10257/J XXVII. GP
Eingelangt am 23.03.2022
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Anfrage
des Abgeordneten Erwin Angerer
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten
betreffend der Anerkennung deutscher Minderheiten in Slowenien
Die deutschsprachige Volksgruppe in Slowenien kämpft seit vielen Jahren um die offizielle Anerkennung durch die Republik Slowenien. Anders als die ungarische und italienische Volksgruppe in Slowenien oder die slowenische Volksgruppe in Österreich ist die deutschsprachige Volksgruppe in Slowenien nicht als autochthone Volksgruppe anerkannt und verfügt daher über keine kollektiven Rechte.
Zuletzt am 08.07.2020 wurde der Antrag „Anerkennung der deutschsprachigen Volksgruppe in Slowenien“ (543/A(E)) im Nationalrat behandelt. Damals wurde von allen Parlamentsparteien einstimmig folgender Beschluss gefasst: „Der Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten wird ersucht, sich auf bilateraler und europäischer Ebene dafür einzusetzen, die Republik Slowenien zur offiziellen Anerkennung der deutschsprachigen Volksgruppe zu bewegen.“
Mit diesem einstimmigen Beschluss unterstützte das österreichische Parlament die Forderung der deutschsprachigen Volksgruppe in Slowenien nach Anerkennung als autochthone Volksgruppe. Dennoch ist eine offizielle Anerkennung der deutschsprachigen Minderheit von slowenischer Seite bis dato nicht erfolgt.
Ein erstes Entgegenkommen gab es Ende Jänner 2020, als das slowenische Kulturministerium den „Dachverband der Kulturvereine der deutschsprachigen Volksgruppe“ sowie den „Dachverband der Gottscheer Vereine“ darüber informierte, dass es die Einrichtung einer Arbeitsgruppe für einen nachhaltigen Dialog mit den Vertretern der deutschsprachigen Volksgruppe in Slowenien beabsichtigt.
Im Gegensatz zu den Rechten der deutschen Minderheiten in Slowenien, sind die Minderheitenrechte der slowenischen Minderheit in Kärnten im internationalen Vergleich geradezu vorbildlich. Die slowenische Volksgruppe wird als „autochthone“ Minderheit anerkannt. Sie ist durch Rechte auf völkerrechtlicher-, verfassungsrechtlicher und einfachgesetzlicher Ebene geschützt. Zu diesen Rechten gehören unter anderem das Recht auf Unterricht in der Minderheitensprache, Verwendung des Slowenischen vor Behörden und Gerichten oder zweisprachige topografische Aufschriften in bestimmten Gebieten.[1]
Slowenien hingegen verweigert es weiterhin, schon minimalistische Anerkennungen und damit ein Zugeständnis von Rechten vorzunehmen. D.h. die deutschen Minderheiten in Slowenien verfügen dort über keine kollektiven Rechte. 2018 bekräftige der damalige slowenische Außenminister Miro Cerar sogar noch, „dass es keine rechtliche Grundlage für die Anerkennung der deutschsprachigen Bevölkerung Sloweniens als Minderheit gebe“.[2]
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Europäische und internationale Angelegenheiten folgende
ANFRAGE
1. Setzt man sich in Ihrem Ressort für die Anerkennung der deutschsprachigen Volksgruppe in Slowenien ein?
a. Wenn ja, inwiefern? (Bitte nach Datum der Unterstützungshandlungen gliedern und eventuell Unterstützungsbetrag oder -leistung angeben)
b. Wenn ja, welche Vereine, Bürgerinitiativen, Personen, Projekte, o.Ä. werden unterstützt? (Bitte nach Datum und Art der Unterstützung gliedern)
c. Wenn nein, warum nicht?
2. Gibt es in Ihrem Verantwortungsbereich Studien, Fachdossiers, Expertenkomitees o.Ä., die sich mit der aktuellen Lage der deutschsprachigen Volksgruppe in Slowenien beschäftigen?
a. Wenn ja, welche?
b. Wenn nein, warum nicht?
3. Haben Sie in Ihrer Verantwortung vor, durch Projekte oder sonstige Maßnahmen in Österreich auf die fehlende Anerkennung der deutschen Minderheiten in Slowenien als autochthone Volksgruppe aufmerksam zu machen?
a. Wenn ja, wie sehen diese Maßnahmen aus?
b. Wenn nein, warum nicht?
4. Wurde die Arbeitsgruppe für den nachhaltigen Dialog mit Vertretern der deutschsprachigen Volksgruppe der Republik Slowenien mittlerweile vom slowenischen Kulturministerium eingerichtet?
a. Wenn ja, welche Vertreter der deutschsprachigen Minderheit sind dort vertreten und wie sah die bisherige Arbeit der Arbeitsgruppe aus?
b. Wenn ja, konnten Fortschritte im Hinblick auf die Anerkennung der deutschsprachigen Minderheit in Slowenien erzielt werden und wie sahen diese aus?
c. Wenn nein, warum nicht?
5. Welche bilateralen Schritte wurden nach dem erfolgten einstimmigen Beschluss gesetzt, um eine offizielle Anerkennung der deutschsprachigen Volksgruppe in Slowenien zu erreichen?
6. Gab es diesbezüglich Gespräche mit Slowenien?
a. Wenn ja, wie viele, wann, mit wem und mit welchem Ergebnis?
b. Wenn nein, warum nicht?
7. Welche Schritte sind Ihrerseits als nächstes geplant und wie sehen diese konkret aus?
8. Wie sieht der aktuelle Stand zur offiziellen Anerkennung der deutschsprachigen Volksgruppe in Slowenien aus?
9. Wird es aus Ihrer Sicht eine offizielle Anerkennung der deutschsprachigen Volksgruppe in Slowenien geben?
a. Wenn ja, wann?
b. Wenn nein, warum nicht?
10. Bis wann werden Sie ein konkretes Ergebnis präsentieren können?