10287/J XXVII. GP<3ZA>veröffentlichte Version</3ZA>
Eingelangt am 23.03.2022
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ANFRAGE
des Abgeordneten Wolfgang Zanger, Peter Wurm, Dr. Dagmar Belakowitsch
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Honorarnote Dr. A [...] W [...] an das BMSGPK
Am 9. November 2020, Uhrzeit 16.10 Uhr schickte Frau Daniela Brandner, E-Mail-Adresse Daniela.Brandtner@sozialministerium.at an Herrn Dr. A[...] W[...] auf die E-Mail-Adresse: [...].com folgende Nachricht:
Sehr geehrter Herr Dr. W[...],
als Dank für Ihre Beratungsleistungen im Zeitraum Mai bis November 2020, möchte Herr Bundesminister Rudolf Anschober Ihnen gerne einen Anerkennungsbetrag zukommen lassen.
Für die Überweisung dürfen wir Sie um Übermittlung Ihrer Kontaktdaten/Bankverbindung bitten.
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
i.A. Daniela Brandtner
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Sekretariat Sektion I-Präsidium
Herr Dr. A[...] W[...] gibt sich über die „Kontaktaufnahme“ am 9. November 2020, Uhrzeit 17.50 Uhr, und das Angebot von Herrn Bundesminister Rudolf Anschober verblüfft:
Sehr geehrte Frau Brandtner,
damit habe ich jetzt gar nicht gerechnet, anbei meine Bankdaten.
Herzlichen Dank!
A[...] W[...]
In den Aktenbeständen des BMSGPK ist eine Gebührennote vom 11.11.2020 (Faschingsbeginn), gestellt von Herrn Dr. A[...] W[...], geb. [...] vorhanden, wo dieser einen Betrag „2.000,- pauschal“ als „Dolmetscher“ gemäß § 39 Abs 2 Gebührenanspruchsgesetz (GebAG) beim Sozialministerium „anspricht“ und als Kontonummer AT [...] nennt.
Diesem Vorgang war ein E-Mail von Kabinettschefin Dr. Ruperta Lichtenecker vom 9.November 2020, Uhrzeit 11.09. Uhr, vorausgegangen, das von der E-Mail Adresse Ruperta.Lichtenecker@sozialministerium.at an die E-Mail Adresse Brigitte.Zarfl@sozialministerium.at gegangen ist. Das E-Mail an die Sektionschefin Dr. Zarfl lautete folgendermaßen:
Betreff: Dr. W[...]
Liebe Brigitte,
wie besprochen um Kontaktaufnahme-Beratungsleistung Mai-November 2.000.- danke
LG Ruperta
Am 10. November 2020, Uhrzeit: 14.36 Uhr kam ein Antwortschreiben von Daniela Brandtner, E-Mail-Adresse Daniela.Brandtner@sozialministerium.at an Herrn Dr. A[...] W[...] auf die E-Mail-Adresse: [...] mit folgender Nachricht:
Sehr geehrter Herr Dr. W[...],
vielen Dank für die Übermittlung der Bankdaten. Damit wir den Betrag von 2.000,- Euro für Ihre Beratungsleistung (Mai-November 2020) in unserem System verbuchen können, würden wir von Ihnen eine formlose Honorarnote über diesen Betrag benötigen. Wir dürfen Sie deshalb um Rückmeldung ersuchen, damit die Überweisung auf Ihr Konto erfolgen kann:
BAWAG PSK
IBAN: [...]
Dr. A[...] W[...]
Am 11.November 2020, Uhrzeit 22:02 Uhr, erfolgte die Übermittlung der Honorarnote durch Herrn Dr. A[...] W[...], E-Mail-Adresse: [...], an Frau Daniela Brandtner, E-Mail-Adresse Daniela.Brandtner@sozialministerium.at:
„Betreff: Re: Beratungsleistungen Mai bis November 2020
Guten Abend, im Anhang übermittle ich, wie telef. Akkordiert, die Honorarnote
Freundliche Grüße
Dr. A[...] W[...]“
Am 12. November 2020, Uhrzeit 09.51 Uhr, erfolgte die Übermittlung der Honorarnote „Beratungsleistungen Mai bis November 2020“ an den Gruppenleiter im BMSGPK und „Chef-Budget-Verantwortlichen“ Ing. Manfred Kornfel, E-Mail-Adresse: Manfred.Kornfel@sozialministerium.at durch Frau Daniela Brandtner, E-Mail-Adresse Daniela.Brandtner@sozialministerium.at:
„Betreff: WG: Beratungsleistungen Mai bis November 2020
Lieber Chef!
wie besprochen, anbei die Rechnung von Dr. W[...]
