10199/J XXVII. GP
Eingelangt am 16.03.2022
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Anfrage
Des Abgeordneten Lausch
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend Deutschunterricht in österreichischen Justizanstalt
In der „Tips Linz - Stadt“ war am 27.8.2020 folgendes zu lesen:
„Über das Lieblingsessen, das Schulsystem und Respekt - ein Besuch beim integrativen Deutschkurs in der Justizanstalt Linz
LINZ. Ein Pilotprojekt wird in der Justizanstalt Linz derzeit getestet: Deutschkurse mit Wertevermittlung, die den Häftlingen helfen sollen nach ihrer Entlassung in der österreichischen Gesellschaft erfolgreich zu leben. Justizministerin Alma Zadić und Integrationslandesrat Stefan Kaineder haben dem Kurs einen Besuch abgestattet.
„Mein Lieblingsessen sind Palatschinken“, steht auf der grünen Tafel in der Justizanstalt Linz. „Das ist auch mein Lieblingsessen“, freut sich Justizministerin Alma Zadić. „Was isst du gerne, Stefan?“, fragt sie. „Alles außer Brokkoli!“, lautet die Antwort von Integrationslandesrat Stefan Kaineder, der damit einen Lacher der Schüler erntet. Diese machen, während sie ihre Strafe in der Justizanstalt verbüßen, dort einen Deutschkurs. Das Besondere daran: Es wird nicht nur die Sprache unterrichtet, sondern auch Werte und anderes, für das Leben in Österreich nützliches Wissen vermittelt. „Das besondere ist, dass es auch ein Integrationskurs ist“, betonen Zadić und Kaineder.“
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundes-ministerin für Justiz folgende
Anfrage
1. Wie viele Deutschkurse wurden in Österreichs Justizanstalten in den Jahren 2020 – 2021 abgehalten bzw. angeboten?
a. Wenn ja, wie hoch beliefen sich die Kosten pro Teilnehmer?
b. Wenn ja, wie viele Teilnehmer gab es?
c. Wenn ja, welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden, um Deutschkurse zu besuchen?
2. Werden in Österreichs Justizanstalten auch Fremdsprachenkurse angeboten?
a. Wenn ja, welche Sprachen?
b. Wenn ja, wie hoch beliefen sich die Kosten pro Teilnehmer zwischen 2020 und Ende 2021?
c. Wenn ja, wie viele Teilnehmer gab es zwischen 2020 und Ende 2021?
d. Wenn ja, welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden, um Fremdsprachenkurse zu besuchen?
3. Findet als Abschluss des Deutschkurses eine Überprüfung in Form eines Testes statt?
a. Wenn nein, warum nicht?
b. Wenn ja, welche Maßnahmen gibt es für den Insassen, wenn das Ergebnis unzureichend ist?
4. Wenn es nur eine Teilnahmebestätigung bedarf, wie wird die „ausreichende“ Kenntnis der deutschen Sprache überprüft?
5. Hat die Justizanstalt Linz über das seit zwei Jahren laufende Pilotprojekt des „Integrativen Deutschkurses“ Ihnen oder der zuständigen Stelle im Ministerium einen Bericht gelegt?
a. Wenn ja, könnten Sie den Bericht auch den Bereichssprechern für Justiz übermitteln?
b. Wenn ja, können sie die Eckpunkte und das Ergebnis detailliert beschreiben?
c. Wenn nein, wann wird es einen Bericht darüber geben?
6. Wurden hier bessere Fortschritte mit dem Erlernen der deutschen Sprache erzielt?
a. Wenn ja, warum?
b. Wenn nein, warum nicht?
7. Was ist an diesem speziell konzipiert Sprachförderkurs so anders als bei einem herkömmlichen Deutschkurs? (Bitte um detaillierte Beschreibung)
8. Welche, im oben genannten Artikel erwähnten Werte wurden oder werden vermittelt?
9. Welches zusätzliche nützliche Wissen, neben den erwähnten Werten, wird in diesem Kurs ebenfalls vermittelt?
10. Wenn in diesem Kurs nicht nur die deutsche Sprache vermittelt werden soll, kommt diese schließlich nicht etwas zu kurz?
a. Wenn nein, warum nicht?
11. Welche Art von Bestätigung/Zertifikat bekommen die Absolventen dieses Kurses?
12. Wurde das Projekt der Justizanstalt Linz schon auf andere Justizanstalten ausgedehnt?
a. Wenn ja, auf welche?
b. Wenn nein, warum nicht?