10233/J XXVII. GP
Eingelangt am 23.03.2022
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
des Abgeordneten Hannes Amesbauer
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Registrierung von Vertriebenen aus der Ukraine
Am 21. März 2022 berichtete das Ö1-Morgenjournal um 7 Uhr, dass bereits 14.500 Menschen aus der Ukraine in Österreich erfasst wurden. Diese Personen würden den Vertriebenen-Status bekommen, wodurch sie in die Grundversorgung aufgenommen werden und Anspruch auf Unterkunft, Verpflegung und Taschengeld haben. Im Gegensatz zu Asylwerbern dürfen diese Personen auch in Österreich arbeiten, wurde berichtet. Allerdings würden sie, wenn sie mehr als 120 Euro im Monat verdienen, die Unterkunft verlieren. Das Innenministerium habe auf Ö1-Anfrage mitgeteilt, dass eine Aufnahme von Erwerbstätigkeit durch Vertriebene nicht automatisch zum Verlust der bereitgestellten Unterkunft führe. Auch jetzt bedeute ein Überschreiten der Zuverdienstgrenze nicht den völligen Verlust der Grundversorgungsleistungen. Das Ministerium würde jedenfalls an einer Anpassung der Regelungen für Vertriebene arbeiten und wolle diese zeitgerecht umsetzen.
Einige Tage zuvor berichtete die APA am 18. März 2022 (APA0487), dass seit Kriegsbeginn insgesamt 164.000 Menschen aus der Ukraine in Österreich eingereist seien. Mehr als 80 Prozent seien jedoch weitergereist, registriert wurden zu diesem Zeitpunkt laut Meldung 9.000 Personen. Diese Registrierung sei notwendig, um später einen Vertriebenen-Ausweis zu bekommen und damit Zugang zum Arbeitsmarkt. Weiters hieß es: „Für medizinische Versorgung, Verköstigung und Unterbringung sei die Registrierung nicht notwendig, betont das Ministerium. Auch für die Grundversorgung, die ein Taschengeld von 215 Euro für Erwachsene und 100 Euro für Kinder bietet, sei die polizeiliche Registrierung nicht notwendig findet der Bund. Das Land Wien meint hingegen, es brauche sie schon.“ Jedenfalls stellt, so die APA-Meldung, die steigende Zahl an ukrainischen Flüchtlingen die heimischen Behörden vor große Herausforderungen. Bei den Registrierungen habe sich ein Stau gebildet, wie Zahlen aus dem Innenministerium zeigen würden. Mehr als 2.000 Personen pro Tag würden registriert.
Nun stellt sich die Frage, wie die Registrierungen von ukrainischen Staatsbürgern genau organisiert werden. Insbesondere sind gemäß § 1 Abs. 2 VertriebenenVO auch sonstige Drittstaatsangehörige oder Staatenlose, die eine Aufenthaltsberechtigung in der Ukraine haben und aufgrund des bewaffneten Konflikts vertrieben wurden, umfasst.
(Quelle: https://exxpress.at/deutschland-ukrainerin-18-in-fluechtlingsunterkunft-vergewaltigt/)
Noch vor wenigen Monaten gab es einen regelrechten Ansturm auf die polnische Grenze, wo illegale Migranten versuchten über Weißrussland in die EU zu kommen. Das polnische Parlament beschloss daher eine neue Grenzanlage für 353 Millionen Euro zu errichten, wie beispielsweise unter anderem die oberösterreichischen Nachrichten Mitte Oktober 2021 berichteten.
(Quelle: https://www.nachrichten.at/politik/aussenpolitik/polen-baut-fuer-353-millionen-euro-eine-grenzmauer;art391,3475399)
„Der Standard“ berichtete bereits am 3. März 2022 über Gerüchte, wonach illegale Migranten in Weißrussland nun über die Ukraine in die EU einreisen würden.
(Quelle: https://www.derstandard.at/story/2000133822778/geruechte-sorgen-fuer-anspannung-an-ukrainischer-grenze)
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Inneres folgende
Anfrage
1. Wie viele aus der Ukraine Vertriebene wurden zum Stichtag der gegenständlichen Anfrage in Österreich registriert?
2. Wie viele dieser registrierten Vertriebenen waren tatsächlich ukrainische Staatsbürger?
3. Wie gliedern sich diese ukrainischen Staatsbürger nach Geschlechtern auf?
4. Wie gliedern sich diese ukrainischen Staatsbürger nach Alter auf?
5. Wie viele dieser registrierten Vertriebenen waren sonstige Drittstaatsangehörige und wie gliedern sich diese nach Nationalitäten auf?
