1022/J XXVII. GP

Eingelangt am 27.02.2020
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Petra Wimmer,

und Genossinnen und Genossen

an die Bundesministerin für Arbeit, Familie und Jugend

betreffend Verwendung Bundeszuschussmittel Ausbau Kinderbetreuung 2018/2019, Tagesmütter und –väter sowie die Vorhaben zur Kinderbetreuung im Regierungsprogramm

 

 

Mit der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die Elementarpädagogik für die Kindergartenjahre 2018/19 bis 2021/22 werden vom Bund jährliche Mittel in der Höhe von 125 Mio. € für das Kindergartenjahr 2018/19 sowie jeweils 142,5 Mio. € in den Jahren 2019/20 bis 2021/22 zur Verfügung gestellt. Der Beitrag der Länder beträgt rund 38 Mio. € pro Jahr.

 

Die Vereinbarung trat rückwirkend per 1. September 2018 in Kraft und führte die drei bisherigen Art. 15a B-VG Vereinbarungen (betreffend Sprachförderung, Ausbau desinstitutionellen Angebots, Gratiskindergartenjahr) zusammen.

 

Neben dem Ausbau des Kinderbildungs- und Betreuungsangebots für die unter Dreijährigen, der Intensivierung der sprachlichen Frühförderung, Kopftuchverbot und der weiteren Finanzierung zur Beibehaltung der einjährigen Kindergarten-Besuchspflicht vor dem Schuleintritt ist die Weiterentwicklung der einheitlichen Qualifikation der Tagesmütter und -väter Schwerpunkt in der Bund-Länder Vereinbarung.

 

Im Regierungsprogramm von ÖVP und Grüne sind im Hinblick auf Kinderbildung und Tageseltern folgende Vorhaben formuliert:

 

·        Der Zweckzuschuss in der 15a-Vereinbarung in der Elementarpädagogik wird ab dem Kindergartenjahr 2020/21 wesentlich erhöht. (S.289)

·        Qualitativer und quantitativer Ausbau der Kinderbetreuung (10.000/a) – mittelfristig 2. Kindergartenjahr verpflichtend (S. 283)

·        Errichtung eines Beirates für Elementarpädagogik (Mitglieder dieses Beirats sind NGOS/ Expertinnen und Experten, Länder sowie Gemeinden) zur Förderung der österreichweiten Zusammenarbeit und um Vorschläge für einheitliche Qualitätsmindeststandards in der Elementarpädagogik zu erarbeiten. Die Bundesregierung strebt hierzu eine Bund-Länder-Vereinbarung ab 2022/23 an. (S. 289)

·        Flächendeckende Vereinheitlichung der pädagogischen Ausbildung von Assistenzpersonal

·        zur Sicherstellung eines breiten Betreuungsspektrums (S. 289)

·        Einführung einer standardisierten und qualitativ hochwertigen Ausbildung der Elementarpädagoginnen und –pädagogen in leitender Funktion über die Pädagogischen Hochschulen (Bachelor).

·        Kriterien für eine qualitätsvolle, bundesweit einheitliche Ausbildung für Tageseltern (auch Betriebstageseltern) sind zu definieren und in den Bildungsrahmenplan aufzunehmen. (S. 288)

 

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Arbeit, Familie und Jugend nachstehende

 

Anfrage:

 

1.         Wieviel Bundeszuschuss-Mittel standen 2018 und 2019 für die einzelnen Bundesländer gemäß 15a-Vereinbarung zur Verfügung (d.h. Verteilung der jeweils 52,5 Mio. €) (Übertrag aus dem Vorjahr bitte getrennt ausweisen)?

 

2.         Wurde der gesamte Bundeszuschuss für 2018 und 2019 zum Ausbau von Kinderbetreuung von den Bundesländern in Anspruch genommen (aufgeschlüsselt nach Bundesland)?

 

3.         Mussten Bundeszuschüsse seitens einzelner Länder für 2018 und 2019 rückerstattet werden?

 

4.         Wenn ja, in welcher Höhe? Welche Länder waren davon betroffen bzw. welchen Grund hatte die Rückerstattung?

 

5.         Konnte der Ko-Finanzierungsanteil für 2018 und 2019 in allen Bundesländern im erforderlichen Ausmaß nachgewiesen werden?

