10235/J XXVII. GP
Eingelangt am 23.03.2022
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ANFRAGE
der Abgeordneten Rosa Ecker, MBA
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
betreffend Altersarmut
Im Jahr 2020 ist in Österreich von rund 1.529.000 Armuts- oder Ausgrenzungsgefährdeten nach Definition der Europa 2020-Strategie auszugehen, das entspricht 17,5% der Gesamtbevölkerung. Der Indikator Armuts- oder Ausgrenzungsgefährdung umfasst die drei Zielgruppen „erhebliche materielle Deprivation“ (ein Maß für absolute materiellen Benachteiligungen), „Armutsgefährdung“ (relative Einkommensarmut), und „Personen in Haushalten mit keiner oder sehr niedriger Erwerbsintensität“.
Als erheblich materiell depriviert gelten Personen in Haushalten, auf die zumindest vier der folgenden neun Merkmale zutreffen: Im Haushalt bestehen (1) Zahlungsrückstände bei Miete, Betriebskosten oder Krediten; für den Haushalt ist es finanziell nicht möglich (2) unerwartete Ausgaben zu tätigen, (3) einmal im Jahr auf Urlaub zu fahren, (4) die Wohnung angemessen warm zu halten, (5) jeden zweiten Tag Fleisch, Fisch oder eine vergleichbare vegetarische Speise zu essen, (6) einen PKW, (7) eine Waschmaschine, (8) ein Fernsehgerät, (9) ein Telefon oder Handy zu besitzen.
Grundlage für die Berechnung der Armutsgefährdung ist das äquivalisierte Nettohaushaltseinkommen, also das verfügbare Haushaltseinkommen dividiert durch die Summe der Konsumäquivalente des Haushalts (näheres siehe Haushaltseinkommen). Als armutsgefährdet werden jene Personen bezeichnet, deren äquivalisiertes Nettohaushaltseinkommen unter der Armutsgefährdungsschwelle von 60% des Medians (mittlerer Wert der Verteilung) liegt. Für 2020 liegt der Median des äquivalisierten Nettohaushaltseinkommens bei 26.555 Euro im Jahr. Die Armutsgefährdungsschwelle betrug 2020 somit 15.933 Euro für einen Einpersonenhaushalt, das sind 1.328 Euro pro Monat (12 Mal).
Als Haushalte mit keiner oder sehr niedriger Erwerbsintensität werden jene bezeichnet, in denen die Erwerbsintensität der Haushaltsmitglieder im Erwerbsalter (18-59 Jahre, ausgenommen Studierende) weniger als 20% des gesamten Erwerbspotentials beträgt. Dieser Indikator wird nur für Personen unter 60 Jahren ausgewiesen.[1]
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz nachstehende
Anfrage
1) Welche konkreten Maßnahmen wurden bisher gesetzt, um die Altersarmut zu minimieren?
2) Welche konkreten Maßnahmen werden zukünftig gesetzt, um die Altersarmut zu minimieren?
a. Wann kann mit der konkreten Umsetzung dieser Maßnahmen gerechnet werden?
3) Welche konkreten Maßnahmen wurden bisher gesetzt, um speziell die Frauenaltersarmut zu minimieren?
4) Welche konkreten Maßnahmen werden zukünftig gesetzt, um speziell die Frauenaltersarmut zu minimieren?
b. Wann kann mit der konkreten Umsetzung dieser Maßnahmen gerechnet werden?
5) Wie viele Personen beziehen in Österreich aktuell (letzte ausgewiesene Zahlen)
eine Pension?
6) Wie viele Personen beziehen in Österreich aktuell (letzte ausgewiesene Zahlen)
eine Ausgleichszulage?
7) Wie viele Personen sind in Österreich aktuell (letzte ausgewiesene Zahlen) von
Armut gefährdet bzw. wie viele davon sind Pensionisten?
8) Wie viele Personen sind in Österreich von „erheblicher materieller Deprivation"
betroffen und wie viele davon sind Pensionisten?
9) Wie hoch waren in den Jahren 2020 und 2021 die Anzahl und der Anteil derjenigen, die 65 Jahre und älter sind und über ein Einkommen auf oder unterhalb der Armutsgefährdungsgrenze verfügen? (Bitte um Auflistung nach den jeweiligen Jahren und Geschlechtern.)
10) Wie hoch waren in den Jahren 2020 und 2021 die Anzahl und der Anteil von alleinstehenden Personen im Alter über 65 Jahren bzw. darunter mit einem Einkommen auf oder unterhalb der Armutsgefährdungsgrenze? (Bitte um Auflistung nach den jeweiligen Jahren und Geschlechtern).
11) War/ist Ihr Ministerium mit weiteren Ministerien zur Minimierung der Altersarmut in Kontakt?
a. Wenn ja, mit welchen?
b. Wie ist der aktuelle Stand dieser Zusammenarbeit?
12) Welche Agenturen, Organisationen etc. beraten Ihr Ministerium in welchem Umfang bei der Planung und Umsetzung für Maßnahmen beziehungsweise Pläne zur Minimierung der Altersarmut?
13) Wie hoch waren die Ausgaben diesbezüglich Ihrerseits in den Jahren 2016 bis 2021? (Bitte um Auflistung nach den jeweiligen Jahren).
[1] www.statistik.at/web_de/statistiken/menschen_und_gesellschaft/soziales/armut_und_soziale_eingliederung/index.html