6. Wie gliedern sich diese sonstigen Drittstaatsangehörigen nach Geschlechtern auf?
7. Wie gliedern sich diese sonstigen Drittstaatsangehörigen nach Alter auf?
8. Wie viele Personen konnten eine angegebene ukrainische Staatsbürgerschaft oder eine gültige Aufenthaltserlaubnis in der Ukraine bisher, aufgrund fehlenden Pass oder sonstiger Dokumente nicht nachweisen?
9. Wie wird in derartigen Fällen vorgegangen?
10. Wie gliedern sich diese Personen nach Geschlechtern auf?
11. Wie gliedern sich diese Personen nach Alter auf?
12. Wo werden aktuell überall ukrainische Vertriebene in vom Bund organisierten Quartieren, Notunterkünften, Notschlafstellen und dergleichen untergebracht?
13. Wie viele aus der Ukraine Vertriebene sind, gegliedert nach Unterkünften, insgesamt in Österreich untergebracht?
14. Wie viele aus der Ukraine Vertriebene sind insgesamt in Privatunterkünften bzw. von anderen Quartiergebern organisierten Unterkünften untergebracht?
15. Werden ukrainische Vertriebene auch in den Bundesbetreuungseinrichtungen, gemeinsam mit Asylwerbern, untergebracht?
16. Wenn ja, in welchen Bundesbetreuungseinrichtungen ist dies der Fall?
17. Wenn ja, wie viele ukrainische Vertriebene sind jeweils in diesen Bundesbetreuungseinrichtungen untergebracht?
18. Wenn ja, kann adäquat für die Sicherheit der ukrainischen Vertriebenen gesorgt werden?
19. Wie gestaltet sich die Administration der Registrierungen von Vertriebenen aus der Ukraine im Detail?
20. Muss sich jeder Ukraine-Flüchtling registrieren lassen?
21. Wenn nein, warum nicht?
22. Warum werden nicht alle Ukraine-Flüchtlinge polizeilich registriert?
23. Beeinflusst die Stelle, bei der sich ukrainische Flüchtlinge registrieren lassen, die Art und/oder Umfang der Unterstützungsleistungen (Registrierung bei der Polizei oder anderswo)? Wenn ja, wie konkret?
24. Ist Ihnen bekannt, warum Wien, wie in der APA erwähnt, die polizeiliche Registrierung als notwendig ansieht?
25. Welche Leistungen erhält ein registrierter Ukraine-Flüchtling?
26. Welche Leistungen erhält ein nicht registrierter Ukraine-Flüchtling?
27. Wie lange ist aktuell im Durchschnitt die Dauer von der Ankunft in Österreich bis zur Registrierung?
28. Sind den Behörden, welche die Registrierung von Vertriebenen durchführen, Fälle oder Verdachtsfälle bekannt, wo sonstige Drittstaatsangehörige mit gefälschten ukrainischen Pässen versuchten einen Vertriebenenstatus zu erhalten?
29. Wenn ja, wie viele derartige Fälle bzw. Verdachtsfälle liegen vor?
30. Wenn ja, gibt es dahingehend Ermittlungen?
31. Wenn nein, gibt es Dienstanweisungen, Informationen oder Sensibilisierungen derartige Fälle bzw. Verdachtsfälle zu melden, zu verfolgen bzw. zu identifizieren?
32. Ist der Anspruch auf Grundversorgung, medizinische Betreuung, Verköstigung und Unterbringung an die Registrierung als Vertriebene gekoppelt?
33. Wenn ja, inwiefern?
34. Wenn nein, warum nicht?
35. An welchen konkreten Anpassungen für Vertriebene wird seitens des Innenministeriums aktuell gearbeitet?
36. Stellt das Innenministerium sicher, dass die ukrainischen Frauen und Kinder nicht gemeinsam mit fremden Männern in einer Betreuungseinrichtung bzw. Unterkunft untergebracht werden?
37. Wenn ja, wie?
38. Wenn nein, warum nicht?