10204/J XXVII. GP

Eingelangt am 18.03.2022
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Anfrage

der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort

betreffend Preisentwicklung an Tankstellen und Kontrollen durch das BMDW nach dem Preisgesetz?

 

Die hohen Schwankungen des Rohölpreises in den letzten Tagen als Folge des anhaltenden Krieges in der Ukraine bringen die Frage auf, inwiefern auch Kurssenkungen an den Verbraucher weitergegeben werden. Zuletzt konnten starke Preisanstiege an den österreichischen Tankstellen beobachtet werden. Vizekanzler Kogler äußer den Verdacht, dass "sich ein paar Öl-Konzerne auf Kosten der Leute eine goldene Nase verdienen"wollen. (1) Diesbezüglich kündigte der Vizekanzler an, sich an die Wettbewerbsbehörde zu wenden, um nach einer Untersuchung entsprechend Schritte zu setzen.

In all dem wurde nicht erwähnt, dass das BMDW nach §5a Preisgesetz für solche Schritte zuständig ist. Danach ist eine amtswegige Untersuchung vorzunehmen, wenn der Preis für Erdöl und seinen Derivaten die internationale Preisentwicklung in einem ungewöhnlichen Maße übersteigt. (2)

 

Quellen:

  1. https://www.heute.at/s/immense-spritpreise-kogler-hat-jetzt-boesen-verdacht-100196051
  2. https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10007215

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

  1. Welche Maßnahmen nach dem Preisgesetz wurden seit Beginn des Ukrainekriegs gesetzt?
  2. Inwiefern werden die Preise für Erdöl und seinen Derivaten seit Beginn des Ukrainekriegs verstärkt beobachtet? Bitte konkrete Maßnahmen angeben.
  3. Laufen Untersuchungen nach §5a Preisgesetz?
    1. Wann wurden diese aufgenommen?
    2. Welche Untersuchungsschritte sind bisher gesetzt worden?
    3. Mit welchem Ergebnis?
    4. Wie ist der Stand des Verfahrens?
  1. Inwiefern werden Maßnahmen nach §5a Abs. 2 Preisgesetz vorbereitet?
  2. Wann wurde die Preiskommission mit Untersuchungen nach §5a Preisgesetz seit Beginn des Ukrainekriegs befasst?
  3. Zu welchem Ergebnis kam die Preiskommission hinsichtlich laufender Maßnahmen nach § 5a Preisgesetz?
  4. Inwiefern wurde von der Auskunftspflicht nach § 11 Preisgesetz seit Beginn des Ukrainekriegs? Bitte Zeitpunkt und Zahl der untersuchten Unternehmen angeben.