 

6.         Wofür wurden die Bundeszuschussmittel im Abrechnungszeitraum 1. Jänner 2019 bis 31. Dezember 2019 in den einzelnen Bundesländern eingesetzt? (Bitte um Angabe entsprechend der folgenden Tabelle)

 

 

Zwecke

Bundeszuschuss

(absolut und %)

Kofinanzierung

1a) Investitionskostenzuschüsse für die Schaffung zusätzlicher Betreuungsplätze für 0-2 Jährige

 

 

1b) Investitionskostenzuschüsse für die Schaffung zusätzlicher Betreuungsplätze für 0-2 Jährige

 

 

2)     Personalkostenzuschüsse zur räumlichen Qualitätsverbesserung

 

 

3)     Personalkostenzuschüsse zur Schaffung von zusätzlichen Betreuungsplätzen für 0-2 Jährige

 

 

4)     Personalkostenzuschüsse zur Schaffung von zusätzlichen Betreuungsplätzen für 3-6 Jährige

 

 

5)     Personalkostenzuschüsse zur Verbesserung des Betreuungsschlüssels

 

 

6)     Personalkostenzuschüsse zur Verlängerung der Öffnungszeiten

 

 

7)     Investitionskostenzuschüsse zur Erreichung der Barrierefreiheit

 

 

8)     Zuschuss zum Koordinationsaufwand für zusätzliche Plätze in gemeindeübergreifenden Einrichtungen.

 

 

9)     Investitionskostenzuschüsse für zusätzliche Betreuungsangebote bei Tagesmüttern/-vätern

 

 

10)  Zuschüsse zur Ausbildung von Hilfspersonal in Einrichtungen und für Tagesmütter/-väter

 

 

11)  Zuschüsse für Lohnkosten für Tagesmütter/-väter

 

 

12)  Zuschüsse für Administrativaufwand bei Anstellung zusätzlicher Tagesmütter/-väter

 

 

13)  Zuschüsse für bewusstseinsbildende Maßnahmen für Elementarpädagog_innen und Tageseltern

 

 

Gesamtsumme

 

 

 

7.         Wie viele Betreuungsplätze wurden im Abrechnungszeittraum 1. Jänner 2018 bis 31. Dezember 2018 für unter 3-Jährige in den einzelnen Bundesländern unter Kostenbeteiligung des Bundes neu geschaffen (gegliedert nach Halbtags, Ganztags, VIF-konformen Plätzen)?

 

8.         Wie viele Betreuungsplätze wurden im Abrechnungszeittraum 1. Jänner 2019 bis 31. Dezember 2019 für unter 3-Jährige in den einzelnen Bundesländern unter Kostenbeteiligung des Bundes neu geschaffen (gegliedert nach Halbtags, Ganztags, VIF-konformen Plätzen)?

 

9.         Wie viele Betreuungsplätze wurden im Abrechnungszeittraum 1. Jänner 2018 bis 31. Dezember 2018 für 3-6-Jährige in den einzelnen Bundesländern unter Kostenbeteiligung des Bundes neu geschaffen (gegliedert nach Halbtags, Ganztags, VIF-konformen Plätzen)?

 

10.      Wie viele Betreuungsplätze wurden im Abrechnungszeittraum 1. Jänner 2019 bis 31. Dezember 2019 für 3-6-Jährige in den einzelnen Bundesländern unter Kostenbeteiligung des Bundes neu geschaffen (gegliedert nach Halbtags, Ganztags, VIF-konformen Plätzen)?

a)      Welche Bundesländer haben im Kindergartenjahr 2018/2019 gemäß Art. 8 der Vereinbarung Art. 15a B-VG über die halbtägig kostenlose und verpflichtende frühe Förderung in institutionellen Kinderbildungs- und Kinderbetreuungseinrichtungen von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, Bundeszuschüsse, die nicht für das verpflichtende Kindergartenjahr benötigt wurden, für Maßnahmen der Qualitätssicherung einzusetzen?

b)      In welcher Höhe wurden in den abgefragten Jahren in den einzelnen Bundesländern für Maßnahmen der Qualitätssicherung jeweils Mittel umgeschichtet?

 

11.    Wie viele Plätze fehlen aktuell, um das "Barcelona-Ziel" in der Betreuung der unter 3-Jährigen Kindern zu erreichen? (nach Bundesland aufgeschlüsselt)

 

12.    Wie viele der Kinder wurden 2018/2019 von Tagesmüttern und Tagesvätern betreut (Nach Alter, Anwesenheitszeiten und nach Bundesland aufgeschlüsselt)?

 

13.    Wie viele Frauen und Männer arbeiten derzeit als Tagesmütter und -väter (nach Bundesland aufgeschlüsselt)?

 

14.    Welche konkreten Maßnahmen werden Sie setzen, um die im Regierungsprogramm geplanten Kriterien für eine qualitätsvolle, bundesweit einheitliche Ausbildung für Tageseltern zu definieren?

 

15.    Wie viele Personen hatten in den Jahren 2018 und 2019 eine Berechtigung als Tagesmutter und Tagesvater zu arbeiten haben (nach Bundesland aufgeschlüsselt)?