Liebe Grüße
Daniela“
In den Akten des Sozialministeriums findet sich unter der Geschäftszahl GZ 2020-0.768.156 folgende „Kanzleianweisung“: Abteilung BMSGPK-I/B/7(Budgetmanagement, Controlling, Kostenrechnung)
„Für Beratungsleistungen im Zusammenhang mit Covid-19 ist eine Gebührennote von Dr. A[...] W[...] in Höhe von Euro 2.000,- eingelangt. Da es sich um einen Kostenersatz handelt, kann in diesem Fall von der Ausstellung einer E-Rechnung abgesehen werden. Das Ministerbüro wird um Bestätigung der sachlichen und rechnerischen Richtigkeit ersucht.“
Unter Dr. A[...] W[...] findet man bei gerichtlich beeideten Sachverständigen und Dolmetschern folgendes:
A[...] W[...]
Allgemeine Informationen & Kontakt
Angaben zur Person
Titel
Dr. Mag.
Name
A[...] W[...]
Geburtsjahr
1981
Beruf
Dolmetscher/Übersetzer
Ruhend von
-
Ruhend bis
-
Adresse & Erreichbarkeit
Gewöhnlicher Aufenthaltsort:
Straße, Nr.
[...]
PLZ, Ort
[...]
[...]
Primäre Tel. Nr.
[...]
Weitere Tel. Nr.
-
Fax
-
Weitere Angaben
-
Gerichtsinformationen
Anschriftcode
W615692
Eintragung
LGZ Wien
Örtl. Beschr.
Weitere Adresse & Erreichbarkeit
Gewöhnlicher Aufenthaltsort:
Straße, Nr.
[...]
PLZ, Ort
[...]
-
Primäre Tel. Nr.
-
Weitere Tel. Nr.
-
Fax
-
Weitere Angaben
-
Sprachen
Tschechisch
Sprache
Tschechisch
Zertifiziert bis
30.01.2024
Spezialisierung
-
Dolmetscher:innen Profil - A[...] W[...] (justizonline.gv.at)
Offensichtlich handelt es sich um einen gerichtlich beeideten Sachverständigen für Tschechisch. Warum Bundesminister a.D. für den Zeitraum Mai bis November 2020 ausgerechnet einen „Tschechisch-Dolmetscher“ im Zusammenhang mit Covid-19 beschäftigt hatte, erschließt sich aus der Aktenlage vorerst nicht.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz nachstehende
ANFRAGE
1) Welche genaue Tätigkeit wurde durch Herrn Dr. A[...] W[...] für Herrn Bundesminister a.D. Rudolf Anschober bzw. für sein Kabinett im Zeitraum Mai bis November 2020 durchgeführt?
2) Welchen Zusammenhang ergab diese Tätigkeit mit seinem beruflichen Profil als „gerichtlich beeidetem Sachverständigen für Tschechisch“ und „Covid-19“?
3) Welche konkreten Dolmetsch-Aufgaben hat Herr Dr. W[...] hier durchgeführt (Frage 2)?
4) Sind im BMSGPK zu diesen konkreten Dolmetsch-Aufgaben bzw. sonstigen Beratungsleistungen schriftliche Aufzeichnungen bzw. Unterlagen als Beleg für die Tätigkeit und deren Umfang vorhanden?
5) Wenn ja, können Sie diese Unterlagen vorlegen?
6) Warum zeigte sich Herr Dr. A[...] W[...] über die Kontaktaufnahme und das Anbot eines „Honorars“ im Umfang von 2.000,- Euro sichtlich „überrascht“?
7) Warum wurde dieses „Honorar“ nach dem Gebührenanspruchsgesetz (GebAG) abgerechnet bzw. die „Gebührennote“ gemäß GebAG gestellt?
8) Warum hat das BMSGPK Herrn Dr. W[...] zur Stellung einer „formlosen Honorarnote“ aufgefordert?
9) Warum wurde in der „Kanzleianweisung“ von einem „Kostenersatz“ ausgegangen?
10) Welche unterschiedliche steuer- und abgabenrechtliche Bewertung hat der Unterschied zwischen „Kostenersatz“, „Gebührennote“ und „Honorar“ für den Auftraggeber (BMSGPK) bzw. den Auftragnehmer (Dr. A[...] W[...])?
11) Hat Frau Dr. Ruperta Lichtenecker oder hat Bundesminister a.D. Rudolf Anschober selbst die „Bestätigung der sachlichen und rechnerischen Richtigkeit“ vorgenommen?
12) Wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage?