10223/J XXVII. GP

Eingelangt am 23.03.2022
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Anfrage

 

des Abgeordneten Hannes Amesbauer

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Millionenskandal um Fristversäumnis bei einem gefährlichen Terroristen

 

Tupal I. wurden zu 6,5 Jahren unbedingte Haft wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung verurteilt. Brisant ist, dass Tupal I. bis vor Kurzem noch auf freiem Fuß war. Er musste im Mai 2021 aus der Grazer Justizanstalt enthaftet werden, weil die Höchstdauer der U-Haft von zwei Jahren überschritten wurde.

(Quelle: https://www.krone.at/2656455)

 

Wie Justizministerin Alma Zadic in der Anfragebeantwortung 6538/AB vom 12.07.2021 zu 6605/J (XXVII. GP) zu Frage 6 ausgeführt hat, wurde er am 24. April 2019 verhaftet. Es folgte eine umfangreiche Aufstellung der Ermittlungsschritte mit komplexen Zuständigkeitsfragen, die am 5. Mai 2021 in  der Enthaftung des anfragegegenständlichen Angeklagten mündeten. Sie verwies zudem unter Frage 5 auf die unerstreckbare Höchstfrist für die Untersuchungshaft, die in § 178 StPO normiert ist.

 

Im aktuellen Artikel, auf den oben Bezug genommen wurde, wurden folgende Stellungnahmen zitiert: „Den Schwarzen Peter will freilich keiner haben. ‚Alle Instanzen waren flink‘, sagt die Sprecherin des Landesgerichts Wien, Christina Salzborn. ‚Intensive Ermittlungen waren nötig, die Anklage umfasst 201 Seiten‘, betont auch Hansjörg Bacher, Sprecher der Staatsanwaltschaft Graz.“ Ein schwacher Trost, hinsichtlich der Tatsache, dass ein vom Staatsschutz als brandgefährlich eingestufter Terrorist fast ein Jahr auf freiem Fuß war.

 

Abgesehen davon kam dieses Versagen dem Steuerzahler sehr teuer, wie die „Kronen Zeitung“ abschließend berichtete: „Fest steht: Aufgrund seiner Gefährlichkeit wurde der Terror-Verdächtige auf freiem Fuß vom Staatsschutz überwacht - Kostenpunkt der monatelangen Oberservation für den Steuerzahler: rund 1,3 Millionen Euro für insgesamt 59.000 (!) Arbeitsstunden. Mittlerweile hat er die Haft endlich angetreten ...“

 

 

 

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Inneres folgende

 

Anfrage

 

1.    Laut Anfragebeantwortung 6608/AB vom 19.07.2022 zu 6687/J (XXVII. GP) hat das Landesgericht Wien am 5. Mai 2021 den Journaldienst des Landesamtes Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung Wien von der Entlassung aus der Untersuchungshaft in Kenntnis gesetzt – bestand seit diesem Zeitpunkt eine lückenlose Observation der im Fokus der Anfrage stehenden Person?

2.    Wenn ja, können Sie die 59.000 Arbeitsstunden bestätigen?

3.    Wenn ja, können Sie die Kosten von rund 1,3 Millionen Euro bestätigen?

4.    Wenn nein, warum bestand keine lückenlose Observation und wie hoch war das Risiko?

5.    Sofern die medial kolportierten Arbeitsstunden sowie Kosten bestätigt werden können, wie gliedern sich diese im Detail auf?

6.    Sofern die medial kolportierten Arbeitsstunden sowie Kosten nicht bestätigt werden können, wie viele Arbeitsstunden wurden für die Überwachung aufgewendet, welche Kosten sind dafür angefallen und wie gliedern sich diese im Detail auf?

7.    Hat die Zielperson im Zuge der Überwachung/Observation versucht, sich in irgendeiner Weise dem Verfahren zu entziehen?

8.    Wenn ja, inwiefern bzw. wie wurde das verhindert?

9.    Hat die Zielperson im Zuge der Überwachung/Observation versucht, das Land zu verlassen?

10. Wenn ja, inwiefern bzw. wie wurde das verhindert?