 

16.    Wie viele Zertifizierungen gab es in den Jahren 2018 und 2019 nach dem Gütesiegel (nach Bundesland aufgeschlüsselt)?

 

17.    Wie hoch sind die Förderungen für diese Zertifizierungen in den Jahren 2018 und 2019 (nach Bundesland aufgeschlüsselt)?

 

18.      Im Hinblick auf die im Regierungsprogramm geplante Erhöhung des Zweckzuschusses in der 15a-Vereinbarung ab dem Kindergartenjahr 2020/21:

a)        Auf welchen Betrag seitens des Bundes soll der Zweckzuschuss jährlich erhöht werden? Wie hoch soll die Kofinanzierung der Länder werden?

b)        Ist eine Verlängerung der 15a-Vereinbarung vorgesehen? Wenn ja, für welchen Zeitraum?

c)         Sind inhaltliche Änderungen für die laufende 15a-Vereinbarung geplant? Wenn ja, welche?

d)        Sind inhaltliche Änderungen für die neue 15a-Vereinbarung ab 2022/2023 geplant? Wenn ja, welche?

e)        Neben der Anstoßfinanzierung durch den Zweckzuschuss: Sind Maßnahmen vorgesehen, wie die Gemeinden bei den laufenden Kosten für die Bereitstellung von Kinderbetreuung unterstützt werden (etwa im Rahmen des Finanzausgleichs)?

 

19.    Im Hinblick auf den im Regierungsprogramm geplanten Ausbau der Kinderbetreuung von 10.000 Plätzen jährlich:

a)        Wie soll die Erreichung dieser Zielsetzung sichergestellt werden?

b)        Für welche Altersgruppen sollen diese Plätze ausgebaut werden? Wie viele davon in institutioneller Betreuung und wie viele für Tageseltern?

c)         Wie kann sichergestellt werden, dass alle Bundesländer das Barcelona-Ziel von 33% Betreuungsquote für Kinder unter 3 Jahren erreichen?

 

20.      Im Hinblick auf den im Regierungsprogramm geplanten Beirat für Elementarpädagogik:

a)        Gibt es schon konkrete Pläne, wer in diesem Beirat vertreten sein? Ist vorgesehen die Sozialpartner, die ein gemeinsames Konzept zur Elementarpädagogik vorgelegt haben, in diesen Beirat einzuladen?

b)        Wann soll der Beirat seine Arbeit aufnehmen?

c)         Werden die Ergebnisse des Beirates öffentlich zugänglich sein?

 

21.      Im Hinblick auf die im Regierungsprogramm geplanten einheitlichen Qualitätsmindeststandards in der Elementarpädagogik:

a)        Ist eine Verknüpfung dieser Qualitätsstandards mit der Vereinbarung zum Zweckzuschuss geplant? Wenn ja, in welcher Form?

b)        Wenn nein, welchen Anreiz gibt es für die Länder Qualitätsstandards zuzustimmen, die besser als die in den jeweiligen Landesgesetzen festgelegten sind?

 

22.      Im Hinblick auf die im Regierungsprogramm geplante flächendeckende Vereinheitlichung der pädagogischen Ausbildung von Assistenzpersonal:

a)        Ist eine Verknüpfung dieser Ausbildungsstandards mit der Vereinbarung zum Zweckzuschuss geplant? Wenn ja, in welcher Form?

b)        Wenn nein, wie kann die Umsetzung in den Bundesländern sonst sichergestellt werden?

 

23.      Im Hinblick auf die im Regierungsprogramm geplanten Kriterien für eine qualitätsvolle, bundesweit einheitliche Ausbildung für Tageseltern (auch Betriebstageseltern):

a)        Ist eine Verknüpfung dieser Ausbildungsstandards mit der Vereinbarung zum Zweckzuschuss geplant? Wenn ja, in welcher Form?

b)        Wenn nein, wie kann die Umsetzung in den Bundesländern sonst sichergestellt werden?

 

24.      Im Hinblick auf die im Regierungsprogramm geplante Einführung einer standardisierten und qualitativ hochwertigen Ausbildung der Elementarpädagoginnen und –pädagogen in leitender Funktion über die Pädagogischen Hochschulen (Bachelor):

a)        Ist diese Ausbildung verpflichtend für alle LeiterInnen vorgesehen? Wenn ja, ab wann?

b)        Ist eine Verknüpfung dieser Ausbildungsstandards mit der Vereinbarung zum Zweckzuschuss geplant? Wenn ja, in welcher Form?

c)         Wenn nein, wie kann die Umsetzung in den Bundesländern sonst sichergestellt werden?