10265/J XXVII. GP

Eingelangt am 23.03.2022
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Peter Wurm, Mag. Gerhard Kaniak Mag. Christian Ragger

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

betreffend Staatsarchivgut BM a.D. Dr. Wolfgang Mückstein

 

§ 6 Abs 3 Bundesarchivgesetz erster Satz lautet:

(3) Das Schriftgut, das unmittelbar beim Bundespräsidenten, Bundeskanzler, Vizekanzler, bei einem Bundesminister oder Staatssekretär in Ausübung ihrer Funktion oder in deren Büros anfällt und nicht beim Nachfolger verbleiben soll, ist unverzüglich nach dem Ausscheiden aus der Funktion dem Österreichischen Staatsarchiv zu übergeben.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz folgende

 

ANFRAGE

 

1)    Wurde Schriftgut des am 08. März 2022 aus dem Amt als Sozial- und Gesundheitsminister ausgeschiedenen BM a.D. Dr. Wolfgang Mückstein an das Staatsarchiv übergeben?

2)    Wenn ja, in welchem Umfang?

3)    Wie wurde die Abgrenzung zwischen jenem Schriftgut, das bei BM Johannes Rauch verbleiben sollte, und jenem, das in das Staatsarchiv übergeben werden sollte getroffen?

4)    Wer war an dieser Abgrenzung beteiligt?

5)    Wann wurde dieses Schriftgut des am 08. März 2022 aus dem Amt als Sozial- und Gesundheitsminister ausgeschiedenen BM a.D. Dr. Wolfgang Mückstein an das Staatsarchiv übergeben?

6)    Wurde mit dieser Übergabe die gesetzlich bestimmte „Unverzüglichkeit“ erfüllt?

7)    Wenn nein, warum nicht?

8)    Welches Schriftgut und in welchem Umfang haben Sie als Nachfolger von BM a.D. Dr. Wolfgang Mückstein übernommen?

9)    Erfolgte diese Übergabe „persönlich“?

10) Wenn nein, wer hat Ihnen dieses Schriftgut übergeben?