10295/J XXVII. GP

Eingelangt am 24.03.2022
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Rosa Ecker, MBA

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für EU und Verfassung

betreffend Kostenübernahme für Fahrkarten für öffentliche Verkehrsmittel durch Ihr Ministerium

 

 

Der Homepage des Finanzministeriums ist bezüglich der „Kostenübernahme für Fahrkarten für öffentliche Verkehrsmittel durch den Arbeitgeber“ folgendes zu entnehmen:

 

Was ist im Zusammenhang mit der Kostenübernahme für ein öffentliches Verkehrsmittel begünstigt und ab wann gilt diese neue Begünstigung?

 

Die Übernahme der Kosten der Wochen-, Monats- oder Jahreskarte für ein öffentliches Verkehrsmittel (Massenbeförderungsmittel) durch die Arbeitgeberin/den Arbeitgeber für seine Arbeitnehmerinnen/seine Arbeitnehmer, sofern die Karte zumindest am Wohn- oder Arbeitsort gültig ist. Diese Regelung gilt ab 1. Juli 2021.[1]

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für EU und Verfassung nachstehende

 

 

Anfrage

 

 

1.    Wie viele Wochen-, Monats- oder Jahreskarte für ein öffentliches Verkehrsmittel wurden seitens Ihres Ministeriums bisher für Ihre Mitarbeiter übernommen? Bitte um Auflistung nach Art der Karte (Wochen-, Monats- oder Jahreskarte) und Bundesländern, in denen die Mitarbeiter ihren Wohnsitz hatten.

2.    Wie viele dieser Karten waren Klimatickets? Bitte um Auflistung nach österreichweiten bzw. regionalen Klimatickets.

3.    Welche Kosten sind Ihrem Ministerium diesbezüglich bisher entstanden?



[1] www.bmf.gv.at/public/top-themen/oeffi-ticket.html