10268/J XXVII. GP
Eingelangt am 23.03.2022
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Anfrage
der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Fehlkonstruktion COFAG
Ein Zeitungsbericht am 10.2.2021 berichtete von Plänen eines bekannten Wiener Barbetreibers, Amtshaftungsansprüche gegen die Republik Österreich geltend zu machen. Im Zentrum der Kritik steht die Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes. Recherchen haben darüber hinaus ergeben, dass dem gegenständlichen Schreiben ein Reklamationsprozess von rund 6 Monaten des betreffenden Unternehmens vorausgegangen ist, indem der Sachverhalt mehrmals der COFAG-Geschäftsführung und auch dem Bundesminister für Finanzen zur Kenntnis gebracht worden ist. Ähnliche Schritte erwägen auch andere Unternehmer_innen, die ihre Tätigkeit kurz vor Beginn der Pandemie aufgenommen haben.
Darüber hinaus wird festgehalten, dass die COFAG nicht über die notwendigen personellen und infrastrukturellen Ressourcen verfügt, um die vom Gesetzgeber vorgegebenen Aufgaben zu erfüllen. Ein Personalstand von rund 25 Mitarbeitern wickelt ca. eine Million Anträge über ein Förder- und Hilfsvolumen von rund EUR 10 Milliarden ab.
Außerdem wurde vonseiten der Regierung bekanntgegeben, dass Haftungen und Garantien der Republik, die als Coronahilfen gewährt wurden, in stille Beteiligungen umgewandelt werden sollen. Es steht der Verdacht im Raum, dass diese Beteiligungen von der COFAG verwaltet werden sollen. Das würde in der Folge bedeuten, dass die COFAG noch weit über die Corona-Krise hinaus Bestand haben müsste, um diese Beteiligungen zu verwalten. Die Staatsbeteiligungen lägen dann in einer privatrechtlich organisierten Gesellschaft, die der parlamentarischen Kontrolle entzogen ist.
Das "Angebot" solcher Staatsbeteiligungen stellt für die Betriebe an sich ein Problem dar: Jede kreditgebende Bank wird vom Unternehmen die Annahme der Staatsbeteiligung verlangen, weil damit das bankinterne Rating des Unternehmens besser wird (Kapitalbeteiligung statt aushaftender Kredit) und sich die offenen Finanzierungen dieser Bank weniger belastend für die eigenen Eigenmittelkennzahlen auswirken. Die Unternehmen geraten also durch das "Angebot" einer Staatsbeteiligung in die Zange von Staat und Bank. Richtigerweise müsste die Republik stattdessen auf Grund der länger andauernden Corona-Krise die Garantien verlängern.
Quellen:
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
i. Wie hoch ist das ungefähre Volumen der in diesen Fällen behaupteten Unterförderung?
i. Wie lange dauert die Nachreichung der angeforderten Dokumente im Durchschnitt?
ii. Wie lange dauert die Abwicklung des Förderantrags in solchen Fällen nach Einbringung der angeforderten Dokumente im Durchschnitt?
i. Falls ja - wie hoch sind die durchschnittlichen Kosten dieser Gutachten?
i. Falls ja - wie hoch sind die Rückstellungen in der COFAG und wie hoch seitens der Republik Österreich?
i. Falls ja - wie hoch waren die Kosten dieses Call-Centers?
ii. Falls ja - was waren die konkreten Aufgaben dieses Call-Centers?
iii. Falls ja - welche Qualifikation hat die Mitarbeiter_innen dieses Call-Centers?
i. Welche Ziele müssen erfüllt sein, damit ein Bonus fließt?
i. In welchen Zusammenhängen stehen diese Beratungskosten?
ii. Welche Anwaltskanzleien und mit welchem Volumen wurden von der COFAG mit der rechtlichen Expertise beauftragt?
iii. Wie hoch waren die Kosten für die Prüfung von strittigen Fällen?
i. Welche Kosten sind im Zusammenhang mit der Bearbeitung dieser Reklamationen entstanden?
ii. Wie hoch war das behauptete Fördervolumen im Zusammenhang mit diesen Reklamationen?
iii. Wie groß war die Anzahl der Fälle, bei denen Schnittstellenprobleme zwischen COFAG und Finanzministerium festgestellt wurden?
i. Welche Ziele müssen erfüllt sein, damit ein Bonus fließt?
i. In welchen Zusammenhängen stehen diese Beratungskosten?
ii. Welche Anwaltskanzleien und mit welchem Volumen wurden von der COFAG mit der rechtlichen Expertise beauftragt?
iii. Wie hoch waren die Kosten für die Prüfung von strittigen Fällen?
i. Welche Gesichtspunkte waren für diese Auswahl ausschlaggebend? Warum gehen manche Regressforderungen auf die COFAG über und andere nicht?
ii. Welche Aspekte haben dagegen gesprochen, die Regressforderungen bei einer einzigen Abwicklungsstelle zu bündeln (z.B. beim AWS)?
i. Wie hoch ist nach diesen Berechnungen das Ausfallsrisiko?
i. Wird darin eine Kommunikationslinie empfohlen, wonach Insolvenzen ab September d.J. aus Eigenverschulden der Unternehmen entstanden sind und die Hilfen gewirkt haben, um mögliche Ansprüche von Massenverwaltern abzuwehren?