10290/J XXVII. GP
Eingelangt am 24.03.2022
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Anfrage
der Abgeordneten Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen
an den Bundeskanzler
betreffend Tagungen des des Sekretariats des Nationalen Sicherheitsrats
Der Nationale Sicherheitsrat ist laut Bundesgesetz über die Errichtung eines Nationalen Sicherheitsrates unter anderem in Angelegenheiten der Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik (§2 Abs.2 Z.1); in Angelegenheiten des Art. 23f Abs. 3 B-VG (§2 Abs.2 Z.2); in Angelegenheiten der militärischen Landesverteidigung, die von grundsätzlicher Bedeutung sind und über die Zuständigkeit des Bundesministers für Landesverteidigung hinausgehen (§2 Abs.2 Z.4); vor der Beschlussfassung der Bundesregierung, jedenfalls aber vor der Erstattung eines Vorschlages an den Bundespräsidenten auf Verfügung der Heranziehung von Wehrpflichtigen zum Einsatzpräsenzdienst oder zum Aufschubpräsenzdienst durch den Bundespräsidenten (§2 Abs.2 Z.5(a)) zu hören.
In den letzten beiden Jahren gab es eine außergewöhnliche Anhäufung derartiger Ereignisse, wie z.B. wiederholte Assistenzeinsätze durch das ÖBH, die erste Einberufung der Miliz in der Geschichte der Zweiten Republik und den ersten umfassenden Krieg zweier anerkannter, unabhängiger Staaten in Europa seit dem Zweiten Weltkrieg.
Zur Geschäftsführung setzt der Bundeskanzler ein Sekretariat ein, welches laufenden Kontakt zu Verbindungspersonen zu halten hat.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende