10194/J XXVII. GP

Eingelangt am 14.03.2022
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Anfrage

 

 

des Abgeordneten Kainz, Lausch

und weiterer Abgeordneten

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Beschaffung von Fleisch in den Küchen der Justizanstalten im Jahr 2021

 

Einigen Berichten zufolge importieren wir jährlich tonnenweise Fleisch aus dem Ausland, obwohl wir in Österreich genug Fleisch selbst produzieren. Das Fleisch aus dem Ausland ist zwar oftmals günstiger, man muss jedoch auch bedenken, dass dort andere Qualitätsstandards als in Österreich herrschen.

 

In Supermärkten werden hauptsächlich heimische Fleischprodukte verlangt, daher wird hier auch überwiegend Fleisch aus Österreich verkauft. Da es derzeit keine Kennzeichnung von Fleisch in der Gastronomie oder auch in Großküchen gibt, kann man als Konsument oftmals nicht feststellen, ob man Fleisch aus dem Ausland oder aus Österreich isst.

 

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Justiz folgende

 

 

Anfrage

 

1.    Woher wurde das Fleisch für die Küchen der Justizanstalten für das Jahr 2021 bezogen?
a.) Handelt es sich um Fleisch aus Österreich oder um Fleisch aus dem Ausland?
b.) Falls teils Fleisch aus Österreich und teils Fleisch aus dem Ausland angekauft wird, bitte um Gegenüberstellung in Prozentzahlen.

2.    Wie viel Geld wurde im Jahr 2021 für den Ankauf von Fleisch für die Küchen der Justizanstalten ausgegeben? (Bitte um Auflistung nach Monaten und Bundesländern)
a.) Wie viel wurde davon für österreichisches Fleisch ausgegeben?
b.) Wie viel wurde davon für ausländisches Fleisch ausgegeben?
c.) Ab wann oder bei welchen Voraussetzungen gilt Fleisch bei der Etikettierung als „Fleisch aus Österreich“?

3.    Wie hoch war der Bioanteil des Fleisches, welches 2021 in den Küchen der Justizanstalten verwendet wurde?

4.    Nach welchen Kriterien erfolgte die Beschaffung des Fleisches?
a.) Wird der Ankauf des Fleisches durch jede Justizanstalt selbst getätigt?
b.) Falls der Ankauf des Fleisches durch jede Justizanstalt selbst getätigt wird, wer ist jeweils konkret dafür zuständig?

5.    Über wen oder welche Institution wurde das Fleisch bestellt und geliefert?

6.    Werden bei der Beschaffung des Fleisches auch Erwägungen in Bezug auf das Tierwohl berücksichtigt? 

a.) Falls ja, welche?
b.) Falls nein, warum nicht?

7.    Falls auch ausländisches Fleisch bezogen wurde, wie rechtfertigen Sie dies zumal Produkte aus Österreich höhere Qualität aufweisen und oftmals nur um eine Spur teurer sind und durch den Ankauf österreichischer Fleischprodukte die heimische Wirtschaft unterstützt werden würde?.

8.    Konnten Sie den Anteil der regionalen und saisonalen Produkte, welche in den Küchen der Justizanstalten verwendet werden, für das Jahr 2021 im Vergleich zu den Vorjahren erhöhen?
a.) Falls ja, bitte um Angabe in Prozentzahlen?

b.) Falls ja, was waren die Gründe für die Erhöhung?
c.) Falls nein, warum nicht?

9.      Welche Maßnahmen setzten Sie um den Anteil von Fleisch aus Österreich bzw. Fleisch welches unter Einhaltung der österreichischen Tierschutzstandards produziert, wird zu erhöhen?