1024/J XXVII. GP
Eingelangt am 27.02.2020
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Sabine Schatz, GenossInnen
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend Hakenkreuz-Schmierereien in Eggenburg
Rechtsextreme Tathandlungen, von denen es in der ersten Hälfte 2019 304 gegeben hat[1], finden in Form verschiedener Delikte statt. Eine dieser Formen ist die Sachbeschädigung mit rechtsextremistischem Hintergrund. Ein Vorfall dieser Art ereignete sich in der Nacht auf den 20. Februar in Niederösterreich. In Eggenburg wurden mehrere Wände und Schilder mit Hakenkreuzen und dem neonazistischen Code für „Heil Hitler“ beschmiert.[2]
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende Anfrage:
1. Ist bei der Staatsanwaltschaft eine Sachverhaltsdarstellung oder Anzeige bezüglich der oben genannten Vorfälle eingebracht worden?
a. Wenn ja, wann?
2. Ist Ihnen bekannt, wann genau sich die Sachbeschädigungen zugetragen haben?
3. Seit wann ist der Vorfall in Ihrem Ressort bekannt?
4. Um wie viele einzelne Beschmierungen handelt es sich konkret?
5. Gibt es Videoaufnahmen von einer oder mehreren Beschmierungsaktion/en?
6. Ist in Ihrem Ressort bekannt, um viele Täter es sich handelt?
7. Läuft ein Ermittlungsverfahren?
a. Wenn ja, welche Staatsanwaltschaft ist mit den Ermittlungen betraut?
b. Wenn ja, seit wann?
c. Wenn ja, welche Ermittlungsschritte wurden bisher jetzt?
d. Wenn ja, zu welchen Erkenntnissen gelangte das Ermittlungsverfahren bisher?
8. Welche Staatsanwaltschaft führt die Ermittlungen gegen die/den Täter?
9. Wird gegen Unbekannt ermittelt bzw. konnte/n der/die Täter bereits ausgemacht werden? (Bitte ggf. um Nennung von Alter und Geschlecht)
a. Wenn ja, sind die Täter dem rechtsextremen Spektrum zuzuordnen?
b. Wenn ja, sind die Täter bereits durch rechtsextrem motivierte Straftaten polizeilich aufgefallen?
c. Wenn nein, sind die Ermittlungen hierzu eingestellt und wenn ja, warum?
d. Ist etwas über die Hintergründe der Tat bekannt?
10. Geht die Staatsanwaltschaft von einer rechtsextrem motivierten Tat aus?
11. Sind die Täter der Beschädigung, sofern bereits bekannt, dem rechtsextremen Spektrum/Gruppe/Organisation/Partei zuzuordnen?
12. Ist in Ihrem Ressort bekannt, wie hoch der Schaden ist, der durch den Vandalismus in Eggenberg entstanden ist?