wäre angesichts dessen nicht überraschend, wenn der Generalsekretär ein höheres Jahreseinkommen bezieht als die Ministerin, für die er arbeitet - oder eben nicht arbeitet, wenn er aufsichtsratstätigkeitsbedingt abwesend sein muss.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende