10270/J XXVII. GP
Eingelangt am 23.03.2022
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Anfrage
der Abgeordneten MMag. Katharina Werner Bakk., Kolleginnen und Kollegen
an den Vizekanzler und Bundesminister für Kunst‚ Kultur‚ öffentlichen Dienst und Sport
betreffend Gelder aus dem NPO-Unterstützungsfond an Vorfeldorganisationen der politischen Parteien in Oberösterreich
Durch die Beschlüsse des Nationalrats vom 29.5.2020 und des Bundesrats vom 4.6.2020 trat das Bundesgesetz über die Errichtung eines Non-Profit-Organisationen Unterstützungsfonds ( BGBL.I Nr. 49/2020) mit 18.6.2020 in Kraft. Im Rahmen de Budgetbegleitgesetzes 2021 wurde die Verlängerung des Fonds ermöglicht. Aus den vorliegenden Berichten für die Monate April bis Dezember 2021 ist zu entnehmen, dass aus dem erwähnten NPO-Unterstützungsfonds Gelder an gemeinnützige Organisationen aus allen gesellschaftlichen Bereichen, kirchliche Organisationen und freiwillige Feuerwehren gingen. Ziel des Unterstützungsfonds ist es, dass die fördernehmenden Organisationen weiter ihren satzungsmäßigen Tätigkeiten nachgehen können. Nun haben wir aus verlässlicher Quelle die Information erhalten, dass aus dem NPO-Fonds auch an politische Vorfeldorganisationen in Oberösterreich Gelder geflossen sind. Diese scheinen in den vorliegenden Berichten jedoch nicht auf. Zudem gab es laut vorliegendem Bericht nach §1 Abs. 4 des Bundesgesetzes über die Errichtung eines NPO-Unterstützungsfonds auch die Möglichkeit einen Struktursicherungsbeitrag zu beantragen, der pauschal weitere Kosten bedecken kann, die nicht unter die förderbaren Kostenkategorien subsumiert werden können. Nicht ersichtlich ist in dem Bericht, wie viele Kosten auf diesen Struktursicherungsbeitrag entfallen, beziehungsweise ob diese in den aufgelisteten Zahlungen enthalten sind.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende