10250/J XXVII. GP
Eingelangt am 23.03.2022
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Anfrage
des Abgeordneten Kainz
und weiterer Abgeordneten
an die Bundesministerin für Landesverteidigung
betreffend Follow-Up zur Anfragebeantwortung 7420/AB betreffend Kommandant für den Truppenübungsplatz Allentsteig
In der Anfragebeantwortung 7420/AB auf meine Anfrage betreffend Kommandant für den Truppenübungsplatz Allentsteig antworteten Sie auf Frage 2 - Was waren die Gründe, warum dem zweimaligen Ernennungsantrag des BMLV durch die Präsidentschaftskanzlei nicht Rechnung getragen wurde? - folgendes:
„Dem am 30. Juli 2020 an die Präsidentschaftskanzlei vorgelegten Ernennungsantrag wurde nicht Rechnung getragen, sondern um Übermittlung weiterer schriftlicher Unterlagen ersucht. Es wurde um Beibringung einer Gegenüberstellung von Arbeitsplatzbeschreibung und Ausschreibungstext samt Begründung für allfällige Abweichungen sowie um eine tabellarische Gegenüberstellung der Gutachten der Begutachtungskommission in Bezug auf die einzelnen Bewerber und die Entscheidungsgründe für die Personalauswahl ersucht. Mit 30. September 2020 übermittelte das BMLV neuerlich diesen Ernennungsantrag mit sämtlichen vorerwähnten Unterlagen. Auch diese Vorlage blieb mangels Entschließung des Bundespräsidenten offen. Sohin wurde der Ernennungsantrag mit 22. Dezember 2020 zurückgezogen. Es sei jedoch abschließend darauf hingewiesen, dass eine Entschließung des Bundespräsidenten bzw. die Versagung einer beantragten Entschließung keiner Begründung bedarf.“
Am 8. März 2022 veröffentlichte Der Standard folgendes:
„(...) Hinter den Kulissen dürfte die Stimmung zwischen Präsidentschaftskanzlei und Verteidigungsministerium aber frostig sein. Wie berichtet gibt es auch rund um eine Personalentscheidung Dissens: Tanner hatte Van der Bellen zwei Mal ihren Wunschkandidaten für die Leitung des Truppenübungsplatzes Allentsteig vorgeschlagen, zwei Mal hatte ihn Van der Bellen nicht ernannt. Daraufhin hatte Tanner ihren Vorschlag zurückgezogen und den Oberst weiter "mit der Leitung betraut", ohne den Ernennungsvorgang abzuschließen. Aus dem Verteidigungsministerium hieß es daraufhin zum STANDARD: "Der Grund, warum Herr Bundespräsident den vorgeschlagenen Kommandanten des Truppenübungsplatzes nicht ernannt hat, entzieht sich unserer Kenntnis." Aus der Präsidentschaftskanzlei folgte dazu ein glatter Widerspruch: Die Gründe für die Nichternennung wurden dem Ministerium "selbstverständlich zur Kenntnis gebracht. Daraufhin zog dieses den Antrag zurück." [1]
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Landesverteidigung folgende
Anfrage
1. Wurden Ihnen die Gründe für die Nichternennung von Obst Herbert Gaugusch
durch
den Bundespräsidenten mitgeteilt oder nicht?
a.) Falls ja, warum haben Sie in Ihrer Anfragebeantwortung 7420/AB behauptet,
dass Sie keine Begründung durch den Bundespräsidenten erhalten haben?
b.) Falls nein, warum behauptet die Präsidentschaftskanzlei, dass Ihnen sehr wohl Gründe für die Nichternennung zur Kenntnis gebracht wurden? Bitte um konkrete Erläuterung.
2. Was waren die Gründe des Bundespräsidenten für die Nichternennung von Obst Herbert Gaugusch, die Ihnen mitgeteilt wurden? Bitte um detaillierte und wahrheitsgemäße Antwort.
3. Wann wird aus Ihrer Sicht endlich ein definitiver Truppenübungsplatz-Kommandant für den Truppenübungsplatz Allentsteig eingeteilt?
[1] https://www.derstandard.at/story/2000133939589/van-der-bellens-buero-sieht-einsatzfaehigkeit-des-heeres-durch-tanners