10288/J XXVII. GP
Eingelangt am 24.03.2022
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Anfrage
der Abgeordneten Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen
an die Bundesministerin für Landesverteidigung
betreffend Zentralstellenreform und Personalvertretungswahlen
Das Personalvertretungsgesetz besagt in §23, dass die Tätigkeit des Dienststellenausschusses vor Ablauf der Zeit, für die er gewählt wurde, endet, wenn mehr als die Hälfte der Dienststellen, für die er zuständig ist, aufgelassen werden, oder wenn die Zahl der bei der letzten Wahl zugelassenen Personen sich um zumindest 25% verringert oder vermehrt hat. In einem derartigen Falle sind gemäß den Vorschriften in §20 Neuwahlen durchzuführen.
Nun scheint das BMLV die Reform nicht derart auszulegen, dass die 50%-Schwelle erreicht worden wäre. Es scheint einen Brief an das für derartige Personalfragen zuständige BMKÖS zu existieren, der spezifisch erbittet zu bestätigen, dass die Zentralstellenreform und Kommandoauflösungen nicht jenes Ausmaß erreichen, das eine Neuwahl der Personalvertretung notwendig machen würde.
Allerdings werden die Sektionschefs und Gruppenleiter neu ausgeschrieben. Dies scheint bei kleineren Änderungen unter der 50% Schwelle nicht angebracht. Bei solchen Veränderungen hätten die bisherigen Leiter_innen mit der neuen Organisation betraut werden können.
Die Angelegenheit sollte keine große Problematik für das BMLV darstellen. Im Vergleich zu den Umwälzungen durch die Reform sind Personalvertretungswahlen eine Kleinigkeit, außer die Spitze befürchtet Verluste für den ÖAAB. Die Bundesministerin hat allerdings bereits mehrmals klargestellt, dass Umfärbelei und Parteipolitik in der Zentralstellenreform keinen Platz haben.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende