10201/J XXVII. GP
Eingelangt am 17.03.2022
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Julia Herr,
Genossinnen und Genossen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Interventionen des ÖVP-Kabinetts betreffend Sobotka-Institut
In einem Artikel auf kröne.at vom 11.3.2022[1] wurde von einer Intervention des ÖVP- Kabinetts im BMF betreffend Alois-Mock-Institut, dessen Präsident Wolfgang Sobotka ist, berichtet: Der Ibiza-U-Ausschuss hatte den damaligen Finanzminister Gernot Blümel aufgefordert, erheben zu lassen, woher der Verein sein Jahresbudget von 250.000 Euro hat. Diese Einnahmenerhebung wurde auch vom Finanzamt Lilienfeld St. Pölten durchgeführt und das Ergebnis dem Finanzministerium übermittelt. Doch diese wurden nie dem U-Ausschuss vorgelegt, sondern es wurde lediglich erklärt, dass es keine rechtliche Grundlage für die Erhebung gebe. Verschwiegen wurde jedoch, dass diese Erhebung bereits stattfand. Außerdem gab es laut „Krone“ vorliegenden Mails Interventionen von Blümels Kabinett und dem Generalsekretariat, dass die Erhebungen nicht an den U-Ausschuss gelangen. Das wirft eine Reihe von Fragen auf.
ANFRAGE
1. Wann wurde das Ergebnis der Einnahmenerhebung vom Finanzamt Lilienfeld St. Pölten an die Zentralstelle des BMF übermittelt?
2. Wann erlangte Ihr Amtsvorgänger bzw. dessen Kabinett erstmals Kenntnis vom Vorgang der Einnahmenerhebung selbst und wann vom konkreten Ergebnis?
3. Welche Personen und Dienststellen waren in die Kommunikation eingebunden?
4. Wer sendete das Ergebnis der Einnahmenerhebung wann an welche Stelle des BMF, wohin wurde das Ergebnis sodann weitergeleitet und allenfalls erneut weitergeleitet?
5. Wer im Kabinett war mit dieser Angelegenheit betraut?
6. Wann erlangte das Generalsekretariat erstmals Kenntnis vom Vorgang der Einnahmenerhebung selbst und wann vom konkreten Ergebnis?
7. Warum wurde der U-Ausschuss über die Durchführung der Einnahmenerhebung nicht in Kenntnis gesetzt?
8. Wann fiel die Entscheidung, Prof. Janko mit einem Gutachten zu beauftragen?
9. Wer traf diese Entscheidung?
10. Welche anderen GutachterInnen wurden angefragt?
11. Welche Kosten entstanden dadurch?
12. Wann wurde das Gutachten formal beauftragt und welche Abteilung erstellte den ELAK dazu unter welcher Nummer?
13. Wann langte der erste Entwurf des Gutachtens im BMF ein?
14. Welche Änderungen wurden in weiterer Folge noch am Entwurf vorgenommen?
15. Welche Informationen wurden dem Gutachter zur Verfügung gestellt?
16. Wer hatte mit dem Gutachter in dieser Angelegenheit Kontakt?
17. Warum wurde die Einnahmenerhebung betreffend Alois-Mock-Institut nicht dem U-Ausschuss übermittelt?
18. Wie lautete die Empfehlung des Gutachters dazu?
19. Wurden die vom Gutachter empfohlenen Schritte allenfalls gesetzt und wenn ja, wann und auf welche Art?
20. Bestand zum Alois-Mock-Institut oder seinen VertreterInnen, inkl. Präsident Sobotka, zwischen Dezember 2020 und März 2021 Kontakt in dieser Sache?
21. Bestand mit MitarbeiterInnen von Präsident Sobotka im selben Zeitraum Kontakt in dieser Angelegenheit?
22. Was ist das Ergebnis bzw. der Inhalt dieser Einnahmenerhebung?
23. Gab es Interventionen im Ministerium, in Ihrem Kabinett bzw. im Kabinett Ihres Vorgängers, um die Übermittlung dieser Einnahmenerhebung an den U- Ausschuss zu unterbinden?
24. Gab es Kontakt zwischen MitarbeiterInnen Ihres Kabinetts bzw. des Kabinetts Ihres Vorgängers mit MitarbeiterInnen des FA Lilienfeld St. Pölten betreffend dieser Einnahmenerhebung?
a. Wenn ja, zu welchem Zweck?
b. Wann?
25. Wurde dem Finanzamt Lilienfeld St. Pölten das Gutachten zur Verfügung gestellt?
26. Ergingen in Zusammenhang mit der Einnahmenerhebung Weisungen?
27. Wo sind die Ergebnisse der Einnahmenerhebungen veraktet?
28. Unter welcher Zahl führt das Finanzamt Lilienfeld St. Pölten das Ergebnis der Einnahmenerhebung?
29. Besteht das Ergebnis der Einnahmenerhebung noch heute?
30. Von wem bzw. in welcher Organisationseinheit wurden Sie veraktet?
a. Unter welcher Zahl?
31. Wurde das Vorgehen rund um die Einnahmenerhebung intern überprüft oder allenfalls sogar im Zuge eines Disziplinarverfahrens behandelt?