10269/J XXVII. GP

Eingelangt am 23.03.2022
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesminister für Arbeit

betreffend Aufwandersatz von gesetzlichen Interessenvertretungen

 

Laut Tagesordnung des Ministerrates vom 15. Dezember 2021 hat der Bundesminister für Arbeit über die Verordnung der Bundesregierung betreffend Aufwandersatz von gesetzlichen Interessenvertretungen und kollektivvertragsfähigen freiwilligen Berufsvereinigungen in Arbeitsrechtssachen (Aufwandersatzverordnung) berichtet (Zahl 2021-6.605.404). 

Im § 1 und 2 des Bundesgesetzes über den Aufwandersatz von gesetzlichen Interessenvertretungen und freiwilligen kollektivvertragsfähigen Berufsvereinigungen in Arbeitsrechtssache (1)  wird die Höhe der als Aufwandersatz in Arbeitsrechtssachen zu leistenden Pauschalbeträge festgesetzt:

  1. für das Verfahren erster Instanz, bis zur ersten Tagsatzung zur mündlichen Streitverhandlung oder bis zur abgesonderten Abhaltung einer ersten Tagsatzung bzw. bis zur Erlassung eines Zahlungsbefehls, Zahlungsauftrages oder Versäumungsurteil, 
  2. für das Berufungsverfahren und das Verfahren über einen Rekurs gegen einen Endbeschluss.

Mangels einer Veröffentlichung der genannten Verordnung ist allerdings nicht ersichtlich, wie hoch diese Pauschalbeträge nun festgelegt wurden und welche Änderungen dies bedeutet. Darüber hinaus ist aber auch nicht transparent, welche und wie viele Budgetmittel bisher für diesen Posten genutzt wurden. Nachdem die gesetzlichen Interessenvertretungen sich über Zwangsbeiträge finanzieren und darüber hinaus auf dicken Geldreserven sitzen, stellt sich allerdings die Frage, warum und ob es tatsächlich nötig und sinnvoll ist, hier seitens des Ministeriums eigene Zuschüsse auszubezahlen und ob es sich hier nicht um eindeutiges Einsparpotenzial des Staates handelt.

 (1) https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10001231

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

  1. Wie hoch sind die Pauschalbeträge durch die aktuelle Verordnung?
  2. Wie hoch waren diese Beträge in den vergangenen fünf Jahren? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahren)
  3. Wie viele Tage wurden jeweils für ein Verfahren als durchschnittliche Dauer für die Berechnung des Pauschalbetrags angenommen? (Angabe für die jeweiligen Jahre)
  4. Welche gesetzlichen Interessenvertretungen haben gemäß dem Aufwandersatzgesetz in den vergangenen fünf Jahren einen Aufwandsersatz erhalten? (nach Interessensvertretung, Verfahrensart und Jahr)
    1. Wie viele Verfahren haben diese Vertretungen jeweils geführt? (Aufschlüsselung nach Verfahrensarten je Interessensvertretung und Jahr)
    2. Wie lange haben diese Verfahren gedauert?
    3. Wie viele dieser Verfahren wurden an welche Interessenvertretungen ausbezahlt, obwohl die Vollmacht für Akte an eine andere gesetzliche Interessenvertretung abgegeben wurde?

                                          i.    Wie viel wurde an Aufwandsentschädigungen für diese Verfahren an die jeweiligen Interessenvertretungen ausbezahlt?

    1. Wie viele dieser Verfahren wurden an welche Interessenvertretungen ausbezahlt, obwohl die Vollmacht für Akte an eine andere freiwillige kollektivvertragsfähigen Berufsvereinigung abgegeben wurde?

                                          i.    Wie viel wurde an Aufwandsentschädigungen für diese Verfahren an die jeweiligen Interessenvertretungen ausbezahlt?

    1. Wie viele dieser Verfahren wurden an welche Interessenvertretungen ausbezahlt, obwohl die Vollmacht für Abschnitte des Verfahrens an eine andere gesetzliche Interessenvertretung abgegeben wurde?

                                          i.    Wie viel wurde an Aufwandsentschädigungen für diese Verfahren an die jeweiligen Interessenvertretungen ausbezahlt?

    1. Wie viele dieser Verfahren wurden an welche Interessenvertretungen ausbezahlt, obwohl die Vollmacht für Abschnitte des Verfahrens an eine andere freiwillige kollektivvertragsfähigen Berufsvereinigung abgegeben wurde?

                                          i.    Wie viel wurde an Aufwandsentschädigungen für diese Verfahren an die jeweiligen Interessenvertretungen ausbezahlt?

  1. Welche kollektivvertragsfähigen freiwilligen Berufsvereinigungen haben gemäß dem Aufwandersatzgesetz in den vergangenen fünf Jahren einen Aufwandsersatz erhalten?
    1. Wie viele Verfahren haben diese Vertretungen jeweils geführt? (Bitte Aufschlüsselung nach Verfahrensarten je kollektivvertragsfähiger freiwilliger Berufsvereinigung und Jahr)
    2. Wie lange haben diese Verfahren gedauert? (Bitte Aufschlüsselung nach Verfahrensarten je kollektivvertragsfähiger freiwilliger Berufsvereinigung und Jahr)
    3. Wie viele dieser Verfahren wurden an welche kollektivvertragsfähige freiwillige Berufsvereinigung ausbezahlt, obwohl die Vollmacht für Akte an eine andere Interessensvertretung abgegeben wurde?

                                          i.    Wie viel wurde an Aufwandsentschädigungen für diese Verfahren an die jeweiligen kollektivvertragsfähige freiwillige Berufsvereinigung ausbezahlt?

    1. Wie viele dieser Verfahren wurden an welche Interessenvertretungen ausbezahlt, obwohl die Vollmacht für Akte an eine andere freiwillige kollektivvertragsfähigen Berufsvereinigung abgegeben wurde?

                                          i.    Wie viel wurde an Aufwandsentschädigungen für diese Verfahren an die jeweiligen kollektivvertragsfähigen freiwilligen Berufsvereinigungen ausbezahlt?

    1. Wie viele dieser Verfahren wurden an welche kollektivvertragsfähigen freiwilligen Berufsvereinigungen ausbezahlt, obwohl die Vollmacht für Abschnitte des Verfahrens an eine andere Interessensvertretung abgegeben wurde?

                                          i.    Wie viel wurde an Aufwandsentschädigungen für diese Verfahren an die jeweiligen kollektivvertragsfähigen freiwilligen Berufsvereinigung ausbezahlt?

    1. Wie viele dieser Verfahren wurden an welche Interessenvertretungen ausbezahlt, obwohl die Vollmacht für Abschnitte des Verfahrens an eine andere freiwillige kollektivvertragsfähigen Berufsvereinigung abgegeben wurde?

                                          i.    Wie viel wurde an Aufwandsentschädigungen für diese Verfahren an die jeweiligen kollektivvertragsfähigen freiwilligen Berufsvereinigung ausbezahlt?

  1. Wie hoch ist der Betrag der im Budget 2022 für diese Zahlungen vorgesehen ist?
  2. Welche Umstände und Argumente führen zu der ministeriellen Entscheidung, dass diese Tätigkeit im Rahmen der Selbstverwaltung nicht auch aus Mitteln der Selbstverwaltung bezahlt werden kann?