10191/J XXVII. GP
Eingelangt am 14.03.2022
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Anfrage
der Abgeordneten Dr. Johannes Margreiter, Mag. Gerald Loacker, Fiona Fiedler, Bed, Kolleginnen und Kollegen
an die Bundesministerin für Klimaschutz‚ Umwelt‚ Energie‚ Mobilität‚ Innovation und Technologie
betreffend Graz Köflacher Bahn
Die Graz-Köflacher Bahn und Busbetrieb GmbH ist ein Unternehmen, das nicht nur zu 100% im Eigentum des Bundes steht, sondern gemäß dem Bundesgesetz betreffend die Übernahme von Geschäftsanteilen der Graz-Köflacher-Eisenbahn G.m.b.H. werden von der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie auch die Anteilsrechte des Bundes an dieser verwaltet. Die GKB ist nicht nur für Personen- und Güterbeförderung verantwortlich, sondern auch für den Ausbau und den Betrieb der notwendigen Bahn-Infrastruktur (Schienennetz, Bahnhöfe etc.).
Medienberichten zufolge (1) zeichnen sich seitens des Bundesministeriums für Klimaschutz‚ Umwelt‚ Energie‚ Mobilität‚ Innovation und Technologie Bestrebungen ab, den Infrastruktur-Bereich der GKB in die ÖBB-Infrastruktur AG einzugliedern. Falls die ÖBB Infra den Infrastrukturteil der GKB tatsächlich übernehmen sollten, plagen GKB-Betriebsratschef Koch laut Berichten der kleinen Zeitung viele Befürchtungen; kurzfristige genauso wie langfristige: „Für die Elektrifizierung der Bahn wurde das Personal um etwa 20 Mitarbeiter aufgestockt. Die werden dann wohl nicht mehr gebraucht werden, denn die Bundesbahnen haben dieses Personal ja schon.“ Doch nicht nur das: 70 Angestellte, darunter Fahrdienstleiter, Mitarbeiter im Oberbau, die die Gleise intakt halten, oder im Fahrverschub müssten laut Koch zu Pendlern werden: „Denn die Übernahme bedeutet wohl unter anderem das Ende für die Stützpunkte in Deutschlandsberg und Lieboch, wenn alles zentral am Knotenpunkt Graz-Süd/Werndorf stattfindet. Und die Fahrdienstleiter müssten dann wahrscheinlich nach Villach auspendeln.“ Das sei aber auf lange Sicht noch nicht das Schlimmste: 2025 läuft die Konzession der GKB aus. „Wir wären dann ja nicht mehr Herr im eigenen Haus. Wer sagt, dass dann die ÖBB nicht auch die Konzession übernimmt.“ Von den rund 500 Mitarbeitern der GKB sind ca. 280 dem Infrastrukturteil zuzurechnen.
Nachdem die Graz-Köflacher Bahn und Busbetrieb GmbH nicht nur eine wesentlichen Teil der Mobilitätsnachfrage im Bereich der Weststeiermark erfolgreich - 2019 erhielt sie den österreichischen Exportpreis in Gold im internationalen Güterverkehr der WKÖ - abdeckt, sondern auch eine gesunde wirtschaftliche Gebarung aufweist, stellt sich die Frage, warum in dieses funktionierende Geschäftsmodell in der beabsichtigten gravierenden Weise eingegriffen werden soll und welche Vorteile aus einer derartigen Umstrukturierung erwartet werden. Den derzeit nicht erkennbaren Chancen einer solchen Veränderung stehen die Risiken gegenüber, die mit dem Eingriff in ein betriebswirtschaftlich funktionierendes Unternehmen verbunden sind. (2)
Nach den Angaben der Frau Bundesminister sollten die Entscheidungsgrundlagen für das Projekt bis Ende 2021 fertig erarbeitet sein. (3)
Der Ausschuss "Infrastruktur" des Steiermärkischen Landtages hat zudem in seiner Sitzung am Dienstag dem 08.02.2022 über nachfolgend angeführten Gegenstand (EZ/OZ 1936/2) Beratungen durchgeführt (4), welche Grundlage einer Beschlussfassung im Steiermärkischen Landtag vom 15.02.2022 waren (5). Darin wird auf einen zwischen den Vertretern des Landes Steiermark und dem Klimaschutzministerium am 03.07.2021 unterzeichneten „Steiermark-Paket“ MoU Bezug genommen (https://www.news.steiermark.at/cms/beitrag/12833469/154271055/), wonach explizit auf eine Eingliederung des Infrastruktur-Bereichs der GKB in die ÖBB-Infrastruktur AG eingegangen wird. Im MoU wurde festgehalten, dass das BMK eine Eingliederung des Infrastruktur-Bereichs der GKB in die ÖBB-Infrastruktur AG anstrebt. In diesem Fall würde das GKB-Übereinkommen zum 9. MIP gegenstandslos werden und in entsprechende Folgevereinbarungen übergeführt werden. Unter dieser Voraussetzung würden sich nach den Festlegungen im MoU für das Land Steiermark günstigere Regelungen zur Finanzierung von Maßnahmen in der bestehenden Eisenbahninfrastruktur ergeben. Die Finanzierungsgrundsätze der Sonderprojekte (Elektrifizierung und Unterführungen) wären dieselben. Wenn sich für das Land Steiermark aus Änderungen in Schieneninfrastrukturen von zwei zu 100 % im Bundeseigentum befindlichen Unternehmen ein finanzieller Vorteil für das Land Steiermark ergibt, muss es demnach logischerweise einen Nachteil für den zweiten Finanzier Bund ergeben.
(1) https://www.kleinezeitung.at/steiermark/suedsuedwest/6021325/Betriebsrat-warnt_OeBB-koennte-GKBStreckennetz-uebernehmen_Das
(2) https://steiermark.orf.at/stories/3121356/
(3) 3624/AB-BR/2021
(4)https://pallast2.stmk.gv.at/pallast-p/pub/document?ref=6ea8258f-1f26-44d6-accc-2d26b53b5e33&inner=inner&dswid=-5692
(5)https://pallast2.stmk.gv.at/pallast-p/pub/document?ref=e8234c72-2ede-4fb8-b8a9-ec6e4333cb86&inner=inner&dswid=-2926
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende