Eingelangt am 23.03.2022
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Anfrage
der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker,
Kolleginnen und Kollegen
an die Bundesminister für Arbeit
betreffend Aufwandersatz von gesetzlichen
Interessenvertretungen
Laut Tagesordnung des Ministerrates vom 15.
Dezember 2021 hat der Bundesminister für Arbeit über die Verordnung
der Bundesregierung betreffend Aufwandersatz von gesetzlichen
Interessenvertretungen und kollektivvertragsfähigen freiwilligen
Berufsvereinigungen in Arbeitsrechtssachen (Aufwandersatzverordnung) berichtet
(Zahl 2021-6.605.404).
Im § 1 und 2 des Bundesgesetzes über
den Aufwandersatz von gesetzlichen Interessenvertretungen und freiwilligen
kollektivvertragsfähigen Berufsvereinigungen in Arbeitsrechtssache
(1) wird die Höhe der als Aufwandersatz in Arbeitsrechtssachen zu
leistenden Pauschalbeträge festgesetzt:
- für das Verfahren erster Instanz, bis
zur ersten Tagsatzung zur mündlichen Streitverhandlung oder bis zur
abgesonderten Abhaltung einer ersten Tagsatzung bzw. bis zur Erlassung
eines Zahlungsbefehls, Zahlungsauftrages oder Versäumungsurteil,
- für das Berufungsverfahren und das
Verfahren über einen Rekurs gegen einen Endbeschluss.
Mangels einer Veröffentlichung der
genannten Verordnung ist allerdings nicht ersichtlich, wie hoch diese
Pauschalbeträge nun festgelegt wurden und welche Änderungen dies
bedeutet. Darüber hinaus ist aber auch nicht transparent, welche und wie
viele Budgetmittel bisher für diesen Posten genutzt wurden. Nachdem die
gesetzlichen Interessenvertretungen sich über Zwangsbeiträge
finanzieren und darüber hinaus auf dicken Geldreserven sitzen, stellt sich
allerdings die Frage, warum und ob es tatsächlich nötig und sinnvoll
ist, hier seitens des Ministeriums eigene Zuschüsse auszubezahlen und ob
es sich hier nicht um eindeutiges Einsparpotenzial des Staates handelt.
(1) https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10001231
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher
folgende
Anfrage:
- Wie hoch sind die Pauschalbeträge durch
die aktuelle Verordnung?
- Wie hoch waren diese Beträge in den vergangenen
fünf Jahren? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahren)
- Wie viele Tage wurden jeweils für ein
Verfahren als durchschnittliche Dauer für die Berechnung des
Pauschalbetrags angenommen? (Angabe für die jeweiligen Jahre)
- Welche gesetzlichen Interessenvertretungen
haben gemäß dem Aufwandersatzgesetz in den vergangenen
fünf Jahren einen Aufwandsersatz erhalten? (nach
Interessensvertretung, Verfahrensart und Jahr)
- Wie viele Verfahren haben diese Vertretungen jeweils geführt?
(Aufschlüsselung nach Verfahrensarten je Interessensvertretung und
Jahr)
- Wie lange haben diese Verfahren gedauert?
- Wie viele dieser Verfahren wurden an welche Interessenvertretungen ausbezahlt, obwohl die
Vollmacht für Akte an eine andere gesetzliche Interessenvertretung
abgegeben wurde?
i. Wie viel wurde an Aufwandsentschädigungen für diese Verfahren
an die jeweiligen Interessenvertretungen ausbezahlt?
- Wie viele dieser Verfahren wurden an welche Interessenvertretungen ausbezahlt, obwohl die
Vollmacht für Akte an eine andere freiwillige kollektivvertragsfähigen
Berufsvereinigung abgegeben wurde?
i. Wie viel wurde an Aufwandsentschädigungen für diese Verfahren
an die jeweiligen Interessenvertretungen ausbezahlt?
- Wie viele dieser Verfahren wurden an welche Interessenvertretungen ausbezahlt, obwohl
die Vollmacht für Abschnitte des Verfahrens an eine andere
gesetzliche Interessenvertretung abgegeben wurde?
i. Wie viel wurde an Aufwandsentschädigungen für diese Verfahren
an die jeweiligen Interessenvertretungen ausbezahlt?
- Wie viele dieser Verfahren wurden an welche Interessenvertretungen ausbezahlt,
obwohl die Vollmacht für Abschnitte des Verfahrens an eine
andere freiwillige kollektivvertragsfähigen Berufsvereinigung
abgegeben wurde?
i. Wie viel wurde an Aufwandsentschädigungen für diese Verfahren
an die jeweiligen Interessenvertretungen ausbezahlt?
- Welche kollektivvertragsfähigen
freiwilligen Berufsvereinigungen haben gemäß dem
Aufwandersatzgesetz in den vergangenen fünf Jahren einen
Aufwandsersatz erhalten?
- Wie viele Verfahren haben diese Vertretungen jeweils geführt? (Bitte
Aufschlüsselung nach Verfahrensarten je
kollektivvertragsfähiger freiwilliger Berufsvereinigung und Jahr)
- Wie lange haben diese Verfahren gedauert?
(Bitte Aufschlüsselung nach Verfahrensarten je
kollektivvertragsfähiger freiwilliger Berufsvereinigung und Jahr)
- Wie viele dieser Verfahren wurden an welche kollektivvertragsfähige freiwillige
Berufsvereinigung ausbezahlt, obwohl die Vollmacht für Akte an eine
andere Interessensvertretung abgegeben wurde?
i. Wie viel wurde an Aufwandsentschädigungen für diese Verfahren
an die jeweiligen kollektivvertragsfähige freiwillige Berufsvereinigung
ausbezahlt?
- Wie viele dieser Verfahren wurden an welche Interessenvertretungen ausbezahlt, obwohl die
Vollmacht für Akte an eine andere freiwillige kollektivvertragsfähigen
Berufsvereinigung abgegeben wurde?
i. Wie viel wurde an Aufwandsentschädigungen für diese Verfahren
an die jeweiligen kollektivvertragsfähigen freiwilligen
Berufsvereinigungen ausbezahlt?
- Wie viele dieser Verfahren wurden an welche kollektivvertragsfähigen freiwilligen
Berufsvereinigungen ausbezahlt, obwohl die Vollmacht für Abschnitte
des Verfahrens an eine andere Interessensvertretung abgegeben wurde?
i. Wie viel wurde an Aufwandsentschädigungen für diese Verfahren
an die jeweiligen kollektivvertragsfähigen freiwilligen Berufsvereinigung
ausbezahlt?
- Wie viele dieser Verfahren wurden an welche Interessenvertretungen ausbezahlt, obwohl die
Vollmacht für Abschnitte des Verfahrens an eine andere freiwillige
kollektivvertragsfähigen Berufsvereinigung abgegeben wurde?
i. Wie viel wurde an Aufwandsentschädigungen für diese Verfahren
an die jeweiligen kollektivvertragsfähigen freiwilligen
Berufsvereinigung ausbezahlt?
- Wie hoch ist der Betrag der im Budget 2022
für diese Zahlungen vorgesehen ist?
- Welche Umstände und Argumente
führen zu der ministeriellen Entscheidung, dass diese Tätigkeit
im Rahmen der Selbstverwaltung nicht auch aus Mitteln der Selbstverwaltung
bezahlt werden kann?