10197/J XXVII. GP

Eingelangt am 16.03.2022
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Anfrage

 

 

des Abgeordneten Christian Hafenecker, MA

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten

betreffend Anwerbung für den militärischen Dienst anderer Staaten in Österreich

 

 

In vielen militärischen Konflikten der Vergangenheit kam es dazu, dass Konfliktparteien versuchten, aus diversen Gründen Kombattanten für den Kampf an ihrer Seite im Ausland anzuwerben. In der jüngeren Geschichte war dies aber auch in den Jugoslawienkriegen der Fall, an welchen Angehörige der Migrantencommunitys aus anderen Staaten oder auch sonstige Personen mit verschiedensten Motiven teilnahmen. Ebenso kämpften im Ersten sowie Zweiten Tschetschenienkrieg ausländische Personen. Über die Modalitäten der Rekrutierung in diesen Fällen ist wenig öffentlich bekannt, da diese wahrscheinlich inoffiziell erfolgt sein dürfte.

 

Anders gestaltet sich dies im Falle der „International Legion of Defense of Ukraine“, welche im Zuge des aktuellen Krieges mit Russland ins Leben gerufen wurde. Ihr können laut Homepage Angehörige aller Staaten weltweit beitreten, wobei sich als Kontaktadressen Verweise auf die jeweiligen diplomatischen Vertretungen der Ukraine finden. So auch im Falle Österreichs[1]:

 

 

 

Da sich die Republik Österreich in ihrer Bundesverfassung zur immerwährenden Neutralität bekennt, ist das Anwerben für den Militärdienst einer anderen Nation auf unserem Staatsgebiet problematisch, so ohnehin gemäß §32 des Staatsbürgerschaftsgesetzes jeder Bürger, der in den Militärdienst eines anderen Staates tritt, seiner Staatsbürgerschaft verlustig geht. Im Ö1 Morgenjournal vom 16. März 2022 berichtete zudem ein bundesdeutscher Kriegsfreiwilliger über die Bombardierung eines Lagers der ukrainischen Legion in der Nähe von Lemberg und merkte dazu an, dass sich dort auch Österreicher aufgehalten hätten.

Grundsätzlich muss dieser verurteilenswerte Krieg, der unermessliches Leid über die Menschen bringt, so schnell wie möglich durch Rückkehr zum Verhandlungstisch beendet werden. Genau deshalb ist das Anwerben von ausländischen Söldnern wohl kein Teil der Lösung, sondern vielmehr eine Verlängerung bzw. Eskalation desselben.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten folgende

 

Anfrage

 

1.    Ist es üblich, sich an diplomatischen Vertretungen in Wien für den Militärdienst anderer Staaten einschreiben zu können?

a.    Wenn ja, welche Vertretungen eröffnen diese Möglichkeit?

b.    Wenn ja, wie ist dies mit der immerwährenden Neutralität Österreichs vereinbar?

2.    Ist Ihnen der obig beschriebene Sachverhalt hinsichtlich der Anwerbung von ukrainischen Fremdenlegionären durch die Botschaft der Ukraine in Wien bekannt?

a.    Wenn ja, welchen Standpunkt nehmen Sie als Bundesminister dazu ein?

b.    Wenn ja, haben Sie den ukrainischen Botschafter auf die Neutralität Österreichs hingewiesen?

c.    Falls Sie dies nicht getan haben, warum nicht?

3.    Besitzen Sie Kenntnis darüber, wie viele Personen sich an der ukrainischen Botschaft in Wien für diese Fremdenlegion eingeschrieben haben oder selbstständig zur Kriegsteilnahme in die Ukraine gereist sind?

a.    Wenn ja, wie viele österreichische Staatsbürger befinden sich darunter?

b.    Wenn ja, welche Maßnahmen zur Aberkennung der österreichischen Staatsbürgerschaft wurden eingeleitet?



[1] Fight for Ukraine (fightforua.org), abgerufen am 9. März 2022.