10258/J XXVII. GP

Eingelangt am 23.03.2022
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

Des Abgeordneten Lausch

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Gerichtsmedizinische Institute in Österreich

 

 

Österreichweit bestehen vier Institute für Gerichtsmedizin, und zwar in Graz, Innsbruck, Salzburg (mit einer Außenstelle in Linz) und in Wien.

Die Gerichtsmedizin übernimmt in unserem Rechtssystem besonders in Fällen von Gewaltdelikten, insbesondere bei tödlichem Ausgang, die Rolle einer unabhängigen medizinisch fachlichen Instanz, die Zusammenhänge zwischen medizinischen Sachverhalten und rechtlichen Fragestellungen herstellt und somit eine wesentliche Säule unseres Rechtsstaates darstellt. Die Gerichtsmedizin ist vor allem aber auch eine vielfältige wissenschaftliche Disziplin, deren Forschungen für viele gesellschaftliche und andere medizinische Bereiche von maßgeblicher Bedeutung sind.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundes-ministerin für Justiz folgende

 

Anfrage

1.    Wie viele von der Staatsanwaltschaft oder einem Gericht angeordneten Obduktionen wurden in den Jahren 2020 – 2021 im Sprengel OLG Wien durchgeführt? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahren und Universitätseinheiten für Gerichtliche Medizin)

2.    Wie viele von der Staatsanwaltschaft oder einem Gericht angeordneten Obduktionen wurden in den Jahren 2020 – 2021 bundesweit durchgeführt? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahren und Universitätseinheiten für Gerichtliche Medizin)

3.    Wurden in den Jahren 2020 – 2021 von Staatsanwaltschaften oder Gerichten angeordnete Obduktionen im Zusammenhang mit Covid-19-Verdachtsfällen durchgeführt?

a.    Wenn ja, wie viele?

4.    Hat es schon Gespräche mit dem Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung über den Mangel an gerichtsmedizinischen Instituten und den fehlenden Ressourcen gegeben?

a.    Wenn ja, was ist das Ergebnis? (Bitte um detaillierte Schilderung)

b.    Wenn nein, warum nicht?

5.    Wurden in Österreich bereits leicht zugängliche Hilfszentren oder Nothilfszentren für Opfer von Vergewaltigungen oder sexueller Gewalt eingerichtet?

a.    Wenn ja, wo?

b.    Wenn nein, warum nicht?

6.    Gibt es in diesen Zentren medizinische Versorgung?

a.    Wenn nein, warum nicht?

7.    Gibt es in diesen Zentren rechtsmedizinische Untersuchungen?

a.    Wenn nein, warum nicht?

8.    Gibt es in diesen Zentren geschultes, spezialisiertes Personal?

a.    Wenn ja, für welche Bereiche geschult?

b.    Wenn nein, warum nicht?

9.    Wird in diesen Zentren Traumahilfe und Beratung angeboten?

a.    Wenn ja, welche Beratungen? (Mit der Bitte welche Institutionen oder Organisationen diese Beratungen vornehmen)

b.    Wenn nein, warum nicht?

10. Werden Gewaltopfer tatsächlich erst nach Gerichtsauftrag und daher Wochen später untersucht?

a.    Wenn ja, warum?

11. Stimmt es, dass diese Untersuchungen an Gewaltopfern relativ selten angeordnet werden?

a.    Wenn ja, warum?

12. Sollte nicht jedes Gewaltopfer untersucht werden, unabhängig von einer Anzeige?

a.    Wenn nein, warum nicht?